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   BVerwG, 27.04.2017 - 1 B 6.17   

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BVerwG, 27.04.2017 - 1 B 6.17 (https://dejure.org/2017,15313)
BVerwG, Entscheidung vom 27.04.2017 - 1 B 6.17 (https://dejure.org/2017,15313)
BVerwG, Entscheidung vom 27. April 2017 - 1 B 6.17 (https://dejure.org/2017,15313)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Klärungsbedürftigkeit der Pflicht zur Prüfung nationaler Abschiebungsverbote auf alle unzulässigen Asylanträge wegen anderweitiger Flüchtlingsanerkennung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Klärungsbedürftigkeit der Pflicht zur Prüfung nationaler Abschiebungsverbote auf alle unzulässigen Asylanträge wegen anderweitiger Flüchtlingsanerkennung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 03.04.2017 - 1 C 9.16

    Asylantrag; Bundesamt; Dublin-Verfahren; Herkunftsstaat; Unzulässigkeit;

    Auszug aus BVerwG, 27.04.2017 - 1 B 6.17
    Der Senat hat mit Beschluss vom 3. April 2017 - 1 C 9.16 - den ersten Teil der Frage im Sinne des hier angefochtenen Berufungsurteils beantwortet: Er hat ausgeführt, dass sich die Feststellung nationaler Abschiebungsverbote in den Fällen des § 29 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 AsylG nicht das Herkunftsland betreffen kann, sondern nur den Zielstaat der (potentiellen) Abschiebung, also den Dritt- bzw. Mitgliedstaat, in den eine Rückführung allein in Betracht kommt (vgl. in diesem Sinne auch: VGH München, Urteil vom 13. Dezember 2016 - 20 B 15.30049 - juris Rn. 41; Hailbronner, Ausländerrecht, Stand Februar 2017, § 31 AsylG Rn. 44a; Marx, AsylG, 9. Aufl. 2017, § 31 Rn. 13).

    Vielmehr hat das Tatsachengericht diese Prüfung gegebenenfalls selbst vorzunehmen und die Sache spruchreif zu machen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 3. April 2017 - 1 C 9.16 - Rn. 10).

  • OVG Schleswig-Holstein, 23.04.2018 - 2 LA 60/16

    Vergütung eines geleisteten Bereitschaftsdienstes nach dem unionsrechtlichen

    Auszug aus BVerwG, 27.04.2017 - 1 B 6.17
    Zur Begründung des Klärungsbedarfs trägt sie vor, das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht habe mit Beschluss vom 27. Oktober 2016 - 2 LA 60/16 - eine Berufung zur Klärung der Frage zugelassen, ob die Regelung des § 31 Abs. 3 AsylG überhaupt auf Drittstaaten zugeschnitten sei oder sich nur auf die Herkunftsstaaten beziehen solle.
  • BVerwG, 06.04.2009 - 10 B 62.08

    Grundsätzliche Bedeutung der Frage der Gewährung subsidiären Schutzes nach § 60

    Auszug aus BVerwG, 27.04.2017 - 1 B 6.17
    Zwar kann eine Revision wegen Divergenz (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) zuzulassen sein, wenn die in der Nichtzulassungsbeschwerde bezeichnete Grundsatzfrage nach Ablauf der Beschwerdebegründungsfrist in einem anderen Verfahren geklärt wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. April 2009 - 10 B 62.08 - juris Rn. 5).
  • VGH Bayern, 13.12.2016 - 20 B 15.30049

    Keine Zuerkennung subsidiären Schutzes in Deutschland bei bereits erfolgter

    Auszug aus BVerwG, 27.04.2017 - 1 B 6.17
    Der Senat hat mit Beschluss vom 3. April 2017 - 1 C 9.16 - den ersten Teil der Frage im Sinne des hier angefochtenen Berufungsurteils beantwortet: Er hat ausgeführt, dass sich die Feststellung nationaler Abschiebungsverbote in den Fällen des § 29 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 AsylG nicht das Herkunftsland betreffen kann, sondern nur den Zielstaat der (potentiellen) Abschiebung, also den Dritt- bzw. Mitgliedstaat, in den eine Rückführung allein in Betracht kommt (vgl. in diesem Sinne auch: VGH München, Urteil vom 13. Dezember 2016 - 20 B 15.30049 - juris Rn. 41; Hailbronner, Ausländerrecht, Stand Februar 2017, § 31 AsylG Rn. 44a; Marx, AsylG, 9. Aufl. 2017, § 31 Rn. 13).
  • BVerwG, 01.04.2014 - 1 B 1.14

    Aufenthaltsrecht eines Kindes bei Aufenthalt aus humanitären Gründen der Eltern;

    Auszug aus BVerwG, 27.04.2017 - 1 B 6.17
    Diese Voraussetzungen sind nicht erfüllt, wenn sich die aufgeworfene Frage im Revisionsverfahren nicht stellen würde, wenn sie bereits geklärt ist bzw. aufgrund des Gesetzeswortlauts mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Auslegung und auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsprechung ohne Durchführung eines Revisionsverfahrens beantwortet werden kann oder wenn sie einer abstrakten Klärung nicht zugänglich ist (BVerwG, Beschluss vom 1. April 2014 - 1 B 1.14 - AuAS 2014, 110).
  • BVerwG, 21.11.2017 - 1 C 39.16

    Pflicht zur Aufklärung der Gewährung internationalen Schutzes in einem anderen

    Sollte das Berufungsgericht zu dem Ergebnis kommen, dass der Antrag auf Zuerkennung unionsrechtlichen subsidiären Schutzes im Sinne von § 4 Abs. 1 AsylG nach § 29 Abs. 1 Nr. 2 AsylG unzulässig ist, wird es über den hilfsweise gestellten Verpflichtungsantrag auf Feststellung nationaler Abschiebungsverbote nach § 60 Abs. 5 und 7 AufenthG zu entscheiden haben (zur Statthaftigkeit der Verpflichtungsklage vgl. insoweit BVerwG, Urteile vom 14. Dezember 2016 - 1 C 4.16 - ZAR 2017, 236 Rn. 20 und vom 13. Februar 2014 - 10 C 6.13 - Buchholz 402.25 § 33 AsylVfG Nr. 14 Rn. 9 und 27; Beschluss vom 27. April 2017 - 1 B 6.17 - juris Rn. 6); die vom Berufungsgericht ausgesprochene Klageabweisung als unzulässig, bezieht sich nur auf den subsidiären Schutz und nicht auch auf den noch nicht zur Entscheidung angefallenen Hilfsantrag auf nationalen Abschiebungsschutz.
  • BVerwG, 25.07.2017 - 1 C 10.17

    Abschiebungsverbot; Asylantrag; Durchentscheiden; Unzulässigkeit Asylantrag

    Allein der Umstand, dass eine solche Feststellung nicht (ausdrücklich) getroffen worden ist, bedeutet aber nicht, dass - positiv - die Voraussetzungen für nationalen Abschiebungsschutz nach § 60 Abs. 5 oder 7 AufenthG vorliegen (s.a. BVerwG, Beschluss vom 27. April 2017 - 1 B 6.17 - juris Rn. 6).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.05.2017 - 11 A 52/17

    Bedingungen für Asylantragsteller in Bulgarien nicht menschenrechtswidrig

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 3. April 2017 - 1 C 9.16 -, Rn. 10, und vom 27. April 2017 - 1 B 6.17 -, Rn. 6, jeweils www.bverwg.de.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.06.2019 - 13 A 3930/18

    Afghanistan, Iran, Existenzminimum, Existenzgrundlage, extreme Gefahrenlage,

    vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 2016 - 1 C 4.16 -, juris, Rn. 18, 20, und Beschlüsse vom 27. April 2017 - 1 B 6.17 -, juris, Rn. 5, und vom 3. April 2017 - 1 C 9.16 -, juris, Rn. 9.
  • BVerwG, 21.11.2017 - 1 C 42.16

    Pflicht zur Aufklärung der Gewährung internationalen Schutzes in einem anderen

    Sollte das Berufungsgericht zu dem Ergebnis kommen, dass der Antrag auf Zuerkennung unionsrechtlichen subsidiären Schutzes im Sinne von § 4 Abs. 1 AsylG nach § 29 Abs. 1 Nr. 2 AsylG unzulässig ist, wird es über den hilfsweise gestellten Verpflichtungsantrag auf Feststellung nationaler Abschiebungsverbote nach § 60 Abs. 5 und 7 AufenthG zu entscheiden haben (zur Statthaftigkeit der Verpflichtungsklage vgl. insoweit BVerwG, Urteile vom 14. Dezember 2016 - 1 C 4.16 - ZAR 2017, 236 Rn. 20 und vom 13. Februar 2014 - 10 C 6.13 - Buchholz 402.25 § 33 AsylVfG Nr. 14 Rn. 9 und 27; Beschluss vom 27. April 2017 - 1 B 6.17 - juris Rn. 6); die vom Berufungsgericht ausgesprochene Klageabweisung als unzulässig bezieht sich nur auf den subsidiären Schutz und nicht auch auf den noch nicht zur Entscheidung angefallenen Hilfsantrag auf nationalen Abschiebungsschutz.
  • BVerwG, 21.11.2017 - 1 C 40.16

    Pflicht zur Aufklärung der Gewährung internationalen Schutzes in einem anderen

    Sollte das Berufungsgericht zu dem Ergebnis kommen, dass der Antrag auf Zuerkennung unionsrechtlichen subsidiären Schutzes im Sinne von § 4 Abs. 1 AsylG nach § 29 Abs. 1 Nr. 2 AsylG unzulässig ist, wird es über den hilfsweise gestellten Verpflichtungsantrag auf Feststellung nationaler Abschiebungsverbote nach § 60 Abs. 5 und 7 AufenthG zu entscheiden haben (zur Statthaftigkeit der Verpflichtungsklage vgl. insoweit BVerwG, Urteile vom 14. Dezember 2016 - 1 C 4.16 - ZAR 2017, 236 Rn. 20 und vom 13. Februar 2014 - 10 C 6.13 - Buchholz 402.25 § 33 AsylVfG Nr. 14 Rn. 9 und 27; Beschluss vom 27. April 2017 - 1 B 6.17 - juris Rn. 6); die vom Berufungsgericht ausgesprochene Klageabweisung als unzulässig, bezieht sich nur auf den subsidiären Schutz und nicht auch auf den noch nicht zur Entscheidung angefallenen Hilfsantrag auf nationalen Abschiebungsschutz.
  • BVerwG, 25.07.2017 - 1 C 13.17

    Anforderungen für den Erlass einer Abschiebungsanordnung oder -drohung bzw. deren

    Allein der Umstand, dass eine solche Feststellung nicht (ausdrücklich) getroffen worden ist, bedeutet aber nicht, dass - positiv - die Voraussetzungen für nationalen Abschiebungsschutz nach § 60 Abs. 5 oder 7 AufenthG vorliegen (s.a. BVerwG, Beschluss vom 27. April 2017 - 1 B 6.17 - juris Rn. 6).
  • BVerwG, 25.07.2017 - 1 C 14.17

    Anforderungen für den Erlass einer Abschiebungsanordnung oder -drohung bzw. deren

    Allein der Umstand, dass eine solche Feststellung nicht (ausdrücklich) getroffen worden ist, bedeutet aber nicht, dass - positiv - die Voraussetzungen für nationalen Abschiebungsschutz nach § 60 Abs. 5 oder 7 AufenthG vorliegen (s.a. BVerwG, Beschluss vom 27. April 2017 - 1 B 6.17 - juris Rn. 6).
  • OVG Saarland, 15.05.2017 - 2 A 410/17

    Rückführung nach Lettland (Dublinverfahren); Umfang der Pflicht zur Gewährung

    Eine Abschiebungsandrohung des Bundesamts in einem Bescheid, mit dem ein Asylantrag - hier wegen anderweitiger Zuständigkeit nach der Dublin III-Verordnung als unzulässig abgelehnt wurde, ist nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts nicht allein deshalb aufzuheben, weil das Bundesamt das Vorliegen nationaler Abschiebungsverbote (ausdrücklich oder erkennbar) nicht geprüft oder nicht gesondert deren Nichtvorliegen festgestellt hat (im Anschluss an BVerwG, Beschluss vom 27.4.2017 - 1 B 6.17 -, unter Bezugnahme auf sein Urteil vom 3.4.2017 - 1 C 9.16 -).

    Darüber hinaus hat das Bundesverwaltungsgericht inzwischen auf eine im Ergebnis erfolglose Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision in einem der von dem Kläger angeführten Urteile des Senats(vgl. OVG des Saarlandes, Urteil vom 25.10.2016 - 2 A 86/16 -) entschieden, dass eine Abschiebungsandrohung nicht allein deshalb aufzuheben sei, wenn das Bundesamt das Vorliegen nationaler Abschiebungsverbote nicht (ausdrücklich oder erkennbar) geprüft oder nicht gesondert deren Nichtvorliegen festgestellt habe.(vgl. BVerwG, Beschluss vom 27.4.2017 - 1 B 6.17 -, unter Bezugnahme auf sein Urteil vom 3.4.2017 - 1 C 9.16 -) Die vom Kläger daher geltend gemachte ergebnisrelevante Divergenz liegt somit auch von daher nicht vor.

    Diese dem Verwaltungsgericht aus einer Vielzahl von Verfahren zu Drittstaatenbescheiden hinsichtlich in Bulgarien anerkannter Schutzberechtigter bekannte "Rechtsmeinung" ist unschwer schon dem § 31 Abs. 3 Satz 1 AsylG zu entnehmen.(vgl. auch dazu BVerwG, Beschluss vom 27.4.2016 - 1 B 6.17 -, wonach diese Vorschrift - entgegen er Auffassung der Beklagten - ausdrücklich (auch) auf Drittstaaten zugeschnitten ist) Dass das erstinstanzliche Urteil insoweit keine spezielle Befassung enthält, dürfte daran liegen, dass schon der angefochtene und vom Verwaltungsgericht in Bezug genommene Bescheid vom 23.5.2016 - wie ausgeführt - eine Aussage dazu enthält und dass zudem der Inhalt der Entscheidungsgründe des verwaltungsgerichtlichen Urteils, insbesondere im erwähnten letzten Abschnitt, ausschließlich in einer - inhaltlich zutreffenden - Verneinung solcher Abschiebungsverbote bezogen auf die Abschiebezielstaat (Drittstaat) Lettland besteht.

  • BVerwG, 25.07.2017 - 1 C 12.17

    Anforderungen für den Erlass einer Abschiebungsanordnung oder -drohung bzw. deren

    Allein der Umstand, dass eine solche Feststellung nicht (ausdrücklich) getroffen worden ist, bedeutet aber nicht, dass - positiv - die Voraussetzungen für nationalen Abschiebungsschutz nach § 60 Abs. 5 oder 7 AufenthG vorliegen (s.a. BVerwG, Beschluss vom 27. April 2017 - 1 B 6.17 - juris Rn. 6).
  • BVerwG, 25.07.2017 - 1 C 11.17

    Anforderung für den Erlass einer Abschiebungsanordnung oder -drohung bzw. deren

  • OVG Sachsen, 21.06.2017 - 5 A 109/15

    Folgeverfahren, "Durchentscheidung", Verpflichtungsklage; Abschiebungshindernis,

  • OVG Schleswig-Holstein, 24.05.2018 - 4 LB 27/17

    Abschiebungsverbot nach Flüchtlingsanerkennung in Bulgarien

  • OVG Schleswig-Holstein, 24.05.2018 - 4 LB 17/17

    Abschiebungsschutz nach Gewährung subsidiären Schutzes in Bulgarien

  • VG Berlin, 02.06.2017 - 33 L 365.17

    Einstweiliger Antrag eines Eritreers gegen Überstellung nach Italien; Gefahr der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.06.2020 - 19 A 4332/19
  • VGH Bayern, 06.06.2019 - 8 ZB 19.30033

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung mangels Grundsatzbedeutung

  • VG Köln, 18.02.2022 - 22 L 2171/21
  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.03.2020 - 3 N 113.17

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft (Syrien): Entfallen der Grundsatzbedeutung

  • VG Frankfurt/Oder, 11.09.2020 - 10 K 1594/18

    Afghanistan: Dublin: keine systemischen Mängel in Ungarn

  • VGH Bayern, 24.04.2019 - 8 ZB 18.31891

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag eines äthiopischen Asylbewerbers

  • VGH Bayern, 16.04.2019 - 8 ZB 18.33079

    Erfolgloser auf rechtsgrundsätzliche Bedeutung gestützter

  • VGH Bayern, 10.11.2017 - 8 ZB 17.31817

    Zulassung der Berufung wegen nachträglicher Abweichung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.06.2017 - 11 A 52 17
  • VGH Bayern, 10.04.2019 - 8 ZB 18.30660

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung wegen nachträglich entfallener

  • VGH Bayern, 04.03.2019 - 8 ZB 17.31817

    Zulassung der Berufung wegen nachträglicher Abweichung

  • VGH Hessen, 18.09.2019 - 4 A 1859/19

    BERUFUNGSZULASSUNGSANTRAG; DIVERGENZ; GRUNDSÄTZLICHE BEDEUTUNG;

  • VG Köln, 07.12.2021 - 6 L 1862/21
  • VG Magdeburg, 12.03.2018 - 3 B 68/18

    Vorläufiger Rechtsschutz bei Ablehnung eines Folgeantrages ohne erneute

  • VG Sigmaringen, 08.11.2019 - A 2 K 2769/17

    Afghanistan, Wiederaufnahme des Verfahrens, Asylfolgeantrag, Verwestlichung,

  • VG Köln, 08.02.2023 - 22 K 4714/20
  • VG Köln, 21.04.2022 - 22 L 481/22
  • VG Magdeburg, 30.11.2017 - 3 A 184/17

    Durchführung eines weiteren Asylverfahrens

  • VG Köln, 07.12.2022 - 22 K 6207/21
  • VG Köln, 24.08.2022 - 22 L 1202/22
  • VG Köln, 24.10.2022 - 22 K 4266/22
  • VG Köln, 29.03.2022 - 6 L 360/22
  • VG Frankfurt/Oder, 19.09.2019 - 2 K 819/19

    Asylrecht

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