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   BVerwG, 27.03.2018 - 2 WD 10.17   

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https://dejure.org/2018,12408
BVerwG, 27.03.2018 - 2 WD 10.17 (https://dejure.org/2018,12408)
BVerwG, Entscheidung vom 27.03.2018 - 2 WD 10.17 (https://dejure.org/2018,12408)
BVerwG, Entscheidung vom 27. März 2018 - 2 WD 10.17 (https://dejure.org/2018,12408)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Entfernung eines Soldaten aus dem Dienstverhältnis wegen Verletzung von Dienstpflichten durch unerlaubte Abwesenheit und Verletzung der dienstlichen Wahrheitspflicht

  • rewis.io

    Unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst; Wahrheitspflichtverletzung; Zugschreiber

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Entfernung eines Soldaten aus dem Dienstverhältnis wegen Verletzung von Dienstpflichten durch unerlaubte Abwesenheit und Verletzung der dienstlichen Wahrheitspflicht

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 18.02.2016 - 2 WD 19.15

    Tankkartenmissbrauch; Vertrauensstellung; Tankkartenverwalter; Erkrankung des

    Auszug aus BVerwG, 27.03.2018 - 2 WD 10.17
    Sie gehört zu den zentralen Pflichten eines Soldaten, deren Verletzung von erheblicher Bedeutung ist (BVerwG, Urteil vom 18. Februar 2016 - 2 WD 19.15 - BVerwGE 154, 168 Rn. 30).

    Sie wären zudem auch auf der Grundlage seiner vorinstanzlichen Einlassungen nicht ansatzweise von solchem Gewicht, dass eine mildernd einzustellende Ausnahmesituation vorgelegen haben könnte (BVerwG, Urteil vom 18. Februar 2016 - 2 WD 19.15 - juris Rn. 57 m.w.N).

    Zusätzlich sind die gesetzlich normierten Bemessungskriterien für die Bestimmung der konkreten Sanktion zu gewichten, wenn die Maßnahmeart, die den Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen bildet, dem Wehrdienstgericht einen Spielraum eröffnet (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Februar 2016 - 2 WD 19.15 - juris Rn. 64 m.w.N.).

    Dabei müssen die Milderungsgründe umso gewichtiger sein, je schwerer das Dienstvergehen wiegt (BVerwG, Urteil vom 18. Februar 2016 - 2 WD 19.15 - BVerwGE 154, 168 Rn. 65 m.w.N.).

  • BVerwG, 11.06.2015 - 2 WD 12.14

    Unerlaubtes Fernbleiben von der Dienststelle; Wahrheitspflichtverletzung

    Auszug aus BVerwG, 27.03.2018 - 2 WD 10.17
    Dazu gehören insbesondere die Pflichten zur Anwesenheit und gewissenhaften Dienstleistung (BVerwG, Urteil vom 11. Juni 2015 - 2 WD 12.14 - juris Rn. 39).

    Die Verletzung dieser Pflicht berührt nicht nur die Einsatzbereitschaft der Truppe, sondern erschüttert auch die Grundlagen des Dienstverhältnisses selbst (BVerwG, Urteil vom 11. Juni 2015 - 2 WD 12.14 - juris Rn. 39).

    Eine militärische Einheit kann nicht ordnungsgemäß geführt werden, wenn sich die Führung und die Vorgesetzten nicht auf die Richtigkeit abgegebener Meldungen, Erklärungen und Aussagen Untergebener verlassen können (BVerwG, Urteil vom 11. Juni 2015 - 2 WD 12.14 - juris Rn. 40).

    Ein Soldat bedarf der Achtung seiner Kameraden und Untergebenen sowie des Vertrauens seiner Vorgesetzten, um seine Aufgaben so zu erfüllen, dass der gesamte Ablauf des militärischen Dienstes gewährleistet ist (BVerwG, Urteil vom 11. Juni 2015 - 2 WD 12.14 - juris Rn. 41).

  • BVerwG, 07.12.2017 - 2 WD 5.17

    Anspruchsvoraussetzungen für Trennungsübernachtungsgeld; Bedeutung der förmlichen

    Auszug aus BVerwG, 27.03.2018 - 2 WD 10.17
    bbb) Nicht minder gewichtig bestimmt Eigenart und Schwere des Dienstvergehens die Verletzung der dienstlichen Wahrheitspflicht (§ 13 Abs. 1 SG); sie ist für die militärische Verwendungsfähigkeit eines Soldaten essenziell (BVerwG, Urteil vom 7. Dezember 2017 - 2 WD 5.17 - Rn. 38 m.w.N.).

    Dabei beantwortet sich die Frage nach der Vertrauenswürdigkeit eines Soldaten ausschließlich nach den vom Wehrdienstgericht festgestellten objektiven Bemessungsgesichtspunkten und nicht nach der subjektiven Sicht von Vorgesetzten (BVerwG, Urteil vom 7. Dezember 2017 - 2 WD 5.17 - Rn. 75 m.w.N.).

    Keine Bedeutung erlangt wegen der unterschiedlichen Zielsetzung von Straf-und Disziplinarrecht ebenso, dass sein Verhalten auch strafrechtlich geahndet (BVerwG, Urteil vom 7. Dezember 2017 - 2 WD 5.17 - Rn. 76) und das Dienstvergehen bei bereits absehbarem aktiven Dienstzeitende begangen wurde (BVerwG, Urteil vom 4. Mai 2011 - 2 WD 2.10 - Rn. 49).

  • BVerwG, 02.11.2017 - 2 WD 3.17

    Vorsätzliches Fernbleiben vom Dienst; Wahrheitspflicht; Vorgesetzter;

    Auszug aus BVerwG, 27.03.2018 - 2 WD 10.17
    bb) Eigenart und Schwere des Dienstvergehens werden hier des Weiteren dadurch bestimmt, dass der Soldat die Verstöße gegen die Wahrheitspflicht beging, um Verstöße gegen die Pflicht zum treuen Dienen zu ermöglichen und zu verdecken (BVerwG, Urteil vom 2. November 2017 - 2 WD 3.17 - Rn. 57).

    Da nach der Rechtsprechung des Senats selbst eine unangemessen lange Dauer des gerichtlichen Disziplinarverfahrens bei der Verhängung der Höchstmaßnahme nicht geeignet ist, von ihr abzuweichen, kann dahingestellt bleiben, ob sie - wogegen freilich alles spricht - tatsächlich unangemessen lang war (BVerwG, Urteil vom 2. November 2017 - 2 WD 3.17 - Rn. 77 m.w.N.).

  • BVerwG, 10.02.2010 - 2 WD 9.09

    Auswirkung; außerdienstlich; Baumarkt; Beförderungsverbot; Bemessungskriterium;

    Auszug aus BVerwG, 27.03.2018 - 2 WD 10.17
    f) Bei der konkreten Bemessung der Disziplinarmaßnahme geht der Senat von einem zweistufigen Prüfungsschema aus (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Februar 2010 - 2 WD 9.09 - juris Rn. 35 ff.).
  • BVerwG, 13.01.2011 - 2 WD 20.09

    Dienstvergehen; Bereich der Beschaffung und Materialbewirtschaftung;

    Auszug aus BVerwG, 27.03.2018 - 2 WD 10.17
    Der Soldat hat sich nicht in einer Überforderungssituation befunden, die ein hilfreiches Eingreifen von Vorgesetzten erfordert hätte (BVerwG, Urteil vom 13. Januar 2011 - 2 WD 20.09 - juris Rn. 37).
  • BVerwG, 04.05.2011 - 2 WD 2.10

    Soldat auf Zeit (Stabsunteroffizier, jetzt: der Reserve); eigenmächtige

    Auszug aus BVerwG, 27.03.2018 - 2 WD 10.17
    Keine Bedeutung erlangt wegen der unterschiedlichen Zielsetzung von Straf-und Disziplinarrecht ebenso, dass sein Verhalten auch strafrechtlich geahndet (BVerwG, Urteil vom 7. Dezember 2017 - 2 WD 5.17 - Rn. 76) und das Dienstvergehen bei bereits absehbarem aktiven Dienstzeitende begangen wurde (BVerwG, Urteil vom 4. Mai 2011 - 2 WD 2.10 - Rn. 49).
  • BVerwG, 19.05.2015 - 2 WD 13.14

    Unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst; dauerhafte und mehrfache Abwesenheit; Vorsatz

    Auszug aus BVerwG, 27.03.2018 - 2 WD 10.17
    Für Fälle des vorsätzlichen eigenmächtigen Fernbleibens eines Soldaten von der Truppe ist aus spezial- und generalpräventiven Gründen bei kürzerer unerlaubter Abwesenheit Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen grundsätzlich eine Dienstgradherabsetzung; bei länger dauernder, wiederholter eigenmächtiger Abwesenheit oder Fahnenflucht ist das Dienstvergehen so schwerwiegend, dass es regelmäßig den Ausspruch der Höchstmaßnahme indiziert (BVerwG, Urteil vom 19. Mai 2015 - 2 WD 13.14 - juris Rn. 41).
  • BVerwG, 24.11.2015 - 2 WD 15.14

    Entfernung aus dem Dienstverhältnis; Steuerhinterziehung; mehrfache

    Auszug aus BVerwG, 27.03.2018 - 2 WD 10.17
    Dazu gehört zum einen die Wahrheitspflichtverletzung, die die Höchstmaßnahme jedenfalls dann zum Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen werden lässt, wenn sie dazu dient, eine berufliche oder finanzielle Besserstellung zu erschleichen (BVerwG, Urteil vom 24. November 2015 - 2 WD 15.14 - juris Rn. 77 m.w.N.).
  • BVerwG, 08.02.2018 - 2 WD 9.17

    Erwerb und Besitz von Betäubungsmitteln durch einen Soldaten als schwerwiegendes

    Auszug aus BVerwG, 27.03.2018 - 2 WD 10.17
    Es bedarf keiner Entscheidung, ob das Fehlen der Vorgesetzteneigenschaft regelmäßig zu einer milderen Maßnahme führen muss als dies für Soldaten mit Vorgesetztenstellung geboten wäre (vgl. BVerwG, Urteil vom 8. Februar 2018 - 2 WD 9.17 - Rn. 37 m.w.N.).
  • BVerwG, 04.09.2009 - 2 WD 17.08

    Unrichtige Besetzung der Richterbank; Zentraler Sanitätsdienst;

  • BVerwG, 31.05.2011 - 2 WD 4.10

    Militärischer Vorgesetzter; wiederholte vorsätzliche Verstöße gegen die

  • BVerwG, 26.04.2012 - 2 WD 6.11

    Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen; Berufsförderungsmaßnahme; Fernbleiben vom

  • BVerwG, 28.08.2014 - 2 WD 20.13

    Berücksichtigung einer posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) bei der

  • BVerwG, 23.04.2015 - 2 WD 7.14

    Maßnahmebeschränkte Berufung; Lösung von bindenden Tatsachen-; feststellungen des

  • BVerwG, 30.01.2017 - 2 WD 1.16

    Ersatzteilbeschaffung; unwahre Rechnungsbegründung; Weitergabe an Vorgesetzten

  • BVerwG, 14.02.2019 - 2 WD 18.18

    Belassung eines Dienstgrades; Entfernung; Mannschaftssoldat; Milderungsgründe in

    Es bedarf keiner Entscheidung, ob das Fehlen der Vorgesetzteneigenschaft regelmäßig zu einer milderen Maßnahme führen muss als bei Soldaten mit Vorgesetztenstellung (vgl. BVerwG, Urteile vom 25. August 2017 - 2 WD 2.17 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 54 Rn. 55, vom 8. Februar 2018 - 2 WD 9.17 - juris Rn. 37 und vom 27. März 2018 - 2 WD 10.17 - juris Rn. 38).
  • BVerwG, 25.03.2021 - 2 WD 13.20

    Disziplinarbuße; Nachteile des disziplinargerichtlichen Verfahrens;

    An der Einbeziehung der milderen Form von Fahrlässigkeit ist der Senat auch nicht wegen der beschränkten Berufung gehindert, weil es sich dabei um einen bemessungsrelevanten Umstand handelt (BVerwG, Urteil vom 27. März 2018 - 2 WD 10.17 - juris Rn. 26).
  • BVerwG, 28.03.2019 - 2 WD 13.18

    Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung; Erschleichen von Urlaub; Urkundenfälschung;

    Dies gilt vor allem dann, wenn die Verletzung der Wahrheitspflicht - wie hier - dazu dient, sich eine berufliche oder finanzielle Besserstellung zu erschleichen (BVerwG, Urteile vom 11. Juni 2015 - 2 WD 12.14 - juris Rn. 40 und vom 27. März 2018 - 2 WD 10.17 - juris Rn. 23, 40).
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