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   BVerwG, 27.06.2018 - 6 C 10.17   

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BVerwG, 27.06.2018 - 6 C 10.17 (https://dejure.org/2018,25545)
BVerwG, Entscheidung vom 27.06.2018 - 6 C 10.17 (https://dejure.org/2018,25545)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Juni 2018 - 6 C 10.17 (https://dejure.org/2018,25545)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 35 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 und 2, Art. 104a Abs. 1 und 5; VwVfG §§ 7 und 8; BPolG § 11 Abs. 1 bis 4
    Amtshilfe; Amtshilfeersuchen; Auslagenbegriff; Begriff der Verwaltungsgebühren; Berechtigung zur Anforderung der Bundespolizei; Besonders schwerer Unglücksfall; Erstattung der Auslagen der Amtshilfe; Pauschalierung der Auslagen; Unterstützung des Landes durch die ...

  • Wolters Kluwer

    Brand im Außenbereich als Katastrophennotstand hinsichtlich Löschung nicht mit eigenen Mitteln der Feuerwehren; Richten der Erstattung der Amtshilfekosten nach dem Recht der um Amtshilfe ersuchten Behörde; Erstattung von Mehrkosten durch Pauschalierung

  • doev.de PDF

    Brandbekämpfung; Erstattung von Kosten der Amtshilfe

  • rewis.io

    Besonders schwerer Unglücksfall; Unterstützung des Landes durch die Bundespolizei; amtshilfebedingte Mehrkosten; Auslagenbegriff

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Besonders schwerer Unglücksfall; regionaler Katastrophennotstand; Unterstützung des Landes durch die Bundespolizei; Berechtigung zur Anforderung der Bundespolizei; Amtshilfe; Amtshilfeersuchen; Verantwortung für die Durchführung der Amtshilfe; Erstattung der Auslagen der ...

  • rechtsportal.de

    Brand im Außenbereich als Katastrophennotstand hinsichtlich Löschung nicht mit eigenen Mitteln der Feuerwehren; Richten der Erstattung der Amtshilfekosten nach dem Recht der um Amtshilfe ersuchten Behörde; Erstattung von Mehrkosten durch Pauschalierung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • dombert.de (Kurzinformation)

    Einsatzkosten dürfen auch pauschal abgerechnet werden

Sonstiges

  • wolterskluwer-online.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Amtshilfekosten - Anmerkung zum Urteil des BVerwG vom 27.06.2018 - 6 C 10.17" von Prof. Dr. Markus Winkler, original erschienen in: JZ 2019, 96 - 101.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 162, 296
  • NVwZ-RR 2018, 850
  • DVBl 2018, 1283
  • DÖV 2018, 956
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 15.02.2006 - 1 BvR 357/05

    Luftsicherheitsgesetz

    Auszug aus BVerwG, 27.06.2018 - 6 C 10.17
    Dieser Begriff umfasst auf menschliches Fehlverhalten zurückzuführende Schadensereignisse, die nach Ursachen, Ausmaß und Schadensfolgen weit über einen gewöhnlichen Unglücksfall hinausgehen; es muss sich um großräumige, regional bedeutsame Ausnahmesituationen von katastrophischer Dimension handeln, die bereits eingetreten sind oder unmittelbar bevorstehen (BVerfG, Urteil vom 15. Februar 2006 - 1 BvR 357/05 [ECLI:DE:BVerfG:2006:rs20060215.1bvr035705] - BVerfGE 115, 118 ).
  • BVerwG, 22.04.2004 - 7 C 5.03

    Staatliche Verwaltung, Beendigung; Vermögenswert, unbekannter Eigentümer;

    Auszug aus BVerwG, 27.06.2018 - 6 C 10.17
    Auch in diesen Zusammenhängen werden unter Auslagen die Kosten abgrenzbarer Tätigkeiten wie Post- und Schreibgebühren, Reisekosten und Tagegelder verstanden (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. April 2004 - 7 C 5.03 - BVerwGE 120, 344 ; Kallerhoff/Hecker, in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 9. Aufl. 2018, § 85 Rn. 5; Ramsauer, in: Kopp/Ramsauer, VwVfG, 18. Aufl. 2017, § 85 Rn. 6).
  • BVerwG, 07.11.1980 - 1 C 46.77

    Hersteller von Fertigpackungen - Zahlung von Gebühren - Füllmengenkontrolle

    Auszug aus BVerwG, 27.06.2018 - 6 C 10.17
    Ihr Zweck besteht darin, die Kosten der Amtshandlung ganz oder teilweise zu decken (stRspr, vgl. nur BVerwG, Urteil vom 7. November 1980 - 1 C 46.77 - Buchholz 401.8 Verwaltungsgebühren Nr. 10 S. 15 ff.).
  • VGH Bayern, 18.11.2019 - 4 BV 18.1982

    Verpflichtung zum Kostenersatz für einen Feuerwehreinsatz

    Das Bundesverwaltungsgericht hob mit Urteil vom 27. Juni 2018 das Urteil vom 25. April 2017 auf, soweit darin der Leistungsbescheid der Beklagten aufgehoben worden war; insoweit wurde die Sache an den Verwaltungsgerichtshof zurückverwiesen (Az. 6 C 10.17).

    Zu den durch den Einsatz entstandenen notwendigen Aufwendungen (Art. 28 Abs. 1 Satz 1 BayFwG) gehörten neben den nach der Feuerwehrkostensatzung berechneten Personal- und Sachmitteleinsatzkosten der Freiwilligen Feuerwehren und den privatrechtlichen Entgelten für vom Einsatzleiter veranlasste Leistungen Dritter (BayVGH, a.a.O., Rn. 32 f. m.w.N.) grundsätzlich auch die Kosten aufgrund des Hubschraubereinsatzes der Bundespolizei, der nicht als Unterstützungseinsatz nach § 11 BPolG, sondern als Amtshilfeleistung erfolgte (BayVGH, a.a.O., Rn. 35 bis 37, 40 bis 42; BVerwG, U.v. 27.6.2018 - 6 C 10.17 - BVerwGE 162, 296 Rn. 12 bis 22).

    Die für Erstattungsverlangen ersuchter Behörden des Bundes geltenden Vorschriften des § 8 Abs. 1 VwVfG enthalten - vorbehaltlich inhaltsgleicher oder entgegenstehender bundesrechtlicher Bestimmungen (§ 1 Abs. 1 VwVfG) - eine abschließende Regelung zu den Kostenfolgen der Amtshilfe im Verhältnis der beteiligten Behörden (BVerwG, U.v. 27.6.2018, a.a.O., Rn. 25).

    Von der Erstattung ausgeschlossen sind damit insbesondere die laufenden Personal- und Sachkosten der ersuchten Behörde (BVerwG, U.v. 27.6.2018, a.a.O., Rn. 26).

    Die Beigeladene durfte diese amtshilfebedingten Treibstoffkosten pauschaliert geltend machen, da eine exakte Berechnung nicht möglich war (vgl. BVerwG, U.v. 27.6.2018, a.a.O., Rn. 31 ff.).

  • BVerwG, 02.09.2019 - 6 VR 2.19

    Aktenvorlage; Amtshilfe; Amtshilfeersuchen; Antrag; Begründungspflicht;

    Ersucht eine Stelle eines Landes eine Bundesbehörde um Amtshilfe, richten sich Zulässigkeit und Grenzen der Amtshilfeleistung gemäß den insoweit übereinstimmenden Regelungen der Verwaltungsverfahrensgesetze des Bundes und der Länder (§ 7 Abs. 1 und 2 VwVfG) nach den für die ersuchte Behörde maßgeblichen Regelungen (BVerwG, Urteil vom 27. Juni 2018 - 6 C 10.17 [ECLI:DE:BVerwG:2018:270618U6C10.17.0] - BVerwGE 162, 296 Rn. 20).
  • VG Schwerin, 06.05.2019 - 4 A 4414/17

    Hilfe beim Transport eines Notfallrettungspatienten zum Rettungswagen durch die

    § 8 Abs. 1 Satz 2 VwVfG M-V, der einen eigenständigen, aber auch abschließenden Anspruch auf Erstattung der Auslagen der ersuchten Behörde gegen die ersuchende Behörde eines anderen Rechtsträgers statuiert (zur entsprechenden bundesgesetzlichen Vorschrift BVerwG, Urt. v. 27. Juni 2018 - 6 C 10/17 -, juris Rn. 25), ermächtigt nicht zum Erlass einer Auslagenerstattungssatzung bzw. der Satzungsnorm des § 3 Abs. 1 Nr. 10 FwKS durch die ersuchte Behörde bzw. deren Rechtsträger.

    Damit sind insbesondere die laufenden Personal- und Sachkosten der ersuchten Behörde von der Erstattung ausgeschlossen (BVerwG, Urt. v. 27. Juni 2018, a. a. O. Rn. 26).

    Zwar darf die ersuchte Behörde ihre amtshilfebedingten Mehrkosten auch pauschaliert geltend machen, wenn die exakte Berechnung einzelner Kostenpositionen nicht möglich ist oder mit einem Aufwand verbunden wäre, der nicht mehr in einem angemessenen Verhältnis zur Höhe der Kosten steht (BVerwG, Urt. v. 27. Juni 2018, a. a. O. Rn. 31).

  • BVerwG, 27.01.2023 - 6 VR 2.22

    Aktenanforderungsersuchen eines Landesuntersuchungsausschusses an den

    Ersucht eine Stelle eines Landes eine Bundesbehörde um Amtshilfe, richten sich Zulässigkeit und Grenzen der Amtshilfeleistung gemäß den insoweit übereinstimmenden Regelungen der Verwaltungsverfahrensgesetze des Bundes und der Länder (§ 7 Abs. 1 und 2 VwVfG) nach den für die ersuchte Behörde maßgeblichen Regelungen (BVerwG, Urteil vom 27. Juni 2018 - 6 C 10.17 - BVerwGE 162, 296 Rn. 20).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.04.2021 - 6 A 11511/20

    Gebührenerhebung für eine Taxigenehmigung; Geltendmachung von Gutachterkosten

    Auch das Bundesverwaltungsgericht geht davon aus, dass der Begriff der Auslagen nach allgemeinem Verständnis nicht den allgemeinen Verwaltungsaufwand, sondern nur Kosten für einen spezifischen Aufwand erfasst (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Juni 2018 - 6 C 10.17 -, NVwZ-RR 2018, 850).
  • VG Gera, 04.05.2022 - 2 K 942/21

    Kostenersatz für Einsatzmaßnahmen der thüringischen Feuerwehr

    Der Begriff der "Auslagen" in § 8 Abs. 1 Satz 2 ThürVwVfG umfasst nicht die allgemeinen Verwaltungskosten, sondern nur die amtshilfebedingten Mehrkosten (so BVerwG, Urteil vom 27. Juni 2018 - 6 C 10/17 - zum Aufwendungsersatz einer Feuerwehr, NVwZ-RR 2018, 850).
  • VG Gera, 04.05.2022 - 2 K 945/21

    Feuerwehrkosten

    Der Begriff der "Auslagen" in § 8 Abs. 1 Satz 2 ThürVwVfG umfasst nicht die allgemeinen Verwaltungskosten, sondern nur die amtshilfebedingten Mehrkosten (so BVerwG, Urteil vom 27. Juni 2018 - 6 C 10/17 - zum Aufwendungsersatz einer Feuerwehr, NVwZ-RR 2018, 850).
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