Rechtsprechung
   BVerwG, 27.04.2017 - 2 WDB 1.17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,16059
BVerwG, 27.04.2017 - 2 WDB 1.17 (https://dejure.org/2017,16059)
BVerwG, Entscheidung vom 27.04.2017 - 2 WDB 1.17 (https://dejure.org/2017,16059)
BVerwG, Entscheidung vom 27. April 2017 - 2 WDB 1.17 (https://dejure.org/2017,16059)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,16059) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Bestimmung des Truppendienstgerichts Nord als zuständiges Gericht auf Antrag des Truppendienstgerichts Süd

  • rewis.io

    Bestimmung des zuständigen Truppendienstgerichts; Bindungswirkung einer Verweisungsentscheidung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bestimmung des Truppendienstgerichts Nord als zuständiges Gericht auf Antrag des Truppendienstgerichts Süd

  • rechtsportal.de

    GVG § 17a Abs. 2 S. 3; WDO § 70 Abs. 3
    Bestimmung des Truppendienstgerichts Nord als zuständiges Gericht auf Antrag des Truppendienstgerichts Süd

  • datenbank.nwb.de

    Bestimmung des zuständigen Truppendienstgerichts; Bindungswirkung einer Verweisungsentscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 16.07.2014 - 2 WDB 5.13

    Verfahrenshindernis; Zuständigkeit; örtliche Unzuständigkeit; Verweisung;

    Auszug aus BVerwG, 27.04.2017 - 2 WDB 1.17
    Der Verweisungsbeschluss entfaltet zwar in entsprechender Anwendung des § 17a Abs. 2 Satz 3 GVG Bindungswirkung, weil das Bundesverwaltungsgericht wegen des Fehlens einer den § 48 ArbGG, § 83 VwGO, § 202 SGG, § 155 FGO vergleichbaren Regelung in der WDO § 17a Abs. 2 GVG analog anwendet (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. Juli 2014 - 2 WDB 5, 13 - BVerwGE 150, 162) und die dafür tragende Begründung der Prozessökonomie auch Satz 3 des § 17a Abs. 2 GVG einschließt.
  • BVerwG, 25.10.2021 - 2 WDB 6.21

    1. Gegen den früheren Soldaten, der seit 2009 Reservist ist, wurde mit Verfügung

    Da der Verordnungsgeber darauf verzichtet hat, die Zuständigkeit der Truppendienstgerichte an die Gliederung der Bundesrepublik Deutschland in Wehrbereiche auszurichten, kommt es auf den Wohnsitz des früheren Soldaten an (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. April 2017 - 2 WDB 1, 17 - NZWehrr 2017, 171 Rn. 13 m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht