Rechtsprechung
BVerwG, 27.02.1984 - 9 B 1493.81 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Antrag auf Asyl - Gefahr einer politischen Verfolgung - Zwangsweise Inpflichtnahme von Personen oder Bestrafung wegen Desertion bzw. Wehrdienstverweigerung - Wehrpflicht in palästinensischen Organisationen
Verfahrensgang
- VG Ansbach, 26.11.1980 - 6629 - III/78
- BVerwG, 27.02.1984 - 9 B 1493.81
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- BVerwG, 18.10.1983 - 9 C 473.82
Asylerheblichkeit - Verfolgungsmaßnahmen - Politische Beweggründe - …
Auszug aus BVerwG, 27.02.1984 - 9 B 1493.81
In der zwangsweisen Inpflichtnahme von Personen oder ihrer Bestrafung wegen Desertion bzw. Wehrdienstverweigerung durch eine im Herkunftsstaat des Asylsuchenden unbehelligt operierende nichtstaatliche Organisation liegt daher nicht schon für sich allein eine politische Verfolgung, sondern nur dann, wenn besondere Umstände hinzutreten, die Inpflichtnahme z.B. - auch - der politischen Disziplinierung und Einschüchterung von politischen Gegnern in den eigenen Reihen, der Umerziehung Andersdenkender oder der Zwangsassimilierung von Minderheiten dienen soll (vgl. BVerwGE 62, 123 [BVerwG 31.03.1981 - 9 C 6/80]; Urteil vom 22. März 1983 - BVerwG 9 C 68.81 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 44 - sowie die zur Veröffentlichung bestimmten Urteile vom 18. Oktober 1983 - BVerwG 9 C 473.82, 9 C 801.80 und 9 C 864.80). - BVerwG, 17.05.1983 - 9 C 36.83
Zum Begriff der politischen Verfolgung
Auszug aus BVerwG, 27.02.1984 - 9 B 1493.81
In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, daß eine Verfolgung nur dann "politisch" i.S. des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG ist, wenn der vom Asylsuchenden befürchteten Verfolgungsmaßnahme politische Beweggründe zugrunde liegen, sie also den Betroffenen wegen seiner Rasse, Religion, Nationalität, seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung treffen soll (vgl. Urteile vom 17. Mai 1983 - BVerwG 9 C 36.83 und 9 C 874.82 - BVerwGE 67, 184 ff. und 195 ff.). - BVerwG, 31.03.1981 - 9 C 6.80
Anforderungen an die Anerkennung eines aus dem Libanon stammenden staatenlosen …
Auszug aus BVerwG, 27.02.1984 - 9 B 1493.81
In der zwangsweisen Inpflichtnahme von Personen oder ihrer Bestrafung wegen Desertion bzw. Wehrdienstverweigerung durch eine im Herkunftsstaat des Asylsuchenden unbehelligt operierende nichtstaatliche Organisation liegt daher nicht schon für sich allein eine politische Verfolgung, sondern nur dann, wenn besondere Umstände hinzutreten, die Inpflichtnahme z.B. - auch - der politischen Disziplinierung und Einschüchterung von politischen Gegnern in den eigenen Reihen, der Umerziehung Andersdenkender oder der Zwangsassimilierung von Minderheiten dienen soll (vgl. BVerwGE 62, 123 [BVerwG 31.03.1981 - 9 C 6/80]; Urteil vom 22. März 1983 - BVerwG 9 C 68.81 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 44 - sowie die zur Veröffentlichung bestimmten Urteile vom 18. Oktober 1983 - BVerwG 9 C 473.82, 9 C 801.80 und 9 C 864.80).
- BVerwG, 13.02.1962 - I B 14.62
Verwaltungsprozessuale Rechtsschutzmöglichkeiten gegen die Abbruchsanordnung …
Auszug aus BVerwG, 27.02.1984 - 9 B 1493.81
Soweit die Kläger einen Verstoß gegen die Vorschrift des § 227 Abs. 2 ZPO bei der Ablehnung ihres Vertagungsantrags geltend machen, können sie damit bereits deshalb nicht durchdringen, weil im Rahmen des § 227 ZPO getroffene Entscheidungen zu den nach § 146 Abs. 2 VwGO unanfechtbaren Entscheidungen gehören, die gemäß § 173 VwGO i.V.m. § 548 ZPO einer Nachprüfung durch das Revisionsgericht allenfalls mittelbar insoweit unterliegen, als mit der Beschwerde dargelegt wird, daß die Endentscheidung auf der für fehlerhaft gehaltenen Zwischenentscheidung beruhen kann (vgl. Beschluß vom 13. Februar 1962 - BVerwG 1 B 14.62 - NJW 62, 1170 -). - BVerwG, 18.10.1983 - 9 C 864.80
Verfolgungsmaßnahmen - Politische Beweggründe - Militante …
Auszug aus BVerwG, 27.02.1984 - 9 B 1493.81
In der zwangsweisen Inpflichtnahme von Personen oder ihrer Bestrafung wegen Desertion bzw. Wehrdienstverweigerung durch eine im Herkunftsstaat des Asylsuchenden unbehelligt operierende nichtstaatliche Organisation liegt daher nicht schon für sich allein eine politische Verfolgung, sondern nur dann, wenn besondere Umstände hinzutreten, die Inpflichtnahme z.B. - auch - der politischen Disziplinierung und Einschüchterung von politischen Gegnern in den eigenen Reihen, der Umerziehung Andersdenkender oder der Zwangsassimilierung von Minderheiten dienen soll (vgl. BVerwGE 62, 123 [BVerwG 31.03.1981 - 9 C 6/80]; Urteil vom 22. März 1983 - BVerwG 9 C 68.81 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 44 - sowie die zur Veröffentlichung bestimmten Urteile vom 18. Oktober 1983 - BVerwG 9 C 473.82, 9 C 801.80 und 9 C 864.80). - BVerwG, 18.10.1983 - 9 C 801.80
Asylbewerber - Mangelnde Handlungsfähigkeit - Asylantrag - Heilung durch …
Auszug aus BVerwG, 27.02.1984 - 9 B 1493.81
In der zwangsweisen Inpflichtnahme von Personen oder ihrer Bestrafung wegen Desertion bzw. Wehrdienstverweigerung durch eine im Herkunftsstaat des Asylsuchenden unbehelligt operierende nichtstaatliche Organisation liegt daher nicht schon für sich allein eine politische Verfolgung, sondern nur dann, wenn besondere Umstände hinzutreten, die Inpflichtnahme z.B. - auch - der politischen Disziplinierung und Einschüchterung von politischen Gegnern in den eigenen Reihen, der Umerziehung Andersdenkender oder der Zwangsassimilierung von Minderheiten dienen soll (vgl. BVerwGE 62, 123 [BVerwG 31.03.1981 - 9 C 6/80]; Urteil vom 22. März 1983 - BVerwG 9 C 68.81 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 44 - sowie die zur Veröffentlichung bestimmten Urteile vom 18. Oktober 1983 - BVerwG 9 C 473.82, 9 C 801.80 und 9 C 864.80). - BVerwG, 22.03.1983 - 9 C 68.81
Vereinbarkeit der Zuständigkeitsreglung der Verwaltungsgerichte in Asylsachen mit …
Auszug aus BVerwG, 27.02.1984 - 9 B 1493.81
In der zwangsweisen Inpflichtnahme von Personen oder ihrer Bestrafung wegen Desertion bzw. Wehrdienstverweigerung durch eine im Herkunftsstaat des Asylsuchenden unbehelligt operierende nichtstaatliche Organisation liegt daher nicht schon für sich allein eine politische Verfolgung, sondern nur dann, wenn besondere Umstände hinzutreten, die Inpflichtnahme z.B. - auch - der politischen Disziplinierung und Einschüchterung von politischen Gegnern in den eigenen Reihen, der Umerziehung Andersdenkender oder der Zwangsassimilierung von Minderheiten dienen soll (vgl. BVerwGE 62, 123 [BVerwG 31.03.1981 - 9 C 6/80]; Urteil vom 22. März 1983 - BVerwG 9 C 68.81 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 44 - sowie die zur Veröffentlichung bestimmten Urteile vom 18. Oktober 1983 - BVerwG 9 C 473.82, 9 C 801.80 und 9 C 864.80). - BVerwG, 18.04.1983 - 9 B 2337.80
Rechtsfolgen eines unterbliebenen Sachvortrags in der mündlichen Verhandlung - …
Auszug aus BVerwG, 27.02.1984 - 9 B 1493.81
Das kann vielmehr nur dann angenommen werden, wenn sich aus der Entscheidung selbst Zweifel daran herleiten lassen, daß eine ausreichende Unterrichtung auch während der Beratung nicht stattgefunden hat (vgl. Beschluß vom 18. April 1983 - BVerwG 9 B 2337.80 - Buchholz 310 § 103 VwGO Nr. 5).