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   BVerwG, 27.05.1999 - 9 B 979.98   

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https://dejure.org/1999,25648
BVerwG, 27.05.1999 - 9 B 979.98 (https://dejure.org/1999,25648)
BVerwG, Entscheidung vom 27.05.1999 - 9 B 979.98 (https://dejure.org/1999,25648)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Mai 1999 - 9 B 979.98 (https://dejure.org/1999,25648)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Verneinung einer inländischen Fluchtalternative im Westen der Türkei bei Kurden, die in dem konkreten Verdacht der aktiven Unterstützung der PKK stehen - Verarbeitung der wesentlichen der Rechtsverfolgung dienenden Tatsachenbehauptungen in den Entscheidungsgründen - ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 05.06.1998 - 9 B 412.98

    Verwaltungsprozeßrecht - Unvollständige oder lückenhafte Entscheidungsgründe als

    Auszug aus BVerwG, 27.05.1999 - 9 B 979.98
    Im übrigen verkennt die Beschwerde, daß eine Entscheidung nur dann im Sinne von § 138 Nr. 6 VwGO nicht mit Gründen versehen ist, wenn sie so mangelhaft begründet ist, daß die Entscheidungsgründe ihre doppelte Funktion - Unterrichtung der Beteiligten über die dem Urteil zugrunde liegenden tatsächlichen und rechtlichen Erwägungen sowie Ermöglichung einer Nachprüfung des Urteils durch das Rechtsmittelgericht auf seine Richtigkeit in prozeßrechtlicher und materiellrechtlicher Hinsicht - nicht mehr erfüllen können (vgl. Senatsbeschluß vom 5. Juni 1998 - BVerwG 9 B 412.98 - NJW 1998, 3290 m.w.N.).
  • BVerfG, 19.06.1985 - 1 BvR 933/84

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BVerwG, 27.05.1999 - 9 B 979.98
    Er will als Prozeßgrundrecht sicherstellen, daß die zu treffende Entscheidung frei von Verfahrensfehlern ergeht, die ihren Grund in unterlassener Kenntnisnahme oder mangelnder Berücksichtigung des Sachvortrags der Beteiligten haben (vgl. BVerfGE 70, 215 ).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BVerwG, 27.05.1999 - 9 B 979.98
    Eine Verletzung des rechtlichen Gehörs ist darum nur anzunehmen, wenn sich aus den besonderen Umständen deutlich ergibt, daß das Gericht dieser Pflicht nicht nachgekommen ist (vgl. BVerfGE 54, 43 ; 86, 133 ).
  • BVerfG, 15.04.1980 - 1 BvR 1365/78

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerwG, 27.05.1999 - 9 B 979.98
    Eine Verletzung des rechtlichen Gehörs ist darum nur anzunehmen, wenn sich aus den besonderen Umständen deutlich ergibt, daß das Gericht dieser Pflicht nicht nachgekommen ist (vgl. BVerfGE 54, 43 ; 86, 133 ).
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