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   BVerwG, 26.08.2013 - 4 C 8.13   

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https://dejure.org/2013,23918
BVerwG, 26.08.2013 - 4 C 8.13 (https://dejure.org/2013,23918)
BVerwG, Entscheidung vom 26.08.2013 - 4 C 8.13 (https://dejure.org/2013,23918)
BVerwG, Entscheidung vom 26. August 2013 - 4 C 8.13 (https://dejure.org/2013,23918)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 47 Abs 1 S 2 GKG, § 52 Abs 1 GKG
    Streitwertfestsetzung bei geänderten Flugverfahren, wenn die betreffende Partei nicht Adressat der neuen Festlegung ist

  • Wolters Kluwer

    Streitwertfestsetzung bei Rücknahme der Revision hinsichlich Planfeststellung für einen Verkehrsflughafen

  • rewis.io

    Streitwertfestsetzung bei geänderten Flugverfahren, wenn die betreffende Partei nicht Adressat der neuen Festlegung ist

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Streitwertfestsetzung bei Rücknahme der Revision hinsichlich Planfeststellung für einen Verkehrsflughafen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1075.04

    Ziel der Raumordnung; gebietsscharfe Standortvorgaben für eine

    Auszug aus BVerwG, 26.08.2013 - 4 C 8.13
    Für Klagen drittbetroffener Privater gegen die Planfeststellung für einen Verkehrsflughafen bringt der Senat gewöhnlich einen Streitwert von 15 000 EUR in Ansatz (vgl. Streitwertbeschlüsse vom 16. März 2006 - BVerwG 4 A 1075.04 und BVerwG 4 A 1078.04 -).
  • BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1078.04

    Grünes Licht für Flughafen Berlin-Schönefeld - aber Einschränkung des

    Auszug aus BVerwG, 26.08.2013 - 4 C 8.13
    Für Klagen drittbetroffener Privater gegen die Planfeststellung für einen Verkehrsflughafen bringt der Senat gewöhnlich einen Streitwert von 15 000 EUR in Ansatz (vgl. Streitwertbeschlüsse vom 16. März 2006 - BVerwG 4 A 1075.04 und BVerwG 4 A 1078.04 -).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.04.2018 - 1 N 10.17

    Anspruch auf Einrichtung einer Haltverbotszone aus Gründen des Brandschutzes

    Maßgeblich für die Bestimmung des Streitwertes ist nach § 13 Abs. 1 Satz 1 sowie § 52 Abs. 1 GKG jedoch der wirtschaftliche Wert des Klageziels, das der Kläger mit seinem Klageantrag unmittelbar erreichen will (st.Rspr. des BVerwG, vgl. nur Urteil vom 23. April 1993 - 8 C 16.92 - juris Rn. 16, und Beschlüsse vom 16. Februar 1995 - 1 B 205.93 - juris Rn. 22 und 26. August 2013 - 4 C 8.13 - juris Rn. 2).
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