Rechtsprechung
   BVerwG, 27.05.2015 - 2 B 16.15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,14892
BVerwG, 27.05.2015 - 2 B 16.15 (https://dejure.org/2015,14892)
BVerwG, Entscheidung vom 27.05.2015 - 2 B 16.15 (https://dejure.org/2015,14892)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Mai 2015 - 2 B 16.15 (https://dejure.org/2015,14892)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,14892) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 13 BDG, § 60 Abs 2 S 2 BDG
    Entscheidung des Dienstherrn und gerichtliche Disziplinarbefugnis

  • Wolters Kluwer

    Verstoß eines Postbetriebsassistenten gegen die ihm obliegenden Pflichten zur uneigennützigen Amtsführung durch das Einbehalten sowie die verspätete Abrechnung von Nachnahmebeträgen

  • rewis.io

    Entscheidung des Dienstherrn und gerichtliche Disziplinarbefugnis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BDG § 60 Abs. 2 S. 2; BDG § 69
    Verstoß eines Postbetriebsassistenten gegen die ihm obliegenden Pflichten zur uneigennützigen Amtsführung durch das Einbehalten sowie die verspätete Abrechnung von Nachnahmebeträgen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verstoß gegen den Amtsermittlungsgrundsatz - und seine Rüge

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Disziplinarhöchstrmaßnahme - trotz vorläufiger Weiterbeschäftigung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 28.07.2011 - 2 C 16.10

    Außerdienstliche Steuerhinterziehung; Hinterziehungsbetrag in siebenstelliger

    Auszug aus BVerwG, 27.05.2015 - 2 B 16.15
    Dabei sind die Gerichte weder in tatsächlicher noch in rechtlicher Hinsicht an die Wertungen des Dienstherrn gebunden (stRspr, BVerwG, Urteile vom 29. Mai 2008 - 2 C 59.07 - Buchholz 235.1 § 70 BDG Nr. 3 Rn. 11 und vom 28. Juli 2011 - 2 C 16.10 - BVerwGE 140, 185 Rn. 18).
  • BVerwG, 06.03.1995 - 6 B 81.94

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache als

    Auszug aus BVerwG, 27.05.2015 - 2 B 16.15
    Bei einem behaupteten Verstoß gegen den Amtsermittlungsgrundsatz (§ 86 Abs. 1 VwGO sowie § 58 Abs. 1 und § 3 BDG) muss dementsprechend nicht nur substantiiert dargelegt werden, hinsichtlich welcher tatsächlicher Umstände Aufklärungsbedarf bestanden hat, sondern auch, welche für geeignet und erforderlich gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht gekommen wären und welche tatsächlichen Feststellungen bei Durchführung der unterbliebenen Sachverhaltsaufklärung voraussichtlich getroffen worden wären; weiterhin muss entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. März 1995 - 6 B 81.94 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 265 S. 9).
  • BVerwG, 14.01.1998 - 11 C 11.96

    Bundesverwaltungsgericht bestätigt die Aufhebung der neuen Ersten Teilgenehmigung

    Auszug aus BVerwG, 27.05.2015 - 2 B 16.15
    Entsprechend § 86 Abs. 1 VwGO folgt daraus für das Gericht die Pflicht, diejenigen Maßnahmen der Sachaufklärung zu ergreifen, die sich auf der Basis seines Rechtsstandpunkts nach Lage der Dinge aufdrängen (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 14. Januar 1998 - 11 C 11.96 - BVerwGE 106, 115 und vom 28. Juli 2011 - 2 C 28.10 - BVerwGE 140, 199 Rn. 25).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 27.05.2015 - 2 B 16.15
    Grundsätzliche Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine - vom Beschwerdeführer zu bezeichnende - grundsätzliche, bisher höchstrichterlich nicht beantwortete Rechtsfrage aufwirft, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder einer Weiterentwicklung des Rechts revisionsgerichtlicher Klärung bedarf und die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird (stRspr, BVerwG, Beschluss vom 2. Oktober 1961 - 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 ).
  • BVerwG, 10.11.1992 - 3 B 52.92

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 27.05.2015 - 2 B 16.15
    Danach muss ein Verfahrensmangel sowohl in den ihn (vermeintlich) begründenden Tatsachen als auch in seiner rechtlichen Würdigung substantiiert dargetan werden (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 10. November 1992 - 3 B 52.92 - Buchholz 303 § 314 ZPO Nr. 5 S. 2 und vom 19. August 1997 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14 f.).
  • BVerwG, 21.06.2000 - 1 D 49.99

    Veruntreuung von Nachnahmegeld in Höhe von 220 DM durch einen Beamten - Keine

    Auszug aus BVerwG, 27.05.2015 - 2 B 16.15
    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz kann allenfalls bei Vorliegen besonderer Umstände des Einzelfalls in Betracht kommen (Urteile vom 19. Mai 1998 - 1 D 37.97 - juris Rn. 20 und vom 21. Juni 2000 - 1 D 49.99 - juris Rn. 18).
  • BVerwG, 28.07.2011 - 2 C 28.10

    Zeitsoldat; Betäubungsmittelkonsum; fristlose Entlassung, Amtsaufklärung;

    Auszug aus BVerwG, 27.05.2015 - 2 B 16.15
    Entsprechend § 86 Abs. 1 VwGO folgt daraus für das Gericht die Pflicht, diejenigen Maßnahmen der Sachaufklärung zu ergreifen, die sich auf der Basis seines Rechtsstandpunkts nach Lage der Dinge aufdrängen (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 14. Januar 1998 - 11 C 11.96 - BVerwGE 106, 115 und vom 28. Juli 2011 - 2 C 28.10 - BVerwGE 140, 199 Rn. 25).
  • BVerwG, 28.02.2013 - 2 C 3.12

    Uneigennützige Amtsführung; Verbot der Vorteilsannahme; Bestechlichkeit; Anschein

    Auszug aus BVerwG, 27.05.2015 - 2 B 16.15
    Dementsprechend kommt der Entscheidung des Dienstherrn, den Beamten nach dem Aufdecken seines Fehlverhaltens unverändert oder anderweitig weiter zu beschäftigen, für die von den Gerichten zu treffende Entscheidung über die angemessene Disziplinarmaßnahme grundsätzlich keine Bedeutung zu (BVerwG, Urteil vom 28. Februar 2013 - 2 C 3.12 - BVerwGE 148, 98 Rn. 42 f. m.w.N.).
  • BVerwG, 19.05.1998 - 1 D 37.97

    Inkenntnissetzung eines zur Fahndung Ausgeschriebenen über den Haftbefehl durch

    Auszug aus BVerwG, 27.05.2015 - 2 B 16.15
    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz kann allenfalls bei Vorliegen besonderer Umstände des Einzelfalls in Betracht kommen (Urteile vom 19. Mai 1998 - 1 D 37.97 - juris Rn. 20 und vom 21. Juni 2000 - 1 D 49.99 - juris Rn. 18).
  • BVerwG, 29.05.2008 - 2 C 59.07

    Entfernung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis wegen einer rechtskräftigen

    Auszug aus BVerwG, 27.05.2015 - 2 B 16.15
    Dabei sind die Gerichte weder in tatsächlicher noch in rechtlicher Hinsicht an die Wertungen des Dienstherrn gebunden (stRspr, BVerwG, Urteile vom 29. Mai 2008 - 2 C 59.07 - Buchholz 235.1 § 70 BDG Nr. 3 Rn. 11 und vom 28. Juli 2011 - 2 C 16.10 - BVerwGE 140, 185 Rn. 18).
  • BVerwG, 29.03.2012 - 2 A 11.10

    Mangel des Disziplinarverfahrens; Wesentlichkeit des Mangels;

  • VG Berlin, 12.12.2019 - 80 K 7.19

    Bei Arbeitszeit geschummelt: Ehemann von Familienministerin Franziska Giffey

    Der Entscheidung des Dienstherrn, den Beklagten nach dem Aufdecken seines Fehlverhaltens unverändert weiter zu beschäftigen, kommt für die zu treffende Entscheidung über die angemessene Disziplinarmaßnahme grundsätzlich keine Bedeutung zu (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Mai 2015 - 2 B 16/15 - juris Rn. 8 m.w.N.) Denn das Disziplinargericht ist weder in tatsächlicher noch in rechtlicher Hinsicht an die Wertungen des Dienstherrn gebunden (siehe schon oben).
  • BGH, 28.08.2019 - NotSt (Brfg) 1/18

    Verhängung einer Geldbuße bei standeswidrigem Beurkundungsverhalten eines Notars

    Die Sache ist von dem Senat für Notarsachen als weiterer Tatsacheninstanz im Rahmen der Berufungsanträge (§ 129 VwGO) ohne Bindung an den Vortrag der Beteiligten grundsätzlich im selben Umfang wie durch das Gericht erster Instanz in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht nachzuprüfen, § 109 BNotO, § 65 Abs. 1, § 3 BDG, § 128 VwGO (vgl. Schenke in Kopp/Schenke, VwGO, 24. Aufl., § 128 Rn. 1; Bormann/Hüren in Eylmann/Vaasen, BNotO, BeurkG, 4. Aufl., § 109 BNotO Rn. 1 ff.; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 27. Mai 2015 - 2 B 16/15, juris Rn. 12; BVerwG, Beschluss vom 28. Januar 2015 - 2 B 15/14, juris Rn. 17).
  • OVG Niedersachsen, 22.03.2023 - 3 LD 10/22

    Entfernung aus dem Beamtenverhältnis; Justizvollzugsdienst; Psychologische

    Allenfalls in Ausnahmefällen kann die Weiterbeschäftigung aufgrund besonderer Umstände als Indiz für einen nicht vollständigen Vertrauensverlust in Betracht kommen ( BVerwG, Beschluss vom 27.5.2015 - BVerwG 2 B 16.15 -, juris Rn. 8 m. w. N.).
  • VGH Bayern, 30.09.2020 - 16a D 18.1764

    Disziplinarmaßnahme - Aberkennung des Ruhegehalts wegen Untreue betreffend

    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz kann allenfalls bei Vorliegen besonderer Umstände des Einzelfalls in Betracht kommen (vgl. zum Ganzen: BVerwG, B.v. 27.5.2015 - 2 B 16.15 - juris Rn. 8 m.w.N.).
  • BVerwG, 12.08.2021 - 2 VR 6.21

    Kinderpornographische Schriften; vorläufige Dienstenthebung und teilweise

    Insbesondere kann sich der Dienstherr aus finanziellen Gründen für eine Weiterbeschäftigung entschieden haben, weil der Beamte auch während des laufenden Verfahrens weiterhin alimentiert wird (BVerwG, Urteile vom 26. August 1997 - 1 D 68.96 - Buchholz 232 § 54 Satz 2 BBG Nr. 13 S. 40, vom 19. Mai 1998 - 1 D 37.97 - Rn. 20 und vom 28. Februar 2013 - 2 C 3.12 - BVerwGE 146, 98 Rn. 42; Beschlüsse vom 27. Mai 2015 - 2 B 16.15 - Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 32 Rn. 8 und vom 27. September 2017 - 2 B 6.17 - Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 45 Rn. 7).
  • OVG Schleswig-Holstein, 29.01.2018 - 14 MB 3/17

    Aussetzung der vorläufigen Dienstenthebung: Übertragbarkeit der Erwägungen des

    Insbesondere kann sich der Dienstherr aus finanziellen Gründen für eine Weiterbeschäftigung entschieden haben, weil der Beamte auch während des laufenden Verfahrens weiterhin alimentiert wird (BVerwG, Urteile vom 26. August 1997 - 1 D 68.96 - Buchholz 232 § 54 Satz 2 BBG Nr. 13 S. 40, vom 19. Mai 1998 - 1 D 37.97 - juris Rn. 20 und vom 28. Februar 2013 - 2 C 3.12 - juris-Rn. 42; Beschlüsse vom 27. Mai 2015 - 2 B 16.15 - juris Rn. 8, vom 20. November 2012 - 2 B 56.12 - juris Rn. 18, und vom 27. September 2017 - 2 B 6.17 -, juris Rn. 7).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.04.2020 - 3 A 11075/19

    Entfernung eines Lehrers aus dem Dienst nach rechtskräftiger strafgerichtlicher

    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz kann allenfalls bei Vorliegen besonderer Umstände des Einzelfalls in Betracht kommen (vgl. zum Ganzen: BVerwG, Beschluss vom 27. Mai 2015 - 2 B 16.15 -, juris Rn. 8).
  • BVerwG, 17.04.2020 - 2 B 3.20

    Keine erneute Beteiligung des Personalrats bei Heilung eines Mangels der

    Insbesondere kann sich der Dienstherr aus finanziellen Gründen für eine Weiterbeschäftigung entschieden haben, weil der Beamte auch während des laufenden Verfahrens weiterhin alimentiert wird (BVerwG, Urteile vom 26. August 1997 - 1 D 68.96 - Buchholz 232 § 54 Satz 2 BBG Nr. 13 S. 40, vom 19. Mai 1998 - 1 D 37.97 - juris Rn. 20 und vom 28. Februar 2013 - 2 C 3.12 - BVerwGE 146, 98 Rn. 42; Beschlüsse vom 27. Mai 2015 - 2 B 16.15 - Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 32 Rn. 8 und vom 27. September 2017 - 2 B 6.17 - Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 45 Rn. 7).
  • BVerwG, 27.09.2017 - 2 B 6.17

    Weiterbeschäftigung eines Beamten nach Aufdeckung eines Dienstvergehens;

    Insbesondere kann sich der Dienstherr aus finanziellen Gründen für eine Weiterbeschäftigung entschieden haben, weil der Beamte auch während des laufenden Verfahrens weiterhin alimentiert wird (BVerwG, Urteile vom 26. August 1997 - 1 D 68.96 - Buchholz 232 § 54 Satz 2 BBG Nr. 13 S. 40, vom 19. Mai 1998 - 1 D 37.97 - juris Rn. 20 und vom 28. Februar 2013 - 2 C 3.12 - BVerwGE 146, 98 Rn. 42; Beschluss vom 27. Mai 2015 - 2 B 16.15 - Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 32 Rn. 8).
  • BVerwG, 26.04.2023 - 2 B 41.22

    Aberkennung ihres Ruhegehalts; Anforderungen an eine disziplinare

    Zudem kann die Entscheidung des Dienstherrn, den Beamten weiter zu beschäftigen, die Führung der Dienstgeschäfte zu verbieten oder ihn zu suspendieren, auf Umständen beruhen, die für die vom Gericht zu bestimmende Disziplinarmaßnahme - hier im Sinne vom § 5 LDG BB - nicht von Bedeutung sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Februar 2013 - 2 C 3.12 - BVerwGE 148, 98 Rn. 42 f. m. w. N.; Beschluss vom 27. Mai 2015 - 2 B 16.15 - Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 32 Rn. 8).
  • OVG Schleswig-Holstein, 16.11.2016 - 14 LB 3/15

    Entfernung aus dem Beamtenverhältnis

  • VG Ansbach, 12.12.2019 - AN 13b D 19.00637

    Disziplinarrechtliche Höchstmaßnahme bei Urkundenfälschung durch Lehrer

  • BVerwG, 12.02.2019 - 2 B 6.19

    Darlegungsanforderungen der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision;

  • VGH Bayern, 24.11.2021 - 16a D 20.183

    Disziplinarmaßnahme der Zurückstufung wegen Manipulationen an Abschlussprüfung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht