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   BVerwG, 27.05.1986 - 9 C 35.86, 9 C 36.86   

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https://dejure.org/1986,303
BVerwG, 27.05.1986 - 9 C 35.86, 9 C 36.86 (https://dejure.org/1986,303)
BVerwG, Entscheidung vom 27.05.1986 - 9 C 35.86, 9 C 36.86 (https://dejure.org/1986,303)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Mai 1986 - 9 C 35.86, 9 C 36.86 (https://dejure.org/1986,303)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Max-Planck-Institut (Kurzinformation/Auszüge/Volltext)
  • Wolters Kluwer

    Verbindung von Verfahren

  • Wolters Kluwer

    Körperliche Übergriffe - Asylrecht - Erhebliche politische Verfolgung - Staatliche Folter - Polizeiliche Ermittlungsverfahren - Systematik - Volkszugehörige - Gesinnung - Herrschaftsstruktur - Disziplinierung - Politische Straftäter

  • Wolters Kluwer

    Körperliche Übergriffe - Asylrecht - Erhebliche politische Verfolgung - Staatliche Folter - Polizeiliche Ermittlungsverfahren - Systematik - Volkszugehörige - Gesinnung - Herrschaftsstruktur - Disziplinierung - Politische Straftäter

  • Wolters Kluwer

    Körperliche Übergriffe - Asylrecht - Erhebliche politische Verfolgung - Staatliche Folter - Polizeiliche Ermittlungsverfahren - Systematik - Volkszugehörige - Gesinnung - Herrschaftsstruktur - Disziplinierung - Politische Straftäter

  • Wolters Kluwer

    Körperliche Übergriffe - Asylrecht - Erhebliche politische Verfolgung - Staatliche Folter - Polizeiliche Ermittlungsverfahren - Systematik - Volkszugehörige - Gesinnung - Herrschaftsstruktur - Disziplinierung - Politische Straftäter

  • Wolters Kluwer

    Körperliche Übergriffe; Asylrecht; Erhebliche politische Verfolgung; Staatliche Folter; Polizeiliche Ermittlungsverfahren; Systematik; Volkszugehörige; Gesinnung; Herrschaftsstruktur; Disziplinierung; Politische Straftäter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 74, 226
  • NVwZ 1986, 930
  • DVBl 1986, 1059
 
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Wird zitiert von ... (75)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 17.05.1983 - 9 C 36.83

    Zum Begriff der politischen Verfolgung

    Auszug aus BVerwG, 27.05.1986 - 9 C 35.86
    Verletzungen der Menschenwürde, wie sie in der Anwendung von Folterpraktiken und anderen Mißhandlungen während des Ermittlungsverfahrens liegen, begründen einen Anspruch auf Asyl jedoch nur dann, wenn ihnen die Betroffenen gerade wegen ihrer durch das Asylrecht geschützten persönlichen Merkmale oder Überzeugungen ausgesetzt sind (... BVerwGE 67, 184, S.192ff.) Von diesem Grundsatz zutreffend ausgehend, mißt der Verwaltungsgerichtshof nicht jeder Mißachtung der Menschenwürde und damit staatlichen Exzessen jeder Art asylbegründende Wirkung bei, sondern verlangt das Hinzutreten der politischen Motive des seine Macht mißbrauchenden Staatsapparates.
  • BVerwG, 23.02.1988 - 9 C 32.87

    Türkisches Staatsschutzstrafrecht - Asylrechtsrelevanz - Politische Motivation

    Zur Asylrechtsrelevanz des türkischen Staatsschutzstrafrechts (wie Urteil vom 19 - Mai 1987 - BVerwG 9 C 184.86 - BVerwGE 77, 258) und zur politischen Motivation einer Folteranwendung (wie Urteile vom 17. Mai 1983 - BVerwG 9 C 36.83 und 9 C 874.82 - BVerwGE 67, 184 und 195 und vom 27. Mai 1986 - BVerwG 9 C 35.86 u.a. - BVerwGE 74, 226).

    In seinem Urteil vom 27. Mai 1986 - BVerwG 9 C 35.86 u.a. - (BVerwGE 74, 226) hat der Senat klargestellt, daß Verletzungen der Menschenwürde, wie sie in der Anwendung von Folterpraktiken und anderen Mißhandlungen während eines Ermittlungsverfahrens liegen, einen Anspruch auf Asyl nur dann begründen, wenn ihnen die Betroffenen gerade wegen ihrer durch das Asylrecht geschützten persönlichen Merkmale oder Überzeugungen ausgesetzt sind.

    Zwar schließt die Verneinung des politischen Charakters einer zu erwartenden Bestrafung nicht grundsätzlich aus, daß es in deren Vorfeld zu politisch motivierten Verfolgungsmaßnahmen durch unrechtmäßig handelnde Ermittlungsbeamte kommen kann (Urteil vom 27. Mai 1986 - BVerwG 9 C 35.86 u.a. a.a.O.).

    Das Berufungsgericht hat sich hier zur Begründung dafür, daß eine dem Kläger drohende Folter im Ermittlungsverfahren auf einer politischen Motivation beruhen würde, maßgeblich auf eine im Wortlaut wiedergegebene Passage aus einem Urteil des 13. Senats des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 24. Januar 1985 - A 13 S 812/83 - berufen, welches der erkennende Senat mit Urteil vom 27. Mai 1986 - BVerwG 9 C 35.86 u.a. - (a.a.O.) aus den dort genannten Gründen aufgehoben hat.

    Indem sich das Berufungsgericht die Erwägungen aus der aufgehobenen Entscheidung vom 24. Januar 1985 "in vollem Umfange" zu eigen gemacht hat und von einer auf Disziplinierung gerichteten Absicht auf die politische Motivation des Verhaltens der staatlichen Bediensteten schließt, setzt es sich in Widerspruch zu dem - freilich nach Erlaß der hier angefochtenen Entscheidung des Berufungsgerichts ergangenen - Urteil des erkennenden Senats vom 27. Mai 1986 - BVerwG 9 C 35.86 u.a. - (a.a.O.).

  • BVerwG, 17.01.1989 - 9 C 62.87

    Asylrecht - Politische Verfolgung - Foltermaßnahmen

    Solche Foltermaßnahmen sind politisch motiviert, wenn sie auf politischer Haltung von Ermittlungsbeamten beruhen und die politische Gesinnung der Inhaftierten treffen sollen (im Anschluß an Urteil vom 27. Mai 1986 - BVerwG 9 C 35.86 u.a. - BVerwGE 74, 226).

    Die Erwägungen des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 27. Mai 1986 - BVerwG 9 C 35.86 u.a. - (BVerwGE 74, 226) stünden der Annahme, daß die Folter hier auch politisch motiviert sei, nicht entgegen.

    Die Indizwirkung der Folter für die politische Motivation und die in dieser Beziehung dem Kläger zugute kommenden Beweiserleichterungen entfallen hier - anders als in dem dem Urteil vom 27. Mai 1986 - BVerwG 9 C 35.86 u.a. (BVerwGE 74, 226) zugrundeliegenden Fall - nicht deshalb, weil die Folter allgemein gegen "politische" wie gegen "normale" Straftäter gleichermaßen zur Erzwingung von Geständnissen eingesetzt wird.

    Die Revisionsrüge, das Berufungsgericht weiche mit der Annahme der politischen Motivation der Folter vom Urteil vom 27. Mai 1986 - BVerwG 9 C 35.86 u.a. - (a.a.O.) ab, greift demnach nicht durch.

    In rechtlicher Hinsicht ist das Berufungsgericht im vorliegenden Fall zudem ausdrücklich dem eben genannten Senatsurteil vom 27. Mai 1986 - BVerwG 9 C 35.86 u.a. - (a.a.O.) gefolgt.

  • BVerfG, 20.12.1989 - 2 BvR 958/86

    Asylerheblichkeit von Folter - Grenzen des Asylrechts bei terroristischen

    d) Die Revision gegen dieses Urteil hatte Erfolg; das Bundesverwaltungsgericht stellte die erstinstanzliche Entscheidung wieder her (BVerwGE 74, 226 ).
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