Rechtsprechung
BVerwG, 26.11.2009 - 4 BN 31.09 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- lexetius.com
- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Materielle Anforderungen an eine Ergänzungssatzung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Materielle Anforderungen an eine Ergänzungssatzung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Nichtzulassungsbeschwerde
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 08.04.2009 - 5 S 1054/08
- BVerwG, 26.11.2009 - 4 BN 31.09
Papierfundstellen
- BauR 2010, 444
Wird zitiert von ... (10) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 17.12.1963 - II C 20.63
Auszug aus BVerwG, 26.11.2009 - 4 BN 31.09
Das gilt erst recht unter Berücksichtigung der Entscheidungsgründe, die bei der Auslegung der Urteilsformel herangezogen werden können und müssen (Urteile vom 17. Dezember 1963 - BVerwG 2 C 20.63 - BVerwGE 17, 293, 299 und vom 28. Oktober 1981 - BVerwG 8 C 4.81 - Buchholz 406.11 § 123 BBauG Nr. 21; stRspr). - BVerwG, 09.12.1994 - 11 PKH 28.94
Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anforderungen an die …
Auszug aus BVerwG, 26.11.2009 - 4 BN 31.09
Ist die vorinstanzliche Entscheidung auf mehrere selbständig tragende Begründungen gestützt, so kann die Revision nur zugelassen werden, wenn hinsichtlich jeder dieser Begründungen ein Revisionszulassungsgrund aufgezeigt wird und vorliegt (vgl. Beschluss vom 9. Dezember 1994 - BVerwG 11 PKH 28.94 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 4; stRspr). - BVerwG, 28.10.1981 - 8 C 4.81
Klagbarer Anspruch durch Verdichtung der allgemeinen Erschließungspflicht
Auszug aus BVerwG, 26.11.2009 - 4 BN 31.09
Das gilt erst recht unter Berücksichtigung der Entscheidungsgründe, die bei der Auslegung der Urteilsformel herangezogen werden können und müssen (Urteile vom 17. Dezember 1963 - BVerwG 2 C 20.63 - BVerwGE 17, 293, 299 und vom 28. Oktober 1981 - BVerwG 8 C 4.81 - Buchholz 406.11 § 123 BBauG Nr. 21; stRspr).
- OVG Berlin-Brandenburg, 27.10.2011 - 10 A 11.08
Normenkontrolle; Klarstellungs- und Ergänzungssatzung; Präklusion; …
Materiell-rechtlich setzt § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB die Einbeziehung von Außenbereichsflächen voraus und macht diese davon abhängig, dass die im Zusammenhang bebauten Ortsteile die im Außenbereich gelegenen Flächen sachlich und räumlich prägen und insoweit eine planersetzende Maßstabsfunktion entfalten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. November 2009 - BVerwG 4 BN 31.09 -, BauR 2010, 444, 445). - OVG Rheinland-Pfalz, 17.01.2018 - 8 C 11083/17
Bebauungsplan; Einbeziehung einer Außenbereichsfläche mit der ausschließlichen …
Denn diese Prägung soll ermöglichen, dass sich auch in diesem ergänzten Bereich die Planersatzfunktion von § 34 Abs. 1 BauGB entfaltet (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. November 2009 - 4 BN 31.09 -, BauR 2010, 444 und juris, Rn. 5). - OVG Nordrhein-Westfalen, 28.08.2014 - 7 A 2666/12
Planungsrechtliche Zulässigkeit eines Gebäudes im Bereich einer …
vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. November 2009 - 4 BN 31.09 -, BRS 74 Nr. 104.
- VGH Bayern, 16.03.2023 - 15 N 22.2521
Erfolgreiches Normenkontrollverfahren gegen Ortsabrundungssatzung
Die Einbeziehung von Außenbereichsflächen ist gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB davon abhängig, dass die im Zusammenhang bebauten Ortsteile auch diese im Außenbereich gelegenen Flächen sachlich und räumlich prägen und deshalb auch insoweit eine Plan ersetzende Maßstabsfunktion entfalten können (vgl. BVerwG, B.v. 26.11.2009 - 4 BN 31.09 - juris Rn. 5;… BayVGH, B.v. 5.8.2021 - 1 NE 21.1791 - juris Rn. 18). - VGH Bayern, 14.12.2023 - 15 N 23.1000
Unwirksamkeit einer Einbeziehungssatzung
Die Einbeziehung von Außenbereichsflächen ist gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB davon abhängig, dass die im Zusammenhang bebauten Ortsteile auch diese im Außenbereich gelegenen Flächen sachlich und räumlich prägen und deshalb auch insoweit eine Plan ersetzende Maßstabsfunktion entfalten können (vgl. BVerwG, B.v. 26.11.2009 - 4 BN 31.09 - juris Rn. 5;… BayVGH, B.v. 5.8.2021 - 1 NE 21.1791 - juris Rn. 18). - VGH Bayern, 11.12.2023 - 15 N 23.668
Unwirksamkeit einer Klarstellungs- und Ergänzungssatzung
Die Einbeziehung von Außenbereichsflächen ist gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB davon abhängig, dass die im Zusammenhang bebauten Ortsteile auch diese im Außenbereich gelegenen Flächen sachlich und räumlich prägen und deshalb auch insoweit eine Plan ersetzende Maßstabsfunktion entfalten können (vgl. BVerwG, B.v. 26.11.2009 - 4 BN 31.09 - juris Rn. 5;… BayVGH, B.v. 5.8.2021 - 1 NE 21.1791 - juris Rn. 18). - VGH Bayern, 12.03.2019 - 1 NE 19.85
Zulässigkeit einer Ergänzungssatzung
Denn auch Gebiete mit gemischter Nutzungsstruktur wie vorliegend ein Dorfgebiet können die erforderliche Prägung, die das Charakteristikum der zu einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil gehörenden Flächen ist, bewirken (vgl. BVerwG, B.v. 26.11.2009 - 4 BN 31.09 - BauR 2010, 444;… Söfker in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB Stand Oktober 2018, § 34 Rn. 117). - VGH Bayern, 05.08.2021 - 1 NE 21.1791
Regelungsumfang einer Einbeziehungssatzung
Aus diesem Grund macht § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB die Einbeziehung von Außenbereichsflächen davon abhängig, dass die im Zusammenhang bebauten Ortsteile auch diese im Außenbereich gelegenen Flächen sachlich und räumlich prägen und deshalb auch insoweit eine Plan ersetzende Maßstabsfunktion entfalten können (vgl. BVerwG, B.v. 26.11.2009 - 4 BN 31.09 - BauR 2010, 444). - VGH Bayern, 05.08.2021 - 1 NE 21.1886
Erfolgreicher vorläufiger Rechtsschutz gegen eine Einbeziehungssatzung gem. § 34 …
Aus diesem Grund macht § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB die Einbeziehung von Außenbereichsflächen davon abhängig, dass die im Zusammenhang bebauten Ortsteile auch diese im Außenbereich gelegenen Flächen sachlich und räumlich prägen und deshalb auch insoweit eine Plan ersetzende Maßstabsfunktion entfalten können (vgl. BVerwG, B.v. 26.11.2009 - 4 BN 31.09 - BauR 2010, 444). - VG Lüneburg, 03.05.2022 - 3 A 688/17
Abwasserbeitrag; Außenbereich; Verbot Doppelveranlagung; Einbeziehungssatzung; …
Voraussetzung ist, dass die fraglichen Flächen zuvor dem Außenbereich zuzuordnen waren (vgl. BVerwG, Beschl. v. 26.11.2009 - 4 BN 31.09 -, juris Rn. 4).