Rechtsprechung
   BVerwG, 26.09.1996 - 2 WD 33.95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,7527
BVerwG, 26.09.1996 - 2 WD 33.95 (https://dejure.org/1996,7527)
BVerwG, Entscheidung vom 26.09.1996 - 2 WD 33.95 (https://dejure.org/1996,7527)
BVerwG, Entscheidung vom 26. September 1996 - 2 WD 33.95 (https://dejure.org/1996,7527)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,7527) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Dienstgradherabsetzung bei einer entwürdigenden Behandlung von Untergebenen - Ehrverletzende Äußerungen gegenüber Fahrschülern - Zweck des Gebots zur Achtung der Würde, Ehre und Rechte von Kameraden - Störung der Funktionsfähigkeit der Streitkräfte ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Recht der Soldaten - Disziplinarmaßnahmen bei entwürdigender Behandlung gegenüber Untergebenen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 20.08.1991 - 2 WD 14.91

    Wehrrecht Disziplinarmaßnahme - Beleidigung gegenüber Untergebenen -

    Auszug aus BVerwG, 26.09.1996 - 2 WD 33.95
    Denn das Gebot, die Würde, die Ehre und die Rechte von Kameraden zu achten, ist nicht um des einzelnen Soldaten willen in das Soldatengesetz aufgenommen worden, sondern soll Handlungsweisen verhindern, die objektiv geeignet sind, den militärischen Zusammenhalt, das gegenseitige Vertrauen sowie die Bereitschaft zum gegenseitigen Einstehen zu gefährden (Urteil vom 20. August 1991 - BVerwG 2 WD 14.91 - <BVerwGE 93, 140 [ff.]> m.w.N.).

    Der erkennende Senat hat deshalb bei entwürdigender Behandlung von Untergebenen in gefestigter Rechtsprechung (vgl. BVerwGE 93, 140 [f.]; Urteil vom 26. Februar 1988 - BVerwG 2 WD 37.87 - <BVerwGE 83, 384 [392]> m.w.N.) - auch aus generalpräventiven Gründen - eine reinigende Maßnahme zum Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen erklärt und als erforderliche sowie angemessene Maßnahmeart im Regelfall die Herabsetzung im Dienstgrad angesehen.

  • BVerwG, 21.05.1996 - 2 WD 22.95

    Recht der Soldaten: Disziplinarmaßnahme gegen Bataillonskommandeur wegen

    Auszug aus BVerwG, 26.09.1996 - 2 WD 33.95
    Sie wären nach der Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 23. Oktober 1990 - BVerwG 2 WD 40.90 - <BVerwGE 86, 341 [f.]>, vom 24. Oktober 1995 - BVerwG 2, WD 19.95 - m.w.N. und vom 21. Mai 1996 - BVerwG 2 WD 22.95 -) nur dann gegeben, wenn die Situation, in der der Soldat versagt hat, von so außergewöhnlichen Besonderheiten gekennzeichnet war, daß ein an normalen Maßstäben orientiertes Verhalten nicht mehr erwartet und daher auch nicht vorausgesetzt werden konnte; als solche Besonderheiten wäre ein Handeln unter schockartig ausgelöstem psychischem Zwang oder unter Umständen anzusehen, die es als unbedachte, im Grunde persönlichkeitsfremde Augenblickstat eines ansonsten tadelfreien und im Dienst bewährten Soldaten erscheinen lassen.

    Die in der Degradierung für den Betroffenen liegende Härte ist im Ergebnis auch deshalb nicht unbillig, weil sie im Risikobereich eines für sein Handeln verantwortlichen Soldaten liegt, der sich bewußt sein muß, daß er bei einem schwerwiegenden Verstoß gegen seine Dienstpflichten unter Umständen seinen Dienstgrad und seine Dienststellung in der Bundeswehr sowie die Höhe der Alimentation aufs Spiel setzt, die ihm der Dienstherr schuldet (vgl. Urteile vom 29. Februar 1996 - BVerwG 2 WD 35.95 - m.w.N. und vom 21. Mai 1996 - BVerwG 2 WD 22.95 -).

  • BVerwG, 27.03.1973 - II WD 45.72

    Vertrauen zwischen Untergebenen und Vorgesetzten - Zusammenhalt der Bundeswehr -

    Auszug aus BVerwG, 26.09.1996 - 2 WD 33.95
    Eine gesetzliche Möglichkeit, ihn aus Billigkeitsgründen von den ihm im Berufungsverfahren erwachsenen notwendigen Auslagen - ganz oder teilweise - zu entlasten (§ 132 Abs. 2 Satz 1 WDO), bestand nicht (vgl. Urteil vom 27. März 1973 - BVerwG 2 WD 45.72 - <BVerwGE 46, 101>).
  • BVerwG, 22.11.1988 - 2 WD 78.87

    Pflicht eines Soldaten zu Achtung der Würde und Ehre eines Kameraden -

    Auszug aus BVerwG, 26.09.1996 - 2 WD 33.95
    Auf dieser Bereitschaft sowie auf Vertrauen baut letztlich der Gehorsam unterstellter Soldaten auf, dessen die Bundeswehr im allgemeinen und jeder Vorgesetzte innerhalb des militärischen Gefüges im besonderen bedarf (Urteil vom 22. November 1988 - BVerwG 2 WD 78.87 - m.w.N.).
  • BVerwG, 26.02.1988 - 2 WD 37.87

    "Erhängung" eines Untergebenen zum Schein als erhebliches Dienstvergehen -

    Auszug aus BVerwG, 26.09.1996 - 2 WD 33.95
    Der erkennende Senat hat deshalb bei entwürdigender Behandlung von Untergebenen in gefestigter Rechtsprechung (vgl. BVerwGE 93, 140 [f.]; Urteil vom 26. Februar 1988 - BVerwG 2 WD 37.87 - <BVerwGE 83, 384 [392]> m.w.N.) - auch aus generalpräventiven Gründen - eine reinigende Maßnahme zum Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen erklärt und als erforderliche sowie angemessene Maßnahmeart im Regelfall die Herabsetzung im Dienstgrad angesehen.
  • BVerwG, 13.05.1986 - 2 WD 44.85

    Dienstvergehen eines Soldaten auf Zeit in Vorgesetztenstellung (eingesetzt als

    Auszug aus BVerwG, 26.09.1996 - 2 WD 33.95
    Ein militärischer Vorgesetzter, der - wie der Soldat - seine Funktion als MKL dazu mißbraucht, die ihm zur Ausbildung zugewiesenen Fahrschüler zu beleidigen, zu demütigen und verächtlich zu machen, verletzt nicht nur seinen Ausbildungsauftrag als Fahrlehrer, sondern er untergräbt durch ein solches Verhalten auch die Gehorsamsbereitschaft seiner Untergebenen, beeinträchtigt mithin seine Autorität und stellt zugleich seine Eignung als Ausbilder nachhaltig in Frage (vgl. Urteil vom 13. Mai 1986 - BVerwG 2 WD 44.85 -).
  • BVerwG, 29.02.1996 - 2 WD 35.95

    Recht der Soldaten: Disziplinarmaßnahme gegen Oberst nach Betrug bei

    Auszug aus BVerwG, 26.09.1996 - 2 WD 33.95
    Die in der Degradierung für den Betroffenen liegende Härte ist im Ergebnis auch deshalb nicht unbillig, weil sie im Risikobereich eines für sein Handeln verantwortlichen Soldaten liegt, der sich bewußt sein muß, daß er bei einem schwerwiegenden Verstoß gegen seine Dienstpflichten unter Umständen seinen Dienstgrad und seine Dienststellung in der Bundeswehr sowie die Höhe der Alimentation aufs Spiel setzt, die ihm der Dienstherr schuldet (vgl. Urteile vom 29. Februar 1996 - BVerwG 2 WD 35.95 - m.w.N. und vom 21. Mai 1996 - BVerwG 2 WD 22.95 -).
  • BVerwG, 23.10.1990 - 2 WD 40.90

    Zumessungskriterien bei Diebstahl von Bundeswehreigentum

    Auszug aus BVerwG, 26.09.1996 - 2 WD 33.95
    Sie wären nach der Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 23. Oktober 1990 - BVerwG 2 WD 40.90 - <BVerwGE 86, 341 [f.]>, vom 24. Oktober 1995 - BVerwG 2, WD 19.95 - m.w.N. und vom 21. Mai 1996 - BVerwG 2 WD 22.95 -) nur dann gegeben, wenn die Situation, in der der Soldat versagt hat, von so außergewöhnlichen Besonderheiten gekennzeichnet war, daß ein an normalen Maßstäben orientiertes Verhalten nicht mehr erwartet und daher auch nicht vorausgesetzt werden konnte; als solche Besonderheiten wäre ein Handeln unter schockartig ausgelöstem psychischem Zwang oder unter Umständen anzusehen, die es als unbedachte, im Grunde persönlichkeitsfremde Augenblickstat eines ansonsten tadelfreien und im Dienst bewährten Soldaten erscheinen lassen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht