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   BVerwG, 26.11.2020 - 4 BN 39.20   

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BVerwG, 26.11.2020 - 4 BN 39.20 (https://dejure.org/2020,45670)
BVerwG, Entscheidung vom 26.11.2020 - 4 BN 39.20 (https://dejure.org/2020,45670)
BVerwG, Entscheidung vom 26. November 2020 - 4 BN 39.20 (https://dejure.org/2020,45670)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Normenkontrollstreit um die Wirksamkeit eines Bebauungsplans; Anforderungen an die Darlegung im Rahmen einer Nichtzulassungsbeschwerde im Hinblick auf mehrere selbständig tragende Begründungen der angegriffenen Entscheidung; Fehlende ordnungsgemäße Einstellung der ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 31.01.1997 - 4 NB 27.96

    Bauplanungsrecht - Berücksichtigung der Belange des Naturschutzes und der

    Auszug aus BVerwG, 26.11.2020 - 4 BN 39.20
    Mit dieser Regelung wird den genannten Belangen (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB) eine gegenüber den in § 1 Abs. 6 BauGB ebenfalls erwähnten anderen Belangen eine herausgehobene Bedeutung beigemessen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 31. Januar 1997 - 4 NB 27.96 - BVerwGE 104, 68 ).

    Zum anderen - und darin liegt das Besondere - werden die in der Abwägung zu berücksichtigenden Naturschutzbelange, falls das Integritätsinteresse nicht gewahrt werden kann, über dieses hinausgehend auf das - gemäß § 200a Satz 1 BauGB sowohl Ausgleichs- als auch Ersatzmaßnahmen im Sinne von § 15 Abs. 2 Satz 1 bis 3 BNatSchG umfassende - Kompensationsinteresse erweitert (BVerwG, Beschluss vom 31. Januar 1997 - 4 NB 27.96 - BVerwGE 104, 68 ).

  • BVerwG, 07.03.1997 - 4 C 10.96

    Autobahn A 94 bei Neuötting darf weitergebaut werden

    Auszug aus BVerwG, 26.11.2020 - 4 BN 39.20
    Zum einen muss die planende Gemeinde auf der Grundlage einer Bestandsaufnahme und Bewertung des vorhandenen Zustands von Natur und Landschaft die durch die Umsetzung des Bebauungsplans hervorgerufenen oder zu erwartenden Eingriffe selbst in Art und Ausmaß erfassen und bewerten und im Anschluss daran abwägend entscheiden, ob und in welchem Umfang die Zurückstellung der Belange des Naturschutzes sich überhaupt durch hinreichend gewichtige städtebauliche Gründe rechtfertigen lässt; dabei sind im Interesse des Vermeidungsgebots die planerischen Aussagen auf eine möglichst schonende Behandlung von Natur und Landschaft auszurichten (Minimierungsgebot; vgl. BVerwG, Urteil vom 7. März 1997 - 4 C 10.96 - BVerwGE 104, 144 ; Beschluss vom 19. September 2014 - 7 B 6.14 - Buchholz 406.403 § 15 BNatSchG 2010 Nr. 3 Rn. 15).
  • BVerwG, 09.09.2009 - 4 BN 4.09

    Vereinbarkeit eines zielgerichteten Entzugs der Nahrungsquelle eines Feldhamsters

    Auszug aus BVerwG, 26.11.2020 - 4 BN 39.20
    Denn ist nur bezüglich einer Begründung ein Zulassungsgrund gegeben, dann kann diese hinweggedacht werden, ohne dass sich der Ausgang des Verfahrens ändert (BVerwG, Beschlüsse vom 9. September 2009 - 4 BN 4.09 - ZfBR 2010, 67 und vom 11. September 2019 - 4 BN 17.19 - Buchholz 406.11 § 215 BauGB Nr. 22 Rn. 3).
  • BVerwG, 09.03.1982 - 7 B 40.82

    Feststellungen zur Rechtsstellung zweier Fachschulräte - Rüge einer mangelnden

    Auszug aus BVerwG, 26.11.2020 - 4 BN 39.20
    Ist die vorinstanzliche Entscheidung - wie hier - auf mehrere selbständig tragende Begründungen gestützt, so kann die Revision nur zugelassen werden, wenn hinsichtlich jeder dieser Begründungen ein Revisionszulassungsgrund geltend gemacht wird und vorliegt (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 8. August 1973 - 4 B 13.73 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 115, vom 9. März 1982 - 7 B 40.82 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 209 und vom 9. Dezember 1994 - 11 PKH 28.94 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 4 S. 4).
  • BVerwG, 11.02.1993 - 4 C 18.91

    Zulässigkeit und Rechtsnatur von Verträgen nach dem "Weilheimer Modell"

    Auszug aus BVerwG, 26.11.2020 - 4 BN 39.20
    Eine dabei angestrebte Minimierung der Eingriffsfolgen ist folglich grundsätzlich durch entsprechende Festsetzungen nach Maßgabe des abschließenden Katalogs des § 9 BauGB (BVerwG, Urteil vom 11. Februar 1993 - 4 C 18.91 - BVerwGE 92, 56 ) zu regeln.
  • BVerwG, 19.09.2002 - 4 CN 1.02

    Teilnichtigkeit; Abschnittsbildung; reformatio in peius; "bedingter"

    Auszug aus BVerwG, 26.11.2020 - 4 BN 39.20
    Flächen und Maßnahmen zum Ausgleich können im selben - auch geteilten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. Mai 1997 - 4 N 1.96 - BVerwGE 104, 353 ) - oder planextern (siehe § 1a Abs. 3 Satz 3, § 200a Satz 2 BauGB) in einem weiteren Bebauungsplan ("Ausgleichsbebauungsplan") festgesetzt werden (§ 1a Abs. 3 Satz 2 i.V.m. § 9 Abs. 1 Nr. 20, Abs. 1a BauGB); stattdessen können auch städtebauliche Verträge über die Durchführung des Ausgleichs abgeschlossen werden (§ 1a Abs. 3 Satz 4 i.V.m. § 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BauGB) oder sonstige geeignete Maßnahmen auf von der Gemeinde bereit gestellten Flächen getroffen werden (§ 1a Abs. 3 Satz 4 BauGB; siehe hierzu BVerwG, Urteil vom 19. September 2002 - 4 CN 1.02 - BVerwGE 117, 58 ).
  • BVerwG, 19.09.2014 - 7 B 6.14

    Hochwasserrückhalteraum; Planfeststellung; Wesentlichkeitstheorie; ökologische

    Auszug aus BVerwG, 26.11.2020 - 4 BN 39.20
    Zum einen muss die planende Gemeinde auf der Grundlage einer Bestandsaufnahme und Bewertung des vorhandenen Zustands von Natur und Landschaft die durch die Umsetzung des Bebauungsplans hervorgerufenen oder zu erwartenden Eingriffe selbst in Art und Ausmaß erfassen und bewerten und im Anschluss daran abwägend entscheiden, ob und in welchem Umfang die Zurückstellung der Belange des Naturschutzes sich überhaupt durch hinreichend gewichtige städtebauliche Gründe rechtfertigen lässt; dabei sind im Interesse des Vermeidungsgebots die planerischen Aussagen auf eine möglichst schonende Behandlung von Natur und Landschaft auszurichten (Minimierungsgebot; vgl. BVerwG, Urteil vom 7. März 1997 - 4 C 10.96 - BVerwGE 104, 144 ; Beschluss vom 19. September 2014 - 7 B 6.14 - Buchholz 406.403 § 15 BNatSchG 2010 Nr. 3 Rn. 15).
  • BVerwG, 09.05.1997 - 4 N 1.96

    Bauplanungsrecht - Ausgleich eines planbedingten Eingriffs i.S. von § 8a Abs. 1

    Auszug aus BVerwG, 26.11.2020 - 4 BN 39.20
    Flächen und Maßnahmen zum Ausgleich können im selben - auch geteilten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. Mai 1997 - 4 N 1.96 - BVerwGE 104, 353 ) - oder planextern (siehe § 1a Abs. 3 Satz 3, § 200a Satz 2 BauGB) in einem weiteren Bebauungsplan ("Ausgleichsbebauungsplan") festgesetzt werden (§ 1a Abs. 3 Satz 2 i.V.m. § 9 Abs. 1 Nr. 20, Abs. 1a BauGB); stattdessen können auch städtebauliche Verträge über die Durchführung des Ausgleichs abgeschlossen werden (§ 1a Abs. 3 Satz 4 i.V.m. § 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BauGB) oder sonstige geeignete Maßnahmen auf von der Gemeinde bereit gestellten Flächen getroffen werden (§ 1a Abs. 3 Satz 4 BauGB; siehe hierzu BVerwG, Urteil vom 19. September 2002 - 4 CN 1.02 - BVerwGE 117, 58 ).
  • BVerwG, 08.08.1973 - IV B 13.73
    Auszug aus BVerwG, 26.11.2020 - 4 BN 39.20
    Ist die vorinstanzliche Entscheidung - wie hier - auf mehrere selbständig tragende Begründungen gestützt, so kann die Revision nur zugelassen werden, wenn hinsichtlich jeder dieser Begründungen ein Revisionszulassungsgrund geltend gemacht wird und vorliegt (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 8. August 1973 - 4 B 13.73 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 115, vom 9. März 1982 - 7 B 40.82 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 209 und vom 9. Dezember 1994 - 11 PKH 28.94 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 4 S. 4).
  • BVerwG, 18.07.2003 - 4 BN 37.03

    Ausgleichsmaßnahme; Sicherung; Nutzungskonzept; Dauerkleingarten; Ausfertigung;

    Auszug aus BVerwG, 26.11.2020 - 4 BN 39.20
    Allein diesen Bedarf nehmen die Regelungen in den Blick, dessen Realisierungschancen sich durch ein vielfältiges, an die jeweilige Fallkonstellation angepasstes planerisches Instrumentarium im Rahmen der gebotenen Abwägung erhöhen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Juli 2003 - 4 BN 37.03 - Buchholz 406.11 § 1a BauGB Nr. 4 ).
  • BVerwG, 11.09.2019 - 4 BN 17.19

    Abwägungsfehler; Anforderungen an Rüge; Bezugnahme auf Einwendungsschreiben;

  • BVerwG, 09.12.1994 - 11 PKH 28.94

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anforderungen an die

  • BVerwG, 24.08.1999 - 4 B 72.99

    Prozeßvergleich; Widerrufsvorbehalt; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand;

  • BVerwG, 30.08.2001 - 4 CN 9.00

    Bauleitplanung; Erschließung; Beseitigung von Niederschlagswasser; Festsetzung

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