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   BVerwG, 27.06.2007 - 10 B 30.07 (10 PKH 2.07, bisher: 1 B 98.06, 1 PKH 33.06)   

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https://dejure.org/2007,11641
BVerwG, 27.06.2007 - 10 B 30.07 (10 PKH 2.07, bisher: 1 B 98.06, 1 PKH 33.06) (https://dejure.org/2007,11641)
BVerwG, Entscheidung vom 27.06.2007 - 10 B 30.07 (10 PKH 2.07, bisher: 1 B 98.06, 1 PKH 33.06) (https://dejure.org/2007,11641)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Juni 2007 - 10 B 30.07 (10 PKH 2.07, bisher: 1 B 98.06, 1 PKH 33.06) (https://dejure.org/2007,11641)
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Volltextveröffentlichungen (6)

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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.03.2006 - 3 L 327/03

    Staatenlose Kurden aus Syrien

    Auszug aus BVerwG, 27.06.2007 - 10 B 30.07
    OVG 3 L 327/03.
  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

    Auszug aus BVerwG, 27.06.2007 - 10 B 30.07
    Eine Verletzung rechtlichen Gehörs kann daher nur dann festgestellt werden, wenn sich aus den besonderen Umständen des Falles deutlich ergibt, dass das Gericht tatsächliches Vorbringen der Beteiligten nicht in Erwägung gezogen hat (vgl. etwa Beschluss vom 5. Februar 1999 BVerwG 9 B 797.98 Buchholz 310 § 108 Abs. 2 VwGO Nr. 4 unter Hinweis auf BVerfGE 96, 205 ).
  • BVerwG, 05.02.1999 - 9 B 797.98
    Auszug aus BVerwG, 27.06.2007 - 10 B 30.07
    Eine Verletzung rechtlichen Gehörs kann daher nur dann festgestellt werden, wenn sich aus den besonderen Umständen des Falles deutlich ergibt, dass das Gericht tatsächliches Vorbringen der Beteiligten nicht in Erwägung gezogen hat (vgl. etwa Beschluss vom 5. Februar 1999 BVerwG 9 B 797.98 Buchholz 310 § 108 Abs. 2 VwGO Nr. 4 unter Hinweis auf BVerfGE 96, 205 ).
  • BVerwG, 06.07.2010 - 4 BN 1.10

    Zum Einfluss unzutreffender Erwägungen auf das Abwägungsergebnis

    Aus einem Schweigen der Urteilsgründe zu Einzelheiten des Prozessstoffs allein kann noch nicht der Schluss gezogen werden, das Gericht habe diese nicht zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen (vgl. nur Beschlüsse vom 5. Februar 1999 - BVerwG 9 B 797.98 - Buchholz 310 § 108 Abs. 2 VwGO Nr. 4, vom 27. Juni 2007 - BVerwG 10 B 30.07 - juris Rn. 10 und vom 2. Februar 2010 - BVerwG 4 BN 4.10 - juris Rn. 10).
  • OVG Hamburg, 17.04.2018 - 3 Bf 271/17

    Berufungszulassung abgelehnt: Handelskammer muss nach dem Transparenzgesetz keine

    Eine Verletzung rechtlichen Gehörs kann daher nur dann festgestellt werden, wenn sich aus den besonderen Umständen des Falles deutlich ergibt, dass das Gericht tatsächliches Vorbringen der Beteiligten nicht in Erwägung gezogen hat (vgl. BVerwG, Beschl. v. 27.6.2007, 10 B 30.07, juris Rn. 10, m.w.N.).
  • BVerwG, 08.08.2007 - 10 B 79.07

    Bestehen einer politischen Verfolgungsgefahr bei einem Mitglied der Gruppe

    Dies hat der Senat zu sieben der acht Fragenkomplexe auf entsprechende Rügen der Prozessbevollmächtigten des Klägers in dem Beschluss vom 27. Juni 2007 BVerwG 10 B 30.07 (früher: 1 B 98.06) im Einzelnen ausgeführt.
  • BVerwG, 06.06.2010 - 4 BN 1.10

    Zulässigkeit der Bebauung mit einem Wohnhaus und einer Genehmigung zum

    Aus einem Schweigen der Urteilsgründe zu Einzelheiten des Prozessstoffs allein kann noch nicht der Schluss gezogen werden, das Gericht habe diese nicht zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen (vgl. nur Beschlüsse vom 5. Februar 1999 - BVerwG 9 B 797.98 - Buchholz 310 § 108 Abs. 2 VwGO Nr. 4, vom 27. Juni 2007 - BVerwG 10 B 30.07 - [...] Rn. 10 und vom 2. Februar 2010 - BVerwG 4 BN 4.10 - [...] Rn. 10).
  • BVerwG, 18.10.2010 - 9 BN 1.10

    Grundsätzliche Klärungsbedürftigkeit der Frage nach einer Differenzierung

    Eine Verletzung rechtlichen Gehörs kann daher nur dann festgestellt werden, wenn sich aus den besonderen Umständen des Falles deutlich ergibt, dass das Gericht tatsächliches Vorbringen der Beteiligten nicht in Erwägung gezogen hat (vgl. BVerfG, Urteil vom 8. Juli 1997 - 1 BvR 1621/94 - BVerfGE 96, 205 ; BVerwG, Beschlüsse vom 5. Februar 1999 - BVerwG 9 B 797.98 - Buchholz 310 § 108 Abs. 2 VwGO Nr. 4 S. 3 und vom 27. Juni 2007 - BVerwG 10 B 30.07 u.a. - juris Rn. 10).
  • BVerwG, 08.08.2007 - 10 B 78.07

    Grundsätzliche Bedeutung mehrerer Fragenkomplexe mit Bezugnahme auf die Situation

    Dies hat der Senat auf entsprechende Rügen der Prozessbevollmächtigten des Klägers in dem Beschluss vom 27. Juni 2007 - BVerwG 10 B 30.07 (früher: 1 B 98.06) - sowie in dem Beschluss vom 8. August 2007 - BVerwG 10 B 79.07 (früher: 1 B 26.07) - im Einzelnen ausgeführt.
  • BVerwG, 09.10.2007 - 10 B 108.07

    Voraussetzungen der Bewilligung von Prozesskostenhilfe im

    Dies hat der Senat auf entsprechende Rügen der Prozessbevollmächtigten des Klägers in dem Beschluss vom 27. Juni 2007 - BVerwG 10 B 30.07 - sowie in dem Beschluss vom 8. August 2007 - BVerwG 10 b 79.07 - im Einzelnen ausgeführt.
  • VGH Bayern, 19.04.2021 - 6 ZB 21.974

    Anhörungsrüge, Keine Überprüfung der inhaltlichen Richtigkeit der angefochtenen

    Allein die Nichterwähnung von Parteivorbringen in den Gründen des Beschlusses über einen Antrag auf Zulassung der Berufung, die nach § 124a Abs. 5 Satz 3 VwGO überdies kurz zu halten sind, lässt im Übrigen nicht den Schluss zu, das Gericht habe dies etwa willkürlich nicht berücksichtigt oder mangels Sorgfältigkeit nicht zur Kenntnis genommen (vgl. BVerwG, B.v. 27.6.2002 - 10 B 30.07 - juris; B.v. 5.2.1999 - 9 B 797.98 - juris Rn. 3).
  • VGH Bayern, 19.04.2021 - 6 ZB 21.973

    Anhörungsrüge, Keine Überprüfung der inhaltlichen Richtigkeit der angefochtenen

    Allein die Nichterwähnung von Parteivorbringen in den Gründen des Beschlusses über einen Antrag auf Zulassung der Berufung, die nach § 124a Abs. 5 Satz 3 VwGO überdies kurz zu halten sind, lässt im Übrigen nicht den Schluss zu, das Gericht habe dies etwa willkürlich nicht berücksichtigt oder mangels Sorgfältigkeit nicht zur Kenntnis genommen (vgl. BVerwG, B.v. 27.6.2002 - 10 B 30.07 - juris; B.v. 5.2.1999 - 9 B 797.98 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 09.10.2007 - 10 B 109.07

    Voraussetzungen der Bewilligung von Prozesskostenhilfe im

    Dies hat der Senat auf entsprechende Rügen der Prozessbevollmächtigten des Klägers in dem Beschluss vom 27. Juni 2007 - BVerwG 10 B 30.07 - sowie in dem Beschluss vom 8. August 2007 - BVerwG 10 B 79.07 - im Einzelnen ausgeführt.
  • VGH Bayern, 19.04.2021 - 6 ZB 21.975

    Anhörungsrüge, Keine Überprüfung der inhaltlichen Richtigkeit der angefochtenen

  • VGH Bayern, 19.04.2021 - 6 ZB 21.137

    Anhörungsrüge, Keine Überprüfung der inhaltlichen Richtigkeit der angefochtenen

  • VGH Bayern, 18.07.2023 - 6 ZB 23.1185

    Reichweite des Anspruchs auf rechtliches Gehör

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