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   BVerwG, 26.08.1964 - V C 128.63, V C 129.63   

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https://dejure.org/1964,33
BVerwG, 26.08.1964 - V C 128.63, V C 129.63 (https://dejure.org/1964,33)
BVerwG, Entscheidung vom 26.08.1964 - V C 128.63, V C 129.63 (https://dejure.org/1964,33)
BVerwG, Entscheidung vom 26. August 1964 - V C 128.63, V C 129.63 (https://dejure.org/1964,33)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Eine früher zur Volksdeutschen Minderheit in Litauen gehörende deutsche Staatsangehörige als Kriegsgefangene i.S.d. Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz (KgfEG) - Zeitpunkt der Beendigung der Verschleppung bei Kindern deutscher Staatsangehöriger - Anspruch eines während ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 19, 204
  • DVBl 1965, 482
  • DÖV 1965, 352
  • JR 1966, 150
 
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Wird zitiert von ... (80)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 05.03.1958 - V C 584.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 26.08.1964 - V C 128.63
    Auf diesen Unterschied hat der erkennende Senat bereits in seinem Urteil vom 5. März 1958 (BVerwGE 6, 237 [BVerwG 05.03.1958 - V C 584/56]) hingewiesen.
  • BVerwG, 01.06.1964 - V C 53.63
    Auszug aus BVerwG, 26.08.1964 - V C 128.63
    Die vorstehenden Grundsätze hat der erkennende Senat in seinem Urteil vom 1. Juni 1964 - BVerwG V C 53.63 - entwickelt.
  • BVerwG, 16.10.1963 - V C 67.63

    Verhinderung einer rechtzeitigen Antragstellung durch außerhalb des eigenen

    Auszug aus BVerwG, 26.08.1964 - V C 128.63
    In diesem Falle stellt nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats ihr späterer Rücktransport nach Litauen keine Rückführung an einen von ihr freiwillig gewählten und freiwillig beibehaltenen Wohnsitz, sondern eine Verschleppung ins Ausland dar (vgl. Urteil vom 8. Mai 1963 [BVerwGE 16, 79 [BVerwG 08.05.1963 - V C 154/62]] und die dort zitierten Urteile vom 10. Oktober 1962 - BVerwG V C 51., 65.61 - und Urteil vom 16. Oktober 1963 [BVerwGE 17, 27]).
  • BVerwG, 08.11.1954 - Gr. Sen. 1.54

    Begriff des bestimmten Antrags im Sinne des § 57 Abs. 2 S. 1

    Auszug aus BVerwG, 26.08.1964 - V C 128.63
    Zwar haben die Kläger weder in den Revisions- noch in den Revisionsbegründungsschriften einen bestimmten Antrag gestellt; der Formvorschrift des § 139 Abs. 2 Satz 2 VwGO ist indessen auch dann entsprochen, wenn das Ziel der Revision aus den innerhalb der Revisions- oder Revisionsbegründungsfrist abgegebenen Erklärungen erkennbar ist (Beschluß des Großen Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. November 1954 [BVerwGE 1, 222 ff.]).
  • BVerwG, 08.05.1963 - V C 154.62

    Relvanz der Dauer der Festhaltung als eine durch bestimmte äußere Merkmale

    Auszug aus BVerwG, 26.08.1964 - V C 128.63
    In diesem Falle stellt nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats ihr späterer Rücktransport nach Litauen keine Rückführung an einen von ihr freiwillig gewählten und freiwillig beibehaltenen Wohnsitz, sondern eine Verschleppung ins Ausland dar (vgl. Urteil vom 8. Mai 1963 [BVerwGE 16, 79 [BVerwG 08.05.1963 - V C 154/62]] und die dort zitierten Urteile vom 10. Oktober 1962 - BVerwG V C 51., 65.61 - und Urteil vom 16. Oktober 1963 [BVerwGE 17, 27]).
  • BVerwG, 14.10.1960 - V C 235.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 26.08.1964 - V C 128.63
    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats teilen minderjährige Kinder das Schicksal derjenigen erwachsenen Personen, in deren Obhut sie sich befinden (vgl. Urteile vom 15. April 1959 - BVerwG V C 274.57 -, vom 13. Januar 1960 - BVerwG V C 254-259.58 und vom 14. Oktober 1960 - BVerwG V C 235.59 -).
  • BVerwG, 19.07.1961 - V C 66.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 26.08.1964 - V C 128.63
    Zwar hat der erkennende Senat in seinem Urteil vom 19. Juli 1961 - BVerwG V C 66.60 - (DÖV 1962, 67) entschieden, daß nicht nur solche Kinder, die mit den sie betreuenden Erwachsenen zusammen interniert oder verschleppt worden sind, die Rechtsstellung dieser Erwachsenen teilen, sondern daß auch während der Verschleppung geborenen Kindern Kriegsgefangenenentschädigung zusteht, wenn ihre erwachsenen Angehörigen, in deren Obhut sie sich befunden haben, entschädigungsberechtigt sind.
  • BVerwG, 15.04.1959 - V C 274.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 26.08.1964 - V C 128.63
    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats teilen minderjährige Kinder das Schicksal derjenigen erwachsenen Personen, in deren Obhut sie sich befinden (vgl. Urteile vom 15. April 1959 - BVerwG V C 274.57 -, vom 13. Januar 1960 - BVerwG V C 254-259.58 und vom 14. Oktober 1960 - BVerwG V C 235.59 -).
  • RG, 03.12.1942 - V 75/42

    Richtet sich das Wirksamwerden der vom zuständigen deutschen

    Auszug aus BVerwG, 26.08.1964 - V C 128.63
    Nach Art. 19 EG BGB beurteilt sich das Rechtsverhältnis zwischen den Eltern und einem ehelichen Kinde nach den Gesetzen des Staates, dem der Vater, und falls dieser gestorben ist, die Muter angehört (RGZ 170, 198).
  • BVerwG, 12.01.2012 - 7 C 5.11

    Beschwer des Beklagten bei Klageabweisung; Zwischenfeststellungsklage;

    Diese Voraussetzungen liegen hier - wie das Verwaltungsgericht zutreffend erkannt hat - nicht vor; zu dieser Feststellung ist der Senat berechtigt (zur Prüfung von Landesrecht durch das Revisionsgericht, vgl. § 173 VwGO i.V.m. § 563 Abs. 4 ZPO; Urteil vom 26. August 1964 - BVerwG 5 C 128.63, 5 C 129.63 - BVerwGE 19, 204 = Buchholz 412 § 2 KgfEG Nr. 27; Kraft, in: Eyermann, VwGO, 13. Aufl. 2010, § 144 Rn. 12 f., 19).
  • BVerwG, 06.09.1988 - 1 C 15.86

    Kostenerstattung für Straßenreinigung nach einer Großdemonstration: keine

    Dies ermöglicht es dem Revisionsgericht, insoweit bei seiner Sachentscheidung auch nicht-revisibles Landesrecht anzuwenden (BVerwGE 19, 204 ; 57, 130 ; 61, 15 ).
  • BVerwG, 20.02.1990 - 1 C 29.86

    Kriminalakten - § 23 EGGVG; Art. 2 Abs. 1 GG, informationelle Selbstbestimmung

    Das Revisionsgericht ist daher nicht gehindert, diese Frage selbst zu prüfen (BVerwGE 19, 204 ; 57, 130 ; 61, 15 ; Urteil vom 6. September 1988 - BVerwG 1 C 15.86 - NJW 1989, 53).
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