Rechtsprechung
   BVerwG, 27.01.2016 - 8 B 6.15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,2657
BVerwG, 27.01.2016 - 8 B 6.15 (https://dejure.org/2016,2657)
BVerwG, Entscheidung vom 27.01.2016 - 8 B 6.15 (https://dejure.org/2016,2657)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Januar 2016 - 8 B 6.15 (https://dejure.org/2016,2657)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,2657) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Vollstreckungsabwehrklage gegen Gerichtskostenrechnungen als Folge vorangegangener vermögensrechtlicher Klageverfahren; Rechtsmissbräuchliche Stellung eines Befangenheitsantrages; Zurückweisung des Antrags auf Zulassung als Beistand

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vollstreckungsabwehrklage gegen Gerichtskostenrechnungen als Folge vorangegangener vermögensrechtlicher Klageverfahren; Rechtsmissbräuchliche Stellung eines Befangenheitsantrages; Zurückweisung des Antrags auf Zulassung als Beistand

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 21.03.2000 - 7 B 36.00

    Rückübertragung eines Gebäudes - Vorliegen einer unlautern Machenschaft -

    Auszug aus BVerwG, 27.01.2016 - 8 B 6.15
    Das ist nur dann der Fall, wenn die Ablehnungsentscheidung auf Willkür oder einem vergleichbar schweren Mangel des Verfahrens beruht, der in der Sache die Rüge einer nicht vorschriftsgemäßen Besetzung des Gerichts rechtfertigt (BVerwG, Beschluss vom 21. März 2000 - 7 B 36.00 - juris Rn. 4).

    Es liegt auf der Hand, dass ein Ablehnungsgesuch nicht dazu benutzt werden darf, die Zusammensetzung des Gerichts in einer Weise zu beeinflussen, die die Durchsetzungschance für die von der Klägerin für zutreffend erachtete Rechtsauffassung erhöht; ein objektiv in diese Richtung zielendes Ablehnungsgesuch liegt auch dann in der Nähe des Rechtsmissbrauchs, wenn der betreffenden Partei subjektiv eine solche Beeinflussungsabsicht fehlt (BVerwG, Beschluss vom 21. März 2000 - 7 B 36.00 - juris Rn. 4).

  • BVerwG, 22.11.1984 - 9 CB 171.83

    Bundesgesetz - Landesgesetz - Richterwahlausschuß - Zuweisung - Zulässigkeit -

    Auszug aus BVerwG, 27.01.2016 - 8 B 6.15
    Der Tatbestand des verwaltungsgerichtlichen Urteils stellt nämlich nach der gemäß § 98 VwGO auch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren anwendbaren Vorschrift des § 418 ZPO eine öffentliche Urkunde dar und besitzt unter anderem auch für eigene Wahrnehmungen oder Handlungen des Gerichts Beweiskraft (BVerwG, Beschluss vom 22. November 1984 - 9 CB 171.83 - Buchholz 312 EntlG Nr. 40).
  • BVerwG, 23.03.2011 - 8 C 6.10

    Arbeitsplatz; Aushilfskraft; Durchführungsfeststellung;

    Auszug aus BVerwG, 27.01.2016 - 8 B 6.15
    Ebenso wenig ist eine Verletzung rechtlichen Gehörs ersichtlich, soweit sich die Klägerin gegen die rechtliche Würdigung des Investitionsvorrangbescheids in dem rechtskräftigen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. März 2011 in dem Verfahren 8 C 6.10 wendet.
  • BVerwG, 07.12.2016 - 8 KSt 4.16

    Erinnerung gegen den Kostenansatz; Darlegung einer unrichtigen Sachbehandlung in

    Die Kostengrundentscheidung zu Lasten der Klägerin ergibt sich aus den unanfechtbaren Beschlüssen des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Januar 2016 - 8 B 6.15 - und vom 22. März 2016 - 8 B 28.16 -.

    Aus der Begründung der Erinnerung ergibt sich auch nicht, dass bei der Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde im Verfahren 8 B 6.15 oder bei der Zurückweisung der Anhörungsrüge der Klägerin gegen diesen Beschluss im Verfahren 8 B 28.16 Kosten wegen unrichtiger Sachbehandlung angefallen wären.

  • BVerwG, 22.03.2016 - 8 B 28.16

    Nachweis der nicht ausreichenden Berücksichtigung des Klägervorbringens im Rahmen

    Die Anhörungsrüge der Klägerin gegen den Beschluss vom 27. Januar 2016 - BVerwG 8 B 6.15 - wird zurückgewiesen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht