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   BVerwG, 27.04.2000 - 1 C 8.99   

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BVerwG, 27.04.2000 - 1 C 8.99 (https://dejure.org/2000,2360)
BVerwG, Entscheidung vom 27.04.2000 - 1 C 8.99 (https://dejure.org/2000,2360)
BVerwG, Entscheidung vom 27. April 2000 - 1 C 8.99 (https://dejure.org/2000,2360)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Berechtigung eines Schlachtbetriebes zur Erhebung von gesonderten Gebühren für amtliche Schlachttieruntersuchungen und Fleischuntersuchungen - Erhebung von Gebühren für die bakteriologischen Untersuchungen von Jungrindern - Bakteriologische Untersuchungen nicht als ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 09.09.1999 - C-374/97

    Feyrer

    Auszug aus BVerwG, 27.04.2000 - 1 C 8.99
    Namentlich befassen sich die Urteile vom 10. November 1992 - Rs C-156/91 - (Slg. 1992 I, 5567 = NJW 1993, 315) und vom 9. September 1999 - Rs C-374/97 - (EuZW 2000, 22) nicht mit der aufgeworfenen Frage.
  • OVG Niedersachsen, 18.01.2000 - 11 K 5275/98

    Fleischbeschau; Fleischuntersuchung; Gebühr; Normenkontrollantrag;

    Auszug aus BVerwG, 27.04.2000 - 1 C 8.99
    Außer dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen im vorliegenden Verfahren vertritt das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht die Auffassung, daß neben der Gemeinschaftsgebühr aufgrund nationalen Rechts eine besondere Gebühr für die bakteriologische Fleischuntersuchung erhoben werden dürfe (Beschluß vom 18. Januar 2000 - OVG 11 K 5275/98 -), weil diese Untersuchung nicht Teil der obligatorischen Fleischuntersuchung sei und deswegen nicht unter die harmonisierte gemeinschaftsrechtliche Gebührenregelung falle.
  • EuGH, 10.11.1992 - C-156/91

    Hansa Fleisch / Landrat des Kreises Schleswig-Flensburg

    Auszug aus BVerwG, 27.04.2000 - 1 C 8.99
    Namentlich befassen sich die Urteile vom 10. November 1992 - Rs C-156/91 - (Slg. 1992 I, 5567 = NJW 1993, 315) und vom 9. September 1999 - Rs C-374/97 - (EuZW 2000, 22) nicht mit der aufgeworfenen Frage.
  • BVerfG, 19.12.1961 - 2 BvL 6/59

    Rückwirkende Steuern

    Auszug aus BVerwG, 27.04.2000 - 1 C 8.99
    Das Landesrecht durfte sich unter den vorliegenden Umständen nach den vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Maßstäben Rückwirkung beimessen (BVerfGE 13, 261 ; 30, 367 ; 94, 241 ; 95, 64 ; 97, 67 ).
  • BVerwG, 20.02.1990 - 1 C 30.86

    Polizeirecht - Erkennungsdienstliche Unterlagen - Personenbezogene Hinweise -

    Auszug aus BVerwG, 27.04.2000 - 1 C 8.99
    Gegen die Gültigkeit dieses nationalen Rechts, die auch hinsichtlich des nach Abschluß des Berufungsverfahrens erlassenen Landesrechts durch den beschließenden Senat zu prüfen ist (BVerwGE 66, 178 ; Urteil vom 20. Februar 1990 - BVerwG 1 C 30.86 - Buchholz 402.41 Allgemeines Polizeirecht Nr. 47, S. 21), bestehen keine durchgreifenden Bedenken.
  • BVerfG, 23.03.1971 - 2 BvL 2/66

    Bundesentschädigungsgesetz

    Auszug aus BVerwG, 27.04.2000 - 1 C 8.99
    Das Landesrecht durfte sich unter den vorliegenden Umständen nach den vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Maßstäben Rückwirkung beimessen (BVerfGE 13, 261 ; 30, 367 ; 94, 241 ; 95, 64 ; 97, 67 ).
  • BVerwG, 29.09.1982 - 8 C 138.81

    Grundsteuer - Verwaltungskompetenz - Gemeinde - Baden-Württemberg -

    Auszug aus BVerwG, 27.04.2000 - 1 C 8.99
    Gegen die Gültigkeit dieses nationalen Rechts, die auch hinsichtlich des nach Abschluß des Berufungsverfahrens erlassenen Landesrechts durch den beschließenden Senat zu prüfen ist (BVerwGE 66, 178 ; Urteil vom 20. Februar 1990 - BVerwG 1 C 30.86 - Buchholz 402.41 Allgemeines Polizeirecht Nr. 47, S. 21), bestehen keine durchgreifenden Bedenken.
  • BVerwG, 29.08.1996 - 3 C 7.95

    Gewerberecht - Fleischbeschau, Rahmengebührenregelung und Gemeinschaftsrecht

    Auszug aus BVerwG, 27.04.2000 - 1 C 8.99
    Dazu gehört auch für die vor dem 1. Januar 1993 geltende Fassung des Fleischhygienegesetzes die Entscheidung des Rates 88/408/EWG (vgl. Urteil vom 29. August 1996 - BVerwG 3 C 7.95 - BVerwGE 102, 39 ).
  • BVerfG, 12.03.1996 - 1 BvR 609/90

    Kindererziehungszeiten

    Auszug aus BVerwG, 27.04.2000 - 1 C 8.99
    Das Landesrecht durfte sich unter den vorliegenden Umständen nach den vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Maßstäben Rückwirkung beimessen (BVerfGE 13, 261 ; 30, 367 ; 94, 241 ; 95, 64 ; 97, 67 ).
  • BVerfG, 03.12.1997 - 2 BvR 882/97

    Schiffbauverträge

    Auszug aus BVerwG, 27.04.2000 - 1 C 8.99
    Das Landesrecht durfte sich unter den vorliegenden Umständen nach den vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Maßstäben Rückwirkung beimessen (BVerfGE 13, 261 ; 30, 367 ; 94, 241 ; 95, 64 ; 97, 67 ).
  • BVerfG, 15.10.1996 - 1 BvL 44/92

    Mietpreisbindung

  • BVerwG, 20.12.2007 - 3 C 50.06

    Fleischuntersuchung; Fleischuntersuchungsgebühren; Gemeinschaftsgebühr;

    c) Ein Verstoß gegen Bundesrecht kann auch nicht darin gesehen werden, dass das Ausführungsgesetz und die Gebührenverordnung des Landes lediglich einen Gebührenrahmen vorgeben und die Festsetzung der konkreten Gebührensätze den Veterinärverwaltungen in den kreisfreien Städten und Kreisen überlassen (Urteil vom 27. April 2000 a.a.O. S. 149 f.; Beschlüsse vom 21. Juni 2002 - BVerwG 3 BN 9.01 - und vom 27. Juni 2002 - BVerwG 3 BN 4.01 -).

    Die Richtlinie ist durch § 24 Abs. 2 FlHG, der in seiner ursprünglichen Fassung als § 23 Abs. 2 durch Art. 1 Ziff. 20 des Gesetzes zur Änderung des Fleischbeschaugesetzes vom 13. April 1986 (BGBl I S. 398) eingefügt wurde (vgl. hierzu Urteile vom 29. August 1996 a.a.O. und vom 27. April 2000 a.a.O. ), sowie für Schleswig-Holstein spätestens durch das Ausführungsgesetz zu § 24 des Fleischhygienegesetzes und zu § 26 des Geflügelfleischhygienegesetzes vom 12. Januar 1998 (GVBl S. 2) umgesetzt worden.

    Das Bundesverwaltungsgericht hatte dementsprechend jeweils gefragt, ob die nach der Richtlinie 85/73/EWG geltende - gegebenenfalls erhöhte - Pauschalgebühr auch die Kosten der Durchführung von Untersuchungen von frischem Schweinefleisch auf Trichinen bzw. die Kosten einer im Einzelfall erforderlichen bakteriologischen Untersuchung erfasst (Beschlüsse vom 27. April 2000 - BVerwG 1 C 8.99 und 1 C 12.99 - Buchholz 418.5 Nr. 20 und 21; EuGH, Urteil vom 30. Mai 2002, a.a.O. ).

  • BVerwG, 18.10.2001 - 3 C 1.01

    Vertragsanpassung; Änderungsklage zur Vertragsanpassung; Änderung der

    In seinem vorerwähnten Beschluss vom 26. April 2001 hat der erkennende Senat darauf hingewiesen, dass sich der 1. Senat bereits in zwei weiteren Entscheidungen (Beschlüsse vom 27. April 2000 - 1 C 8.99 -, GewArch 2000, S. 384 und - 1 C 12.99 -, Buchholz 418.5 Fleischbeschau Nr. 21) mit der Frage der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit rückwirkender Regelungen auf dem Gebiet des Fleischhygienerechts befasst und Folgendes ausgeführt hat:.
  • VG Düsseldorf, 29.04.2003 - 14 K 5769/99

    Rechtmäßigkeit eines Bescheides für Fleischbeschaugebühren; Beurteilung der

    Dieses Gesetz steht mit höherrangigem Gemeinschafts- und Bundesrecht in Einklang und verstößt auch mit seinem rückwirkenden Inkrafttreten zum 1. Januar 1991 nicht gegen das Rechtsstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 3 GG - vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Juni 2002 - 3 BN 5.01 -, Urteil vom 18. Oktober 2001 - 3 C 1.01 -, Beschlüsse vom 27. April 2000 - 1 C 8.99 und 1 C 12.99 - sowie OVG NRW, Urteil vom 6. Dezember 2000 - 9 A 2228/97 -.

    - BVerwG, Beschluss vom 27. April 2000 - BVerwG 1 C 8.99 -.

    Nach alledem sind auch die Gebührentarife der Satzung für Amtshandlungen in zugelassenen Zerlegebetrieben sowie die diesbezüglichen landesrechtlichen Vorgaben in § 5 Abs. 4 FlGFlHKostG NW, denen die Satzung entspricht, im Ergebnis rechtlich nicht zu beanstanden - vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. April 2000 - 1 C 8.99 und 1 C 12.99 - sowie OVG NW, Urteil vom 6. Dezember 2000 - 9 A 2228/97 -.

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