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   BVerwG, 27.01.1994 - 6 B 12.93   

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https://dejure.org/1994,3227
BVerwG, 27.01.1994 - 6 B 12.93 (https://dejure.org/1994,3227)
BVerwG, Entscheidung vom 27.01.1994 - 6 B 12.93 (https://dejure.org/1994,3227)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Januar 1994 - 6 B 12.93 (https://dejure.org/1994,3227)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Apotheker - Prüfung - Krankheitsbedingter Rücktritt - Unverzügliche Mitteilung der Gründe

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1994, 640
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 14.03.1989 - 7 B 39.89

    Arzt - Zulassung - Prüfungsrücktritt - Wichtiger Grund - Mitteilungspflicht -

    Auszug aus BVerwG, 27.01.1994 - 6 B 12.93
    Bei dieser rechtlichen Würdigung stellte sich für das Berufungsgericht keine Rechtsfrage, die nicht schon durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt gewesen wäre; denn u. a. in dem Beschluß vom 14. März 1989 - BVerwG 7 B 39.89 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 260, auf den sich das Berufungsgericht in diesem Zusammenhang ausdrücklich berufen hat, hatte das Bundesverwaltungsgericht bereits entschieden, daß es nicht gegen höherrangiges Recht verstößt, daß § 18 ÄAppO - der mit dem hier anzuwendenden § 11 AAppO F. 1971 insoweit wörtlich übereinstimmt - die Genehmigung des Rücktritts von der Prüfung vom Vorliegen eines wichtigen Grundes und dessen unverzüglicher Geltendmachung abhängig macht.
  • BVerwG, 07.10.1988 - 7 C 8.88
    Auszug aus BVerwG, 27.01.1994 - 6 B 12.93
    Daß hierbei der "wichtige Grund" näher konkretisiert werden muß, wie das Berufungsgericht gefordert hat, nämlich um u. a. dem Prüfungsamt, gerade wenn wie im Falle des Klägers noch kein ärztliches Attest vorliegt, eine eigene, möglichst zeitnahe Überprüfung zu ermöglichen, ob tatsächlich ein wichtiger Grund gegeben ist, um derart zum Schutz der anderen Prüflinge in ihrer Chancengleichheit einen mißbräuchlichen Rücktritt auszuschließen, liegt in der Konsequenz dieser Rechtsprechung und ist vom Bundesverwaltungsgericht ebenfalls bereits geklärt (vgl. u. a. Urteil vom 7. Oktober 1988 - BVerwG 7 C 8.88 - BVerwGE 80, 282 = Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 259).
  • BVerwG, 22.06.1994 - 6 C 37.92

    Prüfungsrecht - Prüfling - Obliegenheiten - Ausschlußfrist - Geltendmachung von

    Zum anderen dient die Obliegenheit, den Verfahrensmangel unverzüglich geltend zu machen, dazu, der Prüfungsbehörde eine eigene, möglichst zeitnahe Überprüfung des gerügten Mangels mit dem Ziel einer schnellstmöglichen Aufklärung und unter Umständen sogar einer noch rechtzeitigen Korrektur oder zumindest Kompensation eines festgestellten Mangels zu ermöglichen (vgl. Urteil vom 11. August 1993 - BVerwG 6 C 2.93 - BVerwGE 94, 64, 68 und 72/73 = Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 317), und zwar auch dies zum Zweck der Wahrung der Chancengleichheit mit den anderen Prüflingen (vgl. hierzu auch Urteil vom 15. Dezember 1993 - BVerwG 6 C 28.92 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 323, Beschluß vom 9. Juni 1993 - BVerwG 6 B 35.92 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 315, und zwar speziell zu § 19 Abs. 2 BayJAPO, sowie Beschluß vom 27. Januar 1994 - BVerwG 6 B 12.93 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 328).
  • BVerwG, 25.01.2018 - 6 B 36.17

    Rücktritt von abgelegten Prüfungen wegen Erkrankung; Unverzüglichkeit;

    Danach soll eine Rücktrittserklärung unter Angabe des Rücktrittsgrundes der Prüfungsbehörde eine eigene, möglichst zeitnahe Überprüfung ermöglichen, ob tatsächlich ein wichtiger Grund gegeben ist, um derart zum Schutz der anderen Prüflinge in ihrer Chancengleichheit einen missbräuchlichen Rücktritt auszuschließen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Januar 1994 - 6 B 12.93 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 328 S. 4 f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.02.2007 - 6 B 2767/06

    Anspruch auf Genehmigung des krankheitsbedingten Rücktritts von einer

    BVerwG, Urteil vom 7.10.1988 - 7 C 8.88 -, BVerwGE 80, 282, und Beschlüsse vom 3.1.1994 - 6 B 57.93 -, Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 327, sowie vom 27.1.1994 - 6 B 12.93 -, DVBl. 1994, 640.
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