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   BVerwG, 26.11.1957 - I C 91.55   

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https://dejure.org/1957,2633
BVerwG, 26.11.1957 - I C 91.55 (https://dejure.org/1957,2633)
BVerwG, Entscheidung vom 26.11.1957 - I C 91.55 (https://dejure.org/1957,2633)
BVerwG, Entscheidung vom 26. November 1957 - I C 91.55 (https://dejure.org/1957,2633)
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  • BVerfG, 25.05.1956 - 1 BvR 53/54

    Frauenarbeitszeit

    Auszug aus BVerwG, 26.11.1957 - I C 91.55
    Das Bundesverfassungsgericht hat schließlich auch noch ausdrücklich ausgesprochen, daß es Sache des Gesetzgebers ist, wie weit er in einem bestimmten Verfahren einen Anspruch auf mündliche Verhandlung geben will (BVerfGE 5, 9 [11]).
  • BVerfG, 26.02.1954 - 1 BvR 537/53

    Tatsachenfeststellung

    Auszug aus BVerwG, 26.11.1957 - I C 91.55
    Der Grundsatz des rechtlichen Gehörs verlangt lediglich, daß den Beteiligten Gelegenheit gegeben wird, sich zur Sache zu äußern (BVerfGE 3, 359 [365]; 6,19).
  • BVerwG, 26.01.1957 - VI B 11.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 26.11.1957 - I C 91.55
    Der Antrag auf mündliche Verhandlung, der erst nach Ablauf der Rechtsbeschwerdefrist gestellt worden ist (vgl. hierzu Beschluß des VI. Senatsvom 26. Januar 1957 - BVerwG VI B 11.56 -), brauchte daher vom Rechtsbeschwerdegericht nicht berücksichtigt zu werden.
  • BVerwG, 12.07.1956 - I C 91.54
    Auszug aus BVerwG, 26.11.1957 - I C 91.55
    Im übrigen ist aber durch das Urteil des Senatsvom 12. Juli 1956 - BVerwG I C 91.54 - bereits geklärt, daß gegen die Vorschrift des Art. 67 des württembergischen Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege vom 16. Dezember 1876 (RegBl. S. 485) keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen.
  • BVerfG, 13.11.1956 - 1 BvR 513/56

    Umfang des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerwG, 26.11.1957 - I C 91.55
    Der Grundsatz des rechtlichen Gehörs verlangt lediglich, daß den Beteiligten Gelegenheit gegeben wird, sich zur Sache zu äußern (BVerfGE 3, 359 [365]; 6,19).
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