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   BVerwG, 26.08.1982 - 1 B 91.82   

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https://dejure.org/1982,2536
BVerwG, 26.08.1982 - 1 B 91.82 (https://dejure.org/1982,2536)
BVerwG, Entscheidung vom 26.08.1982 - 1 B 91.82 (https://dejure.org/1982,2536)
BVerwG, Entscheidung vom 26. August 1982 - 1 B 91.82 (https://dejure.org/1982,2536)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Staatsangehörigkeit - Einbürgerung - Sicherheitsrisiko

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • hjil.de PDF, S. 11 (Kurzinformation)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 01.07.1975 - I C 44.70

    Asylberechtigte - Einbürgerungsverfahren - Geheimgehaltene Vorgänge -

    Auszug aus BVerwG, 26.08.1982 - 1 B 91.82
    Bei der Ausübung dieses Ermessens ist allein darauf abzustellen, ob ein staatliches Interesse an der Einbürgerung besteht; die Behörde hat nicht nur zu prüfen, ob der Bewerber nach seinen persönlichen Verhältnissen einen wertvollen Bevölkerungszuwachs darstellt, sondern auch, ob die Einbürgerung des Bewerbers nach allgemeinen politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Gesichtspunkten erwünscht ist, ohne daß es sich dabei um eine Abwägung der persönlichen Interessen des Bewerbers mit den Interessen des Staates handelte (BVerwGE 49, 44 [46]; Beschluß vom 5. August 1980 - BVerwG 1 B 793.80 - BayVBl. 1980, 727 mit weiteren Nachweisen).

    § 21 HAG statuiert jedoch ein gesetzliches Wohlwollensgebot dahin, daß für die Ermessensausübung mit Rücksicht auf das gruppentypische Schicksal des in Betracht kommenden Personenkreises im Regelfall ein gewisses staatliches Interesse an der Einbürgerung vorgezeichnet und damit auch das entsprechende persönliche Interesse des jeweiligen Ausländers an seiner Einbürgerung insoweit geschützt ist (vgl. dazu BVerwGE 49, 44 [47 f.]; Beschlüsse vom 4. April 1967 - BVerwG 1 C 29.63 -, vom 18. September 1981 - BVerwG 1 B 115.81 -, a.a.O.).

    Staatliche Interessen, die gegen eine Einbürgerung sprechen, können sich auch hier sowohl aus der Person des Einbürgerungsbewerbers als auch aus unabhängig von seiner Person bestehenden Gründen ergeben (vgl. BVerwGE 20, 155 [158 f.]; 49, 44 [48]).

    Insbesondere ist es nicht von den einschlägigen Darlegungen in BVerwGE 49, 44 abgewichen.

  • BVerwG, 18.09.1981 - 1 B 115.81

    Einbürgerungsbehörde - Ermessensentscheidung - Einbürgerungsantrag - Staatliche

    Auszug aus BVerwG, 26.08.1982 - 1 B 91.82
    Die Einbürgerung auf Grund dieser Ermächtigung stellt eine Ausnahme dar, die nur in Einzelfällen, in denen sie im staatlichen Interesse begründet erscheint, in Betracht kommt (Beschluß vom 18. September 1981 - BVerwG 1 B 115.81 - Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 14 = BayVBl. 1982, 121).

    Es versteht sich von selbst, daß von dem Ermessen unter Beachtung rechtsstaatlicher Grundsätze, insbesondere der Grundentscheidungen der Verfassung, wie sie vor allem in den Grundrechten zum Ausdruck kommen, Gebrauch zu machen ist (Beschluß vom 18. September 1981 - BVerwG 1 B 115.81 -, a.a.O.).

    § 21 HAG statuiert jedoch ein gesetzliches Wohlwollensgebot dahin, daß für die Ermessensausübung mit Rücksicht auf das gruppentypische Schicksal des in Betracht kommenden Personenkreises im Regelfall ein gewisses staatliches Interesse an der Einbürgerung vorgezeichnet und damit auch das entsprechende persönliche Interesse des jeweiligen Ausländers an seiner Einbürgerung insoweit geschützt ist (vgl. dazu BVerwGE 49, 44 [47 f.]; Beschlüsse vom 4. April 1967 - BVerwG 1 C 29.63 -, vom 18. September 1981 - BVerwG 1 B 115.81 -, a.a.O.).

  • BVerwG, 14.01.1965 - I C 4.62

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Einbürgerung - Vorliegen eines besonderen

    Auszug aus BVerwG, 26.08.1982 - 1 B 91.82
    Staatliche Interessen, die gegen eine Einbürgerung sprechen, können sich auch hier sowohl aus der Person des Einbürgerungsbewerbers als auch aus unabhängig von seiner Person bestehenden Gründen ergeben (vgl. BVerwGE 20, 155 [158 f.]; 49, 44 [48]).
  • BVerwG, 05.08.1980 - 1 B 793.80

    Staatsangehörigkeit - Einbürgerung - Ausländer - Ermessensausübung

    Auszug aus BVerwG, 26.08.1982 - 1 B 91.82
    Bei der Ausübung dieses Ermessens ist allein darauf abzustellen, ob ein staatliches Interesse an der Einbürgerung besteht; die Behörde hat nicht nur zu prüfen, ob der Bewerber nach seinen persönlichen Verhältnissen einen wertvollen Bevölkerungszuwachs darstellt, sondern auch, ob die Einbürgerung des Bewerbers nach allgemeinen politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Gesichtspunkten erwünscht ist, ohne daß es sich dabei um eine Abwägung der persönlichen Interessen des Bewerbers mit den Interessen des Staates handelte (BVerwGE 49, 44 [46]; Beschluß vom 5. August 1980 - BVerwG 1 B 793.80 - BayVBl. 1980, 727 mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 19.03.1976 - 6 C 81.75

    Fehlende Urteilsgründe - Mündliche Verhandlung - Beratung des verkündeten Urteils

    Auszug aus BVerwG, 26.08.1982 - 1 B 91.82
    Abgesehen davon, daß der hier zwischen der Verkündung und der Zustellung des Urteils liegende Zeitraum für eine solche Annahme keinen Anhalt bietet, eröffnete ein solcher Mangel gemäß § 133 Nr. 5 VwGO die zulassungsfreie Revision (vgl. BVerwGE 50, 278 [279 f.]; Urteil vom 7. Februar 1980 - BVerwG 6 CB 101.78 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 25) und könnte deswegen nicht mit der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision geltend gemacht werden.
  • BVerwG, 07.02.1980 - 6 CB 101.78

    Abfassung der Urteilsgründe - Zeitliche Grenze für Verspätung - Versehen mit

    Auszug aus BVerwG, 26.08.1982 - 1 B 91.82
    Abgesehen davon, daß der hier zwischen der Verkündung und der Zustellung des Urteils liegende Zeitraum für eine solche Annahme keinen Anhalt bietet, eröffnete ein solcher Mangel gemäß § 133 Nr. 5 VwGO die zulassungsfreie Revision (vgl. BVerwGE 50, 278 [279 f.]; Urteil vom 7. Februar 1980 - BVerwG 6 CB 101.78 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 25) und könnte deswegen nicht mit der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision geltend gemacht werden.
  • BVerwG, 04.11.1965 - I C 63.63

    Voraussetzungen für eine Einbürgerung in Deutschland - Voraussetzungen für die

    Auszug aus BVerwG, 26.08.1982 - 1 B 91.82
    Daraus ergibt sich ohne weiteres, daß die Behörde im Rahmen des § 21 HAG solchen Interessen auch dann Vorrang einräumen kann, wenn sie nach den Umständen des Falles den Einbürgerungsbewerber für ein Sicherheitsrisiko halten darf (vgl. auch Urteil vom 4. November 1965 - BVerwG 1 C 63.63 - Buchholz 130 § 6 RuStAG Nr. 1).
  • BVerwG, 04.04.1967 - I C 29.63

    Voraussetzungen für die Einbürgerung in Deutschland - Voraussetzungen für die

    Auszug aus BVerwG, 26.08.1982 - 1 B 91.82
    § 21 HAG statuiert jedoch ein gesetzliches Wohlwollensgebot dahin, daß für die Ermessensausübung mit Rücksicht auf das gruppentypische Schicksal des in Betracht kommenden Personenkreises im Regelfall ein gewisses staatliches Interesse an der Einbürgerung vorgezeichnet und damit auch das entsprechende persönliche Interesse des jeweiligen Ausländers an seiner Einbürgerung insoweit geschützt ist (vgl. dazu BVerwGE 49, 44 [47 f.]; Beschlüsse vom 4. April 1967 - BVerwG 1 C 29.63 -, vom 18. September 1981 - BVerwG 1 B 115.81 -, a.a.O.).
  • BVerwG, 27.05.1966 - VII C 9.65
    Auszug aus BVerwG, 26.08.1982 - 1 B 91.82
    Desgleichen ist das Berufungsgericht nicht von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Mai 1966 - BVerwG 7 C 9.65 - abgewichen.
  • BVerwG, 07.09.1984 - 1 B 170.83

    Führen eines langfristigen Asylverfahrens und daraus resultierendes

    Durch die Rechtsprechung des beschließenden Senats ist geklärt, daß die Einbürgerungsbehörde im Rahmen des ihr bei Vorliegen der in § 8 RuStAG genannten Mindestvoraussetzungen eröffneten Ermessens darauf abzustellen hat, ob ein staatliches Interesse an der Einbürgerung besteht, und demgemäß prüft, ob die Einbürgerung nach allgemeinen politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Gesichtspunkten erwünscht ist (vgl. z.B. BVerwGE 67, 177 [BVerwG 17.05.1983 - 1 C 163/80];Beschluß vom 26. August 1982 - BVerwG 1 B 91.82 - Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 16).

    Denn die in der Beschwerdeschrift genannten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts(Urteil vom 1. Juli 1975 - BVerwG 1 C 44.70 - BVerwGE 49, 44;Beschluß vom 26. August 1982 - BVerwG 1 B 91.82 - a.a.O.) befassen sich nicht mit Art. 32 des Übereinkommens vom 28. September 1954 über die Rechtsstellung der Staatenlosen (BGBl. 1976 II S. 473/1977 II S. 235).

  • BVerwG, 16.01.1986 - 1 CB 14.86

    Rechtsmittel

    Desgleichen ist geklärt, in welcher Weise § 21 des Gesetzes über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer im Bundesgebiet vom 25. April 1951 (BGBl. I S. 269) auf die Einbürgerungsermächtigung des § 8 RuStAG einwirkt (Beschluß vom 26. August 1982 - BVerwG 1 B 91.82 - Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 16 mit weiteren Nachweisen).
  • OVG Niedersachsen, 30.11.1992 - 13 L 8726/91

    Einbürgerung; Indonesien; Öffentliches Interesse; Staatenlosigkeit; Ausbildung

    Daraus folgt indessen nicht, daß gegenläufige staatliche Interessen regelmäßig außer Betracht zu bleiben hätten; sie sind im Rahmen sachgerechter Ermessensausübung vielmehr beachtlich, soweit sie nach Abwägung aller Umstände den Vorrang verdienen (BVerwG, Beschluß vom 26.8. 1982 - 1 B 91.82 -, InfAuslR 1982, 95).
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