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   BVerwG, 27.04.2018 - 4 BN 16.18   

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https://dejure.org/2018,13942
BVerwG, 27.04.2018 - 4 BN 16.18 (https://dejure.org/2018,13942)
BVerwG, Entscheidung vom 27.04.2018 - 4 BN 16.18 (https://dejure.org/2018,13942)
BVerwG, Entscheidung vom 27. April 2018 - 4 BN 16.18 (https://dejure.org/2018,13942)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Abwägungserheblichkeit des Interesses eines Nachbarn an der Bewahrung des Charakters des festgesetzten reinen Wohngebiets i.R.d. Überplanung des Gebiet mit der Ausweisung eines Wohnmobilstellplatzes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1 -2; BImSchG § 50
    Abwägungserheblichkeit des Interesses eines Nachbarn an der Bewahrung des Charakters des festgesetzten reinen Wohngebiets i.R.d. Überplanung des Gebiet mit der Ausweisung eines Wohnmobilstellplatzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 27.04.2018 - 4 BN 16.18
    In der Beschwerdebegründung muss dargelegt (§ 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO), also näher ausgeführt werden, dass und inwieweit eine bestimmte Rechtsfrage des Bundesrechts im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und warum ihre Klärung in dem beabsichtigten Revisionsverfahren zu erwarten ist (stRspr, BVerwG, Beschluss vom 2. Oktober 1961 - 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 ).
  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72

    Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall,

    Auszug aus BVerwG, 27.04.2018 - 4 BN 16.18
    Demgegenüber - so die Beschwerde - habe das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 5. Juli 1974 - 4 C 50.72 - (BVerwGE 45, 309 ) entschieden, dass das Nebeneinander verschiedener Gebietsarten allgemein dem sie miteinander verflechtenden Gebot der Rücksichtnahme unterliege, und die ihrem Wesen nach umgebungsbelastenden Gebiete, z.B. Gewerbe- und Industriegebiete, nicht nebeneinander liegen sollten.
  • BVerwG, 09.11.1979 - 4 N 1.78

    Satzungserlaß

    Auszug aus BVerwG, 27.04.2018 - 4 BN 16.18
    b) Die Beschwerde rügt ferner eine Abweichung von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Beschluss vom 9. November 1979 - 4 N 1.78 u.a. - BVerwGE 59, 87), soweit das Oberverwaltungsgericht (UA S. 8) angenommen habe, dass bei einem Abstand des Anwesens der Antragsteller von etwa 350 m zum Plangebiet nicht zu erwarten stehe, dass der von dem Wohnmobilstellplatz ausgehende Lärm sich in relevanter Weise auf ihr Grundstück auswirke.
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 27.04.2018 - 4 BN 16.18
    Eine die Revision eröffnende Divergenz ist nur dann im Sinne des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO hinreichend bezeichnet, wenn die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem (unter anderem) in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts tragenden Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat (stRspr, BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14).
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