Rechtsprechung
BVerwG, 27.05.2015 - 2 B 16.15 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
- Bundesverwaltungsgericht
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 13 BDG, § 60 Abs 2 S 2 BDG
Entscheidung des Dienstherrn und gerichtliche Disziplinarbefugnis
- Wolters Kluwer
Verstoß eines Postbetriebsassistenten gegen die ihm obliegenden Pflichten zur uneigennützigen Amtsführung durch das Einbehalten sowie die verspätete Abrechnung von Nachnahmebeträgen
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BDG § 60 Abs. 2 S. 2; BDG § 69
Verstoß eines Postbetriebsassistenten gegen die ihm obliegenden Pflichten zur uneigennützigen Amtsführung durch das Einbehalten sowie die verspätete Abrechnung von Nachnahmebeträgen - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Verstoß gegen den Amtsermittlungsgrundsatz - und seine Rüge
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Disziplinarhöchstrmaßnahme - trotz vorläufiger Weiterbeschäftigung
Verfahrensgang
- VG Oldenburg, 04.06.2014 - 14 A 4951/13
- OVG Niedersachsen, 12.01.2015 - 6 LD 1/14
- BVerwG, 27.05.2015 - 2 B 16.15
Wird zitiert von ... (10)
- VG Berlin, 12.12.2019 - 80 K 7.19
Bei Arbeitszeit geschummelt: Ehemann von Familienministerin Franziska Giffey …
Der Entscheidung des Dienstherrn, den Beklagten nach dem Aufdecken seines Fehlverhaltens unverändert weiter zu beschäftigen, kommt für die zu treffende Entscheidung über die angemessene Disziplinarmaßnahme grundsätzlich keine Bedeutung zu (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Mai 2015 - 2 B 16/15 - juris Rn. 8 m.w.N.) Denn das Disziplinargericht ist weder in tatsächlicher noch in rechtlicher Hinsicht an die Wertungen des Dienstherrn gebunden (siehe schon oben). - BGH, 28.08.2019 - NotSt (Brfg) 1/18
Entfernung eines Notars aus dem Amt aufgrund mehrfacher Verstöße gegen …
Die Sache ist von dem Senat für Notarsachen als weiterer Tatsacheninstanz im Rahmen der Berufungsanträge (§ 129 VwGO) ohne Bindung an den Vortrag der Beteiligten grundsätzlich im selben Umfang wie durch das Gericht erster Instanz in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht nachzuprüfen, § 109 BNotO, § 65 Abs. 1, § 3 BDG, § 128 VwGO (…vgl. Schenke in Kopp/Schenke, VwGO, 24. Aufl., § 128 Rn. 1;… Bormann/Hüren in Eylmann/Vaasen, BNotO, BeurkG, 4. Aufl., § 109 BNotO Rn. 1 ff.; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 27. Mai 2015 - 2 B 16/15, juris Rn. 12; BVerwG…, Beschluss vom 28. Januar 2015 - 2 B 15/14, juris Rn. 17). - OVG Schleswig-Holstein, 29.01.2018 - 14 MB 3/17
Anforderungen an die vorläufige Dienstenthebung eines Beamten; Notwendigkeit …
Insbesondere kann sich der Dienstherr aus finanziellen Gründen für eine Weiterbeschäftigung entschieden haben, weil der Beamte auch während des laufenden Verfahrens weiterhin alimentiert wird (…BVerwG, Urteile vom 26. August 1997 - 1 D 68.96 - Buchholz 232 § 54 Satz 2 BBG Nr. 13 S. 40, vom 19. Mai 1998 - 1 D 37.97 - juris Rn. 20 …und vom 28. Februar 2013 - 2 C 3.12 - juris-Rn. 42; Beschlüsse vom 27. Mai 2015 - 2 B 16.15 - juris Rn. 8…, vom 20. November 2012 - 2 B 56.12 - juris Rn. 18, …und vom 27. September 2017 - 2 B 6.17 -, juris Rn. 7).
- VGH Bayern, 30.09.2020 - 16a D 18.1764
Disziplinarmaßnahme - Aberkennung des Ruhegehalts
Eine Ausnahme von diesem Grundsatz kann allenfalls bei Vorliegen besonderer Umstände des Einzelfalls in Betracht kommen (vgl. zum Ganzen: BVerwG, B.v. 27.5.2015 - 2 B 16.15 - juris Rn. 8 m.w.N.). - OVG Rheinland-Pfalz, 21.04.2020 - 3 A 11075/19
Aussage; Beweiswürdigung; Bindung; Bindungswirkung; Dienstvergehen; …
Eine Ausnahme von diesem Grundsatz kann allenfalls bei Vorliegen besonderer Umstände des Einzelfalls in Betracht kommen (vgl. zum Ganzen: BVerwG, Beschluss vom 27. Mai 2015 - 2 B 16.15 -, juris Rn. 8). - BVerwG, 27.09.2017 - 2 B 6.17
Weiterbeschäftigung eines Beamten nach Aufdeckung eines Dienstvergehens; …
Insbesondere kann sich der Dienstherr aus finanziellen Gründen für eine Weiterbeschäftigung entschieden haben, weil der Beamte auch während des laufenden Verfahrens weiterhin alimentiert wird (…BVerwG, Urteile vom 26. August 1997 - 1 D 68.96 - Buchholz 232 § 54 Satz 2 BBG Nr. 13 S. 40, vom 19. Mai 1998 - 1 D 37.97 - juris Rn. 20 …und vom 28. Februar 2013 - 2 C 3.12 - BVerwGE 146, 98 Rn. 42; Beschluss vom 27. Mai 2015 - 2 B 16.15 - Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 32 Rn. 8). - OVG Schleswig-Holstein, 16.11.2016 - 14 LB 3/15
Entfernung aus dem Beamtenverhältnis
Der Entscheidung des Dienstherrn, den Beamten nach dem Aufdecken seines Fehlverhaltens unverändert oder anderweitig weiter zu beschäftigen, kommt grundsätzlich keine Bedeutung zu (BVerwG, Beschluss vom 27. Mai 2015 - 2 B 16.15 -, Rn. 8, juris) Dass der Kläger das Ergebnis des Strafverfahrens abgewartet hat, kann nicht als Vertrauensbeweis gewertet werden. - BVerwG, 17.04.2020 - 2 B 3.20
Keine erneute Beteiligung des Personalrats bei Heilung eines Mangels der …
Insbesondere kann sich der Dienstherr aus finanziellen Gründen für eine Weiterbeschäftigung entschieden haben, weil der Beamte auch während des laufenden Verfahrens weiterhin alimentiert wird (…BVerwG, Urteile vom 26. August 1997 - 1 D 68.96 - Buchholz 232 § 54 Satz 2 BBG Nr. 13 S. 40, vom 19. Mai 1998 - 1 D 37.97 - juris Rn. 20 …und vom 28. Februar 2013 - 2 C 3.12 - BVerwGE 146, 98 Rn. 42; Beschlüsse vom 27. Mai 2015 - 2 B 16.15 - Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 32 Rn. 8 …und vom 27. September 2017 - 2 B 6.17 - Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 45 Rn. 7). - BVerwG, 12.02.2019 - 2 B 6.19
Darlegungsanforderungen der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; …
In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, dass der Entscheidung des Dienstherrn, den Beamten nach Aufdeckung seines Fehlverhaltens unverändert oder anderweitig weiter zu beschäftigen, für die von den Gerichten aufgrund ihrer eigenständigen Disziplinarbefugnis zu treffende Entscheidung über die angemessene Disziplinarmaßnahme grundsätzlich keine Bedeutung zukommt (BVerwG…, Urteil vom 28. Februar 2013 - 2 C 3.12 - BVerwGE 148, 98 Rn. 42 f. und Beschluss vom 27. Mai 2015 - 2 B 16.15 - Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 32 Rn. 8, jeweils m.w.N.). - VG Ansbach, 12.12.2019 - AN 13b D 19.00637
Entfernung aus den Beamtenverhältnis
Dementsprechend kommt dem Entschluss des Dienstherrn, den Beamten nach dem Aufdecken seines Fehlverhaltens unverändert oder anderweitig zu beschäftigen, für die von den Verwaltungsgerichten zu treffende Entscheidung über die angemessene Disziplinarmaßnahme grundsätzlich keine Bedeutung zu (vgl. BVerwG, B.v. 27.5.2015 - 2 B 16/15 - juris Rn. 8 m.w.N.;… BayVGH, U.v. 3.5.2017 - 16a D 15.2087 -, Rn. 63, juris).