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   BVerwG, 27.06.2016 - 1 B 57.16, 1 B 57.16 (1 C 17.16)   

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https://dejure.org/2016,19322
BVerwG, 27.06.2016 - 1 B 57.16, 1 B 57.16 (1 C 17.16) (https://dejure.org/2016,19322)
BVerwG, Entscheidung vom 27.06.2016 - 1 B 57.16, 1 B 57.16 (1 C 17.16) (https://dejure.org/2016,19322)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Juni 2016 - 1 B 57.16, 1 B 57.16 (1 C 17.16) (https://dejure.org/2016,19322)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • rewis.io

    Revisionszulassung; Zuständigkeit eines anderen Staates; sichere Drittstaaten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Klärung des Verhältnisses der Regelung des § 26a Asylgesetz (AsylG) zu § 27a AsylG; Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache

  • rechtsportal.de

    VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1 ; AsylG § 26a; AsylG § 27a
    Klärung des Verhältnisses der Regelung des § 26a Asylgesetz (AsylG) zu § 27a AsylG; Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache

  • datenbank.nwb.de

    Revisionszulassung; Zuständigkeit eines anderen Staates; sichere Drittstaaten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 23.10.2015 - 1 B 41.15

    Abschiebungsandrohung; Abschiebungsanordnung; Asylantrag; subsidiäre

    Auszug aus BVerwG, 27.06.2016 - 1 B 57.16
    Auf die von der Beschwerde weiter geltend gemachten Zulassungsgründe, die allerdings in Bezug auf die geltend gemachte Divergenz zum Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Oktober 2015 - BVerwG 1 B 41.15 - nicht durchgreifen, kommt es danach nicht mehr an.
  • VGH Hessen, 04.11.2016 - 3 A 1292/16

    Flüchtlingsschutz für bereits anerkannte Flüchtlinge in Bulgarien im Bundesgebiet

    Die dort abgehandelten Fragen, die zur Zulassung der Revision durch Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Juni 2016 (1 B 57/16, juris) geführt hat, besagen zu einer europarechtskonformen Auslegung von § 60 Abs. 1 Satz 2 und 3 AufenthG und der hier entscheidungserheblichen Frage, ob dem Kläger trotz Zuerkennung internationalen Schutzes in Bulgarien gleichwohl ein Anspruch auf Durchführung eines Verfahrens zur Zuerkennung internationalen Schutzes in Deutschland zusteht, nichts.
  • VGH Hessen, 04.11.2016 - 3 A 1322/16

    Flüchtlingsschutz für bereits anerkannte Flüchtlinge in Bulgarien im Bundesgebiet

    Die dort abgehandelten Fragen, die zur Zulassung der Revision durch Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Juni 2016 (1 B 57/16, juris) geführt hat, besagen zu einer europarechtskonformen Auslegung von § 60 Abs. 1 Satz 2 und 3 AufenthG und der hier entscheidungserheblichen Frage, ob dem Kläger trotz Zuerkennung internationalen Schutzes in Bulgarien gleichwohl ein Anspruch auf Durchführung eines Verfahrens zur Zuerkennung internationalen Schutzes in Deutschland zusteht, nichts.
  • VG München, 26.09.2016 - M 26 S 16.50671

    Keine systematischen Mängel im italienischen Asylverfahren

    Soweit die Dublin III-VO auf den Antragsteller aufgrund der Zuerkennung internationalen Schutzes in einem anderen Mitgliedstaat der EU, hier in Italien, keine Anwendung (mehr) fände (s. OVG NW, U. v. 19.5.2016 - 13 A 1490/13.A - juris m. w. N.), wäre sein Asylantrag nach § 26a Abs. 1 Satz 1 AsylG unzulässig (s. OVG RHPF, U. v. 18.2.2016 - 1 A 11081/14 - juris m. w. N.; s. aber auch BVerwG, B. v. 27.6.2016 - 1 B 57/16, 1 B 57/16 (1 C 17/16) - juris; OVG NW vom 24.8.2016 - 13 A 63/16.A - juris; außerdem § 29 Abs. 1 Nr. 3 AsylG, § 31 Abs. 4 AsylG und Rückübernahmeübereinkommen v. 29.3.1991 [BGBl. 1993 II 1099] - RückÜbernAbk DEU/BEL u. a.).
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