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   BVerwG, 27.05.2002 - 3 B 67.02   

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https://dejure.org/2002,3582
BVerwG, 27.05.2002 - 3 B 67.02 (https://dejure.org/2002,3582)
BVerwG, Entscheidung vom 27.05.2002 - 3 B 67.02 (https://dejure.org/2002,3582)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Mai 2002 - 3 B 67.02 (https://dejure.org/2002,3582)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Streit über eine Abschleppmaßnahme wegen des verbotswidrigen Parkens auf einem Behindertenparkplatz; Voraussetzungen der Nichtzulassungsbeschwerde

  • RA Kotz

    Abschleppen - sofortiges bei Parken auf Behindertenparkplatz?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Umfang der Nachforschungspflichten vor dem Umsetzen eines Kfz

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (45)

  • BVerwG, 09.04.2014 - 3 C 5.13

    Abschleppen; Abschleppkosten; Abschleppanordnung; Einleitung einer

    Insoweit gilt nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats, dass bei einer - bezogen auf den Zeitpunkt der Entdeckung des Verstoßes - zeitnahen Abschleppmaßnahme eine Verletzung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit (nur) dann in Betracht zu ziehen ist, wenn der Führer des Fahrzeugs ohne Schwierigkeiten und ohne Verzögerung festgestellt und zur Beseitigung des verbotswidrigen Parkens veranlasst werden kann (vgl. Beschluss vom 27. Mai 2002 - BVerwG 3 B 67.02 - VRS 2002 309 m.w.N.).
  • OVG Hamburg, 22.02.2005 - 3 Bf 25/02

    Nachforschungspflicht der Ordnungsbehörde bei verbotswidrig geparkten Fahrzeugen

    aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der das Berufungsgericht folgt, ist über die vollstreckungsrechtlichen Voraussetzungen hinaus zu prüfen, ob die Abschleppmaßnahme nach den Umständen des Einzelfalls verhältnismäßig ist (BVerwG, Beschl. v. 27.5.2002, ZfSch 2003 S. 98 = VRS Bd. 103 S. 309; Beschl. v. 18.2.2002, Buchholz 442.151 § 12 StVO Nr. 10 = NJW 2002 S. 2122, mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • VG Leipzig, 05.05.2021 - 1 K 860/20

    Darf ein Kfz, das auf einem Radweg abgestellt wurde, abgeschleppt werden?

    In der Rechtsprechung ist auch geklärt, dass eine vorherige Halterermittlung, um das Wegfahren zu ermöglichen, wegen ungewisser Erfolgsaussichten und nicht abzusehender Verzögerungen regelmäßig nicht geboten ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 6.7.1983, Buchholz 442.151 § 13 StVO Nr. 3; Beschluss vom 27.5.2002, VRS 103, 309; SächsOVG, Beschluss vom 5.2.2010 - 3 A 141/08 -, juris Rn. 7).
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