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   BVerwG, 26.10.1989 - 8 B 59.89   

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BVerwG, 26.10.1989 - 8 B 59.89 (https://dejure.org/1989,2282)
BVerwG, Entscheidung vom 26.10.1989 - 8 B 59.89 (https://dejure.org/1989,2282)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Oktober 1989 - 8 B 59.89 (https://dejure.org/1989,2282)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Entscheidungserheblichkeit einer Rechtsfrage - Begründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache in der Nichtzulassungsbeschwerde - Erfordernis einer wasserrechtlichen Zulassung - Abgabefreiheit bei Vorliegen einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 02.07.1969 - IV C 68.67

    Anwendung des Grundsatzes der Bestimmtheit

    Auszug aus BVerwG, 26.10.1989 - 8 B 59.89
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist hinreichend geklärt, daß das verfassungsrechtliche Bestimmtheitsgebot im Zusammenhang mit Abgaben allein die Funktion hat, Vorschriften auszuschließen, die infolge ihrer Unbestimmtheit den Behörden die Möglichkeit einer rechtlich nicht hinreichend überprüfbaren willkürlichen Handhabung eröffnen (vgl. Urteil vom 2. Juli 1969 - BVerwG IV C 68.67 - Buchholz 11 Art. 20 GG Nr. 6 S. 3 sowie Beschluß vom 25. September 1989 - BVerwG 8 B 95.89 - S. 7).

    Das setzt dem Erfordernis der Bestimmtheit im Abgabenrecht enge Grenzen (Urteil vom 21. Oktober 1970 - BVerwG IV C 95.68 - Buchholz 407.4 § 8 FStrG Nr. 6 S. 4 ) und reduziert dieses Erfordernis auf die dem "jeweiligen Sachzusammenhang angemessene Bestimmtheit" (Urteil vom 2. Juli 1969 a.a.O. S. 5).

  • BVerwG, 13.10.1981 - 5 B 109.80

    Voraussetzungen für die Rechtswirksamkeit einer landesrechtlichen Prüfungsordnung

    Auszug aus BVerwG, 26.10.1989 - 8 B 59.89
    Ein Verstoß gegen das bundesverfassungsrechtliche Bestimmtheitsgebot bei Verwendung unbestimmter Rechtsbegriffe liegt erst dann vor, wenn es wegen der Unbestimmtheit nicht mehr möglich ist, objektive Kriterien zu gewinnen, die eine willkürliche Handhabung durch die Behörden und die Gerichte ausschließen (Beschluß vom 13. Oktober 1981 - BVerwG 5 B 109.80 - Buchholz 421.5 BBiG Nr. 7 S. 8 ).
  • BVerwG, 25.09.1989 - 8 B 95.89

    Rechtmäßigkeit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision -

    Auszug aus BVerwG, 26.10.1989 - 8 B 59.89
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist hinreichend geklärt, daß das verfassungsrechtliche Bestimmtheitsgebot im Zusammenhang mit Abgaben allein die Funktion hat, Vorschriften auszuschließen, die infolge ihrer Unbestimmtheit den Behörden die Möglichkeit einer rechtlich nicht hinreichend überprüfbaren willkürlichen Handhabung eröffnen (vgl. Urteil vom 2. Juli 1969 - BVerwG IV C 68.67 - Buchholz 11 Art. 20 GG Nr. 6 S. 3 sowie Beschluß vom 25. September 1989 - BVerwG 8 B 95.89 - S. 7).
  • BVerwG, 25.10.1977 - I C 18.74

    Verfassungsmäßigkeit der Übergangsregelung - Architekt - Führung der

    Auszug aus BVerwG, 26.10.1989 - 8 B 59.89
    Soweit sich die Beschwerde im Zusammenhang mit der Frage des vermeintlichen verfassungsrechtlichen Gebots einer angemessenen Übergangsregelung auf eine Abweichung von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Oktober 1977 - BVerwG I C 18.74 - (Buchholz 431.1 Architekten Nr. 2), vom 3. Juli 1981 - BVerwG 5 B 49.81 - (Buchholz 431.1 Architekten Nr. 8) und vom 11. November 1987 - BVerwG 8 C 49.86 - (BVerwGE 78, 275 [BVerwG 11.11.1987 - 8 C 49/86]) beruft, kann sie schon deshalb keinen Erfolg haben, weil das Berufungsurteil, wie bereits dargelegt, auf damit zusammenhängenden Rechtsfragen nicht beruht.
  • BVerwG, 11.11.1987 - 8 C 49.86

    Abwasserabgaben - Abgabensatz - Gleichheitssatz - Umlage - Kanalbenutzungsgebühr

    Auszug aus BVerwG, 26.10.1989 - 8 B 59.89
    Soweit sich die Beschwerde im Zusammenhang mit der Frage des vermeintlichen verfassungsrechtlichen Gebots einer angemessenen Übergangsregelung auf eine Abweichung von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Oktober 1977 - BVerwG I C 18.74 - (Buchholz 431.1 Architekten Nr. 2), vom 3. Juli 1981 - BVerwG 5 B 49.81 - (Buchholz 431.1 Architekten Nr. 8) und vom 11. November 1987 - BVerwG 8 C 49.86 - (BVerwGE 78, 275 [BVerwG 11.11.1987 - 8 C 49/86]) beruft, kann sie schon deshalb keinen Erfolg haben, weil das Berufungsurteil, wie bereits dargelegt, auf damit zusammenhängenden Rechtsfragen nicht beruht.
  • BVerwG, 21.10.1970 - IV C 95.68

    Sondernutzungsgebühren für Automaten im Gemeingebrauch - Grundlage für einen

    Auszug aus BVerwG, 26.10.1989 - 8 B 59.89
    Das setzt dem Erfordernis der Bestimmtheit im Abgabenrecht enge Grenzen (Urteil vom 21. Oktober 1970 - BVerwG IV C 95.68 - Buchholz 407.4 § 8 FStrG Nr. 6 S. 4 ) und reduziert dieses Erfordernis auf die dem "jeweiligen Sachzusammenhang angemessene Bestimmtheit" (Urteil vom 2. Juli 1969 a.a.O. S. 5).
  • BVerwG, 03.07.1981 - 5 B 49.81
    Auszug aus BVerwG, 26.10.1989 - 8 B 59.89
    Soweit sich die Beschwerde im Zusammenhang mit der Frage des vermeintlichen verfassungsrechtlichen Gebots einer angemessenen Übergangsregelung auf eine Abweichung von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Oktober 1977 - BVerwG I C 18.74 - (Buchholz 431.1 Architekten Nr. 2), vom 3. Juli 1981 - BVerwG 5 B 49.81 - (Buchholz 431.1 Architekten Nr. 8) und vom 11. November 1987 - BVerwG 8 C 49.86 - (BVerwGE 78, 275 [BVerwG 11.11.1987 - 8 C 49/86]) beruft, kann sie schon deshalb keinen Erfolg haben, weil das Berufungsurteil, wie bereits dargelegt, auf damit zusammenhängenden Rechtsfragen nicht beruht.
  • BVerwG, 22.01.1971 - IV C 83.67

    Bestimmtheit einer gesetzlichen Ermächtigung für eine Gebührenverordnung -

    Auszug aus BVerwG, 26.10.1989 - 8 B 59.89
    Von dem von der Beschwerde ferner bezeichneten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Januar 1971 - BVerwG IV C 83.67 - (Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 4 S. 6 ), das sich zu den Anforderungen des Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG an eine gesetzliche Ermächtigung zum Erlaß einer Gebührenverordnung verhält, weicht das Berufungsurteil nicht ab.
  • BVerwG, 23.08.1991 - 8 C 37.90

    Fehlalarmgebühr - Gebührentatbestand, Gesetzesauslegung, Bestimmtheitsgrundsatz,

    Dieser Vorwurf erreichte die bundes(verfassungs)rechtlichen Anforderungen an die ausreichende Bestimmtheit von Gebührentatbeständen nur dann, wenn es sich um eine derart gewichtige Unbestimmtheit handelte, daß es ihretwegen "nicht mehr möglich ist, objektive Kriterien zu gewinnen, die eine willkürliche Handhabung durch die Behörden und die Gerichte ausschließen" (Beschluß vom 26. Oktober 1989 - BVerwG 8 B 59.89 - Buchholz 11 Art. 20 CG Nr. 113 S. 9 im Anschluß an den Beschluß vom 13. Oktober 1981 - BVerwG 5 B 109.80 - Buchholz 421.5 Nr. 7 S. 8 ; ebenso Urteil vom 24. August 1990, a.a.O. S. 12 im Anschluß an das Urteil vom 2. Juli 1969 - BVerwG IV C 68.67 - Buchholz 11 Art. 20 GG Nr. 6 S. 3 sowie den Beschluß vom 25. September 1989 - BVerwG 8 B 95.89 - Buchholz 401.8 Verwaltungsgebühren Nr. 23 S. 5 ; s. ferner BVerfG, Beschluß vom 12. Januar 1967 - 1 BvR 169/63 - BVerfGE 21, 73 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.01.1997 - 22 A 2455/96

    Hundesteuer

    vgl. BVerwG, Beschluß vom 26. Oktober 1989 - 8 B 59.89 -, Buchholz 11 Art. 20 GG Nr. 113, mit weiteren Nachweisen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.06.2004 - 14 A 953/02

    Steuer auf gefährliche Hunde: Typisierung nach Rassezugehörigkeit, 1.200 DM

    BVerwG, Beschluss vom 26.10.1989 - 8 B 59.89 -, Buchholz 11 Art. 20 GG Nr. 113, m.w.N.
  • BVerwG, 24.08.1990 - 8 C 73.88

    Altölproben

    Erst mit dem Hinzutreten eines Maßstabs entfiele die - mit der verfassungsrechtlich erforderlichen Bestimmtheit unvereinbare - "Möglichkeit einer rechtlich nicht hinreichend überprüfbaren willkürlichen Handhabung" (vgl. Beschluß vom 25. September 1989 - BVerwG 8 B 95.89 - Buchholz 401.8 Verwaltungsgebühren Nr. 23 S. 5 im Anschluß an das Urteil vom 2. Juli 1969 - BVerwG IV C 68.67 - Buchholz 11 Art. 20 GG Nr. 6 S. 3 ; s. ferner Beschluß vom 26. Oktober 1989 - BVerwG 8 B 59.89 - Buchholz 11 Art. 20 GG Nr. 113 S. 9 ).
  • OVG Sachsen, 07.03.2012 - 5 C 9/10

    Neuregelung der Abwassersatzung und Wasserversorgungssatzung bzgl. Grundgebühren,

    Ein Verstoß gegen das Bestimmtheitsgebot bei Verwendung unbestimmter Rechtsbegriffe liegt erst dann vor, wenn es wegen der Unbestimmtheit nicht mehr möglich ist, objektive Kriterien zu gewinnen, die eine willkürliche Handhabung durch den Aufgabenträger ausschließen (BVerwG, Beschl. v. 26. Oktober 1989 - 8 B 59.89 -, Buchholz 11 Art. 20 GG Nr. 113).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 03.09.2018 - 6 A 11966/17

    Verschonung einzelner Grundstücke von der Entrichtung wiederkehrender

    Angesichts dessen hat das verfassungsrechtliche Bestimmtheitsgebot im Zusammenhang mit Abgaben insbesondere die Funktion, Vorschriften auszuschließen, die infolge ihrer Unbestimmtheit den Behörden die Möglichkeit einer rechtlich nicht hinreichend überprüfbaren willkürlichen Handhabung eröffnen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. Oktober 1989 - 8 B 59.89 -, juris).
  • OVG Sachsen, 20.05.2019 - 5 A 100/16

    Bestimmtheit; Auslegung; Wohneinheit; Grundgebühr; Betriebsbereitschaft; Wohnung

    Ein Verstoß gegen das Bestimmtheitsgebot bei Verwendung unbestimmter Rechtsbegriffe liegt erst dann vor, wenn es wegen der Unbestimmtheit nicht mehr möglich ist, objektive Kriterien zu gewinnen, die eine willkürliche Handhabung durch den Aufgabenträger ausschließen (BVerwG, Beschl. v. 26. Oktober 1989 - 8 B 59.89 -, Buchholz 11 Art. 20 GG Nr. 113).
  • OVG Sachsen, 08.07.2019 - 5 A 101/16

    Bestimmtheit; Auslegung; Wohneinheit; Grundgebühr; Betriebsbereitschaft; Wohnung;

    Ein Verstoß gegen das Bestimmtheitsgebot bei Verwendung unbestimmter Rechtsbegriffe liegt erst dann vor, wenn es wegen der Unbestimmtheit nicht mehr möglich ist, objektive Kriterien zu gewinnen, die eine willkürliche Handhabung durch den Aufgabenträger ausschließen (BVerwG, Beschl. v. 26. Oktober 1989 - 8 B 59.89 -, Buchholz 11 Art. 20 GG Nr. 113).
  • BVerwG, 10.04.2000 - 11 B 61.99

    Wiederbeschaffungszeitwert

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist hierzu bereits geklärt, daß das verfassungsrechtliche Bestimmtheitsgebot auch im Abgabenrecht der Verwendung unbestimmter Rechtsbegriffe nicht von vornherein entgegensteht; das Bestimmtheitsgebot ist erst dann verletzt, wenn es wegen der Unbestimmtheit eines Rechtsbegriffs nicht mehr möglich ist, objektive Kriterien zu gewinnen, die eine willkürliche Handhabung durch die Behörden und die Gerichte ausschließen (vgl. etwa Beschlüsse vom 25. September 1989 - BVerwG 8 B 95.89 - Buchholz 401.8 Verwaltungsgebühren Nr. 23 und vom 26. Oktober 1989 - BVerwG 8 B 59.89 - Buchholz 11 Art. 20 Nr. 113, jeweils m.w.N.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.07.2022 - 6 A 10207/22

    Einbeziehung von Außenbereichsgrundstücken in eine Abrechnungseinheit durch

    Soweit die Kläger hiergegen sinngemäß vortragen, ein mit den Einzelheiten der Abgabenerhebung nicht vertrauter, durchschnittlicher Beitragsschuldner müsse den Rechtsbegriff der Anbaubestimmung nicht kennen, folgt hieraus ebenfalls nicht die Unbestimmtheit der Abrechnungseinheit 1. Denn im Zusammenhang mit Abgaben liegt ein Verstoß gegen das Bestimmtheitsgebot bei Verwendung unbestimmter Rechtsbegriffe erst dann vor, wenn es wegen der Unbestimmtheit nicht mehr möglich ist, objektive Kriterien zu gewinnen, die eine willkürliche Handhabung durch die Behörden und die Gerichte ausschließen (BVerwG, Beschluss vom 26. Oktober 1989 - 8 B 59.89 -, BeckRS 1989, 31238966).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 26.10.2021 - 3 K 441/16

    Unzulässigkeit der degressiven Staffelung von Abfallgebühren; Normierung einer

  • BVerwG, 15.11.1995 - 11 B 72.95

    Verwaltungsprozeßrecht: Umfang der gerichtlichen Aufklärungspflicht -

  • BVerwG, 27.11.1992 - 8 C 55.90

    Grubenwasser - Abwasser - Abwasserabgabepflicht - Flußkläranlage

  • BFH, 27.09.1990 - I R 181/87

    1. Progressionsvorbehalt auf Einkünfte aus Tätigkeit beim Europäischen Patentamt

  • BVerwG, 06.03.2014 - 9 B 66.13

    Zum Bestimmtheitsgebot im Rahmen der Beitragsbemessung

  • BVerwG, 13.11.1991 - 8 B 78.91

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BFH, 27.09.1990 - I R 104/89

    Einbeziehung von Einkünften aus einer Tätigkeit beim Europäischen Patentamt in

  • VG Potsdam, 30.08.2021 - 8 K 626/21
  • OVG Sachsen, 04.07.2012 - 5 C 34/09

    Abwassergebühren, Bestimmtheit, Bekanntmachung, Ausfertigung,

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.08.2004 - 14 A 854/02

    Rechtmäßigkeit einer erhöhten Besteuerung von Kampfhunden; Gültigkeit einer

  • VG Potsdam, 14.05.2019 - 8 K 819/16

    Kommunale Satzung: Teilnichtigkeit - Bestimmtheitsgebot

  • VG Köln, 22.09.1998 - 17 K 7544/95

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Heranziehung eines Grundstückeigentümers zur

  • VG Minden, 19.04.2023 - 3 K 2000/21
  • VG Arnsberg, 26.02.2009 - 5 K 599/08
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