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   BVerwG, 27.04.1982 - 9 C 308.81   

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https://dejure.org/1982,34
BVerwG, 27.04.1982 - 9 C 308.81 (https://dejure.org/1982,34)
BVerwG, Entscheidung vom 27.04.1982 - 9 C 308.81 (https://dejure.org/1982,34)
BVerwG, Entscheidung vom 27. April 1982 - 9 C 308.81 (https://dejure.org/1982,34)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Anerkennung als Asylberechtigter - Voraussetzungen eines asylrechtlichen Schutzes - Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung des Vorliegens der asylrechtlichen Voraussetzungen - Begründung eines Asylanspruchs durch eine Prognoseentscheidung für die Zukunft - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • hjil.de PDF, S. 28 (Kurzinformation)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    AuslG § 28; GG Art. 16 Abs. 2 S. 2

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 65, 250
  • NVwZ 1983, 160
  • DÖV 1983, 35
 
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Wird zitiert von ... (627)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 02.07.1980 - 1 BvR 147/80

    Wirtschaftsasyl

    Auszug aus BVerwG, 27.04.1982 - 9 C 308.81
    Die Anerkennung als politisch Verfolgter setzt jedoch eine gegenwärtige Verfolgungsbetroffenheit voraus (BVerfGE 54, 341 [360]).

    Hat der Flüchtling bereits einmal politische Verfolgung erlitten, so kann ihm abweichend vom Regelfall der asylrechtliche Schutz nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts allein wegen zwischenzeitlicher Änderungen der politischen Lage im Verfolgerstaat nur versagt worden, wenn auch eine Wiederholung der Verfolgungsmaßnahmen mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen ist (BVerfGE 54, 341 [361 f.]).

    Hin solcher Maßstab wäre nicht mehr an der die Zumutbarkeit der Rückkehr wesentlich bestimmenden Wiederholungsgefahr ausgerichtet (BVerfGE 54, 341 [360]).

  • BVerwG, 29.11.1977 - I C 33.71

    Politische Verfolgung - Verfolgerstaat - Asylbewerber - Beitritts zur

    Auszug aus BVerwG, 27.04.1982 - 9 C 308.81
    Anspruchsvoraussetzung ist, daß dem Asyl suchenden bei verständiger Würdigung der gesamten Umstände seines Falles politische Verfolgung mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit droht , so daß ihm nicht zuzumuten ist, im Heimatstaat zu bleiben oder dorthin zurückzukehren (BVerwGE 55, 82 [83] mit weiteren Nachweisen).

    Maßgebend dafür, ob eine Verfolgungsmaßnahme als politische angesehen werden muß, sind die Gründe, aus denen der Verfolgerstaat auf den Betroffenen zugreift, ohne daß dieser die vom Verfolgerstaat angenommene politische Überzeugung auch tatsächlich besitzen oder sie zum Ausdruck gebracht haben müßte (BVerwGE 55, 82 [85 f]).

  • BVerwG, 31.03.1981 - 9 C 237.80

    Asylsuchender - Rückkehr in Heimatstaat - Politische Verfolgung -

    Auszug aus BVerwG, 27.04.1982 - 9 C 308.81
    Die Prüfung der politischen Lage im Heimatstaat in diesem Zeitpunkt darf sich jedoch nicht darauf beschränken, wie in einer Momentaufnahme allein auf das abzustellen, was gegenwärtig geschieht oder als unmittelbar bevorstehend erkennbar ist, sondern sie muß sich auch darauf erstrecken, ob jemand in absehbarer Zeit mit gegen ihn gerichteten Maßnahmen ernsthaft rechnen muß (BVerwG, Urteil vom 31. März 1981 - BVerwG 9 C 237.80 -).
  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Ob es einen dahingehenden Erfahrungssatz gibt - und gegebenenfalls von welcher Aussagekraft dieser ist -, mag dahinstehen; nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts rechtfertigt ein solcher allenfalls die Feststellung, die Wiederholung eines Pogroms lasse sich jedenfalls nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ausschließen (vgl. BVerwGE 65, 250 [252]; 70, 169 [170]).
  • BVerwG, 28.11.1991 - 2 C 41.89

    Beamtenrecht - Änderung des Aufgabenbereiches - Ermessen des Dienstherrn

    Mit dem statusrechtlichen Amt und dessen Zuordnung zu einer bestimmten Besoldungsgruppe in Verbindung mit der Relation zu anderen Ämtern und deren Zuordnung zu den Besoldungsgruppen und der laufbahnrechtlichen Einordnung wird abstrakt Inhalt, Bedeutung, Umfang und Verantwortung (die für die Wertigkeit des Amts maßgebenden Faktoren) und damit die Wertigkeit des Amtes zum Ausdruck gebracht (vgl. BVerwGE 49, 64 [BVerwG 11.07.1975 - VI C 44/72]; 60, 144 [BVerwG 21.05.1980 - 8 C 13/79]; 65, 253 [BVerwG 27.04.1982 - 9 C 308/81]; 270 [BVerwG 24.10.1975 - VII P 11/73]; 69, 24 [BVerwG 14.02.1984 - 1 C 81/78]; 87, 310 [BVerwG 21.01.1991 - 3 N 1/88]; st. Rspr.).
  • BVerwG, 27.04.2010 - 10 C 5.09

    Abschiebungsverbot; Anspruchsgrundlage; Beweismaß; beachtliche

    Die Nachweiserleichterung, die einen inneren Zusammenhang zwischen erlittener Vorverfolgung und befürchteter erneuter Verfolgung voraussetzt (Urteil vom 18. Februar 1997 - BVerwG 9 C 9.96 - BVerwGE 104, 97 ), beruht zum einen auf der tatsächlichen Erfahrung, dass sich Verfolgung nicht selten und Pogrome sogar typischerweise in gleicher oder ähnlicher Form wiederholen (Urteil vom 27. April 1982 - BVerwG 9 C 308.81 - BVerwGE 65, 250 ).
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