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   BVerwG, 27.06.1974 - I C 10.73   

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BVerwG, 27.06.1974 - I C 10.73 (https://dejure.org/1974,261)
BVerwG, Entscheidung vom 27.06.1974 - I C 10.73 (https://dejure.org/1974,261)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Juni 1974 - I C 10.73 (https://dejure.org/1974,261)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Sachliche Voraussetzungen der Sachverständigenordnung (SachVO) für den Widerruf der Bestellung - Berufsausübung des Schriftsachverständigen als 'freier Beruf' - Nachweis der besonderen Sachkunde und der erforderlichen Eignung - Leben in 'geordneten wirtschaftlichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    GewO § 36 § 53 Abs. 2

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 45, 235
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 11.12.1972 - I C 5.71
    Auszug aus BVerwG, 27.06.1974 - I C 10.73
    Es ist Sache des Antragstellers, der zuständigen Behörde seine besondere Sachkunde nachzuweisen (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 11. Dezember 1972 - BVerwG I C 5.71 - [GewArch. 1973, 263]).
  • BVerwG, 06.11.1959 - I C 204.58

    Rechtmäßigkeit eines Widerrufs der Bestellung als öffentlich bestellter und

    Auszug aus BVerwG, 27.06.1974 - I C 10.73
    Die Ungewißheit wurde dadurch hervorgerufen, daß einerseits die neue Fassung des Gesetzes das Wort "nur" enthält und andererseits nicht klar ersichtlich ist, ob der Gesetzgeber damit die bisherige Rechtspraxis ablehnte, die zwischen der Rücknahme nach § 53 GewO und dem gesetzlich nicht geregelten Widerruf der Bestellung unterschied (Preußisches OVG, Urteil vom 3. März 1927 [OVG Bd. 81, 399 = GewArch. Bd. 25, 68 mit Anm. von Rohrscheidt]; Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 6. November 1959 - BVerwG I C 204.58 - [GewArch. 1960, 183 = NJW 1960, 690 [BVerwG 06.11.1959 - I C 204/58]]).
  • BVerwG, 13.12.1963 - VI C 203.61

    Zur Frage, ob bei Entlassung eines schwerbeschädigten Widerrufsbeamten die

    Auszug aus BVerwG, 27.06.1974 - I C 10.73
    Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Dezember 1963 - BVerwG VI C 203.61 - (BVerwGE 17, 279) ist entgegen der Annahme des Berufungsgerichts und der Klägerin nicht einschlägig.
  • BVerwG, 13.07.1967 - VIII C 13.67

    Umstellung des Klageantrags als Klageänderung - Ärztliche Untersuchung und

    Auszug aus BVerwG, 27.06.1974 - I C 10.73
    Die Notwendigkeit der vorherigen Anhörung der Hauptfürsorgestelle wurde Demgemäß mit dem Zweck der Anhörungsvorschrift begründet (s. dazu auch BVerwGE 27, 295 [300 f.]).
  • BVerwG, 26.06.1990 - 1 C 10.88

    Öffentliche Bestellung als Sachverständiger: Sachkundenachweis

    Zwar ist die Sachverständigentätigkeit, die der Kläger ausüben möchte, kein Gewerbe im Sinne der Gewerbeordnung und damit nicht "gewerbsmäßig"; sie ist vielmehr, da sie nach den Feststellungen des Berufungsgerichts (BU S. 24) ein abgeschlossenes Fachstudium voraussetzt, freiberuflich (vgl. dazu BVerwGE 45, 235 [BVerwG 27.06.1974 - I C 10/73]; 78, 6 [BVerwG 26.06.1987 - 8 C 21/86]).

    Das ist beim Kläger der Fall (vgl. BVerwGE 45, 235 [BVerwG 27.06.1974 - I C 10/73]).

    Es bedarf des Nachweises erheblich über dem Durchschnitt liegender Kenntnisse und Fähigkeiten; ohne diesen Nachweis wäre es nicht gerechtfertigt, eine Person durch die öffentliche Bestellung aus dem Kreis ihrer Berufsgenossen herauszuheben (BVerwGE 45, 235 [BVerwG 27.06.1974 - I C 10/73]).

  • BVerwG, 17.10.1997 - 8 C 1.96

    Gewerbesteuer - Aussetzungszinsen - Abgabenvereinbarung - Erlaß von

    Denn ein im Gesetz für bestimmte Fälle nicht vorgesehener Vorläufigkeitsvermerk kann der Steuerbehörde nicht zu einer Erweiterung ihrer Möglichkeiten verhelfen (BFH, Urteil vom 1. Juni 1979 - III R 100/76 - BStBl II 1979 S. 609 ( 611); vgl. zum Widerrufsvorbehalt auch Urteil vom 27. Juni 1974 - BVerwG I C 10.73 - BVerwGE 45, 235 (241) [BVerwG 27.06.1974 - I C 10/73]).
  • VGH Bayern, 14.07.2015 - 22 ZB 14.1728

    Die hinter der regulären Bestellungsdauer zurückbleibende Befristung der

    Vermag der Bewerber den ihm obliegenden Nachweis (so ausdrücklich BVerwG, U.v. 27.6.1974 - I C 10.73 - BVerwGE 45, 235/239) besonderer Sachkunde sonst nicht zu erbringen, kommt in Betracht, dass sich die zur Entscheidung berufene Stelle vom Bewerber gefertigte Gutachten vorlegen lässt, um so in Erfahrung zu bringen, ob sich aus ihnen Rückschlüsse auf das Vorliegen oder Nichtvorliegen der Bestellungsvoraussetzungen ergeben.

    Die Annahme, dass das gesetzlich vorgegebene Kriterium der "besonderen Sachkunde" in rechtskonformer Weise auch durch die Wendung "erheblich über dem Durchschnitt liegende Fachkenntnisse" umschrieben werden kann, ist umso mehr gerechtfertigt, als sich das Bundesverwaltungsgericht wiederholt (U.v. 11.12.1972 - I C 5.71 - GewArch 1973, 263/264; U.v. 27.6.1974 - I C 10.73 - BVerwGE 45, 236/238; U.v. 26.6.1990 - 1 C 10.88 - NVwZ 1991, 268/269) der Formulierung "erheblich über dem Durchschnitt liegender Kenntnisse und Fähigkeiten" zur Illustration des durch das gesetzliche Tatbestandsmerkmal der "besonderen Sachkunde" vorgegebenen Anforderungsprofils bedient hat.

    Denn da einem Sachverständigen die Aufgabe zukommt, anderen Personen das ihnen fehlende Wissen zu vermitteln oder deren nicht hinreichende Kenntnisse zu ersetzen, hat sein Gutachten einen erheblichen, oft ausschlaggebenden Einfluss auf fremde Entscheidungen, die unter Umständen schwerwiegende Folgen für die Betroffenen haben (BVerwG, U.v. 27.6.1974 - I C 10.73 - BVerwGE 45, 235/248); die Sachverständigentätigkeit kann über die Rolle eines bloßen "Gehilfen des Richters" tatsächlich hinausgehen (BVerwG, U.v. 27.6.1974 a.a.O. S. 248).

  • OVG Sachsen, 07.05.2013 - 3 A 834/11

    Voraussetzungen des Eintritts der Bindungswirkung eines nicht vollständig

    Der Nachweis besonderer Sachkunde ist nicht schon dadurch erbracht, dass ein Bewerber seinen Beruf bisher in fachlicher Hinsicht ordnungsgemäß ausgeübt hat (BVerwG, Urt. v. 27. Juni 1974, BVerwGE 45, 235).
  • BVerwG, 24.04.1979 - 1 C 51.75

    Fehlende Eignung eines Sachverständigen wegen langsamen Arbeitens und

    Der Widerrufsvorbehalt, unter dem die Bestellung des Klägers erfolgte, ist unzulässig und entfaltet keine Rechtswirkung (Urteil des Senats vom 27. Juni 1974 - BVerwG 1 C 10.73 - [BVerwGE 45, 235]).

    Die vom Oberbundesanwalt und vom Kläger angeführten Sachverständigenordnungen haben nur die Bedeutung einer Verwaltungsvorschrift (Urteil vom 27. Juni 1974 - BVerwG 1 C 10.73 - [BVerwGE 45, 235 (248) [BVerwG 27.06.1974 - I C 10/73]]).

    Wie der Senat bereits in BVerwGE 45, 235 (248) [BVerwG 27.06.1974 - I C 10/73] betont hat, richten sich die Umstände, unter denen Bedenken gegen die Eignung bestehen, nach den Aufgaben der öffentlich bestellten Sachverständigen.

  • BVerwG, 19.05.1994 - 1 B 104.94

    Gaststättenerlaubnis - Widerruf - Nichteinhaltung der Beschränkung - Ermessen -

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, daß es bei der Prüfung der Rechtmäßigkeit eines vorbehaltenen Widerrufs eines begünstigenden Verwaltungsaktes auf die Frage der Rechtmäßigkeit des bestandskräftigen Widerrufsvorbehalts selbst nicht ankommt (Urteil vom 21. November 1986 - BVerwG 8 C 33.84 - NwVZ 1987, 498 ; vgl. auch BFH, Urteil vom 30. November 1982 - VIII R 9.80 - NwVZ 1983, 640), wenn nur der Widerruf nach dem jeweils anzuwendenden materiellen Recht überhaupt zulässigerweise vorbehalten werden kann (vgl. BVerwGE 45, 235 ).
  • OVG Sachsen, 14.03.2017 - 3 A 645/16

    Sachverständiger, öffentliche Bestellung und Vereidigung, besondere Sachkunde,

    Der Nachweis von über dem Durchschnitt liegenden Kenntnissen und Fähigkeiten ist nicht schon durch den erfolgreichen Abschluss einer entsprechenden Hochschulstudiums oder - wie hier - eine durch Zusatzausbildung mit dem Abschluss "staatlich geprüfte Technikerin" erbracht und ebenso wenig dadurch, dass ein Sachverständiger seinen Beruf bisher in fachlicher Hinsicht ordnungsgemäß ausgeübt hat (BVerwG, Urt. v. 27. Juni 1974, BVerwGE 45, 235).
  • VG Cottbus, 08.01.2008 - 1 L 390/07

    Aufnahme in die Liste der vereidigten Dolmetscher

    Die Frage, ob ein Dolmetscher persönlich geeignet ist, muss im Einzelfall anhand der besonderen Aufgaben dieser Berufsgruppe beantwortet werden (so zu § 36 Abs. 1 Satz 1 der Gewerbeordnung - GewO - BVerwG, Urteil vom 27. Juni 1974 -I C 10.73- BVerwGE 45, S. 235, zit. nach Juris, Rn. 37).

    Liegen Tatsachen bzw. Umstände vor, welche Bedenken an der persönlichen Eignung des allgemein beeidigten Dolmetschers begründen, so muss die zuständige Behörde die Ungeeignetheit des Betreffenden nicht nachzuweisen suchen; es genügen vielmehr ernsthafte, auf Tatsachen gestützte Zweifel (vgl. zur vergleichbaren Rechtslage nach § 36 Abs. 1 Satz 1 GewO VG München, Urteil vom 11. Juni 2002 - M 16 K 00.4073 - zit. nach Juris, Rn. 30; Bleutge, in: Landmann/Rohmer, GewO, Kommentar, Stand: 2007, § 36, Rn. 71, 74 m.w.N.; s. auch BVerwG, Urteil vom 27. Juni 1974 -I C 10.73- BVerwGE 25, S. 235, zit. nach Juris, Rn. 38).

  • BVerwG, 27.01.1998 - 1 C 5.97

    Berufsrecht - Voraussetzungen für die Anerkennung als Sachverständiger nach der

    Wenn es auch kein einheitliches Berufsbild des Sachverständigen gibt (vgl. Bleutge, WiVerw 1988, 1 ), wird doch regelmäßig eine abgeschlossene Berufsausbildung unabdingbar sein (vgl. aber auch Urteil des Senats vom 27. Juni 1974 - BVerwG 1 C 10.73 - BVerwGE 45, 235 [BVerwG 27.06.1974 - I C 10/73] = Buchholz 451.20 § 36 GewO Nr. 6).
  • BVerwG, 15.11.1991 - 1 B 136.91

    Eignungsbedenken gegen Sachverständigen i.S.v. § 36 Abs. 1 GewO

    Nicht nur die fachliche, sondern auch die persönliche Eignung muß dem Umstand entsprechen, daß dem Sachverständigen durch die öffentliche Bestellung eine Qualifikation zuerkannt wird, die ihn aus dem Kreis seiner Berufsgenossen heraushebt und seinen Gutachten einen erhöhten Wert verleiht (vgl. BVerwGE 45, 235 ; Urteil vom 26. Juni 1990 - BVerwG 1 C 10.88 - Buchholz 451.20 § 36 GewO Nr. 9 = GewArch 1990, 355).
  • VG Stade, 15.10.2019 - 6 A 1256/14

    Sachverständigenordnung; besondere Sachkunde; Beteiligungsverfahren; Beweislast;

  • BVerwG, 24.06.1975 - I C 23.73

    Anspruch auf öffentliche Bestellung als Sachverständiger - Maßstab für die

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.10.2000 - 5 A 2025/97

    Anfechtung von Nebenbestimmungen eines Verlängerungsbescheides bzgl. einer

  • BFH, 01.06.1979 - III R 100/76

    Investitionszulage - Rückforderung der Investitionszulage

  • KG, 07.07.2015 - 1 VA 25/14

    Automatisiertes Abrufverfahren für Grundbuchdaten: Widerrufsvorbehalt für den

  • VG Stade, 27.03.2008 - 6 A 2018/06

    ö.b.u.v. Sachverständiger: Nachweis besonderer Sachkunde

  • VG Freiburg, 13.04.2005 - 7 K 1366/03

    Sachverständiger; öffentliche Bestellung; privatrechtlich geregelte

  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.05.1976 - 2 B 7/76
  • VG Gießen, 20.02.2002 - 8 E 4718/99

    Sachverständiger; Bestellung; Zuverlässigkeit; Wettbewerbsverstöße

  • VG Gelsenkirchen, 13.04.2007 - 9 L 201/07

    Entzug der Bestellung wegen persönlicher Insolvenz?

  • VG Oldenburg, 19.09.2006 - 12 A 1737/04

    Anspruch auf Bestellung zum öffentlich vereidigten Sachverständigen; Nachweis

  • OVG Niedersachsen, 02.12.1994 - 7 K 5895/92

    Kernreaktor; Zweitgutachten; Erstattungsfähigkeit der Kosten; Zulässigkeit der

  • VG Berlin, 25.10.1989 - 14 A 284.88

    Anspruch auf Zulassung als privater Sachverständiger; Verwendung und Untersuchung

  • VG Koblenz, 13.07.1992 - 3 K 539/91

    Anspruch auf öffentliche Bestellung und Vereidung als landwirtschaftlicher

  • VG Berlin, 21.02.1979 - 4 A 85.77

    Zuständigkeit für den Erlass des Widerspruchbescheides; IHK Berlin als

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