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   BVerwG, 27.01.2000 - 7 C 39.98   

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BVerwG, 27.01.2000 - 7 C 39.98 (https://dejure.org/2000,867)
BVerwG, Entscheidung vom 27.01.2000 - 7 C 39.98 (https://dejure.org/2000,867)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Januar 2000 - 7 C 39.98 (https://dejure.org/2000,867)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    VermG § 4 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 Buchst. a
    Redlicher Erwerb; Wohnraumlenkungsverordnung 1967; bevorzugte Wohnraumversorgung; Künstlerin; Eigenheim Übergröße; Prominentenregelung; Wohnungsbedarf als zentrales Vergabekriterium; Beweislast

  • nomos.de PDF, S. 48 (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    §§ 4 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 Buchst. a VermG; §§ 10 Abs. 1, 11 WLVO 1967
    Vermögensrecht/Rückübertragung/bevorzugte Wohnraumvergabe/unangemessene Überversorgung mit Wohnraum/unredlicher Erwerb

  • Wolters Kluwer

    Redlicher Erwerb - Wohnraumlenkungsverordnung 1967 - Bevorzugte Wohnraumversorgung - Künstlerin - Eigenheim - Prominentenregelung - Wohnungsbedarf als zentrales Vergabekriterium - Beweislast

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; Unredlichkeit; Verstoß gegen Rechtsvorschrift; Wohnungszuweisung; redlicher Erwerb

  • Judicialis

    VermG § 4 Abs. 2 Satz 1; ; VermG § 4 Abs. 3 Buchst. a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VermG § 4 Abs. 2 S. 1, Abs. 3 lit. a
    Offene Vermögensfragen - Redlicher Erwerb; Wohnraumlenkungsverordnung 1967; bevorzugte Wohnraumversorgung; Künstlerin; Eigenheim Übergröße; Prominentenregelung; Wohnungsbedarf als zentrales Vergabekriterium; Beweislast.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    "Prominentenregelung" im Wohnraumbewirtschaftungsrecht der DDR rechtfertigte keine unangemessene Überversorgung mit Wohnraum

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 48 (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    §§ 4 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 Buchst. a VermG; §§ 10 Abs. 1, 11 WLVO 1967
    Vermögensrecht/Rückübertragung/bevorzugte Wohnraumvergabe/unangemessene Überversorgung mit Wohnraum/unredlicher Erwerb

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 1882
  • NZM 2000, 1075 (Ls.)
  • NJ 2000, 435
  • DÖV 2000, 834
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 19.01.1995 - 7 C 42.93

    Restitution bei Treuhandübertragung

    Auszug aus BVerwG, 27.01.2000 - 7 C 39.98
    Die Abweichung von den allgemeinen Rechtsvorschriften läßt dann nämlich bei objektiver Betrachtung die Absicht erkennen, den Erwerbsvorgang gezielt zu beeinflussen (Urteil vom 19. Januar 1995 - BVerwG 7 C 42.93 - BVerwGE 97, 286 ; Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 12 S. 24 f.).
  • BVerwG, 02.11.1998 - 8 B 211.98

    Redlicher Erwerb; Treuhandabrede; Treuhandeigentum; Unerweislichkeit.

    Auszug aus BVerwG, 27.01.2000 - 7 C 39.98
    Voraussetzung für eine solche Beweislastentscheidung ist nach der Rechtsprechung des Senats, daß greifbare tatsächliche Anhaltspunkte für eine mögliche Unredlichkeit des Erwerbs bestehen, die aber für eine Überzeugungsbildung des Gerichts noch nicht ausreichen (Beschluß vom 16. Oktober 1995 - BVerwG 7 B 163.95 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 22; Beschluß vom 2. November 1998 - BVerwG 8 B 211.98 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 59).
  • BVerwG, 16.10.1995 - 7 B 163.95

    Vermögensfragen - Unredlichkeit - Beweislast - Wiedereinsetzung -

    Auszug aus BVerwG, 27.01.2000 - 7 C 39.98
    Voraussetzung für eine solche Beweislastentscheidung ist nach der Rechtsprechung des Senats, daß greifbare tatsächliche Anhaltspunkte für eine mögliche Unredlichkeit des Erwerbs bestehen, die aber für eine Überzeugungsbildung des Gerichts noch nicht ausreichen (Beschluß vom 16. Oktober 1995 - BVerwG 7 B 163.95 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 22; Beschluß vom 2. November 1998 - BVerwG 8 B 211.98 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 59).
  • BVerwG, 27.01.2000 - 7 C 40.98
    Auszug aus BVerwG, 27.01.2000 - 7 C 39.98
    Dieser veräußerte das Haus mit Kaufvertrag vom 4. Mai 1984 an den Kläger und dessen damalige Ehefrau, die Klägerin des Verfahrens BVerwG 7 C 40.98; sie wurden als Eigentümer des Gebäudes im Grundbuch eingetragen.
  • BVerwG, 28.02.2001 - 8 C 3.00

    Redlicher Erwerb; greifbare tatsächliche Anhaltspunkte für eine mögliche

    Zwar konnten nach § 11 der Verordnung über die Lenkung des Wohnraums vom 15. November 1967 (GBl I S. 733) Personen, "die sich durch herausragende Leistungen bei der Stärkung, Festigung sowie zum Schutz der DDR verdient gemacht haben", bevorzugt mit Wohnraum versorgt werden (vgl. hierzu Urteil vom 27. Januar 2000 - BVerwG 7 C 39.98 - Buchholz 428 § 4 Abs. 3 VermG Nr. 2).

    Im Übrigen rechtfertigte auch die frühere Regelung keine unangemessene Überversorgung mit Wohnraum (vgl. Urteil vom 27. Januar 2000 - BVerwG 7 C 39.98 - a.a.O.).

    Offenkundig (§ 291 ZPO) war in der DDR allgemein bekannt, dass die Zuweisung von Wohnraum von dessen Größe und der Zahl der einziehenden Personen abhängig war (vgl. Urteil vom 27. Januar 2000 - BVerwG 7 C 39.98 - a.a.O.) und dass deswegen der Bezug eines Einfamilienhauses mit fünf Zimmern durch ein kinderloses Paar nicht genehmigt werden konnte.

  • BVerwG, 12.07.2001 - 7 B 9.01

    Streit um die Rückübertragung eines Grundstücks, welches im Zusammenhang mit der

    Die Bevorzugung bestimmter Personen bei der Wohnraumvergabe ermöglichte darüber hinaus keine Freistellung vom Wohnraumbedarf als dem zentralen Kriterium der Wohnraumvergabe (BVerwG, Urteil vom 27. Januar 2000 - BVerwG 7 C 39.98 - Buchholz 428 § 4 Abs. 3 VermG Nr. 2).

    Eine Zuweisung von Wohnraum in einem Verfahren, in dem noch nicht einmal die Antragstellung aktenkundig gemacht worden ist, kann darauf hinweisen, dass von vornherein nicht beabsichtigt war, ein ordnungsgemäßes Verfahren durchzuführen (BVerwG, Urteil vom 27. Januar 2000 - BVerwG 7 C 39.98 - a.a.O.).

    Namentlich dann, wenn eine unangemessene Überversorgung mit Wohnraum sich herausstellen sollte, böte dieser Umstand stets einen greifbaren Anhaltspunkt für eine mögliche Unredlichkeit des Erwerbs (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Januar 2000 - BVerwG 7 C 39.98 - a.a.O.).

  • BVerwG, 07.03.2012 - 8 C 10.11

    Erwerb; redlich; Rechtsverstoß; objektiv; formal; qualifiziert; Kenntnis;

    Diese Vorschrift galt nicht für den Bezug von Eigenheimen im Hinblick auf den beabsichtigten Erwerb, wie er hier vorlag (Urteil vom 27. Januar 2000 - BVerwG 7 C 39.98 - juris Rn. 12).

    Es war in der DDR allgemein bekannt, dass zum privaten Erwerb eines Eigenheims eine Wohnraumzuweisung erforderlich und deren Erteilung von der Größe des Wohnraums und der Zahl der einziehenden Personen abhängig war (vgl. Urteile vom 27. Januar 2000 a.a.O. und vom 28. Februar 2001 - BVerwG 8 C 3.00 - Buchholz 428 § 4 Abs. 2 VermG Nr. 13).

  • BVerwG, 01.03.2001 - 7 B 2.01

    Rückübertragung eines Einfamilienhausgrundstücks nach ausreisebedingter

    Das Verwaltungsgericht hat im Einklang mit der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 27. Januar 2000 - BVerwG 7 C 39.98 - Buchholz 428 § 4 Abs. 3 VermG Nr. 2) angenommen, dass ein Einfamilienhausgrundstück nur erwerben durfte, wer zu dessen Nutzung nach den Vorschriften der Wohraumlenkungsverordnung berechtigt war.

    Davon abgesehen wäre die von dem Zeugen behauptete Praxis mit den gesetzlichen Vorschriften unvereinbar und darum keine "ordnungsgemäße Verwaltungspraxis" im Sinne des § 4 Abs. 3 Buchst. a VermG gewesen (vgl. Urteil vom 27. Januar 2000 - BVerwG 7 C 39.98 -, a.a.O.).

  • BVerwG, 23.05.2008 - 8 B 113.07

    Aufstellung eines abstrakten Rechtssatzes durch das Gericht als Kriterium der

    In Bezug auf das angeführte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Januar 2000 - BVerwG 7 C 39.98 - (Buchholz 428 § 4 Abs. 3 VermG Nr. 2 = VIZ 2000, 402 ff.) hat das Verwaltungsgericht keinen hiervon abweichenden entscheidungstragenden Rechtssatz aufgestellt.

    "Ist es - entgegen der Feststellung des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 27. Januar 2000 - BVerwG 7 C 39.98 - (VIZ 2000, 402 ff.) - auch ständige DDR-Verwaltungspraxis gewesen, die Vereinbarkeit mit den Vorschriften der Wohnraumlenkungsverordnung erst bei Erteilung der Grundstücksverkehrsgenehmigung zu prüfen?".

  • BVerwG, 27.05.2002 - 7 B 3.02

    Anspruch auf Rückübertragung eines Hausgrundstücks nach den Vorschriften des

    Die Kläger sehen eine Abweichung von der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und insbesondere von dessen Urteilen vom 16. Oktober 1997 - BVerwG 7 C 7.97 - (Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 50), vom 29. Januar 1998 - BVerwG 7 C 47.96 - (Buchholz a.a.O. Nr. 53) sowie vom 27. Januar 2000 - BVerwG 7 C 39.98 - (Buchholz 428 § 4 Abs. 3 VermG Nr. 2) darin, dass das Verwaltungsgericht einen Erwerb des volkseigenen Eigenheims trotz fehlender Grundstücksverkehrsgenehmigung bejaht habe.

    Die Kläger beanstanden, dass das Verwaltungsgericht von den Prüfungsgrundsätzen, die der beschließende Senat in seinem Urteil vom 27. Januar 2000 - BVerwG 7 C 39.98 - (a.a.O.) bei Verstößen gegen die Vorschriften der Wohnraumlenkung entwickelt habe, abgewichen sei.

  • BVerwG, 26.02.2002 - 8 B 170.01

    Notwendigkeit der Einholung einer Wohnraumzuweisung - Vorliegen einer

    Soweit die Beigeladenen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Januar 2000 - BVerwG 7 C 39.98 - (Buchholz 428 § 4 Abs. 3 VermG Nr. 2) anführen, ist dem angefochtenen Urteil des Verwaltungsgerichts entgegen der Auffassung der Beigeladenen keine Formulierung zu entnehmen, die der der genannten Entscheidung zugrunde liegenden Rechtsauffassung des Bundesverwaltungsgerichts widersprechen würde.

    Eine Sichtung und rechtliche Durchdringung des Streitstoffs fehlt zum einen, denn eine Auseinandersetzung mit der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Bedeutung der beiden Wohnraumlenkungsverordnungen der DDR im Hinblick auf die Unredlichkeit eines Rechtserwerbs nach § 4 Abs. 3 Buchst. a bis c VermG (vgl. nur das genannte Urteil vom 27. Januar 2000 - BVerwG 7 C 39.98 - a.a.O. und Urteil vom 5. April 2000 - BVerwG 8 C 9.99 - Buchholz 428 § 4 Abs. 3 VermG Nr. 3) erfolgt nicht.

  • BVerwG, 27.01.2000 - 7 C 40.98

    Redlicher Erwerb; Wohnraumlenkungsverordnung 1967; bevorzugte Wohnraumversorgung;

    Dieser veräußerte das Haus mit Kaufvertrag vom 4. Mai 1984 an die Klägerin und deren damaligen Ehemann, den Kläger des Verfahrens BVerwG 7 C 39.98; sie wurden als Eigentümer des Gebäudes im Grundbuch eingetragen.
  • BVerwG, 28.03.2001 - 8 C 2.00

    Unredlichkeit des Erwerbs; Verstoß gegen die Rechtsordnung der DDR;

    Da die Regelung des § 4 Abs. 2 VermG ausschließlich am Erwerb anknüpft, ist es auch nicht von Bedeutung, ob der Verstoß gegen Vorschriften der DDR im Sinne des § 4 Abs. 3 Buchst. a VermG, der regelmäßig mit einem etwa den Tatbestand des § 1 Abs. 3 VermG ausfüllenden Rechtsverstoß nicht identisch ist, zu einem (zusätzlichen) Schaden für den Berechtigten geführt hat, sofern nur die Abweichung von der Rechtsordnung der DDR die Absicht erkennen lässt, den Erwerbsvorgang gezielt zu beeinflussen (vgl. dazu die Fallgestaltungen, wie sie den Urteilen vom 27. Januar 2000 - BVerwG 7 C 39.98 - Buchholz 428 § 4 Abs. 3 VermG Nr. 2 und vom 28. Februar 2001 - BVerwG 8 C 3.00 - zugrunde lag).
  • VG Cottbus, 20.06.2007 - 1 K 1599/04

    In Zusammenhang mit dem Bau der Talsperre Spremberg enteignete Grundstücke

    In einem solchen Fall kann alles dafür sprechen, dass dem erkennbar durch keine rechtliche Vorschrift gedeckten Zugriff sachfremde Motive zugrunde lagen (vgl. etwa BVerwG, Urt. v. 28. Oktober 1999 - BVerwG 7 C 39.98 -, Bh 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 6; zu weiteren Konstellationen vgl. etwa VG Berlin, Urt. v. 6. Dezember 2000 - 16 A 49.95 -und Urt. v. 22. Juni 2006 - 29 A 311.00 - VG Frankfurt (Oder) Urt. v. 28. Oktober 2002 - 4 K 1742/97 -, alle zit. nach juris).
  • BVerwG, 26.01.2010 - 8 B 43.09

    Vorliegen tatsächlicher Voraussetzungen für einen redlichen Erwerb

  • VG Cottbus, 17.09.2009 - 1 K 782/07

    Frage eines Rechtsverstoßes in Zusammenhang mit der Wohnraumzuweisung (verneint);

  • BVerwG, 11.09.2007 - 8 PKH 4.07

    Verstoß gegen die Wohnraumlenkungsverordnung bei Zuweisung von 34,40 m2 Wohnraum

  • BVerwG, 04.11.2004 - 8 B 50.04

    Zurückweisen einer Nichtzulassungsbeschwerde - Erhebung von Abweichungsrüge

  • BVerwG, 22.01.2003 - 7 B 128.02

    Anspruch auf Rückübertragung eines Hausgrundstücks nach den Vorschriften des

  • BVerwG, 22.11.2001 - 7 B 33.01

    Anwendbarkeit der Wohnraumlenkungsverordnung auf Einfamilienhäuser als

  • BVerwG, 01.08.2001 - 8 B 137.01

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache

  • BVerwG, 25.04.2001 - 8 B 73.01

    Unredlichkeit des Rechtserwerbs von Einfamilienhäusern durch Privatpersonen unter

  • BVerwG, 23.04.2004 - 7 B 22.04

    Rückübertragung eines Hausgrundstücks nach den Vorschriften des Gesetzes zur

  • BVerwG, 14.01.2003 - 8 B 100.02

    Anforderungen hinsichtlich der hinreichenden Bezeichnung einer Divergenzrüge -

  • BVerwG, 18.05.2001 - 7 B 7.01

    Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Sache bei unredlichem

  • VG Potsdam, 04.09.2007 - 11 K 3289/02

    Erwerb aufgrund unlauterer Machenschaften; Beweis des ersten Anscheins bei

  • BVerwG, 21.08.2001 - 8 B 131.01

    Grundsatz der Bedarfsgerechtigkeit - Bevorzugung eines MfS-Angehörigen bei der

  • BVerwG, 31.10.2000 - 7 B 73.00

    Darlegungsanforderungen bei einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen grundsätzlicher

  • BVerwG, 28.06.2001 - 8 B 122.01

    Fehlerhafte Beweiswürdigung als Verfahrensmangel im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 3

  • VG Frankfurt/Oder, 29.11.2007 - 4 K 626/02

    Rückübertragung eines unredlich erworbenen volkseigenen Grundstücks

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