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   BVerwG, 27.06.2007 - 6 C 14.06   

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BVerwG, 27.06.2007 - 6 C 14.06 (https://dejure.org/2007,8681)
BVerwG, Entscheidung vom 27.06.2007 - 6 C 14.06 (https://dejure.org/2007,8681)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Juni 2007 - 6 C 14.06 (https://dejure.org/2007,8681)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Erteilung einer Exklusivlizenz nach § 51 S. 1 Postgesetz (PostG) zur gewerbsmäßigen Beförderung von Briefsendungen - Exklusivlizenz als eine sachlich und zeitlich begrenzte Ausnahme von dem Grundsatz der Marktfreigabe - Trennbarkeit einer Dienstleistung von ...

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Wettbewerb im Postdienst durch Â"Übernacht-ZustellungÂ"

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Wettbewerb im Postdienst durch "Übernacht-Zustellung"

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Wettbewerb im Postdienst durch "Übernacht-Zustellung"

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Post hat Wettbewerb im Postdienst durch "Übernacht-Zustellung" hinzunehmen

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • EuGH, 19.05.1993 - C-320/91

    Strafverfahren gegen Corbeau

    Auszug aus BVerwG, 27.06.2007 - 6 C 14.06
    Mit der nunmehr in § 51 Satz 2 Nr. 4 PostG enthaltenen Regelung sollte dem Umstand Rechnung getragen werden, dass vom Monopolinhaber nicht erbrachte Dienste nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs nicht Gegenstand eines ausschließlichen Rechts sein können (BTDrucks 13/7774 vom 30. Mai 1997 S. 33); der Hinweis bezieht sich auf das Urteil vom 19. Mai 1993 Rs. C-320/91, Corbeau (Slg. 1993, I 2533).

    Dies gilt aber nicht für spezifische, von den Dienstleistungen von allgemeinem Interesse trennbare Dienstleistungen, die besonderen Bedürfnissen von Wirtschaftsteilnehmern entsprechen und bestimmte zusätzliche Leistungen verlangen, die der herkömmliche Postdienst nicht anbietet, sofern diese Dienstleistungen aufgrund ihrer Art und der Umstände, unter denen sie angeboten werden, das wirtschaftliche Gleichgewicht der exklusiv erbrachten, im Allgemeininteresse liegenden Dienstleistung nicht in Frage stellen (Urteil vom 19. Mai 1993 a.a.O. Rn. 16 ff.).

    Zwar hat der Europäische Gerichtshof in seinem schon erwähnten Urteil vom 19. Mai 1993 (a.a.O. Rn. 19), an das sich die in § 51 Satz 2 Nr. 4 PostG getroffene Regelung anlehnt, eine Pflicht zur Öffnung des reservierten Bereichs für den Wettbewerb nur insoweit angenommen, als die im Wettbewerb angebotenen Dienstleistungen nach ihrer Art und den Umständen, unter denen sie angeboten werden, das wirtschaftliche Gleichgewicht der vom Inhaber des ausschließlichen Rechts übernommenen Universaldienstleistung nicht in Frage stellen.

    Nach dem schon mehrfach erwähnten Urteil des Europäischen Gerichthofs vom 19. Mai 1993 (a.a.O. Rn. 19) gehört das Flächenkriterium in den Zusammenhang des wirtschaftlichen Gleichgewichts der Universaldienstleistung, das durch die Umstände, unter denen konkurrierende Dienste geleistet werden etwa des von ihnen abgedeckten Gebiets , in Frage gestellt werden könnte.

    Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 19. Mai 1993 (a.a.O. Rn. 19), an das sich § 51 Satz 2 Nr. 4 PostG anlehnt, hebt die Abholung beim Absender, eine schnellere oder zuverlässigere Verteilung oder die Möglichkeit, den Bestimmungsort während der Beförderung zu ändern, als besondere Leistungsmerkmale beispielhaft hervor.

  • BVerfG, 07.10.2003 - 1 BvR 1712/01

    Exklusivlizenz

    Auszug aus BVerwG, 27.06.2007 - 6 C 14.06
    Die sichere und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit ausreichenden Postdienstleistungen bildet zugleich den wesentlichen Bezugspunkt für die Beurteilung der Verfassungsmäßigkeit der übergangsweise fortbestehenden Exklusivrechte (BVerfG, Beschluss vom 7. Oktober 2003 1 BvR 1712/01 BVerfGE 108, 370 ); diese Verknüpfung von Exklusivlizenz und Universaldienst kommt nunmehr auch deutlich in § 52 PostG in der Fassung des Gesetzes vom 30. Januar 2002 (BGBl I S. 572) zum Ausdruck.

    Es kommt hinzu, dass der Kurierdienst schon seit Anfang 1994 für den Wettbewerb freigegeben ist (vgl. BTDrucks 13/7774 S. 20), das Grundgesetz hingegen in Art. 143b nur eine Fortschreibung der vormals bestehenden gesetzlichen Monopolrechte des Bundes in den Bereichen Postwesen und Telekommunikation zulässt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. Oktober 2003 a.a.O. S. 392).

    Der marktwirtschaftliche Wettbewerb ist bei Postdienstleistungen nicht völlig freigegeben, sondern eingebettet in das Gewährleistungsregime des Art. 87f Abs. 1 GG (BVerfG, Beschluss vom 7. Oktober 2003 a.a.O. S. 393).

  • OLG Jena, 03.03.1999 - 2 U 920/98
    Auszug aus BVerwG, 27.06.2007 - 6 C 14.06
    Der teilweise geäußerten Ansicht, nur Beförderungsleistungen, die diese Anforderungen an einen Kurierdienst erfüllten und zugleich überträfen, hätten einen Mehrwert im Sinne von § 51 Satz 2 Nr. 4 PostG (so insbesondere OLG Jena, Urteil vom 3. März 1999 2 U 920/98 NJW 1999, 3053 ), ist nicht zu folgen.
  • EuGH, 23.10.1997 - C-159/94

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus BVerwG, 27.06.2007 - 6 C 14.06
    Soweit Art. 86 Abs. 2 Satz 1 EG Unternehmen, die mit Dienstleistungen im Allgemeininteresse betraut sind, von den Vorschriften des Vertrages teilweise ausnimmt, dient diese Ausnahme dem Interesse der einzelnen Mitgliedstaaten an der Aufrechterhaltung bestimmter öffentlicher Wirtschaftssektoren (EuGH, Urteile vom 23. Oktober 1997 Rs. C-157/94, Kommission gegen Niederlande Slg. 1997, I-5699 Rn. 39 f. sowie Rs. C-159/94, Kommission gegen Frankreich Slg. 1997, I-5815 Rn. 55 f.) und begründet daher keine Pflicht des einzelnen Mitgliedstaats, einen reservierten Bereich zu schaffen oder auszuweiten.
  • EuGH, 23.10.1997 - C-157/94

    Kommission / Niederlande

    Auszug aus BVerwG, 27.06.2007 - 6 C 14.06
    Soweit Art. 86 Abs. 2 Satz 1 EG Unternehmen, die mit Dienstleistungen im Allgemeininteresse betraut sind, von den Vorschriften des Vertrages teilweise ausnimmt, dient diese Ausnahme dem Interesse der einzelnen Mitgliedstaaten an der Aufrechterhaltung bestimmter öffentlicher Wirtschaftssektoren (EuGH, Urteile vom 23. Oktober 1997 Rs. C-157/94, Kommission gegen Niederlande Slg. 1997, I-5699 Rn. 39 f. sowie Rs. C-159/94, Kommission gegen Frankreich Slg. 1997, I-5815 Rn. 55 f.) und begründet daher keine Pflicht des einzelnen Mitgliedstaats, einen reservierten Bereich zu schaffen oder auszuweiten.
  • BVerwG, 21.06.2006 - 6 C 19.06

    Fortgeltung der DDR-Sportwetten-Lizenzen

    Auszug aus BVerwG, 27.06.2007 - 6 C 14.06
    Nach ständiger Rechtsprechung richtet sich die Auslegung eines Verwaltungsakts entsprechend den zu §§ 133, 157 BGB entwickelten Regeln nicht nach den subjektiven Vorstellungen der erlassenden Behörde oder des Adressaten, sondern nach dem erklärten Willen, wie ihn der Empfänger bei objektiver Würdigung verstehen konnte (Urteil vom 21. Juni 2006 BVerwG 6 C 19.06 BVerwGE 126, 149 = Buchholz 11 Art. 12 GG Nr. 264).
  • BGH, 05.10.2004 - KVR 14/03

    Zusammenschluß Melitta/Schultink wieder offen -Grundsatzentscheidung des

    Auszug aus BVerwG, 27.06.2007 - 6 C 14.06
    Hiernach sind diejenigen Produkte demselben Markt zuzurechnen, die aus der Sicht der Nachfrager nach Eigenschaft, Verwendungszweck und Preislage zur Deckung eines bestimmten Bedarfs austauschbar sind (BGH, Beschlüsse vom 24. Oktober 1995 KVR 17/94 BGHZ 131, 107 , vom 5. Oktober 2004 KVR 14/03 BGHZ 160, 321 ; s.a. BVerwG, Urteil vom 25. April 2001 BVerwG 6 C 6.00 BVerwGE 114, 160 = Buchholz 442.066 § 33 TKG Nr. 1 S. 6; Möschel, in: Immenga/Mestmäcker, GWB, 3. Aufl. 2001, § 19 Rn. 24).
  • OLG Düsseldorf, 19.09.2000 - 20 U 110/99

    Anforderungen an die Bestimmtheit von Unterlassungsanträgen; Prüfung der

    Auszug aus BVerwG, 27.06.2007 - 6 C 14.06
    Bei zweckentsprechender Gesetzesanwendung wird darum nicht eine völlig andere, sondern eine an sich gleiche, aber durch merkliche Hebung des Standards verbesserte Postdienstleistung von dem ausschließlichen Recht freigestellt (so bereits OLG Stuttgart, Urteil vom 10. Juli 1998 2 U 70/98 Archiv PT 1998, 386 ; OLG Düsseldorf, Urteil vom 19. September 2000 20 U 110/99 NJW 2001, 686 ).
  • OLG Stuttgart, 10.07.1998 - 2 U 70/98

    Erfassung von Postdienstleistungen vom Ausnahmetatbestand zur Exklusivlizenz des

    Auszug aus BVerwG, 27.06.2007 - 6 C 14.06
    Bei zweckentsprechender Gesetzesanwendung wird darum nicht eine völlig andere, sondern eine an sich gleiche, aber durch merkliche Hebung des Standards verbesserte Postdienstleistung von dem ausschließlichen Recht freigestellt (so bereits OLG Stuttgart, Urteil vom 10. Juli 1998 2 U 70/98 Archiv PT 1998, 386 ; OLG Düsseldorf, Urteil vom 19. September 2000 20 U 110/99 NJW 2001, 686 ).
  • BGH, 24.10.1995 - KVR 17/94

    "Backofenmarkt"; Beschränkung des räumlich relevanten Marktes auf das

    Auszug aus BVerwG, 27.06.2007 - 6 C 14.06
    Hiernach sind diejenigen Produkte demselben Markt zuzurechnen, die aus der Sicht der Nachfrager nach Eigenschaft, Verwendungszweck und Preislage zur Deckung eines bestimmten Bedarfs austauschbar sind (BGH, Beschlüsse vom 24. Oktober 1995 KVR 17/94 BGHZ 131, 107 , vom 5. Oktober 2004 KVR 14/03 BGHZ 160, 321 ; s.a. BVerwG, Urteil vom 25. April 2001 BVerwG 6 C 6.00 BVerwGE 114, 160 = Buchholz 442.066 § 33 TKG Nr. 1 S. 6; Möschel, in: Immenga/Mestmäcker, GWB, 3. Aufl. 2001, § 19 Rn. 24).
  • BVerwG, 25.04.2001 - 6 C 6.00

    Telekom muss Wettbewerbern "entbündelten Zugang" im Ortsnetz gewähren

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.01.2006 - 13 A 712/02
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