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   BVerwG, 27.06.2001 - 1 D 40.00   

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https://dejure.org/2001,31943
BVerwG, 27.06.2001 - 1 D 40.00 (https://dejure.org/2001,31943)
BVerwG, Entscheidung vom 27.06.2001 - 1 D 40.00 (https://dejure.org/2001,31943)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Juni 2001 - 1 D 40.00 (https://dejure.org/2001,31943)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Dienstvergehen eines Postbeamten des mittleren Dienstes wegen Unterschlagung von Kassengeldern - Begriff des Zugriffsdelikts - Disziplinarmaß der Entfernung aus dem Dienst - Voraussetzungen von Milderungsgründen - Verhältnismäßigkeit der Höchstmaßnahme

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 27.09.2000 - 1 D 24.98

    Psychische Ausnahmesituation auf Grund Kündigung und drohender Zwangsräumung der

    Auszug aus BVerwG, 27.06.2001 - 1 D 40.00
    Es kann dahingestellt bleiben, ob der Beamte sich zum Zeitpunkt des Zugriffs auf die Kassengelder in einer wirtschaftlichen Notlage befand, was nach ständiger Rechtsprechung des Senats am Maßstab der einschlägigen Regelsätze der Sozialhilfe festzustellen wäre (vgl. z.B. Urteil vom 27. September 2000 - BVerwG 1 D 24.98 -).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats kann von der Höchstmaßnahme abgesehen werden, wenn der Beamte in einer für ihn unvermutet entstandenen besonderen Versuchungssituation einmalig und persönlichkeitsfremd gehandelt hat (vgl. z.B. Urteil vom 27. September 2000, a.a.O.).

  • BVerwG, 04.09.1996 - 1 D 1.96

    Disziplinarmaßnahmen wegen einer Verurteilung wegen Untreue und Urkundenfälschung

    Auszug aus BVerwG, 27.06.2001 - 1 D 40.00
    Wer die Entdeckung seines Fehlverhaltens konkret befürchten muss, handelt nicht mehr aus eigenem Antrieb (Urteil vom 4. September 1996 - BVerwG 1 D 1.96 - Buchholz 232 § 54 Satz 2 BBG Nr. 8).

    Der Senat hat in einem vergleichbaren Fall entschieden, dass ein Beamter nicht mehr freiwillig handelt, wenn er zur Abrechnung dienstlich anvertrauter Gelder bereits aufgefordert war und nicht über anderweitige Mittel verfügte, um den von ihm veruntreuten Betrag ausgleichen zu können (Urteil vom 4. September 1996, a.a.O.).

  • BVerwG, 23.03.1999 - 1 D 45.98

    Disziplinarmaßnahmen wegen eines versuchten Betruges zu Lasten des Dienstherrn -

    Auszug aus BVerwG, 27.06.2001 - 1 D 40.00
    Lag keine freiwillige Offenbarung des Fehlverhaltens vor, kommt es nicht mehr auf die von der Verteidigung in den Mittelpunkt ihres Berufungsvorbringens gestellte Frage an, ob die Offenbarung auch vollständig und vorbehaltlos war (vgl. hierzu Urteil vom 23. März 1999, a.a.O.).

    Dies kann etwa der Fall sein bei plötzlich eintretendem Bedarf oder unter dem Einfluss einer Mahnung oder gar Drohung durch Gläubiger (vgl. Urteil vom 23. März 1999 - BVerwG 1 D 45.98 -).

  • BVerwG, 23.01.2001 - 1 D 1.00

    Dienstvergehen eines Zollbeamten durch Weitergabe von dienstlichen Unterlagen und

    Auszug aus BVerwG, 27.06.2001 - 1 D 40.00
    Die Auflösung des Dienstverhältnisses beruht dann auf der schuldhaften Pflichtverletzung durch den Beamten und ist diesem daher als für alle öffentlich-rechtlichen und privaten Beschäftigungsverhältnisse vorhersehbare Rechtsfolge derartiger Pflichtverletzungen zuzurechnen (stRspr, vgl. z.B. Urteil vom 23. Januar 2001 - BVerwG 1 D 1.00 - m.w.N.).
  • BVerwG, 24.02.1999 - 1 D 31.98

    Disziplinarmaßnahmen bei einer Verurteilung wegen Unterschlagung und Betrug -

    Auszug aus BVerwG, 27.06.2001 - 1 D 40.00
    Dies kann der Fall sein, wenn ein hochverschuldeter Beamter in einer besonderen, d.h. nicht alltäglichen Situation auf den Inhalt der ihm anvertrauten dienstlichen Kasse zugreift (vgl. Urteil vom 24. Februar 1999 - BVerwG 1 D 31.98 -).
  • BVerwG, 27.05.1997 - 1 D 53.96

    Entstehen einer schockartig ausgelösten psychischen Ausnahmesituation -

    Auszug aus BVerwG, 27.06.2001 - 1 D 40.00
    Eine solche Situation ist dadurch gekennzeichnet, dass sie den Beamten unter Druck setzt, sich schnell Geld besorgen zu müssen, um damit dem plötzlich eintretenden Bedarf oder dem Verlangen von Gläubigern Rechnung zu tragen (vgl. Urteil vom 27. Mai 1997 - BVerwG 1 D 53.96 - Buchholz 232 § 54 Satz 2 BBG Nr. 11).
  • BVerfG, 29.10.1969 - 2 BvR 545/68

    Verbot der Doppelbestrafung bei straf- und berufsgerichtlicher Verurteilung

    Auszug aus BVerwG, 27.06.2001 - 1 D 40.00
    Das aus dem verfassungsrechtlichen Rechtsstaatsprinzip folgende Verhältnismäßigkeitsgebot beansprucht zwar auch bei der Verhängung von Disziplinarmaßnahmen Geltung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. Oktober 1969 - 2 BvR 545.68 - BVerfGE 27, 180 ; Beschluss vom 4. Oktober 1977 - 2 BvR 80.77 - BVerwGE 46, 17 ).
  • BVerwG, 23.10.1996 - 1 D 55.96

    Beamtenrecht - Disziplinarmaßnahmen bei Unterschlagung von Nachnahmebeträgen und

    Auszug aus BVerwG, 27.06.2001 - 1 D 40.00
    Wer diese für den geordneten Postbetrieb unabdingbare Vertrauensgrundlage zerstört, kann in der Regel nicht Beamter bleiben (stRspr, z.B. Urteil vom 23. Oktober 1996 - BVerwG 1 D 55.96 - BVerwGE 113, 8 m.w.N.).
  • BVerwG, 23.03.1999 - 1 D 8.98
    Auszug aus BVerwG, 27.06.2001 - 1 D 40.00
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats lässt die freiwillige, nicht durch Furcht vor Entdeckung bestimmte vollständige und vorbehaltlose Offenbarung des durch den privaten Verbrauch dienstlich anvertrauten Geldes der Post zugefügten materiellen Schadens vor Entdeckung der Tat ausnahmsweise die Fortsetzung des Beamtenverhältnisses eines bisher unbescholtenen Beamten zu (vgl. Urteil vom 23. März 1999 - BVerwG 1 D 8.98 - m.w.N.).
  • BVerwG, 06.06.2003 - 1 D 30.02

    Bundesbahnobersekretär (Zugbegleiter); Zugriff auf eingezogene Fahrgelder in Höhe

    Dies kann der Fall sein, wenn ein hoch verschuldeter Beamter in einer besonderen, d.h. nicht alltäglichen Situation auf ihm dienstlich anvertraute Gelder zugreift (stRspr, z.B. Urteil vom 27. Juni 2001 BVerwG 1 D 40.00 m.w.N.).

    Eine solche Situation ist dadurch gekennzeichnet, dass sie den Beamten unter Druck setzt, sich schnell Geld besorgen zu müssen, um damit dem plötzlich eintretenden Bedarf oder dem Verlangen der Gläubiger Rechnung zu tragen (vgl. z.B. Urteil vom 27. Juni 2001 a.a.O. m.w.N.).

  • BVerwG, 12.06.2002 - 1 D 29.01

    Unterschlagung von zahlreichen eingezogenen Nachnahmebeträgen durch einen

    Wer die Entdeckung seines Fehlverhaltens konkret befürchten muss, handelt nicht mehr aus eigenem Antrieb (Urteil vom 27. Juni 2001 - BVerwG 1 D 40.00 -).
  • BVerwG, 27.11.2002 - 1 D 10.02

    Disziplinarrechtliche Ahndung des eigennützigen Zugriffs auf dienstlich

    Wer die Entdeckung seines Fehlverhaltens konkret befürchten muss, handelt nicht mehr aus eigenem Antrieb (z.B. Urteil vom 27. Juni 2001 - BVerwG 1 D 40.00 - m.w.N.).
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