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   BVerwG, 27.01.1982 - 4 ER 401.81   

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https://dejure.org/1982,351
BVerwG, 27.01.1982 - 4 ER 401.81 (https://dejure.org/1982,351)
BVerwG, Entscheidung vom 27.01.1982 - 4 ER 401.81 (https://dejure.org/1982,351)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Januar 1982 - 4 ER 401.81 (https://dejure.org/1982,351)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsmittel

  • Wolters Kluwer

    Anfechtung - Planfeststellungsbeschluss - Flughafen - Aufschiebende Wirkung - Zuständigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    VwGO § 53 § 80 Abs. 5, 6

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 64, 347
  • NVwZ 1982, 370
  • DVBl 1982, 836
 
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Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 30.05.1984 - 4 C 58.81

    Luftfahrtrechtliches Planfeststellungsverfahren; Flughafen München II - Franz

    Der verwaltungsgerichtliche Rechtsschutz ist entsprechend der Rechtsschutzgewährleistung des Art. 19 Abs. 4 GG in der Verwaltungsgerichtsordnung als subjektivrechtlicher Rechtsschutz ausgestaltet (§§ 42 Abs. 2, 113 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 Satz 1 VwGO; vgl. hier insbesondere BVerwG 64, 347 ).

    Im Verwaltungsstreitverfahren sind diese Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen freilich nicht abstrakt zu erörtern, sondern stets im Hinblick auf die individuelle Rechtsbetroffenheit des jeweiligen Klägers (BVerwGE 64, 347 ; 56, 110 ).

  • VGH Baden-Württemberg, 23.08.2010 - 1 S 975/10

    Errichtung einer Ethylenpipeline - vorzeitige Besitzeinweisung

    Gegenüber Dritten, die nicht Klage erhoben haben, kann der Planfeststellungsbeschluss mit allen Konsequenzen bestandskräftig werden (BVerwG, Beschl. v. 27.01.1982 - 4 ER 401.81 - BVerwGE 64, 347 ).
  • VG Frankfurt/Main, 28.08.2020 - 5 L 2149/20

    Zur Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung im Unterricht ;

    Die aufschiebende Wirkung tritt grundsätzlich immer nur zugunsten desjenigen Betroffenen ein, der den Rechtsbehelf eingelegt hat, und kann in zeitlicher wie inhaltlicher Hinsicht für mehrere Betroffene unterschiedliche Wege gehen (OVG Land Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 22. Dezember 1999 - 2 M 99/99 - juris, Rn. 30 unter Bezugnahme auf BVerwG, Beschl. v. 27. Januar 1982 - 4 ER 401/81 - juris).

    Einen Grundsatz der „Einheit der sofortigen Vollziehung“ gibt es nicht, da der verwaltungsgerichtliche Rechtsschutz entsprechend der Rechtsschutzgewährleistung des Art. 19 Abs. 4 GG in der Verwaltungsgerichtsordnung als subjektivrechtlicher Rechtsschutz ausgestaltet ist (BVerwG, Beschl. v. 27. Januar 1982 - 4 ER 401/81 - juris, Rn. 15).

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