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   BVerwG, 26.09.1988 - 2 B 132.88   

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BVerwG, 26.09.1988 - 2 B 132.88 (https://dejure.org/1988,1671)
BVerwG, Entscheidung vom 26.09.1988 - 2 B 132.88 (https://dejure.org/1988,1671)
BVerwG, Entscheidung vom 26. September 1988 - 2 B 132.88 (https://dejure.org/1988,1671)
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 23.10.1980 - 2 A 4.78

    Dienstunfähigkeit des Beamten - Dienstverrichtung - Dienstärztliche Untersuchung

    Auszug aus BVerwG, 26.09.1988 - 2 B 132.88
    ist nicht rechtsgrundsätzlicher Art. Es entspricht der gesetzlichen Regelung des Art. 56 Abs. 1 Satz 3 des Bayerischen Beamtengesetzes - BayBG -, daß ein Beamter verpflichtet ist, sich nach Weisung des Dienstvorgesetzten ärztlich untersuchen und, falls ein Amtsarzt dies für erforderlich hält, beobachten zu lassen, wenn Zweifel über seine Dienstunfähigkeit bestehen, und zwar selbst dann, wenn der Beamte selbst sich für dienstfähig hält und seinen Dienst regelmäßig verrichtet (Urteil vom 23. Oktober 1980 - BVerwG 2 A 4.78 - unter Hinweis auf den Beschluß vom 2. April 1968 - BVerwG 6 B 55.67 - <ZBR 1969, 49 = VerwRspr. Bd. 20 S. 31).

    Die Beschwerde macht ferner geltend, das angefochtene Urteil weiche von der Entscheidung des beschließenden Senats vom 23. Oktober 1980 - BVerwG 2 A 4.78 - (a.a.O.) ab, nach dem das Interesse eines Beamten an der Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Untersuchungsanordnung bejaht worden sei, weil der Beamte aufgrund der Untersuchungsanordnung auch einer psychiatrischen Untersuchung unterzogen worden und dieser Umstand anderen Kollegen bekannt geworden sei.

    Eine diskriminierende Wirkung - die durch die Feststellung der Rechtswidrigkeit der getroffenen Maßnahme beseitigt werden könnte - kann sich allerdings aus den besonderen Umständen eines Einzelfalles ergeben (vgl. auch Urteil vom 23. Oktober 1980 - BVerwG 2 A 4.78 - ), die aber - wie das Berufungsgericht mit Recht ausgeführt hat - hier nicht vorliegen.

  • BVerwG, 28.10.1970 - VI C 55.68

    Qualifizierung einer Dienstpostenbewertung im Beamtenrecht als Verwaltungsakt -

    Auszug aus BVerwG, 26.09.1988 - 2 B 132.88
    Die Beschwerde beanstandet weiter, das angefochtene Urteil weiche von der in BVerwGE 36, 218 (226) [BVerwG 28.10.1970 - VI C 55/68] abgedruckten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ab, nach der ein Feststellungsinteresse auch dann vorliege, wenn die begehrte Feststellung die Behörde veranlassen könne, in der Zukunft, wenn auch nur aus Billigkeitsgründen, eine für den Kläger günstige Entscheidung zu treffen.

    Die von der Beschwerde im Zusammenhang mit § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO herangezogene Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Oktober 1970 - BVerwG 6 C 55.68 - (BVerwGE 36, 218 [BVerwG 28.10.1970 - VI C 55/68]) zu der Zulässigkeit von Feststellungsklagen in Dienstpostenbewertungs-Streitigkeiten betrifft einen völlig andersgearteten, hiermit nicht vergleichbaren Sachverhalt.

  • BVerwG, 28.05.1984 - 2 B 205.82

    Einwendungen des Beamten gegen die Rechtmäßigkeit der Untersuchungsanordnung -

    Auszug aus BVerwG, 26.09.1988 - 2 B 132.88
    Es ist eindeutig, daß eine derartige Weisung nur gerechtfertigt ist, wenn sich die Zweifel des Dienstherrn an der Dienstfähigkeit des Beamten auf konkrete Umstände stützen und nicht "aus der Luft gegriffen" sind (Beschluß vom 28. Mai 1984 - BVerwG 2 B 205.82 - ).

    das Berufungsgericht weiche von dem Beschluß des Senats vom 28. Mai 1984 - BVerwG 2 B 205.82 - (a.a.O.) ab, nach dem die an den Beamten gerichtete Weisung des Dienstherrn, sich ärztlich untersuchen zu lassen, nur gerechtfertigt sei, wenn die - von dem Beamten nicht geteilten - Zweifel des Dienstherrn an der Dienstfähigkeit sich auf konkrete Umstände stützten und nicht "aus der Luft gegriffen seien"; dies gelte insbesondere auch dann, wenn der Dienstherr dem Beamten eine ärztliche Untersuchung mit der Begründung aufgebe, aufgrund von "Verhaltensauffälligkeiten" bestünden Zweifel an seinen geistigen Kräften.

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 26.09.1988 - 2 B 132.88
    Grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine - vom Beschwerdeführer zu bezeichnende - grundsätzliche, bisher höchstrichterlich nicht beantwortete Rechtsfrage aufwirft, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder einer bedeutsamen Fortentwicklung des Rechts revisionsgerichtlicher Klärung bedarf und die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; u.a. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 04.07.1968 - VIII B 110.67

    Zurückstellung vom Wehrdienst - Verfahrensmängel als Zulassungsgrund im

    Auszug aus BVerwG, 26.09.1988 - 2 B 132.88
    Ein Mangel des gerichtlichen Verfahrens ist zwar stets gegeben, wenn das Gericht infolge unrichtiger Anwendung von Verfahrensvorschriften, sei es auch nur zum Teil, durch Prozeß- statt durch Sachurteil entschieden hat (ständige Rechtsprechung; vgl. BVerwGE 13, 239 ; 30, 111 [BVerwG 03.07.1968 - V C 105/67]; Beschlüsse vom 16. November 1981 - BVerwG 2 B 55.80 - und vom 15. Februar 1982 - BVerwG 2 B 37.81 -).
  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
    Auszug aus BVerwG, 26.09.1988 - 2 B 132.88
    Grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine - vom Beschwerdeführer zu bezeichnende - grundsätzliche, bisher höchstrichterlich nicht beantwortete Rechtsfrage aufwirft, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder einer bedeutsamen Fortentwicklung des Rechts revisionsgerichtlicher Klärung bedarf und die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; u.a. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 03.07.1968 - V C 105.67

    Unterhaltsbeihilfe nach dem allgemeinen Kriegsfolgengesetz aufgrund von

    Auszug aus BVerwG, 26.09.1988 - 2 B 132.88
    Ein Mangel des gerichtlichen Verfahrens ist zwar stets gegeben, wenn das Gericht infolge unrichtiger Anwendung von Verfahrensvorschriften, sei es auch nur zum Teil, durch Prozeß- statt durch Sachurteil entschieden hat (ständige Rechtsprechung; vgl. BVerwGE 13, 239 ; 30, 111 [BVerwG 03.07.1968 - V C 105/67]; Beschlüsse vom 16. November 1981 - BVerwG 2 B 55.80 - und vom 15. Februar 1982 - BVerwG 2 B 37.81 -).
  • BVerwG, 15.02.1982 - 2 B 37.81

    Grenzen einer zulässigen bildungspolitischen Betätigung durch einen verbeamteten

    Auszug aus BVerwG, 26.09.1988 - 2 B 132.88
    Ein Mangel des gerichtlichen Verfahrens ist zwar stets gegeben, wenn das Gericht infolge unrichtiger Anwendung von Verfahrensvorschriften, sei es auch nur zum Teil, durch Prozeß- statt durch Sachurteil entschieden hat (ständige Rechtsprechung; vgl. BVerwGE 13, 239 ; 30, 111 [BVerwG 03.07.1968 - V C 105/67]; Beschlüsse vom 16. November 1981 - BVerwG 2 B 55.80 - und vom 15. Februar 1982 - BVerwG 2 B 37.81 -).
  • BVerwG, 16.10.1979 - 2 B 61.79

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Beginn der Sechsmonatsfrist

    Auszug aus BVerwG, 26.09.1988 - 2 B 132.88
    Eine Abweichung gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur gegeben, wenn das Berufungsgericht in einer die Entscheidung tragenden abstrakten Rechtsfrage bei Anwendung derselben Rechtsvorschrift anderer Auffassung ist als das Bundesverwaltungsgericht (vgl. u.a. Beschlüsse vom 17. Januar 1975 - BVerwG 6 CB 133.74 - und vom 16. Oktober 1979 - BVerwG 2 B 61.79 - ).
  • BVerwG, 17.01.1975 - VI CB 133.74

    Verwirkung von beamtenrechtlichen Ansprüchen - Nichtzulassungsbeschwerde gegen

    Auszug aus BVerwG, 26.09.1988 - 2 B 132.88
    Eine Abweichung gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur gegeben, wenn das Berufungsgericht in einer die Entscheidung tragenden abstrakten Rechtsfrage bei Anwendung derselben Rechtsvorschrift anderer Auffassung ist als das Bundesverwaltungsgericht (vgl. u.a. Beschlüsse vom 17. Januar 1975 - BVerwG 6 CB 133.74 - und vom 16. Oktober 1979 - BVerwG 2 B 61.79 - ).
  • BVerwG, 02.04.1968 - VI B 55.67

    Anordnung einer ärztlichen Untersuchung bezüglich der Dienstfähigkeit eines

  • BVerwG, 14.12.1961 - III B 148.60

    Überzahlungen bei einer Unterhaltshilfe - Auswirkungen eines dienstfreien

  • BVerwG, 07.01.1986 - 2 B 94.85
  • BVerwG, 16.11.1981 - 2 B 55.80

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Begriff des Verfahrensmangels

  • BVerwG, 20.12.2017 - 6 B 14.17

    Datenverarbeitung; Einzelfallwürdigung; Erfassung personenbezogener Daten;

    a) Ein Verfahrensfehler kann darin liegen, dass ein Gericht - sei es auch nur zum Teil - durch Prozessurteil anstatt durch Sachurteil entscheidet (stRspr, BVerwG, Beschlüsse vom 7. März 2017 - 6 B 53.16 [ECLI:DE:BVerwG:2017:070317B6B53.16.0] - NVwZ-RR 2017, 468, vom 3. Januar 2017 - 6 BN 2.16 [ECLI:DE:BVerwG:2017:030117B6BN2.16.0] - Buchholz 421.2 Hochschulrecht Nr. 191, vom 26. September 1988 - 2 B 132.88 - Buchholz 237.1 Art. 56 BayLBG Nr. 1 und vom 4. Juli 1968 - 8 B 110.67 - BVerwGE 30, 111 ).
  • BVerwG, 05.11.2013 - 2 B 60.13

    Dauernde Dienstunfähigkeit; Klärung der Dienstunfähigkeit durch das Gericht;

    Das Oberverwaltungsgericht ist im angegriffenen Urteil nicht wie von der Beschwerde geltend gemacht rechtsatzmäßig vom Beschluss des Senats vom 26. September 1988 - BVerwG 2 B 132.88 - (Buchholz 237.1 Art. 56 BayLBG Nr. 1) oder vom Urteil des Senats vom 16. Oktober 1997 - BVerwG 2 C 7.97 - (BVerwGE 105, 267 = Buchholz 232 § 32 BBG Nr. 22) abgewichen.
  • VGH Baden-Württemberg, 22.07.2014 - 4 S 1209/13

    Anordnung gegenüber einem Richter, sich zur Klärung seiner Dienstfähigkeit

    Voraussetzung ist, dass sich die Zweifel auf hinreichend gewichtige tatsächliche Umstände stützen und "nicht aus der Luft gegriffen" sind (BVerwG, Beschluss vom 28.05.1984, a.a.O., Beschluss vom 26.09.1988 - 2 B 132.88 -, Buchholz 237.1 Art. 56 Nr. 1, und Urteil vom 30.05.2013, a.a.O.).
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