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   BVerwG, 27.06.1984 - 9 C 44.84   

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https://dejure.org/1984,2632
BVerwG, 27.06.1984 - 9 C 44.84 (https://dejure.org/1984,2632)
BVerwG, Entscheidung vom 27.06.1984 - 9 C 44.84 (https://dejure.org/1984,2632)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Juni 1984 - 9 C 44.84 (https://dejure.org/1984,2632)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Entlastungsgesetz - Anhörung - Kläger - Fehler - Rechtliches Gehör - Revisionsgrund

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1984, 792 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 28.06.1983 - 9 C 15.83

    Berufung - Vereinfachtes Verfahren - Entlastungsgesetz - Vorinstanz - Mündliche

    Auszug aus BVerwG, 27.06.1984 - 9 C 44.84
    Es ist nicht auszuschließen, daß das Berufungsgericht bei ordnungsgemäßer Durchführung des Anhörungsverfahrens von seiner Befugnis, ohne mündliche Verhandlung durch Beschluß zu entscheiden, keinen Gebrauch gemacht hätte (vgl. auch Urteil vom 28. Juni 1985 - BVerwG 9 C 15.83 - Buchholz 312 EntlG Nr. 32).
  • BVerwG, 13.12.1979 - 7 C 76.78
    Auszug aus BVerwG, 27.06.1984 - 9 C 44.84
    Das genügt, um bei fehlender Zustellung festzustellen, daß der Zugang des Anhörungsschreibens nicht nachgewiesen und demzufolge die vorgeschriebene Anhörung des Klägers unterblieben ist (vgl. Urteil vom 13. Dezember 1979 - BVerwG 7 C 76.78 - Buchholz 312 EntlG Nr. 12).
  • BSG, 13.10.1993 - 2 BU 79/93

    Sachverständigengutachten - Zurückweisung der Berufung

    Auch ein Verstoß gegen Art. 6 Abs. 1 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (Europäische Menschenrechtskonvention ) vom 4. November 1950 (BGBl 1952 II 685, 953), wonach jedermann das Recht auf gerichtliches Gehör hat, ist nach der Rechtsprechung des BVerwG nicht gegeben, weil durch diese Vorschrift nicht ein - zusätzliches - zweitinstanzliches Verfahren mit öffentlicher (mündlicher) Verhandlung garantiert wird (BVerwG NVwZ 1984, 792 und BayVBl 1992, 537 mwN).
  • BVerwG, 11.09.1990 - 1 CB 6.90

    Mitwirkung eines Dolmetschers in der mündlichen Verhandlung

    Soweit die Beschwerde ausführt (Nr. 2 der Beschwerdebegründung), "in der Nicht-Gewährung von rechtlichem Gehör gegenüber dem Kläger" liege ein "Verstoß" gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Juni 1984 - BVerwG 9 C 44.84 - (ZfSH/SGB 1986, 124 = NVwZ 1984, 792 nur Leits.), genügt sie diesen Anforderungen ersichtlich nicht.
  • BSG, 18.12.2008 - B 13 R 473/08 B
    Ein Verstoß gegen Art. 6 Abs. 1 EMRK, wonach jedermann das Recht auf gerichtliches Gehör hat, ist nicht bereits dann gegeben, wenn kein - zusätzliches - zweitinstanzliches Verfahren mit öffentlicher mündlicher Verhandlung garantiert wird (BSG SozR 3-1500 § 153 Nr. 1; BVerwG NVwZ 1984, 792 und BayVBl 1992, 537 mwN).
  • BVerwG, 20.09.1991 - 3 C 36.88

    Gewährung rechtlichen Gehörs als Pflicht des Oberverwaltungsgerichts nach dem

    Das genügt, um bei fehlender Zustellung festzustellen, daß der Zugang des Anhörungsschreibens nicht nachgewiesen und demzufolge die vorgeschriebene Anhörung des Klägers unterblieben ist (vgl. Urteil vom 13. Dezember 1979 - BVerwG 7 C 76.70 - Buchholz 312 EntlG Nr. 12; Urteil vom 27. Juni 1904 - BVerwG 9 C 44.84 - NVwZ 1984 S. 792; Beschluß vom 15. März 1989 - BVerwG 5 B 23.89 - Buchholz 436.61 § 21 Nr. 2).
  • VGH Hessen, 29.10.1991 - 9 UE 1085/88

    Verfahrensmangel - fehlende Anhörungsmitteilung für Beigeladenen;

    Dieser Verstoß gegen die Anhörungspflicht stellt eine Verletzung des rechtlichen Gehörs im Sinne von § 138 Nr. 3 VwGO und grundsätzlich auch von Art. 103 Abs. 1 GG dar (BVerwG, NVwZ 1984, 792 und BayVBl. 1988, 252).
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