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   BVerwG, 26.10.1962 - VII P 1.62   

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BVerwG, 26.10.1962 - VII P 1.62 (https://dejure.org/1962,373)
BVerwG, Entscheidung vom 26.10.1962 - VII P 1.62 (https://dejure.org/1962,373)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Oktober 1962 - VII P 1.62 (https://dejure.org/1962,373)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ArbGG § 20; PersVG § 44

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 15, 96
  • DVBl 1963, 184
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 10.04.1953 - 1 StR 115/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 26.10.1962 - VII P 1.62
    Jedenfalls ist sie mit der rechtlichen Institution des Eides vereinbar und stimmt mit der Vorstellung des Gesetzgebers überein, wie sie beispielsweise in § 31 der Verwaltungsgerichtsordnung vom 21. Januar 1960 (BGBl. I S. 17) - VwGO - ihren Niederschlag gefunden hat; sie entspricht auch der herrschenden Rechtsprechung (RGSt 67, 362; BGHSt 3, 175 und BGH, Urteil vom 10. April 1953, NJW 53, 955).
  • BGH, 12.09.1952 - 1 StR 349/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 26.10.1962 - VII P 1.62
    Jedenfalls ist sie mit der rechtlichen Institution des Eides vereinbar und stimmt mit der Vorstellung des Gesetzgebers überein, wie sie beispielsweise in § 31 der Verwaltungsgerichtsordnung vom 21. Januar 1960 (BGBl. I S. 17) - VwGO - ihren Niederschlag gefunden hat; sie entspricht auch der herrschenden Rechtsprechung (RGSt 67, 362; BGHSt 3, 175 und BGH, Urteil vom 10. April 1953, NJW 53, 955).
  • RG, 17.11.1933 - 4 D 196/33

    Muß ein Schöffe, der auf Grund des Reichsgesetzes v. 7. April 1933 (RGBl. I S.

    Auszug aus BVerwG, 26.10.1962 - VII P 1.62
    Jedenfalls ist sie mit der rechtlichen Institution des Eides vereinbar und stimmt mit der Vorstellung des Gesetzgebers überein, wie sie beispielsweise in § 31 der Verwaltungsgerichtsordnung vom 21. Januar 1960 (BGBl. I S. 17) - VwGO - ihren Niederschlag gefunden hat; sie entspricht auch der herrschenden Rechtsprechung (RGSt 67, 362; BGHSt 3, 175 und BGH, Urteil vom 10. April 1953, NJW 53, 955).
  • BVerwG, 06.03.1959 - VII P 5.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 26.10.1962 - VII P 1.62
    Daß auch ein einzelnes Personalratsmitglied einen Kostenerstattungsanspruch gemäß § 44 Abs. 1 des Personalvertretungsgesetzes vom 5. August 1955 (BGBl. I S. 477) - PersVG - geltend machen kann und daß dies im Beschlußverfahren zu geschehen hat, wurde vom Verwaltungsgerichtshof zutreffend bejaht und entspricht der vom erkennenden Senat in seinem Beschluß vom 6. März 1959 (BVerwGE 8, 202) vertretenen Auffassung.
  • BAG, 19.04.1989 - 7 ABR 6/88

    Betriebsrat: Sachaufwand - Kosten zur sachgerechten Verteidigung eines

    Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht zu der durch § 119 BPersVG vom 15. März 1974 (BGBl. I S. 693) aufgehobenen Bestimmung des § 44 Abs. 2 PersVG vom 5. August 1955 (BGBl. I S. 477) die Erstattung von Reisekosten eines Personalratsvorsitzenden aus Anlaß eines gegen ihn gerichteten Ausschlußverfahrens mit der Begründung abgelehnt, daß das Ausschlußverfahren rechtskräftig zu dessen Lasten entschieden worden sei (vgl. BVerwGE 15, 96 [BVerwG 26.10.1962 - VII P 1/62] und Beschluß vom 28. April 1967 - VII P 11.66 - PersV 1968, 109).
  • BVerwG, 05.11.2004 - 10 B 6.04

    Vereidigung; ehrenamtlicher Richter; Besetzungsmangel; vorschriftsmäßige

    Wirkt an einer mündlichen Verhandlung oder einer Beratung des Gerichts ein ehrenamtlicher Richter ohne die zu Beginn seiner Amtszeit gebotene Vereidigung mit, so folgt daraus nach einhelliger Rechtsprechung ein Besetzungsmangel im Sinne des § 138 Nr. 1 VwGO (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. Oktober 1962 - BVerwG 7 P 1.62 - BVerwGE 15, 96 ; Urteil vom 21. Oktober 1980 - 2 WD 17.80 - BVerwGE 73, 78 ; BGH, Urteil vom 12. September 1952 - 1 StR 349/52 - BGHSt 3, 175 ; Urteil vom 22. Mai 2003 - 4 StR 21/03 - BGHSt 48, 290 ).

    Zwar ist die Vereidigung kein Bestandteil der - durch den Wahlakt als solchen erfolgenden - Bestellung zum ehrenamtlichen Richter (BVerwG, Beschluss vom 26. Oktober 1962 - BVerwG 7 P 1.62 - a.a.O., S. 97; Ziekow, in: Sodan/Ziekow, VwGO, § 31 Rn. 2), so dass die Auffassung, im Falle fehlender Vereidigung habe ein Nichtrichter mitgewirkt (so BVerwG, Urteil vom 21. Oktober 1980 - 2 WD 17.80 - a.a.O., S. 79) als problematisch erscheint.

  • VG Köln, 20.01.2021 - 34 K 6266/19
    vgl. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Beschluss vom 26.10.1962 - VII P 1.62 -, BVerwGE 15, 96.

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 26.10.1962, a.a.O sowie vom 25.02.2004 - 6 P 12/03 - juris Rn. 12.

    Im Falle einer Erledigung ist vielmehr mit Blick auf die Kostentragung durch die Dienststelle nur dann bereits eine abschließende Entscheidung über die nicht pflichtgemäße Wahrnehmung des Personalratsmandats getroffen, wenn das Gericht ungeachtet des erledigenden Ereignisses des Ablaufs des Personalratsmandats zuvor die Pflichtwidrigkeit des Verhaltens des früheren Personalratsmitglieds ausdrücklich festgestellt hatte, vgl. BVerwG, Beschluss vom 26.10.1962, a.a.O., was hier nicht der Fall war.

  • BVerwG, 28.04.1967 - VII P 11.66

    Rechtsmittel

    Dabei kann unter "Tätigkeit des Personalrats" nur eine Tätigkeit verstanden werden, die sich innerhalb des ihm vom Gesetz zugewiesenen Aufgabenbereichs hält und damit der Erfüllung seiner Pflichten dient (vgl. dazu Beschlüsse des Senats vom 16. Dezember 1960 - BVerwG VII P 3.59 - [BVerwGE 11, 299] und vom 22. Juni 1962 - BVerwG VII P 8.61 - [BVerwGE 14, 282] und vom 26. Oktober 1962 - BVerwG VII P 1.62 - [BVerwGE 15, 96 [BVerwG 26.10.1962 - VII P 1/62]]).

    Die in dem Ausschlußverfahren den Antragsteller zu 1) erwachsenen Kosten können daher, wie der Senat bereits in dem Beschluß vom 26. Oktober 1962 (a.a.O.) ausgesprochen hat, nicht erstattet werden, weil feststeht, daß das Personalratsmitglied keine ordnungsgemäße Tätigkeit des Personalrats ausgeübt hat.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.01.2023 - 34 A 437/21

    Zustehen eines Anspruchs eines Personalratsmitglieds auf Freistellung von den

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 26. Oktober 1962 - VII P 1, 62 -, BVerwGE 15, 96, und vom 28. April 1967 - VII P 11.66 -, juris, Rn. 16; dem folgend: Hamb. OVG, Beschluss vom 26. November 2001 - 8 Bf 372/00.PVL -, juris, Rn. 23; Cecior/Vallendar/ Lechtermann/Klein, a. a. O., § 40 Rn. 21; Lorenzen u. a., BPersVG, § 44 BPersVG 1974 Rn. 32.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.02.1991 - 5 A 10566/90

    Übernahme von Rechtsanwaltskosten für die Beratung/Vertretung eines

    Aus haltlosen Gründen eingeleitet sind Beschlußverfahren, wenn sie entweder nicht der Erfüllung der Aufgaben des Personalrats dienen (vgl. BVerwGE 15, 96/98 f.; 34, 143 f.; ZBR 1968, S. 20; BAGE 40, 244/246 f.) oder wenn der Personalrat bei Beachtung des auch für ihn geltenden Gebots sparsamer Verwendung öffentlicher Mittel gehalten wäre, auf ihre Durchführung zu verzichten, weil es ausreicht, die in ihnen zu entscheidende Frage in einem Musterverfahren mit der Dienststelle auszutragen (vgl. HambOVG, ZBR 1989, S. 218).
  • BVerwG, 14.12.1962 - VII P 5.62

    Rechtsmittel

    Wie der Senat in seinem Beschluß vom 26. Oktober 1962 - BVerwG VII P 1.62 - dargelegt hat, kann dieser Auffassung nicht gefolgt werden, da sie im Widerspruch zu der gesetzlichen Regelung steht, die für jede Amtsperiode eine nur für die jeweilige Amtsperiode wirksame Vereidigung verlangt.
  • BVerwG, 27.04.1979 - 6 P 16.78

    Antrag auf Erstattung der durch die Teilnahme an der Tagung entstandenen Kosten

    Das vom Bundesverwaltungsgericht früher eingeschlagene Verfahren, den Beschluß wegen des absoluten Verfahrensmangels aufzuheben und dann zur Sache zu entscheiden (vgl. den genannten Beschluß, ebenso Beschlüsse vom 12. Januar 1962 - BVerwG 7 P 10.60 - [Buchholz 238.3 § 10 PersVG Nr. 3] und vom 26. Oktober 1962 - BVerwG 7 P 1.62 [Buchholz 238.3 § 44 PersVG Nr. 4]), ist nicht mehr möglich.
  • BVerwG, 05.05.1976 - VII P 7.74

    Mehrere Dienstherren - Gemeinschaftliche Einrichtungen - Anwendbares

    Sie müssen in einem gesonderten Verfahren geltend gemacht werden (vgl. Beschluß vom 26. Oktober 1962 - BVerwG VII P 1.62 - BVerwGE 15, 96 [BVerwG 26.10.1962 - VII P 1/62]).
  • OVG Sachsen, 15.05.2009 - 3 F 13/09

    Ehrenamtliche Richter; Entbindung; Wahlverfahren; besondere Härte

    Auch die dann noch - vor der ersten Dienstleistung in öffentlicher Sitzung - zu erfolgende Vereidigung bzw. die Ablegung des anstelle der Eidesleistung zugelassenen Gelöbnisses (§ 45 DRiG) ist nicht mehr Bestandteil der Berufung eines ehrenamtlichen Richters zu seinem Amte (BVerwGE 15, 96, 97).
  • BVerwG, 06.12.1963 - VII P 17.62

    Unterlassung der Beteiligung einer Personalvertretung für eine

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