Rechtsprechung
BVerwG, 27.06.2007 - 3 B 54.07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- lexetius.com
- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Verwerfung eines Antrags auf Zulassung der Revision mangels Vorliegens eines Zulassungsgrundes
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 16.05.2002 - 6 B 28.02
Außerordentliche Beschwerde; Zivilprozessreform.
Auszug aus BVerwG, 27.06.2007 - 3 B 54.07
Über die abschließende gesetzliche Regelung des Instanzenzuges hinaus ist, wie in der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt ist (vgl. u.a. Beschlüsse vom 16. Mai 2002 - BVerwG 6 B 28.02 und 6 B 29.02 - Buchholz 310 § 152 VwGO Nr. 14 …und vom 9. Februar 2005 - BVerwG 1 VR 3.05 - Buchholz a.a.O. Nr. 15), nach der Neuregelung des Beschwerderechts durch das Zivilprozessreformgesetz vom 27. Juli 2001 (BGBl I S. 1887, 1902 ff.) für eine Anrufung des Bundesverwaltungsgerichts selbst in Fällen einer angeblich "greifbaren Gesetzwidrigkeit" der angegriffenen Entscheidung kein Raum mehr. - BVerwG, 09.02.2005 - 1 VR 3.05
Ablehnung eines Antrags auf Prozesskostenhilfe; Möglichkeit einer …
Auszug aus BVerwG, 27.06.2007 - 3 B 54.07
Über die abschließende gesetzliche Regelung des Instanzenzuges hinaus ist, wie in der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt ist (vgl. u.a. Beschlüsse vom 16. Mai 2002 - BVerwG 6 B 28.02 und 6 B 29.02 - Buchholz 310 § 152 VwGO Nr. 14 und vom 9. Februar 2005 - BVerwG 1 VR 3.05 - Buchholz a.a.O. Nr. 15), nach der Neuregelung des Beschwerderechts durch das Zivilprozessreformgesetz vom 27. Juli 2001 (BGBl I S. 1887, 1902 ff.) für eine Anrufung des Bundesverwaltungsgerichts selbst in Fällen einer angeblich "greifbaren Gesetzwidrigkeit" der angegriffenen Entscheidung kein Raum mehr.
- BVerwG, 26.07.2007 - 3 B 74.07
Verwerfen eines Ablehnungsgesuchs
Die Anhörungsrüge des Klägers gegen den Beschluss des Senats vom 27. Juni 2007 - BVerwG 3 B 54.07 - wird zurückgewiesen, weil eine Verletzung des rechtlichen Gehörs nicht stattgefunden hat.