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BVerwG, 27.06.2013 - 4 B 43.11 |
Volltextveröffentlichungen (10)
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§ 132 Abs 2 Nr 1 VwGO, § 132 Abs 2 Nr 3 VwGO, § 133 VwGO
Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Wolters Kluwer
Beurteilung der Intensität von Lärmeinwirkungen auf das Innere einer Krypta über drei Drehkippfenster
- rewis.io
Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beurteilung der Intensität von Lärmeinwirkungen auf das Innere einer Krypta über drei Drehkippfenster
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- BauR 2013, 1650
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 18.11.2010 - 4 C 10.09
Krypta; vorhandene Kirche; Industriegebiet; Vorhaben; Nutzungsänderung; …
Auszug aus BVerwG, 27.06.2013 - 4 B 43.11
Der Senat hat in seinem Revisionsurteil vom 18. November 2010 - BVerwG 4 C 10.09 - (BVerwGE 138, 166 Rn. 34) bezogen auf den konkreten Fall klargestellt, dass neben dem Recht der Angehörigen und Trauernden auf ein würdevolles Gedenken auch der Achtungsanspruch der Verstorbenen als öffentlicher Belang im Sinne des § 31 Abs. 2 BauGB in Betracht kommen kann.Dabei kann dahingestellt bleiben, inwieweit der in Bezug genommenen Äußerung des Senats (Urteil vom 18. November 2010 a.a.O. Rn. 34) - wie von der Beschwerde angenommen - überhaupt Rechtssatzqualität zukommt.
- BVerwG, 29.11.2012 - 4 C 8.11
Gemengelage; Immissionsrichtwert; passiver Lärmschutz; maßgeblicher …
Auszug aus BVerwG, 27.06.2013 - 4 B 43.11
Das gilt einerseits deshalb, weil die zur Konkretisierung des Rücksichtnahmegebots heranzuziehende TA Lärm in ihrer Nr. 3.2.2 Buchst. d gerade unter den Gesichtspunkten der Herkömmlichkeit und der sozialen Adäquanz der Geräuschimmissionen in rechtlicher Hinsicht Spielräume bei der Bestimmung der Zumutbarkeitsgrenze eröffnet (Urteil vom 29. November 2012 - BVerwG 4 C 8.11 - juris). - BVerwG, 09.12.1994 - 11 PKH 28.94
Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anforderungen an die …
Auszug aus BVerwG, 27.06.2013 - 4 B 43.11
c) Da die Grundsatzrügen, soweit sie sich gegen die Unvereinbarkeit der Abweichung mit öffentlichen Belangen richten, somit insgesamt nicht durchgreifen, können die übrigen Begründungselemente hinweggedacht werden, ohne dass sich der Ausgang des Verfahrens ändert (vgl. dazu Beschluss vom 9. Dezember 1994 - BVerwG 11 PKH 28.94 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 4); die darauf bezogenen Grundsatzrügen sind nicht entscheidungserheblich.
- BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97
Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …
Auszug aus BVerwG, 27.06.2013 - 4 B 43.11
Ist eine Entscheidung - wie hier - auf mehrere, jeweils selbständig tragende Begründungselemente gestützt worden, kann eine Beschwerde nur Erfolg haben, wenn ein Zulassungsgrund für jedes Begründungselement in zulässiger Weise vorgetragen worden und gegeben ist (Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - NJW 1997, 3328). - BVerwG, 12.08.1999 - 9 B 268.99
Asylrelevante Gruppenverfolgung jugoslawischer Staatsangehöriger albanischer …
Auszug aus BVerwG, 27.06.2013 - 4 B 43.11
Damit wird ein Verfahrensmangel nicht nachprüfbar aufgezeigt (Beschluss vom 12. August 1999 - BVerwG 9 B 268.99 - Buchholz 402.240 § 53 AuslG Nr. 19). - BVerwG, 26.03.2004 - 1 B 79.03
Recht auf Wiederkehr; Ermessensreduzierung auf Null; Bindungswirkung …
Auszug aus BVerwG, 27.06.2013 - 4 B 43.11
Mit der Rüge, das angegriffene Urteil des Verwaltungsgerichtshofs weiche von dem Revisionsurteil des Senats ab, macht die Beschwerde keine Divergenz im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO, sondern einen Verstoß gegen die Bindungswirkungen des § 144 Abs. 6 VwGO und damit der Sache nach einen Verfahrensmangel (§ 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO) geltend (Beschluss vom 26. März 2004 - BVerwG 1 B 79.03 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 71).
- VGH Bayern, 16.10.2013 - 15 B 12.1808
Nachbarklage gegen eine Baugenehmigung für einen Pferdeoffenstall als Nebenanlage …
Insoweit eröffnet die zur Konkretisierung des Rücksichtnahmegebots heranzuziehende TA Lärm in rechtlicher Hinsicht Spielräume bei der Bestimmung der Zumutbarkeitsgrenze (BVerwG, B.v. 27.6.2013 - 4 B 43/11 - juris Rn. 11 m.w.N.). - VG Minden, 27.06.2022 - 10 K 3582/19 BVerfG, Beschluss vom 09. Mai 2016 - 1 BvR 2202/13 -, juris; BVerwG, Urteil vom 18. November 2010 - 4 C 10.09 -, juris; BVerwG, Beschluss vom 27. Juni 2013 - 4 B 43.11 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 09. November 2009 - 3 S 2679/08 -, juris.