Rechtsprechung
BVerwG, 27.02.2020 - 5 C 5.19 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- openjur.de
- Bundesverwaltungsgericht
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 20 Abs 1 S 1 Nr 3 BAföG vom 29.03.2017, § 21 Abs 3 S 1 Nr 4 BAföG vom 29.03.2017, § 23 Abs 1 S 1 Nr 1 BAföG vom 29.03.2017, § 1 Nr 7 BAföG-EinkommensV, UhVorschG vom 14.08.2017
- rewis.io
Unterhaltsvorschussleistungen an den Auszubildenden sind Einkommen im Sinne des BAföG, das dem allgemeinen Einkommensfreibetrag unterfällt
- Landesanwaltschaft Bayern (Entscheidungsbesprechung und Volltext)
§ 21, § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BAföG
Ausbildungsförderung; Einkommen; Unterhaltsvorschuss - doev.de
Unterhaltsvorschussleistungen an den Auszubildenden
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unterhaltsvorschussleistungen als Einkommen im Sinne des Bundesausbildungsförderungsgesetzes ( BAföG )
- rechtsportal.de
BAföG § 20 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 Hs. 1
Einordnung von Unterhaltsvorschussleistungen an den Auszubildenden als Einkommen im Sinne des BAföG ; Geltung des allgemeinen Einkommensfreibetrags - datenbank.nwb.de
Unterhaltsvorschussleistungen an den Auszubildenden sind Einkommen im Sinne des BAföG, das dem allgemeinen Einkommensfreibetrag unterfällt
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (10)
- Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)
Grundsätzlich keine Kürzung von BAföG um die vom Staat gewährten Unterhaltsvorschussleistungen
- Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)
Grundsätzlich keine Kürzung von BAföG um die vom Staat gewährten Unterhaltsvorschussleistungen
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
BAföG - und die erhaltenen Unterhaltsvorschussleistungen
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
BAföG - und die vom Staat gewährten Unterhaltsvorschussleistungen
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Grundsätzlich keine Kürzung von BAföG um die vom Staat gewährten Unterhaltsvorschussleistungen ...
- famrz.de (Kurzinformation)
Keine Kürzung von BAföG um Unterhaltsvorschussleistungen
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Anspruch auf Ausbildungsförderung bei Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz
- datev.de (Kurzinformation)
Grundsätzlich keine Kürzung von BAföG um die vom Staat gewährten Unterhaltsvorschussleistungen
- rofast.de (Kurzinformation)
Keine Kürzung von BAföG um die vom Staat gewährten Unterhaltsvorschussleistungen
- rechtstipp24.de (Kurzinformation)
Keine Anrechnung von Unterhaltsvorschuss auf BAföG bis zur Höhe des Freibetrages
Besprechungen u.ä.
- Landesanwaltschaft Bayern (Entscheidungsbesprechung und Volltext)
§ 21, § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BAföG
Ausbildungsförderung; Einkommen; Unterhaltsvorschuss
Verfahrensgang
- VG Gera, 19.02.2019 - 6 K 1211/18
- BVerwG, 27.02.2020 - 5 C 5.19
Papierfundstellen
- NJW 2020, 2204
- FamRZ 2020, 1230
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (7)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.02.1988 - 16 A 2230/85
Auszug aus BVerwG, 27.02.2020 - 5 C 5.19
Diese Leistungen haben die allgemeine Zweckrichtung der Ausbildungsförderung, sie werden eigens zum Zwecke der Durchführung einer Ausbildung gewährt (vgl. OVG Münster, Urteil vom 18. Februar 1988 - 16 A 2230/85 - FamRZ 1988, 109 ). - BVerwG, 30.06.2010 - 5 C 3.09
Angaben; unrichtige oder unvollständige ~; Ausbildungsförderung; …
Auszug aus BVerwG, 27.02.2020 - 5 C 5.19
Diese rechtliche Einordnung widerspricht eindeutig den gesetzlichen Vorgaben und bindet überdies als sog. norminterpretierende Verwaltungsvorschrift die Gerichte nicht (vgl. zur Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum BAföG: BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2010 - 5 C 3.09 - Buchholz 436.36 § 27 BAföG Nr. 6 Rn. 38). - BVerwG, 18.12.2017 - 5 C 36.16
Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz für in Portugal lebende Kinder
Auszug aus BVerwG, 27.02.2020 - 5 C 5.19
Sie dienen der Behebung oder zumindest Milderung einer gegenwärtigen Notlage, die nach der Wertung des Gesetzes durch das Alleinerziehen durch einen Elternteil und ausbleibende oder nur unzureichende Unterhaltszahlungen des barunterhaltspflichtigen anderen Elternteils gekennzeichnet ist (BVerwG, Urteil vom 18. Dezember 2017 - 5 C 36.16 - BVerwGE 161, 130 Rn. 19).
- BVerwG, 12.03.1987 - 5 C 22.85
Geringe Dauer des Alternativstudiums - Öffentliches Interesse an der Fortsetzung …
Auszug aus BVerwG, 27.02.2020 - 5 C 5.19
Diese Leistungen haben die allgemeine Zweckrichtung der Ausbildungsförderung, sie werden eigens zum Zwecke der Durchführung einer Ausbildung gewährt (vgl. OVG Münster, Urteil vom 18. Februar 1988 - 16 A 2230/85 - FamRZ 1988, 109 ). - BVerwG, 21.09.1989 - 5 C 10.87
Ausbildungsförderung - Förderungsbegrenzung - Subsidiaritätsprinzip - …
Auszug aus BVerwG, 27.02.2020 - 5 C 5.19
Der Begriff der Ausbildungsbeihilfen und gleichartigen Leistungen ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt (BVerwG, Urteil vom 21. September 1989 - 5 C 10.87 - BVerwGE 82, 323 ). - BVerwG, 09.12.2014 - 5 C 3.14
Vorausleistung von Ausbildungsförderung; Vorausleistung; Ausbildungsförderung; …
Auszug aus BVerwG, 27.02.2020 - 5 C 5.19
Sollte das Urteil des Senats vom 9. Dezember 2014 - 5 C 3.14 - (…Buchholz 436.36 § 36 BAföG Nr. 18 Rn. 19) dahin zu verstehen sein, dass die Freibetragsregelung des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BAföG nur hinsichtlich solcher Einnahmen greift, die dem Auszubildenden einen Anreiz vermitteln, die Sozialleistungen im Wege der Selbsthilfe aufzustocken, hält der Senat hieran nicht fest. - BVerwG, 28.02.2019 - 5 C 1.18
Keine Kürzung des Anspruchs von Tagespflegepersonen auf hälftige Erstattung ihrer …
Auszug aus BVerwG, 27.02.2020 - 5 C 5.19
Deren Voraussetzungen (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Februar 2019 - 5 C 1.18 - NVwZ-RR 2019, 653 Rn. 14) liegen nicht vor.
- BVerwG, 11.12.2020 - 5 C 9.19
Grenzen der Erhebung eines jugendhilferechtlichen Kostenbeitrags bei jungen …
Darüber hinaus setzt eine teleologische Reduktion voraus, dass sich dem Plan des Gesetzgebers mit hinreichender Deutlichkeit entnehmen lässt, in welcher Weise die gesetzliche Regelung einzuschränken ist, um den Gesetzeszweck zu erreichen (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Februar 2020 - 5 C 5.19 - BVerwGE 168, 15 Rn. 15). - VGH Bayern, 22.01.2024 - 14 ZB 23.1449
Antrag auf Zulassung der Berufung (abgelehnt), Ruhen von Versorgungsbezügen, …
Soweit der Beklagte auf Teilziffer 54.2.1.2 BeamtVGVwV bzw. sonstige Erlasse verweist, ist darauf hinzuweisen, dass den gesetzlichen Vorgaben widersprechende Erlasse oder Verwaltungsvorschriften gesetzliche Vorschriften nicht abwandeln können und als bloße norminterpretierende Verwaltungsvorschriften die Gerichte nicht binden (stRspr, vgl. nur BVerwG, U.v. 27.2.2020 - 5 C 5.19 - BVerwGE 168, 15 Rn. 11 m.w.N.).