Rechtsprechung
   BVerwG, 27.05.1981 - 8 C 51.79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,357
BVerwG, 27.05.1981 - 8 C 51.79 (https://dejure.org/1981,357)
BVerwG, Entscheidung vom 27.05.1981 - 8 C 51.79 (https://dejure.org/1981,357)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Mai 1981 - 8 C 51.79 (https://dejure.org/1981,357)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1981,357) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Erhebung einer Geldleistung wegen Fehlbelegung einer der Wohnungsbindung unterliegenden Wohnung - Verfassungsmäßigkeit der Einbeziehung von in der Vergangenheit öffentlich geförderten Wohnungen in die Bindung der Wohnungsbindungsgesetze (WoBindG) - Rechtliche ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 62, 230
  • NJW 1982, 65
  • NJW 1982, 66
  • DVBl 1982, 69
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (33)

  • BVerwG, 18.09.1981 - 8 C 72.80

    Schuldhafte Verletzung - Fehlbelegungsverbot - Hauseigentümer - Pflicht des

    Das verbietet der Ausgleichszweck der Geldleistung (vgl. zuletzt das zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehene Urteil vom 27. Mai 1981 - BVerwG 8 C 51.79 -).

    Die Gebrauchsüberlassung der Wohnung an die Eheleute A. ist ein durch Handeln der Erblasserin (vgl. Urteil vom 27. Mai 1981 - BVerwG 8 C 51.79 -) bewirkter Bindungsverstoß.

    Sie zielt auf den Schadensausgleich im Einzelfall, dessen Verschuldensmaßstab an der Person des schadenstiftenden Verfügungsberechtigten ausgerichtet ist (vgl. auch Urteil vom 27. Mai 1981 - BVerwG 8 C 51.79 -).

    Diese Vorschrift sah anstelle der jetzt vorgesehenen Geldleistung unter ähnlichen Voraussetzungen die Erhebung von bürgerlich-rechtlichen sogenannten Strafzinsen vor, die als bürgerlich-rechtliche Maßnahme den erbrechtlichen Vorschriften des bürgerlichen Rechts unterlag (vgl. zuletzt Urteil vom 27. Mai 1981 - BVerwG 8 C 51.79 -).

    Die Pflichtigkeit, die der schuldhafte Verstoß gegen das Fehlbelegungsverbot begründet, bezweckt, den Fehlbelegungsschaden auszugleichen (vgl. Urteil vom 27. Mai 1981 - BVerwG 8 C 51.79 -).

    Die Geldleistung dient ebenso wie die Pflichtigkeit dem Schadensausgleich (vgl. Urteil vom 27. Mai 1981 - BVerwG 8 C 51.79 -).

    Da auch gegen die Höhe von 1, 50 DM je qm Wohnfläche nichts einzuwenden ist (vgl. Urteil vom 27. Mai 1981 - BVerwG 8 C 51.79 -), läßt sich aus dem Ermessensgebrauch für eine abschließende Entscheidung nichts herleiten.

  • BAG, 27.04.2004 - 9 AZR 18/03

    Altersteilzeit - Beendigung nach § 9 Abs. 2 TV ATZ

    Hierzu gehört auch die Änderung einer Dauerregelung für die Zukunft (BVerwG 27. Mai 1981 - BVerwG 8 C 51.79 - BVerwGE 62, 230, 237).
  • BAG, 28.05.2002 - 3 AZR 422/01

    Hamburger Ruhegeldgesetz - Arbeitnehmerbeiträge

    Hierzu rechnet auch die Änderung einer Dauerregelung für die Zukunft (BVerwG 27. Mai 1981 - BVerwG 8 C 51.79 - BVerwGE 62, 230, 237).
  • OVG Hamburg, 23.02.2010 - 3 Bf 70/09

    Universität muss Studiengebühren bei Tätigkeit in Hochschulorganen reduzieren

    Bei dem Rechtsbegriff der "unbilligen Härte" handelt es sich auch dann, wenn dieser - wie hier - mit einem Ermessen der Behörde gekoppelt ist, um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der uneingeschränkt der gerichtlichen Überprüfung unterliegt (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.5.1981, BVerwGE 62, 230).

    Allerdings wird lediglich in atypischen Fällen einer unbilligen Härte das Ermessen noch zu Lasten eines Studierenden ausgeübt werden dürfen (BVerwG, Urt. v. 27.5.1981, a.a.O.).

  • BVerwG, 26.06.1987 - 8 C 6.85

    Wohnungsbindung - Gesetzesverstöße - Geldleistungen

    Eine solche Festsetzung "steht sowohl in Richtung auf das 'Ob' als auch auf die Höhe im Ermessen der Behörde" (Urteil vom 27. Mai 1981 - BVerwG 8 C 51.79 - Buchholz 454.32 § 25 WoBindG Nr. 3 S. 1 ).

    Der "Zweck" dieser Ermächtigung (§§ 40 VwVfG, 114 VwGO) ergibt sich, was die "Höhe" der geforderten Leistung, also die Leistungsbemessung anlangt, wesentlich aus der Funktion, die das Gesetz den in § 25 WoBindG vorgesehenen Geldleistungen zumißt, und diese Funktion richtet sich - wie im Anschluß an die Rechtsprechung des erkennenden Senats das Berufungsgericht und die Verfahrensbeteiligten übereinstimmend annehmen, und wie es auch Nr. 25.11 Satz 1 VV-WoBindG besagt - auf "Schadensausgleich" (s. Urteile vom 21. März 1979 - BVerwG 8 C 69.78 - Buchholz 454.32 § 25 WoBindG Nr. 1 S. 1 , vom 27. Mai 1981, a.a.O. S. 6, 8 f. und 12 ff. sowie vom 18. September 1981 - BVerwG 8 C 72.80 - BVerwGE 64, 105 ).

    Darin liegt zugleich der Ansatz für das die Leistungsbemessung leitende Gebot der Verhältnismäßigkeit (s. Urteile vom 21. März 1979, a.a.O. S. 5 und vom 27. Mai 1981, a.a.O. S. 8 f. und 12): Die an die Stelle des Schadensersatzes tretende Abgabe muß so bemessen werden, daß sie als System dem Schaden korrespondiert; der größere Schaden muß grundsätzlich, d.h. unter Berücksichtigung der in Kauf zu nehmenden Vergröberung, die höhere Abgabe nach sich ziehen.

  • BAG, 20.04.2004 - 3 AZR 266/02

    Gesamtversorgungsobergrenze - Beiträge zur Zusatzversorgung

    Die Änderung einer Dauerregelung für die Zukunft stellt lediglich eine unechte Rückwirkung dar (BVerwG 27. Mai 1981 - BVerwG 8 C 51.79 - BVerwGE 62, 230, 237).
  • VerfGH Saarland, 17.12.1996 - Lv 3/95

    Beihilfefähigkeit von Aufwendungen der Beamten für Wahlleistungen bei stationärer

    Es kann vielmehr auf Grund einer Abwägung gegen die mit dem Gesetz verfolgten Allgemeininteressen auch in Fällen sogenannter unechter Rückwirkung zur Geltung kommen, insbesondere dann, wenn in eine gesetzliche Dauerregelung für die Zukunft eingegriffen wird (BVerfGE 31, 94, 98 ff.; Leibholz/Rink/Hesselberger, GG, Art. 20 Rdnr. 1767; Jarass/Pieroth, GG, 3. Aufl., Art. 20 Rdnr. 49; vgl. auch BVerwGE 62, 230, 237).
  • BVerwG, 26.06.1987 - 8 C 63.85

    Behördliches Ermessen bei der Entscheidung über die Gewährung von Geldleistungen

    Eine solche Festsetzung "steht sowohl in Richtung auf das 'Ob' als auch auf die Höhe im Ermessen der Behörde" (Urteil vom 27. Mai 1981 - BVerwG 8 C 51.79 - Buchholz 454.32 § 25 WoBindG Nr. 3 S. 1 ).

    Der "Zweck" dieser Ermächtigung (§§ 40 VwVfG, 114 VwGO) ergibt sich, was die "Höhe" der geforderten Leistung, also die Leistungsbemessung anlangt, wesentlich aus der Funktion, die das Gesetz den in § 25 WoBindG vorgesehenen Geldleistungen zumißt, und diese Funktion richtet sich - wie im Anschluß an die Rechtsprechung des erkennenden Senats das Berufungsgericht und die Verfahrensbeteiligten übereinstimmend annehmen, und wie es auch Nr. 25.11 Satz 1 VV-WoBindG besagt - auf "Schadensausgleich" (s. Urteile vom 21. März 1979 - BVerwG 8 C 69.78 - Buchholz 454.32 § 25 WoBindG Nr. 1 S. 1 , vom 27. Mai 1981, a.a.O. S. 6, 8 f. und 12 ff. sowie vom 18. September 1981 - BVerwG 8 C 72.80 - BVerwGE 64, 105 <107 [BVerwG 18.09.1981 - 8 C 72/80] und 111>).

    Darin liegt zugleich der Ansatz für das die Leistungsbemessung leitende Gebot der Verhältnismäßigkeit (s. Urteile vom 21. März 1979, a.a.O. S. 5 und vom 27. Mai 1981, a.a.O. S. 8 f. und 12): Die an die Stelle des Schadensersatzes tretende Abgabe muß so bemessen werden, daß sie als System dem Schaden korrespondiert; der größere Schaden muß grundsätzlich, d.h. unter Berücksichtigung der in Kauf zu nehmenden Vergröberung, die höhere Abgabe nach sich ziehen.

  • OVG Hamburg, 30.03.2010 - 3 Bf 280/09

    Zur Studiengebühr bei Studierenden, die in Organen der Fachschaften tätig sind -

    Bei dem Rechtsbegriff der "unbilligen Härte" handelt es sich auch dann, wenn dieser - wie hier - mit einem Ermessen der Behörde gekoppelt ist, um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der uneingeschränkt der gerichtlichen Überprüfung unterliegt (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.5.1981, BVerwGE 62, 230).

    Allerdings wird lediglich in atypischen Fällen einer unbilligen Härte das Ermessen noch zu Lasten eines Studierenden ausgeübt werden dürfen (BVerwG, Urt. v. 27.5.1981, a.a.O.).

  • BVerwG, 06.01.1987 - 8 B 112.86

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an den Inhalt

    Disponibel ist jedoch bei der Bemessung der Höhe der Geldleistung nur der Geldbetrag, den der Beklagte für jeden Quadratmeter der Wohnfläche der fehlbelegten Wohnung festgesetzt hat (vgl. Urteil vom 27. Mai 1981 - BVerwG 8 C 51.79 - Buchholz 454.32 § 25 WoBindG 1974 Nr. 3 S. 1 ).

    Gegen den vom Beklagten herabgesetzten Satz von 1, 50 DM pro Quadratmeter Wohnfläche sind nach der Rechtsprechung des Senats keine Bedenken zu erheben (vgl. Urteil vom 27. Mai 1981, a.a.O. S. 14).

    Der Senat hat in Fällen einfacher Fehlbelegung den an der Grenze des unteren Viertels des zulässigen Höchstbetrages von 6 DM je Quadratmeter Wohnfläche liegenden Betrag als rechtmäßig angesehen (vgl. Urteil vom 27. Mai 1981, a.a.O. S. 14 m.weit.Nachw.).

  • BVerwG, 21.06.1984 - 8 B 160.83

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Erhebung von Geldleistungen wegen

  • OVG Hamburg, 14.04.2010 - 3 Bf 147/08

    Studiengebühren trotz Nichtinanspruchnahme des Lehrangebots im konkreten

  • BAG, 24.02.2004 - 3 AZR 10/02

    Hamburger Ruhegeldgesetz - Arbeitnehmerbeiträge

  • BVerwG, 08.05.1987 - 8 C 11.85

    Erhebung von Geldleistungen wegen eines schuldhaften Verstoßes gegen die

  • VG Regensburg, 28.03.2018 - RO 5 S 18.228

    Komplettverbot von Live-Musik- und DJ-Veranstaltungen in Schank- und

  • OLG Naumburg, 20.03.2001 - 8 UF 231/00

    Versorgungsausgleich - Ende der Ehezeit - Rechtshängigkeit des Scheidungsantrages

  • BAG, 28.05.2002 - 3 AZR 464/01

    Hamburger Ruhegeldgesetz - Arbeitnehmerbeiträge

  • BVerwG, 26.06.1987 - 8 C 17.85

    Ermessensausübung und Ermessensfehlgebrauch - Fehlbelegung von Sozialwohnungen -

  • VG Hamburg, 13.10.2008 - 15 K 1163/08

    Erhebung von Studiengebühren; unbillige Härte; Sparmaßnahmen; Äquivalenzprinzip

  • BVerwG, 13.08.1999 - 5 B 130.98

    Voraussetzung für die Festsetzung einer Geldleistung gemäß § 25 Abs. 1 WoBindG

  • BVerwG, 16.07.1996 - 8 B 131.96

    Inanspruchnahme des Bauherrenprivilegs durch eine juristische Person - Leistung

  • BFH, 26.09.1995 - VII R 19/94

    Prüfungsfreie Zulassung zum Steuerbevollmächtigten - Rücknahme der vorläufigen

  • VG Hamburg, 24.09.2008 - 15 K 1161/08

    Unbillige Härte nicht bei bloßen Bedenken gegen Rechtmäßigkeit von

  • VG Karlsruhe, 18.01.2022 - 8 K 330/20

    Erhebung von Geldleistungen bei Verstößen gegen die Bindungen

  • BSG, 23.10.1985 - 9a RV 1/84

    Aufhebung eines begünstigenden Verwaltungsaktes - Verwaltungsakt mit Dauerwirkung

  • VG München, 28.01.1988 - M 17 K 87.6583

    Rechtmäßígkeit der Abschleppung eines PKWs aufgrund des Parkens auf einem Gehweg

  • VGH Baden-Württemberg, 09.12.1996 - 6 S 2472/94

    Keine Anrechnung des Erziehungsbeitrages nach KJHG § 39 als Einkommen der

  • BVerwG, 25.09.1987 - 8 C 50.85

    Fortdauer der Wohnungsbindung - Öffentliche Mittel - Freiwillige vorzeitige

  • BVerwG, 01.12.1995 - 11 B 101.95

    Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision -

  • BVerwG, 29.11.1995 - 11 B 99.95

    Antrag auf Förderung eines Existenzgründungsvorhabens - Verbot einer doppelten

  • OVG Hamburg, 13.12.1991 - Bf IV 113/89

    Pflegeheim; Heimunterbringung; Aufwendungsersatz; Heranziehung des Ehegattens;

  • BVerwG, 24.11.1995 - 11 B 98.95

    Antrag auf Beihilfe zu einem Existenzgründungsvorhaben - Verbot einer doppelten

  • VG Berlin, 21.03.2018 - 8 K 62.16

    Erhebung von Geldleistungen für die Fehlbelegung einer Wohnung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht