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   BVerwG, 27.06.2018 - 2 B 64.17   

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BVerwG, 27.06.2018 - 2 B 64.17 (https://dejure.org/2018,23689)
BVerwG, Entscheidung vom 27.06.2018 - 2 B 64.17 (https://dejure.org/2018,23689)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Juni 2018 - 2 B 64.17 (https://dejure.org/2018,23689)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Schadensersatzanspruch eines Ruhestandsbeamten für die Mehraufwendungen der Ehefrau in Höhe der Versicherungsbeiträge einer privaten Krankenvollversicherung i.R.d. Beihilfegewährung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatzanspruch eines Ruhestandsbeamten für die Mehraufwendungen der Ehefrau in Höhe der Versicherungsbeiträge einer privaten Krankenvollversicherung i.R.d. Beihilfegewährung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 09.04.2014 - 2 B 107.13

    Divergenz; Gesetzesfassung; Neufassung; Gesetzesänderung; Übergangsgebührnisse;

    Auszug aus BVerwG, 27.06.2018 - 2 B 64.17
    Eine Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, wenn sie eine Frage des revisiblen Rechts von allgemeiner, über den Einzelfall hinausreichender Bedeutung aufwirft, die im konkreten Fall entscheidungserheblich ist (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 24. Januar 2011 - 2 B 2.11 - NVwZ-RR 2011, 329 Rn. 5 und vom 9. April 2014 - 2 B 107.13 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 2 VwGO Nr. 20 Rn. 9).

    Eine Divergenz im Sinne dieser Vorschrift ist gegeben, wenn die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen, die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts tragenden Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat (BVerwG, Beschluss vom 9. April 2014 - 2 B 107.13 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 2 VwGO Nr. 20 Rn. 3 m.w.N.).

  • BVerwG, 15.06.1990 - 1 B 92.90

    Rechtswirkungen des der Ehefrau eines Volksdeutschen nach § 1 Abs. 3 BVFG

    Auszug aus BVerwG, 27.06.2018 - 2 B 64.17
    Ist eine Berufungsentscheidung selbstständig tragend auf mehrere Gründe gestützt, kann die Revision nur zugelassen werden, wenn gegenüber jeder der Begründungen ein durchgreifender Revisionszulassungsgrund geltend gemacht wird (stRspr, BVerwG, Beschlüsse vom 15. Juni 1990 - 1 B 92.90 - Buchholz 11 Art. 116 GG Nr. 20 S. 11 f. und vom 2. März 2016 - 2 B 66.15 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 62 Rn. 6).
  • BVerwG, 24.01.2011 - 2 B 2.11

    Landesbeamter; Lehrer; Einstellung; Übernahme; Probebeamtenverhältnis;

    Auszug aus BVerwG, 27.06.2018 - 2 B 64.17
    Eine Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, wenn sie eine Frage des revisiblen Rechts von allgemeiner, über den Einzelfall hinausreichender Bedeutung aufwirft, die im konkreten Fall entscheidungserheblich ist (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 24. Januar 2011 - 2 B 2.11 - NVwZ-RR 2011, 329 Rn. 5 und vom 9. April 2014 - 2 B 107.13 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 2 VwGO Nr. 20 Rn. 9).
  • BVerwG, 26.11.2013 - 8 B 20.13

    Revisibilität von Mängeln des Verwaltungsverfahrens

    Auszug aus BVerwG, 27.06.2018 - 2 B 64.17
    Solche Fehler sind revisionsrechtlich regelmäßig nicht dem Verfahrensrecht, sondern dem materiellen Recht zuzuordnen und können einen Verfahrensmangel im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO deshalb grundsätzlich nicht begründen (BVerwG, Beschlüsse vom 26. November 2013 - 8 B 20.13 - ZOV 2014, 48 Rn. 14 und vom 9. Juni 2015 - 6 B 59.14 - Buchholz 442.066 § 55 TKG Nr. 11 Rn. 53).
  • BVerwG, 09.06.2015 - 6 B 59.14

    Telekommunikation; Mobilfunk; Vergabe von Funkfrequenzen; Vergabeverfahren

    Auszug aus BVerwG, 27.06.2018 - 2 B 64.17
    Solche Fehler sind revisionsrechtlich regelmäßig nicht dem Verfahrensrecht, sondern dem materiellen Recht zuzuordnen und können einen Verfahrensmangel im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO deshalb grundsätzlich nicht begründen (BVerwG, Beschlüsse vom 26. November 2013 - 8 B 20.13 - ZOV 2014, 48 Rn. 14 und vom 9. Juni 2015 - 6 B 59.14 - Buchholz 442.066 § 55 TKG Nr. 11 Rn. 53).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.12.2015 - 6 A 1040/12

    Schadensersatzbegehren eines Beamten bzgl. der vom Land ersparten Aufwendungen

    Auszug aus BVerwG, 27.06.2018 - 2 B 64.17
    Das Oberverwaltungsgericht stellte mit Urteil vom 9. Dezember 2015 - 6 A 1040/12 - fest, dass das beklagte Land verpflichtet sei, dem Kläger die ersparten Aufwendungen für die Krankheitskosten seiner Ehefrau im Zeitraum vom 1. Januar 2005 bis zum 30. Juni 2009 zu erstatten, soweit auf diese nach entsprechenden Beihilfeanträgen des Klägers eine Beihilfe zu gewähren gewesen wäre.
  • BVerwG, 02.03.2016 - 2 B 66.15

    Abgeltungsanordnung; Äquivalenzgrundsatz; Bereitschaftsdienst;

    Auszug aus BVerwG, 27.06.2018 - 2 B 64.17
    Ist eine Berufungsentscheidung selbstständig tragend auf mehrere Gründe gestützt, kann die Revision nur zugelassen werden, wenn gegenüber jeder der Begründungen ein durchgreifender Revisionszulassungsgrund geltend gemacht wird (stRspr, BVerwG, Beschlüsse vom 15. Juni 1990 - 1 B 92.90 - Buchholz 11 Art. 116 GG Nr. 20 S. 11 f. und vom 2. März 2016 - 2 B 66.15 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 62 Rn. 6).
  • BVerwG, 13.10.2016 - 5 B 15.16

    Bestehen einer Vermutung für ein Vertretenmüssen oder Verschulden des

    Auszug aus BVerwG, 27.06.2018 - 2 B 64.17
    Nichtzulassungsbeschwerde und die im Anschluss erhobene Anhörungsrüge blieben ohne Erfolg (BVerwG, Beschlüsse vom 13. Oktober 2016 - 5 B 15.16 - und vom 2. Januar 2017 - 5 B 77.16 ).
  • BVerwG, 02.01.2017 - 5 B 77.16

    Prüfung einer Verletzung des Anspruchs des Klägers auf Gewährung rechtlichen

    Auszug aus BVerwG, 27.06.2018 - 2 B 64.17
    Nichtzulassungsbeschwerde und die im Anschluss erhobene Anhörungsrüge blieben ohne Erfolg (BVerwG, Beschlüsse vom 13. Oktober 2016 - 5 B 15.16 - und vom 2. Januar 2017 - 5 B 77.16 ).
  • OVG Schleswig-Holstein, 24.09.2020 - 5 LA 184/20

    Bildung und Inanspruchnahme von Instandhaltungsrücklagen

    Eine Divergenz im Sinne dieser Vorschrift ist gegeben, wenn der Antrag einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz benennt, mit dem das Verwaltungsgericht einem in der Rechtsprechung der genannten Gerichte aufgestellten ebensolchen Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Juni 2018 - 2 B 64.17 -, juris Rn. 14 zur Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision).
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