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   BVerwG, 27.03.2018 - 1 A 2.18 (1 A 5.17)   

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https://dejure.org/2018,11563
BVerwG, 27.03.2018 - 1 A 2.18 (1 A 5.17) (https://dejure.org/2018,11563)
BVerwG, Entscheidung vom 27.03.2018 - 1 A 2.18 (1 A 5.17) (https://dejure.org/2018,11563)
BVerwG, Entscheidung vom 27. März 2018 - 1 A 2.18 (1 A 5.17) (https://dejure.org/2018,11563)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Einreise- und Aufenthaltsverbote für Gefährder - und die Zuständigkeit des BVerwG

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 22.08.2017 - 1 A 10.17

    Abschiebungsanordnung; Ausnahme; Befristung; Behördenzuständigkeit; Einreise- und

    Auszug aus BVerwG, 27.03.2018 - 1 A 2.18
    Dies zu regeln ist indes Aufgabe des Gesetzgebers (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. August 2017 - 1 A 10.17 - NVwZ 2018, 345 ).
  • BVerwG, 27.03.2018 - 1 A 5.17

    Bundesverwaltungsgericht bestätigt Bremer Abschiebungsanordnung gegen einen

    Hinsichtlich des im angegriffenen Bescheid angeordneten Einreise- und Aufenthaltsverbots wurde der Rechtsstreit mit Beschluss vom 27. März 2018 - 1 A 2.18 - an das Verwaltungsgericht Bremen verwiesen.
  • BVerwG, 06.02.2019 - 1 A 1.19

    Zuständigkeit des Gerichts i.R.e. Anordnung eines unbefristeten Einreiseverbots

    Dies zu regeln ist indes Aufgabe des Gesetzgebers (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 22. August 2017 - 1 A 10.17 - Buchholz 310 § 50 VwGO Nr. 37 Rn. 3 und vom 27. März 2018 - 1 A 2.18 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 15.08.2019 - 1 A 6.19

    Abtrennungsbeschluss hinsichtlich eines Rechtsstreits wegen der Feststellung

    Diese Zuständigkeit erstreckt sich nicht auf das von den Beklagten zusammen mit der Abschiebungsanordnung verfügte Einreise- und Aufenthaltsverbot (BVerwG, Beschlüsse vom 22. August 2017 - 1 A 10.17 - Buchholz 310 § 50 VwGO Nr. 37 Rn. 3 und vom 27. März 2018 - 1 A 2.18 - juris Rn. 3).
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