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   BVerwG, 27.03.2007 - 6 B 108.06   

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BVerwG, 27.03.2007 - 6 B 108.06 (https://dejure.org/2007,12409)
BVerwG, Entscheidung vom 27.03.2007 - 6 B 108.06 (https://dejure.org/2007,12409)
BVerwG, Entscheidung vom 27. März 2007 - 6 B 108.06 (https://dejure.org/2007,12409)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Erteilung einer Erlaubnis zur nichtgewerbsmäßigen Herstellung von Schusswaffen; Vorliegen der erforderlichen waffenrechtlichen Zuverlässigkeit trotz strafgerichtlicher Verurteilungen; Anwendbarkeit der Vollstreckungsverjährung auf ein angeordnetes Fahrverbot; ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 13.12.1994 - 1 C 31.92

    Waffenrecht - Jagdrecht - Regelvermutung - Jagtschein - Waffenschein - Entziehung

    Auszug aus BVerwG, 27.03.2007 - 6 B 108.06
    Dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist bei der Vermutungsregelung dadurch genügt, dass den Besonderheiten des Einzelfalls in Ausnahmefällen Rechnung getragen werden kann (vgl. Urteil vom 13. Dezember 1994 - BVerwG 1 C 31.92 - BVerwGE 97, 245 ).

    Im Übrigen müssten die im Urteil vom 13. Dezember 1994 - BVerwG 1 C 31.92 - a.a.O. genannten Erwägungen im Anwendungsbereich des Art. 12 Abs. 1 GG ebenfalls Geltung beanspruchen.

    Eine derartige Darlegung wäre umso mehr erforderlich gewesen, als das Bundesverwaltungsgericht bereits entschieden hat, dass Jagdrecht und Waffenrecht zwei verschiedene Ordnungsbereiche sind (Urteil vom 13. Dezember 1994 - BVerwG 1 C 31.92 - a.a.O. S. 252).

  • BVerwG, 22.04.1992 - 1 B 61.92

    Waffenrecht: Widerruf einer Waffenbesitzkarte

    Auszug aus BVerwG, 27.03.2007 - 6 B 108.06
    Die Behörde darf danach grundsätzlich von der Richtigkeit der Verurteilung ausgehen und sich auf die Prüfung beschränken, ob das die Verurteilung begründende Verhalten im Zusammenhang mit den sonstigen Umständen die Annahme der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit rechtfertigt oder ob die Regelvermutung aufgrund besonderer Umstände ausnahmsweise ausgeräumt ist (vgl. Beschluss vom 22. April 1992 - BVerwG 1 B 61.92 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 63, S. 51 f.).
  • BVerfG, 16.07.1969 - 2 BvL 11/69

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verhängung eines Fahrverbots nach § 25

    Auszug aus BVerwG, 27.03.2007 - 6 B 108.06
    7 Der Kläger berücksichtigt zudem nicht genügend, dass das Fahrverbot (§ 25 Abs. 1 StVG; dazu BVerfG, Beschluss vom 16. Juli 1969 - 2 BvL 11/69 - BVerfGE 27, 36) mit der Rechtskraft des Bußgeldbescheides wirksam wird (§ 25 Abs. 2 Satz 1 StVG) und diese Wirksamkeit zur amtlichen Verwahrung des Führerscheins führt (§ 25 Abs. 2 Satz 2 StVG).
  • BayObLG, 23.01.2002 - 1 ObOWi 671/01

    Sinnverfehlung des Fahrverbots

    Auszug aus BVerwG, 27.03.2007 - 6 B 108.06
    8 Die vom Kläger angesprochene Überlegung, dass es unter Umständen gerechtfertigt sein könne, ein Fahrverbot nach § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG nicht zu verhängen, wenn die zu ahndende Tat längere Zeit zurückliegt, der Betroffene sich zwischenzeitlich verkehrsgerecht verhalten hat und die für die lange Verfahrensdauer maßgeblichen Umstände außerhalb des Einflussbereichs des Betroffenen liegen (vgl. BayObLG, Beschluss vom 23. Januar 2002 - 1 ObOWi 671/01 - NZV 2002, 280), betrifft den Zeitraum bis zur Verhängung des Fahrverbots, nicht aber die sich aus einem ausgesprochenen Fahrverbot ergebenden Konsequenzen.
  • BVerwG, 21.07.2008 - 3 B 12.08

    Jagdschein; waffenrechtliche Unzuverlässigkeit; Regelvermutung; Neuregelung des

    Insbesondere ergibt sich aus der Begründung des Gesetzentwurfs kein Anhaltspunkt dafür, dass die durch das Tatbestandsmerkmal "in der Regel" bezweckte Vermutungswirkung durch die neu gefassten Vermutungstatbestände abgeschwächt werden sollte; auch ihrer Struktur nach ist die Vorschrift unverändert geblieben (Beschluss vom 27. März 2007 - BVerwG 6 B 108.06 -).

    Etwas anderes gilt allenfalls in Sonderfällen, etwa wenn für die Behörde ohne Weiteres erkennbar ist, dass die Verurteilung auf einem Irrtum beruht, oder wenn sie ausnahmsweise in der Lage ist, den Vorfall besser als die Strafverfolgungsorgane aufzuklären (Beschlüsse vom 27. März 2007 - BVerwG 6 B 108.06 - und vom 22. April 1992 - BVerwG 1 B 61.92 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 63).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.10.2007 - 20 A 1881/07

    Zwingende Einziehung eines Jagdscheins wegen fehlender waffenrechtlicher

    zur Übertragbarkeit der Rechtsprechung zur früheren Fassung des Waffengesetzes (bezogen auf den Aspekt der Verhältnismäßigkeit): BVerwG, Beschluss vom 27.3.2007 - 6 B 108.06 -, juris.
  • VG Karlsruhe, 17.09.2014 - 5 K 1333/14

    Einwände gegen Strafbefehl im Waffenbesitzkartenentziehungsverfahren

    Aus diesem Grund setzt die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung insbesondere der nachträglichen Kontrolle von strafgerichtlichen Entscheidungen, soweit diese Grundlage für ein Verwaltungshandeln sind, enge Grenzen: In dem hier relevanten Gebiet des Waffenrecht etwa darf die Waffenbehörde nach der ständigen Rechtsprechung des BVerwG grundsätzlich von der Richtigkeit einer strafrechtlichen Verurteilung ausgehen, solange nicht ohne weiteres erkennbar ist, dass die Verurteilung auf einem Irrtum beruht, oder wenn die Behörde ausnahmsweise in der Lage ist, den Vorfall besser als die Strafverfolgungsorgane aufzuklären (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27.03.2007 - 6 B 108/06 -, juris; Beschluss vom 22.04.1992 - 1 B 61/92 -, ThürVBl 1992, 182).

    Wie bereits dargelegt, darf die Waffenbehörde grundsätzlich von der Richtigkeit einer strafrechtlichen Verurteilung ausgehen, solange nicht ohne weiteres erkennbar ist, dass die Verurteilung auf einem Irrtum beruht, oder wenn die Behörde ausnahmsweise in der Lage ist, den Vorfall besser als die Strafverfolgungsorgane aufzuklären (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27.03.2007 - 6 B 108/06 -, juris; Beschluss vom 22.04.1992 - 1 B 61/92 -, ThürVBl 1992, 182).

  • VGH Bayern, 15.08.2008 - 19 CS 08.1471

    Vermutung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit bei einer Verurteilung zu einer

    Er entspricht damit dem besonderen Schutzbedürfnis von Leben und Gesundheit (Art. 2 Abs. 1 GG) und überschreitet nicht den ihm gesetzten verfassungsrechtlichen Rahmen (vgl. BVerwG vom 27.3.2007 Az. 6 B 108.06 - Juris - sowie OVG Münster vom 25.10.2007 NVwZ-RR 2008, 393).
  • VGH Bayern, 02.07.2014 - 21 ZB 14.1112

    Waffenrecht; Widerruf einer Waffenbesitzkarte; Regelunzuverlässigkeit;

    Der Umstand, dass der Kläger nach seinem Zulassungsvorbringen den durch die abgeurteilte Steuerhinterziehung entstandenen Schaden ausgeglichen hat, hilft für die Annahme eines Ausnahmefalles schon deshalb nicht weiter, weil es insoweit auf das die Verurteilung begründende Verhalten und nicht auf das Verhalten nach der Tat ankommt (vgl. BVerwG, B.v. 27.3.2007 - 6 B 108/06 - BeckRS 2007, 23309).

    1.2.3 Der Hinweis, der Kläger sei als Handwerker mit der Wahrnehmung seiner buchhalterischen Aufgaben in den Jahren 2007 und 2008 streckenweise überfordert gewesen, lässt außer Acht, dass die Verurteilung auf einer Vorsatztat beruht und die Behörde ebenso wie das Gericht regelmäßig von der Richtigkeit des Strafurteils ausgehen darf (vgl. BVerwG, B.v. 27.3.2007 - 6 B 108/06 - BeckRS 2007, 23309).

  • VG Ansbach, 21.08.2015 - AN 14 K 15.00456

    Widerruf von Waffenbesitzkarte und Einziehung des Jagdscheins - Erfolglose Klage

    Darüber hinaus verweist der Beklagte auf die Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. März 2007, Az. 6 B 108.06, und vom 20. April 1992, Az. 1 B 61.92.

    Die Behörde darf grundsätzlich von der Richtigkeit der Verurteilung ausgehen und sich auf die Prüfung beschränken, ob das die Verurteilung begründende Verhalten im Zusammenhang mit den sonstigen Umständen die Annahme der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit rechtfertigt oder ob die Regelvermutung aufgrund besonderer Umstände ausnahmsweise ausgeräumt ist (BVerwG, Beschluss vom 27. März 2007, Az. 6 B 108/06, juris, Rdnr. 6; ebenso BayVGH, B.v. 01.07.2015, Az.: 21 ZB 15.788 unter Hinweis auf BVerwG, B.v. 21.07.2008, a.a.O.).

  • VG Karlsruhe, 03.09.2008 - 4 K 1750/08

    Widerruf der Waffenbesitzkarte eines Polizeibeamten wegen Unzuverlässigkeit

    Insbesondere ergibt sich aus der Begründung des Gesetzentwurfs kein Anhaltspunkt dafür, dass die durch das Tatbestandsmerkmal "in der Regel" bezweckte Vermutungswirkung durch die neu gefassten Vermutungstatbestände abgeschwächt werden sollte; auch ihrer Struktur nach ist die Vorschrift unverändert geblieben (BVerwG, Beschl. v. 27.03.2007 - 6 B 108.06 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.06.2009 - 20 B 846/09

    Waffenrechtliche Zuverlässigkeit hinsichtlich eines Jagdscheins aufgrund

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. März 2007 - 6 B 108.06.
  • VG Arnsberg, 27.10.2008 - 14 K 1209/08

    Rechtmäßigkeit der Entziehung eines Jagdscheins bei Verurteilung des

    Insbesondere ergibt sich aus der Begründung des Gesetzentwurfs kein Anhaltspunkt dafür, dass die durch das Tatbestandsmerkmal "in der Regel" bezweckte Vermutungswirkung durch die neu gefassten Vermutungstatbestände abgeschwächt werden sollte; auch ihrer Struktur nach ist die Vorschrift unverändert geblieben (Beschluss vom 27. März 2007 - BVerwG 6 B 108.06 -).
  • VG Düsseldorf, 25.11.2010 - 15 L 1867/10

    Jagdschein Ungültigkeit Einziehung Grundsätze Weidgerechtigkeit

    Denn die Verwaltungsbehörden und auch die Verwaltungsgerichte dürfen ebenso wie bei der Prüfung, ob in den Fällen der §§ 17 Abs. 1 S. 2 BJagdG, 5 Abs. 2 Nr. 1 WaffG die aus einer strafgerichtlichen Verurteilung folgende Vermutung der jagd und waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit durch atypische Umstände ausnahmsweise entkräftet ist, 20 vgl. zur Aussagekraft strafgerichtlicher Verurteilungen in diesem Zusammenhang: Bundesverwaltungsgericht, Beschlüsse vom 27. März 2007, 6 B 108.06, juris-Dokumentation, und vom 22. April 1992, 1 B 61.92, Buchholz, Sammel und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, 402.5 WaffG Nr. 63, zu § 5 Abs. 2 Satz 1 WaffG a.F.; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27. Oktober 2008, 20 A 867/08, www.nrwe.de und juris-Dokumentation.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2008 - 20 A 867/08

    Zurückweisung des Antrags auf Zulassung der Berufung mangels Erfolgsaussicht der

  • VG Potsdam, 28.10.2022 - 3 K 1967/18
  • VG München, 06.02.2012 - M 7 S 11.3807

    Anordnung bzw. Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung; unzulässig wegen

  • VG München, 01.08.2012 - M 7 K 11.3806
  • VG Bayreuth, 07.06.2022 - B 1 S 22.480

    Regelvermutung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit

  • VGH Bayern, 07.10.2010 - 21 CS 10.2167

    Ungültigerklärung; Einziehung; Jagdschein; Unzuverlässigkeit; Regelvermutung;

  • VG Bayreuth, 22.08.2019 - B 1 S 19.696

    Entziehung einer Fahrlehrererlaubnis

  • VG Stade, 03.09.2008 - 1 A 1601/07

    Voraussetzungen für die Widerlegbarkeit der Regelvermutung der waffenrechtlichen

  • VGH Bayern, 21.12.2011 - 21 ZB 11.1999

    Waffenrecht; Unzuverlässigkeit; Verurteilung; keine ernstlichen Zweifel; keine

  • VGH Bayern, 29.02.2008 - 21 ZB 07.2883

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit wegen rechtskräftiger Verurteilung zu 150

  • VG Bayreuth, 20.03.2017 - B 1 S 17.178

    Widerruf der Fahrschulerlaubnis

  • VG Potsdam, 08.09.2022 - 3 L 588/22
  • VG Saarlouis, 23.09.2014 - 5 L 1115/14

    Einziehung des Jagdscheines nach Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe wegen

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