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   BVerwG, 26.11.1984 - 9 B 15192.82   

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https://dejure.org/1984,6095
BVerwG, 26.11.1984 - 9 B 15192.82 (https://dejure.org/1984,6095)
BVerwG, Entscheidung vom 26.11.1984 - 9 B 15192.82 (https://dejure.org/1984,6095)
BVerwG, Entscheidung vom 26. November 1984 - 9 B 15192.82 (https://dejure.org/1984,6095)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde - Asylanträge syrischer Staatsangehöriger und in Syrien lebender staatenloser Palästinenser

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  • BVerwG, 27.07.1983 - 9 C 541.82

    Verstoß gegen Mitwirkungspflicht - Rügeverlust - Berufungsbegründungsschrift -

    Auszug aus BVerwG, 26.11.1984 - 9 B 15192.82
    Sie muß bereits daran scheitern, daß der Kläger auf diese Beweisanträge in der Berufungsinstanz nicht mehr zurückgekommen und damit ein Rügeverlust eingetreten ist (vgl. Urteil vom 27. Juli 1983 - BVerwG 9 C 541.82 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 146).
  • BVerwG, 19.12.1968 - VIII C 29.67

    Wehrdiensttauglichkeit trotz Krankheit - Abstufung der Tauglichkeitsgrade -

    Auszug aus BVerwG, 26.11.1984 - 9 B 15192.82
    Maßgebend ist vielmehr allein ob die der Entscheidung tatsächlich zugrunde gelegten Auskünfte oder Gutachten in sich widersprüchlich sind, ob sich aus ihnen selbst Zweifel an der Sachkunde des Gutachters ergeben oder ob es sich um besonders schwierige Fachfragen handelt, die ein spezielles, bei den bisherigen Gutachtern nicht vorausgesetztes Fachwissen erfordern (vgl. BVerwGE 31, 149, 156) [BVerwG 19.12.1968 - VIII C 29/67].
  • BVerwG, 31.03.1981 - 9 C 6.80

    Anforderungen an die Anerkennung eines aus dem Libanon stammenden staatenlosen

    Auszug aus BVerwG, 26.11.1984 - 9 B 15192.82
    Die Rüge, der angegriffene Beschluß weiche von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 31. März 1981 - BVerwG 9 C 6.80 - (BVerwGE 62, 123 [BVerwG 31.03.1981 - 9 C 6/80]) ab, greift ebenfalls nicht durch.
  • BVerwG, 28.02.1984 - 9 C 981.81

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus BVerwG, 26.11.1984 - 9 B 15192.82
    Nach den Grundsätzen dieser Entscheidung, die in der späteren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts fortgeführt worden sind (vgl. z.B. das Urteil vom 28. Februar 1984 - BVerwG 9 C 981.81 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 19) stellt die Heranziehung zum Wehrdienst auch in totalitären Staaten nicht schon für sich allein eine politische Verfolgung dar; eine solche kann vielmehr nur dann angenommen werden, wenn die Heranziehung zielgerichtet als Repressalie gegenüber einer bestimmten Person eingesetzt wird, in der ein wirklicher oder vermeintlicher Gegner des Systems erkannt worden ist, der durch sie wegen seiner politischen Überzeugung oder eines der weiteren in Art. 1 A Nr. 2 GK genannten persönlichen Merkmale getroffen werden soll.
  • BVerwG, 08.11.1983 - 9 C 93.83

    Politisch Verfolgter - Einschränkungen - Asylantragstellung - Besondere

    Auszug aus BVerwG, 26.11.1984 - 9 B 15192.82
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist inzwischen entschieden, daß eine Asylgewährung allein aufgrund der Asylantragstellung nur bei Vorliegen besonderer Voraussetzungen in Betracht kommt (vgl. Urteil vom 8. November 1983 - BVerwG 9 C 93.81 - BVerwGE 68, 171).
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