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   BVerwG, 27.04.2005 - 4 VR 1004.04 (4 A 1013.04)   

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https://dejure.org/2005,11885
BVerwG, 27.04.2005 - 4 VR 1004.04 (4 A 1013.04) (https://dejure.org/2005,11885)
BVerwG, Entscheidung vom 27.04.2005 - 4 VR 1004.04 (4 A 1013.04) (https://dejure.org/2005,11885)
BVerwG, Entscheidung vom 27. April 2005 - 4 VR 1004.04 (4 A 1013.04) (https://dejure.org/2005,11885)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Verstoß gegen das Gebot der Eingriffsminimierung durch Missachtung vorzugswürdigerer Planungsvarianten; Umkehrung des Regel-Ausnahme-Verhältnis der aufschiebenden Wirkung zum Sofortvollzug ohne die gebotenen Abwägungen zu präjudizieren; Anforderungen an die ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73

    Ausländerausweisung

    Auszug aus BVerwG, 27.04.2005 - 4 VR 1004.04
    Der Rechtsschutzanspruch schlägt dabei umso stärker zu Buche und darf umso weniger zurückstehen, je schwerer die dem Einzelnen auferlegte Belastung wiegt und je mehr die Maßnahmen der Verwaltung Unabänderliches bewirken (BVerfG, Beschlüsse vom 18. Juli 1973 1 BvR 23, 155/73 BVerfGE 35, 382 und vom 21. März 1985 2 BvR 1642/83 BVerfGE 69, 220 ).
  • BVerfG, 21.03.1985 - 2 BvR 1642/83

    Verfassungsmäßigkeit des Sofortvollzuges aufenthaltsbeendender Anordnungen gegen

    Auszug aus BVerwG, 27.04.2005 - 4 VR 1004.04
    Der Rechtsschutzanspruch schlägt dabei umso stärker zu Buche und darf umso weniger zurückstehen, je schwerer die dem Einzelnen auferlegte Belastung wiegt und je mehr die Maßnahmen der Verwaltung Unabänderliches bewirken (BVerfG, Beschlüsse vom 18. Juli 1973 1 BvR 23, 155/73 BVerfGE 35, 382 und vom 21. März 1985 2 BvR 1642/83 BVerfGE 69, 220 ).
  • BVerwG, 17.09.2001 - 4 VR 19.01

    Sofort vollziehbarer Verwaltungsakt; Antrag auf Gewährung vorläufigen

    Auszug aus BVerwG, 27.04.2005 - 4 VR 1004.04
    Der dort angeordnete Ausschluss der aufschiebenden Wirkung der Anfechtungsklage hat nicht lediglich zur Folge, dass die Behörde von der ihr sonst nach § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO obliegenden Pflicht entbunden wird, das öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung des Planfeststellungsbeschlusses anhand der konkreten Planungssituation besonders zu begründen (so aber BVerwG, Beschlüsse vom 21. Juli 1994 BVerwG 4 VR 1.94 BVerwGE 96, 239 und vom 17. September 2001 BVerwG 4 VR 19.01 DVBl 2001, 1861).
  • BVerfG, 10.10.2003 - 1 BvR 2025/03

    Versagung einstweiligen Rechtsschutzes gegen die sofort vollziehbare Untersagung

    Auszug aus BVerwG, 27.04.2005 - 4 VR 1004.04
    Ordnet das Gesetz beispielsweise an, dass die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs und der Anfechtungsklage gegen die Verfügung entfällt, durch die dem Adressaten untersagt wird, schadensträchtige Geschäfte ohne die hierfür erforderliche Erlaubnis zu betreiben, so lässt sich aus dem Normzweck ohne weiteres ableiten, dass das Vollziehungsinteresse Vorrang beansprucht und das private Interesse, die unerlaubte Tätigkeit bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens fortzusetzen, im Regelfall zurückzustehen hat (so BVerfG, Kammerbeschluss vom 10. Oktober 2003 1 BvR 2025/03 NVwZ 2004, 93).
  • BVerwG, 21.07.1994 - 4 VR 1.94

    Vorhaben mit vordringlichem Bedarf - Fernstraßenausbau - Planbetroffener -

    Auszug aus BVerwG, 27.04.2005 - 4 VR 1004.04
    Der dort angeordnete Ausschluss der aufschiebenden Wirkung der Anfechtungsklage hat nicht lediglich zur Folge, dass die Behörde von der ihr sonst nach § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO obliegenden Pflicht entbunden wird, das öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung des Planfeststellungsbeschlusses anhand der konkreten Planungssituation besonders zu begründen (so aber BVerwG, Beschlüsse vom 21. Juli 1994 BVerwG 4 VR 1.94 BVerwGE 96, 239 und vom 17. September 2001 BVerwG 4 VR 19.01 DVBl 2001, 1861).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.07.2009 - 4 S 9.09

    Versetzung zum Stellenpool; Verfassungsmäßigkeit des § 1 Abs 2 S 3 StPoolG BE;

    Die aufschiebende Wirkung der Klage ist anzuordnen, wenn das Interesse des Antragstellers, bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens von der Vollziehung des angefochtenen Verwaltungsaktes verschont zu bleiben, das Interesse des Antragsgegners an der sofortigen Vollziehung überwiegt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. April 2005 - 4 VR 1004.04 -, juris Rn. 6, 8).
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