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   BVerwG, 27.06.1996 - 1 B 59.96   

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https://dejure.org/1996,6895
BVerwG, 27.06.1996 - 1 B 59.96 (https://dejure.org/1996,6895)
BVerwG, Entscheidung vom 27.06.1996 - 1 B 59.96 (https://dejure.org/1996,6895)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Juni 1996 - 1 B 59.96 (https://dejure.org/1996,6895)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AuslG § 7 Abs. 1, Abs. 2 § 10 Abs. 1 § 15
    Ausländerrecht: Aufenthaltsgenehmigung zum Zwecke der Ausübung einer selbständigen Tätigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 27.02.1996 - 1 C 41.93

    Kein Anspruch auf Aufenthaltserlaubnis aufgrund gleichgeschlechtlicher

    Auszug aus BVerwG, 27.06.1996 - 1 B 59.96
    Für die Aufenthaltsgenehmigung in der Form der Aufenthaltserlaubnis kann somit § 15 AuslG i.V.m. § 7 Abs. 1 AuslG eine Rechtsgrundlage darstellen (Urteil vom 27. Februar 1996 - BVerwG 1 C 41.93 -).
  • BVerwG, 29.07.1993 - 1 C 25.93

    Ausländer - Aufenthaltserlaubnis - Rückschaffungsverbot - Rückbeförderungsverbot

    Auszug aus BVerwG, 27.06.1996 - 1 B 59.96
    Ist kein Regelfall i.S. des § 7 Abs. 2 AuslG gegeben, liegt die Erteilung (oder Verlängerung) der Aufenthaltsgenehmigung im pflichtgemäßen Ermessen der Behörde (BVerwGE 94, 35 [BVerwG 29.07.1993 - 1 C 25/93] ).
  • BVerwG, 28.01.1997 - 1 C 23.94

    Ausländerrecht - Tatbestandsmerkmal des Regelfalles i.S.v. § 7 Abs. 2 AuslG

    Der Kläger könnte, da sein Aufenthalt nicht anderweit gesetzlich geregelt ist, eine Ermessensentscheidung gemäß § 15 in Verbindung mit § 7 Abs. 1 AuslG beanspruchen (vgl. BVerwGE 100, 287 (298 f.) [BVerwG 27.02.1996 - 1 C 41/93]; Beschluß vom 27. Juni 1996 - BVerwG 1 B 59.96 - InfAuslR 1996, 397), sofern nicht eine Aufenthaltserlaubnis gemäß § 7 Abs. 2 AuslG zu versagen ist.
  • VGH Hessen, 05.02.2004 - 9 TG 2664/03

    Keine Erstreckung von EU-Recht auf US-Amerikaner; Prüfungsumfang im

    Über ein evtl. gestelltes oder noch zu stellendes Begehren der Antragstellerin, ihr eine Aufenthaltsgenehmigung zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit als Musiklehrerin zu erteilen, wird die Antragsgegnerin ggf. in Ausübung des ihr vom Gesetz eingeräumten Ermessens (vgl. § 7 AuslG; dazu etwa BVerwG, Beschluss vom 27. Juni 1996 - BVerwG 1 B 59/96 -, InfAuslR 1996, 397 = Buchholz 402.240 § 7 AuslG 1990 Nr. 5) zu entscheiden haben, wobei insbesondere anhand der von der Antragstellerin im vorliegenden Beschwerdeverfahren eingereichten Unterlagen das Vorliegen des Regelversagungsgrundes nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 AuslG einer erneuten Überprüfung zu unterziehen sein wird.
  • VG Karlsruhe, 14.11.2001 - 10 K 2323/01

    Eigenständiges Aufenthaltsrecht des Ehegatten - Ehebestandszeit - Unterbrechungen

    Dies setzt jedoch voraus, dass es an einer besonderen Bestimmung über Aufenthaltsgenehmigungen zu dem vom Ausländer verfolgten Aufenthaltszweck fehlt und kein Anhalt dafür besteht, dass der Aufenthalt von Ausländern zu diesem Zweck ausgeschlossen sein solle (vgl. BVerwG, B.v. 27.06.1996, InfAuslR 1996, S. 397).
  • VG Düsseldorf, 14.10.2003 - 24 L 3381/03

    Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis wegen Ausübung eines Gewerbes;

    Diese Voraussetzung ist im Hinblick auf die Ausübung eines Gewerbes gegeben, vgl. BVerwG, ebd.; zu selbständiger Erwerbstätigkeit allgemein BVerwG, Beschluss vom 27. Juni 1996, 1 B 59/96, InfAuslR 1996, 397; VGH Mannheim, a.a.O. S. 180.
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