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   BVerwG, 27.01.2009 - 1 C 40.07   

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BVerwG, 27.01.2009 - 1 C 40.07 (https://dejure.org/2009,180)
BVerwG, Entscheidung vom 27.01.2009 - 1 C 40.07 (https://dejure.org/2009,180)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Januar 2009 - 1 C 40.07 (https://dejure.org/2009,180)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    AufenthG § 5 Abs. 1 und 3, § ... 8 Abs. 1, § 23 Abs. 1, § 25 Abs. 4 und 5, § 26 Abs. 2, § 29 Abs. 3, § 102 Abs. 2, § 104a Abs. 1 und 2, § 105a; AuslG 1990 § 94 Abs. 3, § 99 Abs. 1 und 2; GG Art. 2 Abs. 1, Art. 6 Abs. 1; EMRK Art. 8
    Altfallregelung; Bleiberechtserlass; oberste Landesbehörde; Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern; Verlängerungsverbot; Übergangsregelungen; Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; außergewöhnliche Härte; Verwurzelung in Deutschland; Dauer des ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    AufenthG § 5 Abs. 1 und 3, § 8 Abs. 1, § 23 Abs. 1, § 25 Abs. 4 und 5
    Achtung des Privatlebens; Altfallregelung; Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; Ausweisungsgrund; Bleiberechtserlass; Dauer des Aufenthalts; Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern; Familieneinheit; Legitimität des Aufenthalts; Verlängerungsverbot; ...

  • Wolters Kluwer

    Rechtliche Bedeutung einer von einer obersten Landesbehörde aus humanitären Gründen getroffenen Bleiberechtsregelung; Rechtliche Bedeutung einer vor Inkrafttreten des Ausländergesetzes 1990 (AuslG 1990) getroffenen Bleiberechtsregelung; Altfallregelung des § 104a Abs. 1 ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 23 Abs. 1; AufenthG § 105 a; AufenthG § 104 a Abs. 1 S. 1 Nr. 6; AufenthG § 104 a Abs. 2; AufenthG § 25 Abs. 4 S. 2; GG Art. 2 Abs. 1; GG Art. 6 Abs. 1; EMRK Art. 8
    D (A), Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltsbefugnis, Verlängerung, Antrag, Auslegung, Streitgegenstand, Aufenthaltszweck, Bleiberechtsregelung 1990, Einvernehmen, BMI, Ausländergesetz, Bleiberechtsregelung 1992, Türken, Altfallregelung, Straftat, Strafurteil, volljährige ...

  • Judicialis

    AufenthG § 5 Abs. 1; ; AufenthG § ... 5 Abs. 2; ; AufenthG § 23 Abs. 1; ; AufenthG § 25 Abs. 4; ; AufenthG § 25 Abs. 5; ; AufenthG § 26 Abs. 2; ; AufenthG § 104a Abs. 1; ; AufenthG § 104a Abs. 2; ; AuslG 1990 § 94 Abs. 3; ; AuslG 1990 § 99 Abs. 1; ; AuslG 1990 § 99 Abs. 2; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 6 Abs. 1; ; EMRK Art. 8

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausländerrecht: Rechtliche Bedeutung einer von einer obersten Landesbehörde aus humanitären Gründen getroffenen Bleiberechtsregelung; Rechtliche Bedeutung einer vor Inkrafttreten des Ausländergesetzes 1990 ( AuslG 1990) getroffenen Bleiberechtsregelung; Altfallregelung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Aufenthaltsbeendigung für in Deutschland aufgewachsene Ausländer bei durch Täuschung der Eltern erwirktem Aufenthaltsrecht

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Aufenthaltsrecht durch Täuschung der Eltern?

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation)

    Aufenthaltsbeendigung für in Deutschland aufgewachsene Ausländer bei Täuschung durch die Eltern

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation)

    Aufenthaltsbeendigung für in Deutschland aufgewachsene Ausländer bei Täuschung durch die Eltern

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 133, 72
  • NVwZ 2009, 979
  • FamRZ 2009, 873
  • DVBl 2009, 650
  • DÖV 2009, 594
 
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Wird zitiert von ... (242)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 08.02.2007 - 1 B 69.06

    Außergewöhnliche Härte; landesrechtliche Altfallregelung; Bleiberechtsregelung;

    Auszug aus BVerwG, 27.01.2009 - 1 C 40.07
    Insofern kann an die Rechtsprechung des Senats zu dieser Regelung angeknüpft werden (so bereits Beschluss vom 8. Februar 2007 - BVerwG 1 B 69.06 - Buchholz 402.242 § 25 AufenthG Nr. 7).

    Die Beendigung des Aufenthalts muss für den Ausländer bei dieser Vergleichsbetrachtung unzumutbar sein (vgl. etwa Urteil des Senats vom 19. September 2000 - BVerwG 1 C 14.00 - Buchholz 402.240 § 6 AuslG Nr. 16 sowie Beschluss vom 8. Februar 2007 - BVerwG 1 B 69.06 - a.a.O.).

  • BVerwG, 16.06.2004 - 1 C 20.03

    Aufenthaltsgenehmigung; Aufenthaltserlaubnis; eigenständiges, eheunabhängiges

    Auszug aus BVerwG, 27.01.2009 - 1 C 40.07
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats ist bei Verpflichtungsklagen auf Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis grundsätzlich insoweit auf die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz abzustellen, als es um die Frage geht, ob schon aus Rechtsgründen eine Erlaubnis erteilt oder versagt werden muss (vgl. Urteil vom 16. Juni 2004 - BVerwG 1 C 20.03 - BVerwGE 121, 86 ).

    Der rechtlichen Beurteilung ist das Aufenthaltsgesetz in dieser Fassung auch hinsichtlich der Frage zugrunde zu legen, ob dem Kläger ein Anspruch auf Verlängerung seiner Aufenthaltsbefugnis für die Zeit ab 16. April 2001, also für die Zeit vor Inkrafttreten des Aufenthaltsgesetzes zusteht (vgl. Urteil vom 16. Juni 2004 - BVerwG 1 C 20.03 - a.a.O. S. 88).

  • BVerfG, 10.05.2007 - 2 BvR 304/07

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz durch rechtswidrige

    Auszug aus BVerwG, 27.01.2009 - 1 C 40.07
    Dieses Recht umfasst, auch soweit es keinen familiären Bezug hat, die Summe der persönlichen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Beziehungen, die für das Privatleben eines jeden Menschen konstitutiv sind und denen - angesichts der zentralen Bedeutung dieser Bindungen für die Entfaltung der Persönlichkeit eines Menschen - bei fortschreitender Dauer des Aufenthalts wachsende Bedeutung zukommt (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 10. Mai 2007 - 2 BvR 304/07 - InfAuslR 2007, 275 und vom 10. August 2007 - 2 BvR 535/06 - InfAuslR 2007, 443 ; jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 25.06.1997 - 1 B 236.96

    Ausländerrecht - Begriff der außergewöhnlichen Härte in § 22 AuslG

    Auszug aus BVerwG, 27.01.2009 - 1 C 40.07
    In einem anderen aufenthaltsrechtlichen Zusammenhang hat der Senat eine außergewöhnliche Härte angenommen, wenn die mit der Versagung der Aufenthaltserlaubnis eintretenden Schwierigkeiten nach ihrer Art und Schwere so ungewöhnlich und groß sind, dass die Ablehnung der Erlaubnis schlechthin unvertretbar ist (Beschluss vom 25. Juni 1997 - BVerwG 1 B 236.96 - Buchholz 402.240 § 22 AuslG Nr. 4 zu der früheren Familiennachzugsregelung in § 22 AuslG 1990).
  • BVerfG, 10.08.2007 - 2 BvR 535/06

    Verletzung des Rechts auf freie Entfaltung der Persönlichkeit durch

    Auszug aus BVerwG, 27.01.2009 - 1 C 40.07
    Dieses Recht umfasst, auch soweit es keinen familiären Bezug hat, die Summe der persönlichen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Beziehungen, die für das Privatleben eines jeden Menschen konstitutiv sind und denen - angesichts der zentralen Bedeutung dieser Bindungen für die Entfaltung der Persönlichkeit eines Menschen - bei fortschreitender Dauer des Aufenthalts wachsende Bedeutung zukommt (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 10. Mai 2007 - 2 BvR 304/07 - InfAuslR 2007, 275 und vom 10. August 2007 - 2 BvR 535/06 - InfAuslR 2007, 443 ; jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 19.09.2000 - 1 C 14.00

    Aufenthaltserlaubnis; Aufenthaltsbefugnis; Aufenthaltszweck;

    Auszug aus BVerwG, 27.01.2009 - 1 C 40.07
    Die Beendigung des Aufenthalts muss für den Ausländer bei dieser Vergleichsbetrachtung unzumutbar sein (vgl. etwa Urteil des Senats vom 19. September 2000 - BVerwG 1 C 14.00 - Buchholz 402.240 § 6 AuslG Nr. 16 sowie Beschluss vom 8. Februar 2007 - BVerwG 1 B 69.06 - a.a.O.).
  • BVerwG, 04.09.2007 - 1 C 43.06

    Aufenthaltserlaubnis, Sperrwirkung der Ausweisung, Befristung, Ehegattennachzug,

    Auszug aus BVerwG, 27.01.2009 - 1 C 40.07
    Sein Klagebegehren erfasst damit auch die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach der durch das Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union vom 19. August 2007 (BGBl. I S. 1970) - Richtlinienumsetzungsgesetz - eingeführten und am 28. August 2007 in Kraft getretenen Altfallregelung des § 104a AufenthG (Urteil vom 4. September 2007 - BVerwG 1 C 43.06 - BVerwGE 129, 226 ).
  • BVerwG, 18.12.2019 - 1 C 34.18

    Bundesverwaltungsgericht klärt Voraussetzungen der Bleiberechtsregelung des § 25b

    b) Geduldet ist ein Ausländer, wenn ihm eine rechtswirksame Duldung erteilt worden ist (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 27. Januar 2009 - 1 C 40.07 - BVerwGE 133, 72 Rn. 14) oder wenn er einen Rechtsanspruch auf Duldung hat.
  • VG Stuttgart, 10.01.2017 - 11 K 2461/16

    Erteilung einer humanitären Aufenthaltserlaubnis

    Eine Verletzung des in Art. 8 Abs. 2 EMRK normierten Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes kommt vor allem bei Ausländern in Betracht, die auf Grund ihrer gesamten Entwicklung faktisch zu Inländern geworden sind und denen wegen der Besonderheiten des Falles ein Leben im Staat ihrer Staatsangehörigkeit, zu dem sie keinen Bezug haben, nicht zuzumuten ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.09.1998 - 1 C 8/96 - InfAuslR 1999, 54 und Urt. v. 27.01.2009 - 1 C 40/07 - BVerwGE 133, 73).

    Alle Belange sind einzelfallbezogen festzustellen und zu gewichten sowie im Rahmen einer Gesamtbewertung abzuwägen (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.01.2009 - 1 C 40/07 - BVerwGE 133, 72 und Beschl. v. 14.12.2010 - 1 B 30/10 - juris -).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.12.2016 - 2 L 18/15

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen für türkische Staatsangehörige - zur

    Der Streitgegenstand wird bestimmt und begrenzt durch den Aufenthaltszweck, aus dem der Ausländer seinen Anspruch herleitet (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.01.2009 - BVerwG 1 C 40.07 -, BVerwGE 133, 72 [75], RdNr. 8 in juris).

    Eine Verletzung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nach Art. 8 Abs. 2 EMRK kommt insbesondere bei Ausländern in Betracht, die aufgrund ihrer gesamten Entwicklung faktisch zu Inländern geworden sind und denen wegen der Besonderheiten des Falles ein Leben im Staat ihrer Staatsangehörigkeit, zu dem sie keinen Bezug haben, nicht zuzumuten ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.09.1998 - BVerwG 1 C 8.96 -, InfAuslR 1999, 54; Urt. v. 27.01.2009 - 1 C 40.07 -, RdNr. 20 ff. in juris; vgl. auch EGMR; Entsch. v. 16.06.2005 - 60654/00 - [Sisojeva] -, InfAuslR 2005, 349).

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