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   BVerwG, 27.05.2014 - 1 WB 59.13   

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BVerwG, 27.05.2014 - 1 WB 59.13 (https://dejure.org/2014,19412)
BVerwG, Entscheidung vom 27.05.2014 - 1 WB 59.13 (https://dejure.org/2014,19412)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Mai 2014 - 1 WB 59.13 (https://dejure.org/2014,19412)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 17 Abs 1 S 1 WBO, § 91 VwGO
    Antragsänderung im gerichtlichen Wehrbeschwerdeverfahren; Feststellungsinteresse

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung seines Antrags auf Beurlaubung bis zum Beginn des Ruhestandes unter Fortfall der Geldbezüge und Sachbezüge

  • rewis.io

    Antragsänderung im gerichtlichen Wehrbeschwerdeverfahren; Feststellungsinteresse

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ablehnung seines Antrags auf Beurlaubung bis zum Beginn des Ruhestandes unter Fortfall der Geldbezüge und Sachbezüge

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Antragsänderung im gerichtlichen Wehrbeschwerdeverfahren

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2015, 224
 
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Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 09.02.2011 - 1 WB 59.10

    Notwendige Beiladung; Eigenart des Wehrbeschwerdeverfahrens; effektiver

    Auszug aus BVerwG, 27.05.2014 - 1 WB 59.13
    Dieses ist im gerichtlichen Verfahren nach der Wehrbeschwerdeordnung - anders als das Klageverfahren nach der Verwaltungsgerichtsordnung - als reines Antragsverfahren und nicht als kontradiktorischer Parteiprozess ausgestaltet (vgl. dazu im Einzelnen: Beschluss vom 9. Februar 2011 - BVerwG 1 WB 59.10 - BVerwGE 139, 11 = Buchholz 450.1 § 23a WBO Nr. 1, jeweils Rn. 7; ebenso schon: Beschluss vom 21. Juli 2009 - BVerwG 1 WB 18.08 - BVerwGE 134, 228 = Buchholz 449.7 § 47 SBG Nr. 1, jeweils Rn. 20; ebenso auch: Dau, WBO, 6. Aufl. 2013, § 23a Rn. 11).

    Auch der Betroffene, d.h. derjenige Soldat, über den die Beschwerde geführt wird (§ 4 Abs. 3 Satz 3 WBO), ist nicht förmlich am Verfahren beteiligt; ihm ist lediglich rechtliches Gehör zu gewähren (§ 18 Abs. 2 Satz 4 WBO; Beschluss vom 9. Februar 2011 a.a.O. Rn. 7).

  • BVerwG, 26.06.2012 - 1 WB 42.11

    Vorliegen eines subjektiven Rechts eines Berufssoldaten bei Tätigkeit im

    Auszug aus BVerwG, 27.05.2014 - 1 WB 59.13
    Auf dieser Basis entspricht es auch nach Inkrafttreten des § 23a Abs. 2 WBO der ständigen Rechtsprechung des Senats, dass die Eigenart des Wehrbeschwerdeverfahrens der Zulassung einer Antragsänderung oder Antragserweiterung im Sinne des § 91 VwGO entgegensteht (vgl. z.B. Beschlüsse vom 28. Oktober 2009 - BVerwG 1 WB 12.09 - Rn. 29, vom 23. Februar 2010 - BVerwG 1 WB 23.09 - Rn. 23 und vom 26. Juni 2012 - BVerwG 1 WB 42.11 - juris Rn. 29).

    Mit dieser Anordnung in § 17 Abs. 1 Satz 1 WBO wird der Inhalt des vorgerichtlichen Beschwerdeverfahrens des jeweiligen Antragstellers als Bezugs- und Streitgegenstand für die wehrdienstgerichtliche Überprüfung festgelegt und abgegrenzt (ebenso schon: Beschluss vom 26. Juni 2012 - BVerwG 1 WB 42.11 - juris Rn. 29).

  • BVerwG, 24.11.2009 - 1 WB 86.08

    Anhörungsrüge im Wehrbeschwerdeverfahren; Besetzung des Gerichts

    Auszug aus BVerwG, 27.05.2014 - 1 WB 59.13
    Die Bestimmung des § 19 Abs. 1 Satz 3 WBO übernimmt die für § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO in Literatur und Rechtsprechung allgemein anerkannte Interpretation, dass auch bei Erledigung eines Verpflichtungsbegehrens ein Fortsetzungsfeststellungsantrag in Betracht kommt (vgl. Beschluss vom 24. November 2009 - BVerwG 1 WB 86.08 - Rn. 20 f. m.w.N.).

    Es kann offen bleiben, ob dieses Feststellungsinteresse schon deshalb nicht durchgreift, weil der Antragsteller die erforderliche Kausalität zwischen dem geltend gemachten Schaden und der angefochtenen Entscheidung nicht dargelegt hat (vgl. zu diesem Erfordernis: Beschluss vom 24. November 2009 - BVerwG 1 WB 86.08 - Rn. 26) und deshalb fraglich ist, ob der Schadensersatzanspruch aussichtsreich erscheint.

  • BVerwG, 21.07.2009 - 1 WB 18.08

    Gesamtvertrauenspersonenausschuss; Wahlanfechtung; Wählerverzeichnis; Wahlrecht;

    Auszug aus BVerwG, 27.05.2014 - 1 WB 59.13
    Dieses ist im gerichtlichen Verfahren nach der Wehrbeschwerdeordnung - anders als das Klageverfahren nach der Verwaltungsgerichtsordnung - als reines Antragsverfahren und nicht als kontradiktorischer Parteiprozess ausgestaltet (vgl. dazu im Einzelnen: Beschluss vom 9. Februar 2011 - BVerwG 1 WB 59.10 - BVerwGE 139, 11 = Buchholz 450.1 § 23a WBO Nr. 1, jeweils Rn. 7; ebenso schon: Beschluss vom 21. Juli 2009 - BVerwG 1 WB 18.08 - BVerwGE 134, 228 = Buchholz 449.7 § 47 SBG Nr. 1, jeweils Rn. 20; ebenso auch: Dau, WBO, 6. Aufl. 2013, § 23a Rn. 11).
  • BVerwG, 23.02.2010 - 1 WB 23.09

    Erzieherische Maßnahme; Rechtsweg; Truppendienstliche Maßnahme;

    Auszug aus BVerwG, 27.05.2014 - 1 WB 59.13
    Auf dieser Basis entspricht es auch nach Inkrafttreten des § 23a Abs. 2 WBO der ständigen Rechtsprechung des Senats, dass die Eigenart des Wehrbeschwerdeverfahrens der Zulassung einer Antragsänderung oder Antragserweiterung im Sinne des § 91 VwGO entgegensteht (vgl. z.B. Beschlüsse vom 28. Oktober 2009 - BVerwG 1 WB 12.09 - Rn. 29, vom 23. Februar 2010 - BVerwG 1 WB 23.09 - Rn. 23 und vom 26. Juni 2012 - BVerwG 1 WB 42.11 - juris Rn. 29).
  • BVerwG, 28.10.2009 - 1 WB 12.09
    Auszug aus BVerwG, 27.05.2014 - 1 WB 59.13
    Auf dieser Basis entspricht es auch nach Inkrafttreten des § 23a Abs. 2 WBO der ständigen Rechtsprechung des Senats, dass die Eigenart des Wehrbeschwerdeverfahrens der Zulassung einer Antragsänderung oder Antragserweiterung im Sinne des § 91 VwGO entgegensteht (vgl. z.B. Beschlüsse vom 28. Oktober 2009 - BVerwG 1 WB 12.09 - Rn. 29, vom 23. Februar 2010 - BVerwG 1 WB 23.09 - Rn. 23 und vom 26. Juni 2012 - BVerwG 1 WB 42.11 - juris Rn. 29).
  • BVerwG, 18.10.2007 - 1 WB 56.06

    Ermessensentscheidung; Versetzung

    Auszug aus BVerwG, 27.05.2014 - 1 WB 59.13
    Diese Bestimmung ist nach gefestigter Rechtsprechung des Senats im Wehrbeschwerdeverfahren entsprechend anzuwenden (vgl. z.B. Beschluss vom 18. Oktober 2007 - BVerwG 1 WB 56.06 - Rn. 23 f.).
  • BVerwG, 22.06.2005 - 1 WB 1.05

    Sonderurlaub; Erholungsurlaub; Fortsetzungsfeststellungsantrag;

    Auszug aus BVerwG, 27.05.2014 - 1 WB 59.13
    Ein Fortsetzungsfeststellungsantrag ist ferner - mit den nachfolgend dargelegten Besonderheiten hinsichtlich des Feststellungsinteresses - auch dann grundsätzlich statthaft, wenn die Erledigung bereits vor Rechtshängigkeit des Antrags auf gerichtliche Entscheidung eingetreten ist, wenn der Antragsteller also nicht erst während des laufenden gerichtlichen Verfahrens auf den Fortsetzungsfeststellungsantrag übergegangen ist, sondern diesen Antrag - wie hier - von Beginn an gestellt hat (vgl. Beschluss vom 22. Juni 2005 - BVerwG 1 WB 1.05 - ).
  • BVerwG, 26.07.2011 - 1 WB 13.11

    Feststellung der Rechtswidrigkeit der Entscheidungen eines Abteilungsleiters des

    Auszug aus BVerwG, 27.05.2014 - 1 WB 59.13
    Unabhängig davon gilt nach ständiger Rechtsprechung des Senats für das so begründete Feststellungsinteresse einschränkend, dass die Erledigung des ursprünglichen Antragsbegehrens erst nach Rechtshängigkeit des Antrags auf gerichtliche Entscheidung eingetreten sein darf; (nur) in einem solchen Fall entspricht es dem Gedanken der Prozessökonomie, das ursprünglich anhängige Anfechtungs- oder Verpflichtungsbegehren mit dem Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Maßnahme oder der Entscheidung bzw. der Unterlassung fortzusetzen, um die im Verfahren vor dem Wehrdienstgericht gewonnenen Erkenntnisse für den nachfolgenden Schadensersatzprozess zu erhalten (vgl. Beschlüsse vom 23. Juni 2004 - BVerwG 1 WB 20.04 - und vom 26. Juli 2011 - BVerwG 1 WB 13.11 - Rn. 21, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 11.03.2008 - 1 WB 38.07

    Ablösung; Ausbildung am Arbeitsplatz; Flugverkehrskontrolle;

    Auszug aus BVerwG, 27.05.2014 - 1 WB 59.13
    Das Rehabilitierungsinteresse setzt voraus, dass der angefochtenen Maßnahme oder Entscheidung selbst eine diskriminierende Wirkung zuzuschreiben ist (stRspr, vgl. z.B. Beschlüsse vom 25. April 2007 - BVerwG 1 WB 27.06 - Rn. 21, vom 11. März 2008 - BVerwG 1 WB 38.07 - Rn. 23 und vom 30. September 2008 - BVerwG 1 WB 31.08 - Rn. 28 ) oder dass der jeweilige Antragsteller Umstände vorträgt, die entweder objektiv gesehen im Zusammenhang mit der angefochtenen Entscheidung auf eine Diskriminierungsabsicht oder auf eine tatsächlich durch die angegriffene Entscheidung eingetretene Diskriminierung schließen lassen (Beschluss vom 30. September 2008 a.a.O. Rn. 28 m.w.N.).
  • BVerwG, 30.09.2008 - 1 WB 31.08

    Verwendung; Studium; Diplomprüfung; Promotion.

  • BVerwG, 29.01.2013 - 1 WB 60.11

    Konkurrentenstreit; Auswahlentscheidung; Grundsatz der Bestenauslese; "im

  • BVerfG, 09.06.2016 - 1 BvR 2453/12

    Der Zugang zu mehreren Instanzen darf nicht unzumutbar erschwert werden

    In der fachgerichtlichen Rechtsprechung ist im Übrigen geklärt, dass sich das notwendige Feststellungsinteresse in einer solchen Situation bereits aus der Geltendmachung einer fortdauernden faktischen Grundrechtsbeeinträchtigung ergeben kann (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 27. Mai 2014 - BVerwG 1 WB 59.13 -, juris, Rn. 20; Schenke, in: Kopp/Schenke, VwGO, 21. Aufl. 2015, § 113 Rn. 146 m.w.N.), die hier insbesondere im Hinblick auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG gerügt wird.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.09.2019 - 8 A 4775/18

    Luftreinhalteplan für die Stadt Köln muss überarbeitet werden

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Mai 2014 - 1 WB 59.13 -, NZWehrr 2014, 255 = juris Rn. 34.
  • VGH Bayern, 15.02.2021 - 8 B 20.2352

    Sperrung eines tatsächlich-öffentlichen Wegs durch den Grundstückseigentümer

    Eine Klageänderung in diesem Sinne ist dadurch gekennzeichnet, dass der Streitgegenstand eines anhängigen Verfahrens nachträglich durch eine Erklärung des Klägers gegenüber dem Gericht geändert wird, etwa durch einen weiteren Antrag ergänzt oder durch ein neues Begehren ersetzt wird (vgl. BVerwG, U.v. 18.8.2005 - 4 C 13.04 - BVerwGE 124, 132 = juris Rn. 21; B.v. 27.5.2014 - 1 WB 59.13 - Buchholz 450.1 § 23a WBO Nr. 2 Rn. 34).
  • BVerwG, 26.10.2017 - 1 WB 41.16

    Auswahlentscheidung; Bedarfslage; Bedarfsträgerforderungen;

    a) Es liegt keine - im gerichtlichen Antragsverfahren nach der Wehrbeschwerdeordnung unzulässige (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Mai 2014 - 1 WB 59.13 - juris Rn. 20 ff.) - Antragsänderung vor.
  • BVerwG, 31.01.2018 - 1 WB 12.17

    Ausgleich für geleistete Mehrarbeit; Fluglehrer der Luftwaffe; Mehrarbeit;

    Darin liegt keine Antragsänderung im Sinne des § 91 VwGO, die im Wehrbeschwerdeverfahren unzulässig ist (BVerwG, Beschluss vom 27. Mai 2014 - 1 WB 59.13 - Buchholz 450.1 § 23a WBO Nr. 2 Rn. 30 ff.).
  • BVerwG, 27.08.2015 - 1 WB 59.14

    Konkurrentenstreit; Vergleichbarkeit einer Sonderbeurteilung

    In der Sache hat der Antragsteller damit im gerichtlichen Verfahren eine Antragsänderung vorgenommen, die aber - anders als im allgemeinen verwaltungsgerichtlichen Verfahren (§ 91 VwGO) - im Wehrbeschwerdeverfahren nicht zulässig ist (stRspr, ausführlich: BVerwG, Beschluss vom 27. Mai 2014 - 1 WB 59.13 - Buchholz 450.1 § 23a WBO Nr. 2 Rn. 30 ff.).
  • BVerwG, 15.12.2022 - 1 WB 17.22

    Antrag gegen isolierte Unterbringung

    aa) Hiermit wäre zum einen eine im Wehrbeschwerdeverfahren unzulässige Antragsänderung verbunden (BVerwG, Beschlüsse vom 27. Juli 1977 - 1 WB 19.76 - NZWehrr 1978, 26, vom 27. Mai 2014 - 1 WB 59.13 - Buchholz 450.1 § 23a WBO Nr. 2 Rn. 30 ff. und vom 31. Januar 2018 - 1 WB 12.17 - juris Rn. 25).

    Voraussetzung für die Zulässigkeit eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung im Sinne des § 17 Abs. 1 Satz 1 WBO (hier i. V. m. § 21 Abs. 2 Satz 1 WBO) ist die inhaltliche Identität zwischen dem Gegenstand des gerichtlichen Antragsverfahrens und dem des vorgerichtlichen Beschwerdeverfahrens (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 27. Mai 2014 - 1 WB 59.13 - Buchholz 450.1 § 23a WBO Nr. 2 Rn. 36, vom 22. Juni 2017 - 1 WB 15.17 - juris Rn. 23 und vom 26. September 2019 - 1 WB 26.18 - juris Rn. 15).

  • BVerwG, 27.05.2014 - 1 WB 55.13

    Vorübergehende Übertragung von Aufgaben eines höherwertigen Dienstpostens;

    § 91 VwGO ist im gerichtlichen Antragsverfahren nach der Wehrbeschwerdeordnung nicht entsprechend anwendbar (stRspr, vgl. ausführlich Beschluss vom 27. Mai 2014 - BVerwG 1 WB 59.13 -).
  • BVerwG, 31.08.2017 - 1 WB 36.16

    Versetzungsantrag; Erledigung; Fortsetzungsfeststellungsantrag

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats gilt für das mit der Absicht der Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs begründete Fortsetzungsfeststellungsinteresse einschränkend, dass die Erledigung des ursprünglichen Antragsbegehrens erst nach Rechtshängigkeit des Antrags auf gerichtliche Entscheidung eingetreten sein darf; (nur) in einem solchen Fall entspricht es dem Gedanken der Prozessökonomie, das ursprünglich anhängige Anfechtungs- oder Verpflichtungsbegehren mit dem Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Maßnahme oder der Entscheidung bzw. der Unterlassung fortzusetzen, um die im Verfahren vor dem Wehrdienstgericht gewonnenen Erkenntnisse für den nachfolgenden Schadensersatzprozess zu erhalten (z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 8. Mai 2001 - 1 WB 15.01 - Buchholz 442.40 § 30 LuftVG Nr. 6 S. 2, vom 26. Juli 2011 - 1 WB 13.11 - Rn. 21 und vom 27. Mai 2014 - 1 WB 59.13 - juris Rn. 26 m.w.N.).
  • BVerwG, 31.01.2018 - 1 WB 13.17

    Begründetheit der Selbstanzeige eines ehrenamtlichen Richters; Ablehnung einer

    Darin liegt keine Antragsänderung im Sinne des § 91 VwGO, die im Wehrbeschwerdeverfahren unzulässig ist (BVerwG, Beschluss vom 27. Mai 2014 - 1 WB 59.13 - Buchholz 450.1 § 23a WBO Nr. 2 Rn. 30 ff.).
  • BVerwG, 03.07.2014 - 1 WB 31.13

    Versetzung eines Kapitänleutnants auf einen anderen Dienstposten

  • BVerwG, 15.12.2022 - 1 WB 53.21

    Voraussetzung für die Zulässigkeit eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung §

  • BVerwG, 26.01.2017 - 1 WB 47.15

    Zulassung zum LGAN oder LGAI Lehrgang; Altersdiskriminierung; Bestenauslese

  • OVG Hamburg, 02.03.2022 - 3 Bf 177/20

    Statthafte Klageart bei Streit um Inhalt und Auslegung eines Verwaltungsakts;

  • BVerwG, 27.05.2020 - 1 WB 71.19

    Antrag in einem Wehrbeschwerdeverfahren auf gerichtliche Entscheidung in einem

  • BVerwG, 25.06.2020 - 1 WRB 3.19

    Streit um die Verlängerung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit eines

  • BVerwG, 14.12.2017 - 1 WB 16.17

    Verwendungsentscheidung nach der Auswahlkonferenz; Akteneinsichts- und

  • BVerwG, 22.06.2017 - 1 WB 15.17

    Einstellung des Verfahrens; Qualifizierung zum Notfallsanitäter

  • BVerwG, 24.05.2016 - 1 WB 4.16

    Rüge gegen Richtwerte bei Beurteilungen; Eingriff in subjektives Recht des

  • BVerwG, 27.09.2017 - 1 WB 33.17

    Rüge der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im

  • BVerwG, 25.02.2016 - 1 WB 6.15

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung wegen Untätigkeit; Frist

  • BVerwG, 30.09.2020 - 1 WB 78.19

    Verlängerung einer Beurlaubung eines Stabshauptmanns bis zum Dienstzeitende zur

  • BVerwG, 30.09.2020 - 1 WB 56.19

    Auswahl für die Teilnahme am Lehrgang Generalstabs-/Admiralstabsdienst National

  • BVerwG, 17.04.2019 - 1 WB 18.18

    Heimatnahe Versetzung; unzulässige Antragsänderung; Berufstätigkeit der Ehefrau

  • BVerwG, 28.06.2018 - 1 WRB 1.18

    Beschwerdegegenstand; Gegenstand der weiteren Beschwerde; Rechtliches Gehör;

  • BVerwG, 30.06.2016 - 1 WB 17.15

    Berücksichtigung beim Auswahlverfahren; höherwertiger Dienstposten; Frist;

  • BVerwG, 25.02.2016 - 1 WB 7.15

    Weitere Beschwerde wegen Untätigkeit; Antrag auf gerichtliche Entscheidung wegen

  • BVerwG, 03.05.2019 - 1 WNB 3.18

    Gerichtlicher Streitgegenstand; Mitbestimmungsrecht bei dienstlicher

  • BVerwG, 14.06.2019 - 1 WB 35.18

    Wechsel eines Oberstabsgefreiten in die Laufbahn der Fachunteroffiziere des

  • BVerwG, 03.06.2019 - 1 WNB 4.18

    Anhörung der Vertrauensperson; Antragserweiterung; Kostenfreistellung;

  • BVerwG, 26.01.2023 - 1 WB 41.21

    Unbegründeter Antrag eines freigestellten Soldaten auf eine fiktive Versetzung

  • BVerwG, 26.01.2023 - 1 WB 3.22

    Verwirkung des Antrags auf Neubildung einer Referenzgruppe

  • BVerwG, 26.01.2022 - 1 WB 31.21

    Zulassung zum Aufstieg in die Laufbahn der Feldwebel des allgemeinen Fachdienstes

  • BVerwG, 21.03.2019 - 1 WB 37.18

    Vororientierung eines Soldaten über eine von der Personalführung beabsichtigte

  • BVerwG, 28.04.2015 - 1 WB 42.14

    Beurteilung eines Soldaten in der Laufbahn des militärfachlichen Dienstes

  • VGH Bayern, 12.09.2017 - 6 ZB 17.587

    Übernahme eines Zeitsoldaten als Berufssoldat - Fortsetzungsfeststellungsklage

  • BVerwG, 05.02.2015 - 1 WB 24.14

    Anspruch eines Zeitsoldaten auf Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des

  • BVerwG, 26.09.2019 - 1 WB 26.18

    Anfechtung der Versetzung eines Soldaten; Dienstliches Bedürfnis für die

  • BVerwG, 14.12.2018 - 1 WB 49.17

    Referenzgruppenbildung für ein freigestelltes Personalratsmitglied i.R.d.

  • BVerwG, 26.09.2019 - 1 WB 25.18

    Rückwirkende Aufhebung von Elternzeit; unzulässiger und unbegründeter Antrag auf

  • BVerwG, 22.06.2017 - 1 WB 14.17

    Anspruch eines Soldaten auf Nachqualifizierung zum Notfallsanitäter während der

  • BVerwG, 14.12.2018 - 1 WB 31.18

    Fiktive Versetzung eines freigestellten Personalratsmitglieds auf einen

  • BVerwG, 31.08.2017 - 1 WB 46.16

    Festlegung der Dauer einer für die Erstellung einer Laufbahnbeurteilung

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