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BVerwG, 27.04.2017 - 1 B 67.17, 1 PKH 24.17 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Gewährung des subsidiären Schutzes in Abgrenzung zur Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anforderungen an die Gewährung des subsidiären Schutzes in Abgrenzung zur Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft
- rechtsportal.de
AsylG § 3 ; AsylG § 4 ; AsylG § 78 Abs. 3 Nr. 1
Anforderungen an die Gewährung des subsidiären Schutzes in Abgrenzung zur Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Trier, 23.08.2016 - 1 K 4289/16
- OVG Rheinland-Pfalz, 24.02.2017 - 1 A 11334/16
- BVerwG, 27.04.2017 - 1 B 67.17, 1 PKH 24.17
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BVerfG, 14.11.2016 - 2 BvR 31/14
Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung des Antrags auf Anerkennung als …
Auszug aus BVerwG, 27.04.2017 - 1 B 67.17
Anderes folgt auch nicht aus dem Kammerbeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 14. November 2016 (2 BvR 31/14 - InfAuslR 2017, 75).Die Beschwerde hält - unter Hinweis auf den Kammerbeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 14. November 2016 - 2 BvR 31/14 - (InfAuslR 2017, 75) - für grundsätzlich klärungsbedürftig,.
- BVerwG, 25.06.2004 - 1 B 249.03
Verletzung des Grundsatzes der freien Beweiswürdigung; Überziehung des nach § 51 …
Auszug aus BVerwG, 27.04.2017 - 1 B 67.17
Ein - hier nicht geltend gemachter - Verfahrensfehler kann ausnahmsweise dann gegeben sein, wenn die Beweiswürdigung objektiv willkürlich ist, gegen die Denkgesetze verstößt oder einen allgemeinen Erfahrungssatz missachtet (BVerwG, Beschlüsse vom 25. Juni 2004 - 1 B 249.03 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 284 und vom 23. September 2011 - 1 B 19.11 - juris, jeweils m.w.N.). - BVerwG, 31.07.1984 - 9 C 46.84
Berufung - Zulassung - Bedeutung der Rechtssache - Verallgemeinerungsfähig - …
Auszug aus BVerwG, 27.04.2017 - 1 B 67.17
Für die Zulassung der Revision reicht, anders als für die Zulassung der Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung nach § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO/§ 78 Abs. 3 Nr. 1 AsylG (BVerwG, Urteil vom 31. Juli 1984 - 9 C 46.84 - BVerwGE 70, 24 ), eine Tatsachenfrage grundsätzlicher Bedeutung nicht aus.
- BVerwG, 08.09.2011 - 10 C 14.10
Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; subsidiärer Schutz; unionsrechtlich …
Auszug aus BVerwG, 27.04.2017 - 1 B 67.17
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urteil vom 8. September 2011 - 10 C 14.10 - BVerwGE 140, 319 Rn. 28 - zur Feststellung einer extremen Gefahrenlage) haben sich allerdings die Berufungsgerichte nach § 108 VwGO (erkennbar) mit abweichenden Tatsachen- und Lagebeurteilungen anderer Oberverwaltungsgerichte/Verwaltungsgerichtshöfe auseinanderzusetzen. - BVerwG, 23.09.2011 - 1 B 19.11
Ausweisung wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung; …
Auszug aus BVerwG, 27.04.2017 - 1 B 67.17
Ein - hier nicht geltend gemachter - Verfahrensfehler kann ausnahmsweise dann gegeben sein, wenn die Beweiswürdigung objektiv willkürlich ist, gegen die Denkgesetze verstößt oder einen allgemeinen Erfahrungssatz missachtet (BVerwG, Beschlüsse vom 25. Juni 2004 - 1 B 249.03 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 284 und vom 23. September 2011 - 1 B 19.11 - juris, jeweils m.w.N.). - BVerwG, 10.03.2015 - 1 B 7.15
Nachweis systemischer Mängel beim Asylverfahren und bei den Aufnahmebedingungen …
Auszug aus BVerwG, 27.04.2017 - 1 B 67.17
Diese Voraussetzungen sind nicht erfüllt, wenn sich die aufgeworfene Frage im Revisionsverfahren nicht stellen würde, wenn sie bereits geklärt ist bzw. aufgrund des Gesetzeswortlauts mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Auslegung und auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsprechung ohne Durchführung eines Revisionsverfahrens beantwortet werden kann oder wenn sie einer abstrakten Klärung nicht zugänglich ist (BVerwG, Beschlüsse vom 1. April 2014 - 1 B 1.14 - AuAS 2014, 110 und vom 10. März 2015 - 1 B 7.15 - juris). - BVerwG, 01.04.2014 - 1 B 1.14
Aufenthaltsrecht eines Kindes bei Aufenthalt aus humanitären Gründen der Eltern; …
Auszug aus BVerwG, 27.04.2017 - 1 B 67.17
Diese Voraussetzungen sind nicht erfüllt, wenn sich die aufgeworfene Frage im Revisionsverfahren nicht stellen würde, wenn sie bereits geklärt ist bzw. aufgrund des Gesetzeswortlauts mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Auslegung und auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsprechung ohne Durchführung eines Revisionsverfahrens beantwortet werden kann oder wenn sie einer abstrakten Klärung nicht zugänglich ist (BVerwG, Beschlüsse vom 1. April 2014 - 1 B 1.14 - AuAS 2014, 110 und vom 10. März 2015 - 1 B 7.15 - juris).