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   BVerwG, 27.03.2023 - 3 KSt 1.22 (3 A 2.15)   

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BVerwG, 27.03.2023 - 3 KSt 1.22 (3 A 2.15) (https://dejure.org/2023,12195)
BVerwG, Entscheidung vom 27.03.2023 - 3 KSt 1.22 (3 A 2.15) (https://dejure.org/2023,12195)
BVerwG, Entscheidung vom 27. März 2023 - 3 KSt 1.22 (3 A 2.15) (https://dejure.org/2023,12195)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW

    Vorbem. 7 Abs. 2 VV RVG; Nr. 7 Abs. 2 VV RVG
    Gebührenrecht, Auslagen

  • Wolters Kluwer

    Erstattungsfähige Kosten der zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Aufwendungen

  • rewis.io
  • Burhoff online

    Geschäftsreise, Begriff der Kanzlei, Zweigstelle

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 162 Abs. 1 ; VwGO § 162 Abs. 2 S. 1
    Erstattungsfähige Kosten der zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Aufwendungen

  • datenbank.nwb.de

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Geschäftsreise des Anwalts nach Leipzig zum BVerwG? - Kanzleisitz außerhalb?

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 09.11.2017 - 3 A 4.15

    Planfeststellungsbeschluss für neue S-Bahn-Trasse in Fürth Nord rechtswidrig und

    Auszug aus BVerwG, 27.03.2023 - 3 KSt 1.22
    Die Klägerin hatte umfangreiche Einwendungen erhoben, insbesondere gegen eine Nutzen-Kosten-Untersuchung, auf die die Beklagte ihre Abwägung zugunsten der Verschwenk- und gegen die Bündelungstrasse gestützt hatte (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. November 2017 - 3 A 4.15 - BVerwGE 160, 263 Rn. 97 - 146).

    Umstritten war, ob die durch Absenkung der Güterzugstrecke einschließlich des 300 m langen Trogs entstehenden Mehrkosten dem Vorhaben oder der Güterzugstrecke anzulasten waren (BVerwG, Urteil vom 9. November 2017 - 3 A 4.15 - juris Rn. 141 insoweit in BVerwGE 160, 263 nicht abgedruckt).

    Den Vortrag, dass die Retentionsräume an Altlastenflächen angrenzten und deshalb für die Hochwasserrückhaltung nicht geeignet gewesen seien, hat der Senat selbständig tragend auch deshalb zurückgewiesen, weil die Klägerin dies erst in der mündlichen Verhandlung und damit verspätet geltend gemacht hatte (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. November 2017 - 3 A 4.15 - BVerwGE 160, 263 Rn. 91).

    Relevant war die Lage der Weiche für den Vergleich von Bündelungs- und Verschwenktrasse im Hinblick auf den Flächenverbrauch und eine etwaige Optimierung der Bündelungstrasse durch eine Verkürzung der Zweigleisigkeit (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. November 2017 - 3 A 4.15 - juris Rn. 149, insoweit in BVerwGE 160, 263 nicht abgedruckt).

  • BVerwG, 02.03.2020 - Gr. Sen. 1.19

    Anteilige Zuordnung der im Eil- und Hauptsacheverfahren angefallenen Kosten für

    Auszug aus BVerwG, 27.03.2023 - 3 KSt 1.22
    Dabei ist ex ante auf den Zeitpunkt der die Aufwendungen verursachenden Handlungen abzustellen (BVerwG, Beschluss vom 2. März 2020 - Gr.Sen. 1.19 - BVerwGE 168, 39 Rn. 15).

    Zudem muss die Prozesssituation die Vorlage eines Privatgutachtens herausfordern und dessen Inhalt auf Förderung des Verfahrens zugeschnitten sein (BVerwG, Beschluss vom 2. März 2020 - Gr.Sen. 1.19 - BVerwGE 168, 39 Rn. 15).

  • BVerwG, 04.07.2017 - 9 KSt 4.17

    Kosten; erstattungsfähige Kosten; Rechtsverfolgung; Rechtsverteidigung;

    Auszug aus BVerwG, 27.03.2023 - 3 KSt 1.22
    Der Begriff Kanzlei umfasst nicht nur den Hauptsitz, sondern auch an anderen Orten betriebene Zweigstellen (BVerwG, Beschluss vom 4. Juli 2017 - 9 KSt 4.17 - NJW 2017, 3542 Rn. 3).

    Voraussetzung hierfür ist, dass eine in der Niederlassung tätige Rechtsanwältin bzw. ein dort tätiger Rechtsanwalt Mitglied der für die Niederlassung örtlich zuständigen Rechtsanwaltskammer ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. Juli 2017 a. a. O.).

  • OLG Koblenz, 27.04.2015 - 7 WF 407/15
    Auszug aus BVerwG, 27.03.2023 - 3 KSt 1.22
    Der Auffassung, dass eine Geschäftsreise unabhängig vom Ort der Kanzlei vorliege, wenn das Reiseziel außerhalb der Gemeinde liegt, in der sich der Wohnsitz des Rechtsanwalts befindet (so OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23. Februar 2012 - 10 W 97/11 - NJW-RR 2012, 764), folgt der Senat nicht (wie hier OLG Koblenz, Beschluss vom 27. April 2015 - 7 WF 407/15 - NJW-RR 2015, 1408; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 24. Februar 2016 - 3 Ws 409/15 - juris Rn. 6; Müller-Rabe, in: Gerold/Schmidt, RVG, 25. Aufl. 2021, VV 7003-7006 Rn. 10).
  • OLG Karlsruhe, 24.02.2016 - 3 Ws 409/15

    Vergütung des Pflichtverteidigers: Erstattung der Reisekosten zwischen Wohnsitz

    Auszug aus BVerwG, 27.03.2023 - 3 KSt 1.22
    Der Auffassung, dass eine Geschäftsreise unabhängig vom Ort der Kanzlei vorliege, wenn das Reiseziel außerhalb der Gemeinde liegt, in der sich der Wohnsitz des Rechtsanwalts befindet (so OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23. Februar 2012 - 10 W 97/11 - NJW-RR 2012, 764), folgt der Senat nicht (wie hier OLG Koblenz, Beschluss vom 27. April 2015 - 7 WF 407/15 - NJW-RR 2015, 1408; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 24. Februar 2016 - 3 Ws 409/15 - juris Rn. 6; Müller-Rabe, in: Gerold/Schmidt, RVG, 25. Aufl. 2021, VV 7003-7006 Rn. 10).
  • OLG Düsseldorf, 23.02.2012 - 10 W 97/11

    Begriff der Geschäftsreise i.S. von § 48 RVG

    Auszug aus BVerwG, 27.03.2023 - 3 KSt 1.22
    Der Auffassung, dass eine Geschäftsreise unabhängig vom Ort der Kanzlei vorliege, wenn das Reiseziel außerhalb der Gemeinde liegt, in der sich der Wohnsitz des Rechtsanwalts befindet (so OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23. Februar 2012 - 10 W 97/11 - NJW-RR 2012, 764), folgt der Senat nicht (wie hier OLG Koblenz, Beschluss vom 27. April 2015 - 7 WF 407/15 - NJW-RR 2015, 1408; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 24. Februar 2016 - 3 Ws 409/15 - juris Rn. 6; Müller-Rabe, in: Gerold/Schmidt, RVG, 25. Aufl. 2021, VV 7003-7006 Rn. 10).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.02.2013 - 12 E 28/13

    Berücksichtigung einer angemeldeten Terminsgebühr eines Rechtsanwalts als

    Auszug aus BVerwG, 27.03.2023 - 3 KSt 1.22
    Nach § 670 BGB, der gemäß § 675 Abs. 1 BGB auf einen Geschäftsbesorgungsvertrag entsprechende Anwendung findet, ist der Auftraggeber, wenn der Beauftragte zum Zwecke der Ausführung des Auftrags Aufwendungen macht, die er den Umständen nach für erforderlich halten darf, zum Ersatz verpflichtet (vgl. OVG Münster, Beschlüsse vom 15. März 1991 - 16 B 23603/90 - NVwZ-RR 1992, 54 und vom 25. Februar 2013 - 12 E 28/13 - juris Rn. 8).
  • BVerwG, 16.10.2014 - 7 VR 2.14

    Eilantrag gegen neue S-Bahn-Trasse in Fürth-Nord erfolgreich

    Auszug aus BVerwG, 27.03.2023 - 3 KSt 1.22
    (1) Mit Anlage 11.1 wird die Rechnung über 8 758, 40 EUR für ein Gutachten "Kommentar M. zu Az.: BVerwG 7 VR 2.14 und 7 VR 4.14 vom 1. Oktober 2014 (Modul 3)" vorgelegt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2017 - 9 E 572/16

    Erstattungsfähigkeit von Aufwendungen eines Beteiligten für Privatgutachten;

    Auszug aus BVerwG, 27.03.2023 - 3 KSt 1.22
    Der Beteiligte muss das Gutachten in den Prozess eingeführt haben; das erfordert grundsätzlich die Vorlage des Gutachtens (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 28. März 2017 - 9 E 572/16 - juris Rn. 12; OVG Lüneburg, Beschluss vom 19. Januar 2021 - 4 OA 203/20 - juris Rn. 14; Schübel-Pfister, in: Eyermann, VwGO, 16. Aufl. 2022, § 162 Rn. 7).
  • BVerwG, 09.11.2017 - 3 A 2.15

    Planfeststellungsbeschluss für neue S-Bahn-Trasse in Fürth Nord rechtswidrig und

    Auszug aus BVerwG, 27.03.2023 - 3 KSt 1.22
    Die aufgrund des rechtskräftigen Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. November 2017 - 3 A 2.15 - von der Beklagten und der Beigeladenen der Klägerin zu erstattenden Kosten werden auf weitere 598, 92 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 15. Dezember 2020 festgesetzt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.03.1991 - 16 B 23603/90

    Erstatungsfähigkeit von Übersetzungskosten; Kilometerpauschale; Erstattung von

  • OVG Niedersachsen, 19.01.2021 - 4 OA 203/20

    Aufwendungen; Erstattungsfähigkeit; Privatgutachten; Stundensatz; Zeitpunkt

  • OVG Niedersachsen, 12.02.2024 - 1 OA 67/23

    Kostenerstattung; Privatgutachten; Erstattungsfähigkeit von Kosten eines

    Der Beteiligte muss das Gutachten in den Prozess eingeführt haben; das erfordert grundsätzlich die Vorlage des Gutachtens (vgl. BVerwG, Beschl. v. 27.3.2023 - 3 KSt 1.22 -, juris Rn. 4).
  • VGH Bayern, 15.09.2023 - 22 M 23.40003

    Zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendige Aufwendungen,

    Das Verfahren ist gerichtskostenfrei (vgl. § 3 Abs. 2 GKG i.V.m. dem Kostenverzeichnis der Anlage 1 zum GKG; BVerwG, B.v. 27.3.2023 - 3 KSt 1.22 - juris Rn. 26).
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