Rechtsprechung
   BVerwG, 26.11.2003 - 9 C 2.03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,811
BVerwG, 26.11.2003 - 9 C 2.03 (https://dejure.org/2003,811)
BVerwG, Entscheidung vom 26.11.2003 - 9 C 2.03 (https://dejure.org/2003,811)
BVerwG, Entscheidung vom 26. November 2003 - 9 C 2.03 (https://dejure.org/2003,811)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,811) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    BauGB § 1 Abs. 6, § 125 Abs. 2, § 131 Abs. 1 Satz 1, § 214 Abs. 3 Satz 2, § 233 Abs. 1
    Erschließungsbeitrag; Rechtmäßigkeit der Herstellung von Erschließungsanlagen ohne Bebauungsplan; Abwägungsgebot; Erheblichkeit von Abwägungsmängeln; erschlossene Grundstücksfläche; Erschließungswirkung einer Anbaustraße.

  • Bundesverwaltungsgericht

    BauGB § 1 Abs. 6, § 125 Abs. 2, § 131 Abs. 1 Satz 1, § 214 Abs. 3 Satz 2
    Abwägungsgebot; Erheblichkeit von Abwägungsmängeln; Erschließungsbeitrag; Erschließungswirkung einer Anbaustraße; Rechtmäßigkeit der Herstellung von Erschließungsanlagen ohne Bebauungsplan; erschlossene Grundstücksfläche

  • Wolters Kluwer

    Erschließungswirkung einer Strasse bezüglich einer Teilfläche eines Grundstückes; Zustimmung der höheren Verwaltungsbehörde zur Erschließungsanlage; Überschreitung der planerischen Gestaltungsfreiheit einer Gemeinde bei der Bauleitplanung; Erheblichkeit von Mängeln im ...

  • Judicialis

    BauGB § 1 Abs. 6; ; BauGB § 125 Abs. 2; ; BauGB § 131 Abs. 1 Satz 1; ; BauGB § 214 Abs. 3 Satz 2; ; BauGB § 233 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Überholung des Zustimmungserfordernisses im Erschließungsbeitragsrecht durch Rechtsänderung - Beibehaltung des Abwägungsgebotes -Mängel der Abwägung - Grundstücksbegriff iS des § 131 BauGB - Erschließungsbeitrag; Rechtmäßigkeit der Herstellung von Erschließungsanlagen ohne ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Heilung v. Fehlern bei Planung einer Erschließungsanlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2004, 483
  • ZMR 2004, 630
  • DVBl 2004, 391 (Ls.)
  • DÖV 2004, 716 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (107)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 27.06.1985 - 8 C 30.84

    Erschließung eines zwischen zwei parallel geführten Anbaustraßen selbständig und

    Auszug aus BVerwG, 26.11.2003 - 9 C 2.03
    Eine Ausnahme von der Maßgeblichkeit des bürgerlich-rechtlichen Grundstücksbegriffs bei Anwendung des § 131 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist im Fall der Mehrfacherschließung eines Grundstücks auch im unbeplanten Innenbereich anerkannt, wenn sich die Erschließungswirkung einer Anbaustraße nach den tatsächlichen Gegebenheiten erkennbar eindeutig nur auf eine Teilfläche des Grundstücks beschränkt (wie bisherige Rechtsprechung; vgl. etwa BVerwGE 71, 363 ).

    Dieser Grundsatz gilt auch für mehrfach erschlossene Grundstücke (vgl. BVerwGE 71, 363 ).

    Eine Ausnahme davon ist im Fall der Mehrfacherschließung eines Grundstücks anerkannt, wenn sich die von einer Anbaustraße ausgehende Erschließungswirkung erkennbar eindeutig nur auf eine Teilfläche des Grundstücks beschränkt (BVerwGE 71, 363 ; Urteil vom 3. Februar 1989 - BVerwG 8 C 78.88 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 79 S. 32).

  • BVerwG, 25.11.1981 - 8 C 14.81

    Rückwirkung - Beitragssatzung - Beitragsbescheid - Rechtswidrigkeit - Heilung

    Auszug aus BVerwG, 26.11.2003 - 9 C 2.03
    Dies gilt zunächst sowohl hinsichtlich der hierfür erforderlichen Widmung, die ausweislich der Akten spätestens im Oktober 1998 mit einen etwaigen früheren Mangel heilender Wirkung (vgl. BVerwGE 64, 218 m.w.N.) erfolgte, als auch hinsichtlich der endgültigen Herstellung dieser Erschließungsanlage, die nach den in dem angefochtenen Urteil getroffenen, das Revisionsgericht gemäß § 137 Abs. 2 VwGO bindenden tatsächlichen Feststellungen einer Beschlussfassung des Planungs- und Bauausschusses vom 10. September 1984 über das formlose Bauprogramm entsprach.

    Der Wegfall des Zustimmungserfordernisses durch Gesetzesänderung kann insoweit nicht anders behandelt werden als seine nachträgliche Erfüllung, der heilende Wirkung zugekommen wäre (vgl. BVerwGE 64, 218 m.w.N.).

  • BVerwG, 27.04.1990 - 8 C 77.88
    Auszug aus BVerwG, 26.11.2003 - 9 C 2.03
    Rechtslage waren diese Anforderungen an die Bauleitplanung einschließlich der ihnen vorgegebenen planerischen Gestaltungsfreiheit der Gemeinde maßgebend für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der gemeindlichen Entscheidung über die Ausgestaltung einer Anbaustraße im unbeplanten Innenbereich (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. April 1990 - BVerwG 8 C 77.88 - Buchholz 406.11 § 125 BBauG/BauGB Nr. 28 S. 23).

    Dies hat allerdings zur Folge, dass eine Beanstandung durch das Gericht - wie früher durch die höhere Verwaltungsbehörde - nur gerechtfertigt ist, wenn ein Bebauungsplan, der die in Rede stehende Erschließungsanlage festgesetzt hätte, wegen Überschreitung der planerischen Gestaltungsfreiheit nichtig wäre (vgl. BVerwG, Urteile vom 27. April 1990 a.a.O. und vom 3. Juli 1992 - BVerwG 8 C 34.90 - Buchholz 406.11 § 125 BBauG/BauGB Nr. 30 S. 35).

  • BVerwG, 03.07.1992 - 8 C 34.90

    Erschließung - Zustimmungsbegehren

    Auszug aus BVerwG, 26.11.2003 - 9 C 2.03
    Dies hat allerdings zur Folge, dass eine Beanstandung durch das Gericht - wie früher durch die höhere Verwaltungsbehörde - nur gerechtfertigt ist, wenn ein Bebauungsplan, der die in Rede stehende Erschließungsanlage festgesetzt hätte, wegen Überschreitung der planerischen Gestaltungsfreiheit nichtig wäre (vgl. BVerwG, Urteile vom 27. April 1990 a.a.O. und vom 3. Juli 1992 - BVerwG 8 C 34.90 - Buchholz 406.11 § 125 BBauG/BauGB Nr. 30 S. 35).
  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

    Auszug aus BVerwG, 26.11.2003 - 9 C 2.03
    Dieses Gebot bezieht sich sowohl auf das Abwägen als Vorgang, insbesondere also darauf, dass überhaupt eine Abwägung stattfindet und dass bei dieser Abwägung bestimmte Interessen in Rechnung gestellt werden, als auch auf das Abwägungsergebnis, also auf das, was bei dem Abwägungsvorgang "herauskommt" (vgl. BVerwGE 34, 301 ; 41, 67 ; 45, 309 ).
  • BVerwG, 21.08.1981 - 4 C 57.80

    Voraussetzung für die Annahme von Abwägungsmängeln im Bauplanungsrecht

    Auszug aus BVerwG, 26.11.2003 - 9 C 2.03
    Im Übrigen muss die verwaltungsgerichtliche Prüfung, ob sich die planerische Entscheidung innerhalb der durch das Abwägungsgebot gesetzten Grenzen hält, in entsprechender Anwendung des § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB davon ausgehen, dass ein Mangel im Abwägungsvorgang nur dann erheblich ist und deshalb - wie zur Nichtigkeit eines entsprechenden Bebauungsplans - zur Rechtswidrigkeit der Herstellung der Erschließungsanlage führen kann, wenn nach den Umständen des Falles die konkrete Möglichkeit besteht, dass die Planungsentscheidung ohne den Mangel im Ergebnis anders ausgefallen wäre (vgl. BVerwGE 64, 33 ).
  • BVerwG, 03.02.1989 - 8 C 78.88

    Kosten des Grunderwerbs - Erschließungsanlage - Sondergebiet - Allgemeines

    Auszug aus BVerwG, 26.11.2003 - 9 C 2.03
    Eine Ausnahme davon ist im Fall der Mehrfacherschließung eines Grundstücks anerkannt, wenn sich die von einer Anbaustraße ausgehende Erschließungswirkung erkennbar eindeutig nur auf eine Teilfläche des Grundstücks beschränkt (BVerwGE 71, 363 ; Urteil vom 3. Februar 1989 - BVerwG 8 C 78.88 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 79 S. 32).
  • BVerwG, 16.04.1971 - IV C 82.69

    Anforderung einer Vorausleistung für künftige Erschließungsbeiträge - Berechnung

    Auszug aus BVerwG, 26.11.2003 - 9 C 2.03
    Bei der Anwendung von Vorschriften des Baugesetzbuches und damit auch des § 131 Abs. 1 Satz 1 BauGB mit dem Begriff der "durch die Anlage erschlossenen Grundstücke" ist grundsätzlich der bürgerlich-rechtliche Grundstücksbegriff maßgebend (vgl. BVerwGE 38, 35 ).
  • BVerwG, 22.04.1994 - 8 C 18.92

    Erschließungsbeitragsrecht: Straßenzug als eine oder mehrere

    Auszug aus BVerwG, 26.11.2003 - 9 C 2.03
    Dies gilt bei entsprechenden tatsächlichen Gegebenheiten auch im unbeplanten Innenbereich (BVerwG, Urteil vom 22. April 1994 - BVerwG 8 C 18.92 - Buchholz 406.11 § 131 BauGB Nr. 91 S. 5 f.).
  • BVerwG, 20.10.1972 - IV C 14.71

    Überleitung von Vorschriften und Plänen nach § 173 III 1 BBauG

    Auszug aus BVerwG, 26.11.2003 - 9 C 2.03
    Dieses Gebot bezieht sich sowohl auf das Abwägen als Vorgang, insbesondere also darauf, dass überhaupt eine Abwägung stattfindet und dass bei dieser Abwägung bestimmte Interessen in Rechnung gestellt werden, als auch auf das Abwägungsergebnis, also auf das, was bei dem Abwägungsvorgang "herauskommt" (vgl. BVerwGE 34, 301 ; 41, 67 ; 45, 309 ).
  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72

    Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall,

  • VGH Bayern, 14.11.2013 - 6 B 12.704

    Ausschluss der Festsetzung von Erschließungsbeiträgen bei Vorteilslageneintritt

    Dieser Grundsatz gilt auch für mehrfach erschlossene Grundstücke (BVerwG, U.v. 26.11.2003 - 9 C 2.03 - BayVBl 2004, 276/277).

    Doch schließt das Bundesverwaltungsgericht nicht aus, dass bei entsprechenden tatsächlichen Gegebenheiten auch bei einem zwischen zwei Parallelstraßen verlaufenden, übertiefen Grundstück im unbeplanten Innenbereich angenommen werden kann, die von jeder dieser Straßen ausgehende Erschließungswirkung erstrecke sich erkennbar eindeutiglediglich auf eine Teilfläche dieses Grundstücks (BVerwG, U.v. 22.4.1994 - 8 C 18.92 - KStZ 1995, 209/210; U.v. 26.11.2003 - 9 C 2.03 - BayVBl 2004, 276/277).

    In Einklang damit steht die Anlegung eines einheitlichen Grüngürtels im Westen, Süden und Osten um das Grundstück herum sowie eines durchgängigen Wegenetzes (vgl. BVerwG, U.v. 26.11.2003 - 9 C 2.03 - BayVBl 2004, 276/277).

  • OVG Niedersachsen, 24.01.2024 - 9 LC 85/18

    Anbaustraße; Außenbereich; Außenbereichsstraße; Bebauungsplan; Beleuchtung;

    Dies hat das Bundesverwaltungsgericht sowohl für den Bereich eines Bebauungsplans (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.6.1985 - 8 C 30.84 - juris) als auch für den unbeplanten Innenbereich (vgl. BVerwG, Urteile vom 26.11.2003 - 9 C 2.03 - juris Rn. 26 und vom 22.4.1994 - 8 C 18.92 - juris Rn. 23) entschieden (vgl. dazu zusammenfassend: BVerwG, Urteil vom 26.4.2006 - 9 B 1.06 - juris Rn. 7).

    Entscheidend ist, ob sich die Erschließungswirkung einer Anbaustraße nach den tatsächlichen Gegebenheiten erkennbar eindeutig nur auf eine Teilfläche des Grundstücks beschränkt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21.7.2009 - 9 B 71.08 - juris Rn. 10; Urteil vom 26.11.2003 - 9 C 2.03 - juris Rn. 26).

    Danach ist eine beitragsfähige Erschließungsanlage erstmalig hergestellt, wenn sie auf voller Länge nach Maßgabe der Merkmale der endgültigen Herstellung der Erschließungsbeitragssatzung ( § 132 Nr. 4 BauGB ) i. V. m. dem Bauprogramm für die flächenmäßigen Teileinrichtungen und dem technischen Ausbauprogramm hergestellt ist, eine gültige Erschließungsbeitragssatzung mit namentlich einer den Anforderungen des § 131 Abs. 2 und 3 BauGB genügenden Verteilungsregelung vorhanden ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 1.10.1986 - 8 C 68.85 - juris Rn. 9; Senatsurteil vom 21.5.2019 - 9 LC 110/17 - juris Rn. 59) und die Anlage dem öffentlichen Verkehr gewidmet ist (vgl. Senatsurteil vom 9.8.2016 - 9 LC 29/15 - juris Rn. 34 m. w. N.), ohne dass dabei die Dauer des Zeitraums zwischen der endgültigen Herstellung der Straße und der (nachträglichen) Widmung von Bedeutung ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29.10.1997 - 8 B 194.97 - juris Rn. 4; Driehaus/Raden, a. a. O., § 19 Rn. 38), sowie sie nach Maßgabe des § 125 BauGB rechtmäßig hergestellt worden ist (vgl. BVerwG, Urteile vom 26.11.2003 - 9 C 2.03 - juris Rn. 20 und vom 30.5.1997 - 8 C 6.95 - juris Rn. 12).

  • VGH Baden-Württemberg, 21.06.2017 - 2 S 1946/16

    Erschließungsbeitrag: Abwägungsentscheidung der Gemeinde - im Siedlungsverfahren

    40 Durch die Bezugnahme des § 125 Abs. 2 BauGB auf § 1 Abs. 4 bis 7 BauGB sind die in den letzteren Bestimmungen enthaltenen Anforderungen an die Bauleitplanung einschließlich der ihnen vorgegebenen planerischen Gestaltungsfreiheit der Gemeinde maßgebend für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der gemeindlichen Entscheidung über die Ausgestaltung einer Anbaustraße im unbeplanten Innenbereich mit der Folge, dass diese verwaltungsgerichtlich nur beanstandet werden kann, wenn angenommen werden muss, dass ein Bebauungsplan, setzte er die in Rede stehende Erschließungsanlage fest, wegen Überschreitung der planerischen Gestaltungsfreiheit nichtig wäre (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.11.2003 - 9 C 2.03 -, juris Rn. 21 unter Bezugnahme auf BVerwG, Urteile vom 27.04.1990 - 8 C 77.88 -, juris Rn. 11 und vom 03.07.1992 - 8 C 34.90 -, juris Rn. 17).

    Die wichtigste materiell-rechtliche Bindung, in deren Rahmen sich jede planende Gemeinde bei Ausübung jener Gestaltungsfreiheit und damit auch bei der bebauungsplanersetzenden Planung einer Erschließungsanlage nach § 125 Abs. 2 BauGB halten muss, ist das in § 1 Abs. 7 BauGB normierte Gebot, alle von der Planung berührten öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen (BVerwG, Urteil vom 26.11.2003 - 9 C 2.03 -, juris Rn. 22).

    Daher muss die verwaltungsgerichtliche Prüfung, ob sich die planerische Entscheidung innerhalb der durch das Abwägungsgebot gesetzten Grenzen hält, in entsprechender Anwendung des § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB davon ausgehen, dass ein Mangel im Abwägungsvorgang nur dann erheblich ist und deshalb - wie zur Nichtigkeit eines entsprechenden Bebauungsplans - zur Rechtswidrigkeit der Herstellung der Erschließungsanlage führen kann, wenn nach den Umständen des Falles die konkrete Möglichkeit besteht, dass die Planungsentscheidung ohne den Mangel im Ergebnis anders ausgefallen wäre (BVerwG, Urteil vom 26.11.2003 - 9 C 2.03 -, juris Rn. 22 f. m.w.N.).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht