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   BVerwG, 26.08.2004 - 6 B 39.04   

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BVerwG, 26.08.2004 - 6 B 39.04 (https://dejure.org/2004,17640)
BVerwG, Entscheidung vom 26.08.2004 - 6 B 39.04 (https://dejure.org/2004,17640)
BVerwG, Entscheidung vom 26. August 2004 - 6 B 39.04 (https://dejure.org/2004,17640)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Gleichsetzung eines Maskenbildner-Volontärs mit einem ausgelernten Maskenbildner und Einordnung als Bühnenangehöriger - Anwendung der Vorschriften des Reichskulturkammergesetzes bezüglich der Frage der Auslegung der 'kulturschaffenden Personen' auf die Volontäre bzw. ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 26.08.2004 - 6 B 39.04
    Die Beschwerde muss daher erläutern, dass und inwiefern die Revisionsentscheidung zur Klärung einer bisher revisionsgerichtlich nicht beantworteten fallübergreifenden Rechtsfrage des revisiblen Rechts führen kann (Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 = NJW 1997, 3328).

    Hinsichtlich eines behaupteten Verstoßes gegen den Amtsermittlungsgrundsatz (§ 86 Abs. 1 VwGO) muss substantiiert dargelegt werden, bezüglich welcher tatsächlichen Umstände Aufklärungsbedarf bestanden hat, welche für geeignet und erforderlich gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht gekommen wären und welche tatsächlichen Feststellungen bei Durchführung der unterbliebenen Sachverhaltsaufklärung voraussichtlich getroffen worden wären; weiterhin muss entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (Beschlüsse vom 6. März 1995 - BVerwG 6 B 81.94 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 265 und vom 19. August 1997, a.a.O.).

    Mit Angriffen gegen die Beweiswürdigung kann daher grundsätzlich ein Verfahrensmangel im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO nicht begründet werden (z.B. Beschlüsse vom 12. Januar 1995 - BVerwG 4 B 197.94 - Buchholz 406.12 § 22 BauNVO Nr. 4 = NVwZ-RR 1995, 310 , vom 2. November 1995 - BVerwG 9 B 710.94 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 266 = NVwZ-RR 1996, 359 und vom 19. August 1997, a.a.O.).

  • BVerwG, 20.12.1999 - 7 C 15.98

    Chemische Fabrik; Anlage; Stoff, organischer; Vorsorge; Verwaltungsvorschrift,

    Auszug aus BVerwG, 26.08.2004 - 6 B 39.04
    Vor diesem Hintergrund lässt sich dem sehr knapp und allgemein gehaltenen Beschwerdevorbringen nicht entnehmen, dass der aufgeworfenen Frage rechtsgrundsätzliche Bedeutung beizumessen wäre, zumal die Auslegung einer Rechtsnorm auch unter Berücksichtigung des historischen Kontextes seit langem anerkannt ist (vgl. etwa Urteile vom 7. November 1995 - BVerwG 9 C 73.95 - BVerwGE 100, 23 und vom 20. Dezember 1999 - BVerwG 7 C 15.98 - BVerwGE 110, 216 ; Beschluss vom 5. Februar 2001 - BVerwG 6 B 1.01 - ) und der Kläger nicht darlegt, dass und inwiefern die Heranziehung der Entstehungsgeschichte der Tarifordnung rechtlichen Bedenken unterläge.
  • BVerwG, 27.05.1982 - 2 C 50.80

    Umfang der Ansprüche eines Beamten auf gerichtlichen Rechtsschutz bei einer

    Auszug aus BVerwG, 26.08.2004 - 6 B 39.04
    Die Aufklärungspflicht nach § 86 VwGO gebietet dem Tatrichter (nur), solche Umstände aufzuklären, auf die es nach seiner eigenen materiellrechtlichen Auffassung, die er seinem Urteil zugrunde legt, ankommt (Urteile vom 27. Mai 1982 - BVerwG 2 C 50.80 - Buchholz 310 § 40 VwGO Nr. 197 = NJW 1983, 187 und vom 24. Oktober 1984 - BVerwG 6 C 49.84 - BVerwGE 70, 216 ; Beschlüsse vom 13. Dezember 1995 - BVerwG 2 B 68.95 - und vom 12. März 2004 - BVerwG 6 B 2.04 -).
  • BVerwG, 24.10.1984 - 6 C 49.84

    Überzeugungsmaßstab - Beweisanforderungen - Altverfahren -

    Auszug aus BVerwG, 26.08.2004 - 6 B 39.04
    Die Aufklärungspflicht nach § 86 VwGO gebietet dem Tatrichter (nur), solche Umstände aufzuklären, auf die es nach seiner eigenen materiellrechtlichen Auffassung, die er seinem Urteil zugrunde legt, ankommt (Urteile vom 27. Mai 1982 - BVerwG 2 C 50.80 - Buchholz 310 § 40 VwGO Nr. 197 = NJW 1983, 187 und vom 24. Oktober 1984 - BVerwG 6 C 49.84 - BVerwGE 70, 216 ; Beschlüsse vom 13. Dezember 1995 - BVerwG 2 B 68.95 - und vom 12. März 2004 - BVerwG 6 B 2.04 -).
  • BVerwG, 13.12.1995 - 2 B 68.95

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit

    Auszug aus BVerwG, 26.08.2004 - 6 B 39.04
    Die Aufklärungspflicht nach § 86 VwGO gebietet dem Tatrichter (nur), solche Umstände aufzuklären, auf die es nach seiner eigenen materiellrechtlichen Auffassung, die er seinem Urteil zugrunde legt, ankommt (Urteile vom 27. Mai 1982 - BVerwG 2 C 50.80 - Buchholz 310 § 40 VwGO Nr. 197 = NJW 1983, 187 und vom 24. Oktober 1984 - BVerwG 6 C 49.84 - BVerwGE 70, 216 ; Beschlüsse vom 13. Dezember 1995 - BVerwG 2 B 68.95 - und vom 12. März 2004 - BVerwG 6 B 2.04 -).
  • BVerwG, 05.02.2001 - 6 B 1.01

    Anforderungen an die Einlegung einer Beschwerde - Darlegung der grundsätzlichen

    Auszug aus BVerwG, 26.08.2004 - 6 B 39.04
    Vor diesem Hintergrund lässt sich dem sehr knapp und allgemein gehaltenen Beschwerdevorbringen nicht entnehmen, dass der aufgeworfenen Frage rechtsgrundsätzliche Bedeutung beizumessen wäre, zumal die Auslegung einer Rechtsnorm auch unter Berücksichtigung des historischen Kontextes seit langem anerkannt ist (vgl. etwa Urteile vom 7. November 1995 - BVerwG 9 C 73.95 - BVerwGE 100, 23 und vom 20. Dezember 1999 - BVerwG 7 C 15.98 - BVerwGE 110, 216 ; Beschluss vom 5. Februar 2001 - BVerwG 6 B 1.01 - ) und der Kläger nicht darlegt, dass und inwiefern die Heranziehung der Entstehungsgeschichte der Tarifordnung rechtlichen Bedenken unterläge.
  • BVerwG, 02.11.1995 - 9 B 710.94

    Srilankische Staatsangehörige tamilischer Volkszugehörigkeit - Gruppenverfolgung

    Auszug aus BVerwG, 26.08.2004 - 6 B 39.04
    Mit Angriffen gegen die Beweiswürdigung kann daher grundsätzlich ein Verfahrensmangel im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO nicht begründet werden (z.B. Beschlüsse vom 12. Januar 1995 - BVerwG 4 B 197.94 - Buchholz 406.12 § 22 BauNVO Nr. 4 = NVwZ-RR 1995, 310 , vom 2. November 1995 - BVerwG 9 B 710.94 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 266 = NVwZ-RR 1996, 359 und vom 19. August 1997, a.a.O.).
  • BVerwG, 07.11.1995 - 9 C 73.95

    Ein Ausländer, der auf dem Landweg nach Deutschland eingereist, ist, hat auch

    Auszug aus BVerwG, 26.08.2004 - 6 B 39.04
    Vor diesem Hintergrund lässt sich dem sehr knapp und allgemein gehaltenen Beschwerdevorbringen nicht entnehmen, dass der aufgeworfenen Frage rechtsgrundsätzliche Bedeutung beizumessen wäre, zumal die Auslegung einer Rechtsnorm auch unter Berücksichtigung des historischen Kontextes seit langem anerkannt ist (vgl. etwa Urteile vom 7. November 1995 - BVerwG 9 C 73.95 - BVerwGE 100, 23 und vom 20. Dezember 1999 - BVerwG 7 C 15.98 - BVerwGE 110, 216 ; Beschluss vom 5. Februar 2001 - BVerwG 6 B 1.01 - ) und der Kläger nicht darlegt, dass und inwiefern die Heranziehung der Entstehungsgeschichte der Tarifordnung rechtlichen Bedenken unterläge.
  • BVerwG, 06.03.1995 - 6 B 81.94

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache als

    Auszug aus BVerwG, 26.08.2004 - 6 B 39.04
    Hinsichtlich eines behaupteten Verstoßes gegen den Amtsermittlungsgrundsatz (§ 86 Abs. 1 VwGO) muss substantiiert dargelegt werden, bezüglich welcher tatsächlichen Umstände Aufklärungsbedarf bestanden hat, welche für geeignet und erforderlich gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht gekommen wären und welche tatsächlichen Feststellungen bei Durchführung der unterbliebenen Sachverhaltsaufklärung voraussichtlich getroffen worden wären; weiterhin muss entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (Beschlüsse vom 6. März 1995 - BVerwG 6 B 81.94 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 265 und vom 19. August 1997, a.a.O.).
  • BVerwG, 12.01.1995 - 4 B 197.94

    Geschlossene Bauweise - Seitlicher Grenzabstand - Abstandsfläche - Abweichung -

    Auszug aus BVerwG, 26.08.2004 - 6 B 39.04
    Mit Angriffen gegen die Beweiswürdigung kann daher grundsätzlich ein Verfahrensmangel im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO nicht begründet werden (z.B. Beschlüsse vom 12. Januar 1995 - BVerwG 4 B 197.94 - Buchholz 406.12 § 22 BauNVO Nr. 4 = NVwZ-RR 1995, 310 , vom 2. November 1995 - BVerwG 9 B 710.94 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 266 = NVwZ-RR 1996, 359 und vom 19. August 1997, a.a.O.).
  • BVerwG, 12.03.2004 - 6 B 2.04

    Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision; Rüge der nicht ordnungsgemäßen

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