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   BVerwG, 27.06.2019 - 2 KSt 1.19 (2 A 4.17)   

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BVerwG, 27.06.2019 - 2 KSt 1.19 (2 A 4.17) (https://dejure.org/2019,24335)
BVerwG, Entscheidung vom 27.06.2019 - 2 KSt 1.19 (2 A 4.17) (https://dejure.org/2019,24335)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Juni 2019 - 2 KSt 1.19 (2 A 4.17) (https://dejure.org/2019,24335)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Bundesverwaltungsgericht

    VwGO § 151, § 162 Abs. 1, § 165, § 173; ZPO § 91 Abs. 1 Satz 2; JVEG § 5; BRKG §§ 3, 4
    Aufwendung; Bahnfahrkarte; Behördenvertreter; Deutsche Bahn; Einsparmöglichkeit; Erinnerung; Erstattungsfähigkeit; Flexpreisticket; Gerichtstermin; Kostenerstattung; Kostenfestsetzung; Kostenfestsetzungsbeschluss; Kostengünstigkeit; Kostenminderungspflicht; ...

  • rechtsprechung-im-internet.de
  • IWW

    § 162 VwGO
    Reisekosten

  • Wolters Kluwer

    Erstattungsfähigkeit von Reisekosten in Gestalt von Fahrkarten der Deutschen Bahn im "Flexpreis"-Tarif ; Verpflichtung zur Minimierung der notwendigen Kosten der Rechtsverfolgung; Reduzierung des Erstattungsanspruchs auf den Betrag eines eventuellen Sparangebots

  • doev.de PDF

    Erstattungsfähigkeit von Reisekosten eines Verfahrensbeteiligten; Fahrkarten der Deutschen Bahn im Flexpreistarif

  • rewis.io

    Erstattungsfähigkeit von Reisekosten eines Verfahrensbeteiligten; Fahrkarten der Deutschen Bahn im Flexpreistarif; keine Beschränkung auf Sparangebote

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 162 Abs. 1
    Erstattungsfähigkeit von Reisekosten eines Verfahrensbeteiligten; Fahrkarten der Deutschen Bahn im Flexpreistarif; keine Beschränkung auf Sparangebote

  • rechtsportal.de

    VwGO § 162 Abs. 1
    Erstattungsfähigkeit von Reisekosten in Gestalt von Fahrkarten der Deutschen Bahn im "Flexpreis"-Tarif; Verpflichtung zur Minimierung der notwendigen Kosten der Rechtsverfolgung; Reduzierung des Erstattungsanspruchs auf den Betrag eines eventuellen Sparangebots

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2019, 975
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (12)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.10.2017 - 3 K 6.17

    Erstattungsfähigkeit der Fahrtkosten des Behördenvertreters zur mündlichen

    Auszug aus BVerwG, 27.06.2019 - 2 KSt 1.19
    Dies gilt auch dann, wenn das persönliche Erscheinen des Beteiligten nicht vom Gericht angeordnet worden ist (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12. Oktober 2017 - OVG 3 K 6.17 - juris Rn. 3; VGH Mannheim, Beschluss vom 3. Juli 1990 - 8 S 2212/87 - juris Rn. 2; Schübel-Pfister, in: Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 162 Rn. 11 - 12 m.w.N.).

    Unabhängig davon, ob sich die Reisekostenerstattung nach § 173 VwGO, § 91 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 2 ZPO i.V.m. § 9 Abs. 3 Satz 1 des früheren Gesetzes über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen - ZSEG - (vgl. dafür BVerwG, Beschluss vom 6. Dezember 1983 - 4 A 1.78 - Rpfleger 1984, 158) bzw. nunmehr i.V.m. § 5 des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes - JVEG - (vgl. dafür VG Gießen, Beschluss vom 16. März 2009 - 10 O 188/09.GI - juris Rn. 13 f. m.w.N.) oder nach den §§ 3 und 4 des Bundesreisekostengesetzes - BRKG - bzw. nach dem jeweiligen Landesreisekostengesetz richtet (vgl. dafür OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12. Oktober 2017 - OVG 3 K 6.17 - juris Rn. 6; VGH Kassel, Beschluss vom 25. Januar 1989 - F 4471/88 - AgrarR 1989, 256; Neumann, Reisekosten von Behördenvertretern im gerichtlichen Kostenfestsetzungsverfahren, DÖV 2012, 510 ), hat die Beklagte im vorliegenden Fall Anspruch auf volle Erstattung der beantragten Reisekosten für die Fahrkarten der Deutschen Bahn (§ 4 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 BRKG bzw. § 5 Abs. 1 JVEG).

  • BVerwG, 30.10.2018 - 2 A 4.17

    Anordnung; Anweisung; Arbeitszeit; Arbeitszeitverordnung; BND; Beamter; Begriff;

    Auszug aus BVerwG, 27.06.2019 - 2 KSt 1.19
    Die Erinnerung der Beklagten vom 2. Mai 2019 gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Urkundsbeamten des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. April 2019 für das Verfahren BVerwG 2 A 4.17 ist gemäß § 151 i.V.m. § 165 VwGO zulässig und begründet.

    a) Der Kostenbeamte ist im angefochtenen Beschluss vom 24. April 2019 zutreffend davon ausgegangen, dass es sich bei den von der Beklagten erstatteten Reisekosten ihrer Bediensteten dem Grunde nach um zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung notwendige Aufwendungen eines Beteiligten handelt, die gemäß § 162 Abs. 1 VwGO zu den Kosten des Verfahrens zählen, die der Kläger auf der Grundlage des Kostenausspruchs in dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. Oktober 2018 - 2 A 4.17 - zu tragen hat.

  • VGH Bayern, 03.12.2003 - 1 N 01.1845
    Auszug aus BVerwG, 27.06.2019 - 2 KSt 1.19
    Die Übertragung der abschließenden Kostenfestsetzung auf den Urkundsbeamten beruht auf § 173 VwGO, § 573 Abs. 1 Satz 3, § 572 Abs. 3 ZPO (vgl. VGH München, Beschlüsse vom 30. Dezember 2011 - 15 M 11.24 73 - juris Rn. 10 und vom 3. Dezember 2003 - 1 N 01.18 45 - NVwZ-RR 2004, 309 ; Happ, in: Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 165 Rn. 10).
  • VG Gießen, 16.03.2009 - 10 O 188/09

    Kostenfestsetzung: Fahrt eines Vertreters der öffentlichen Verwaltung zur

    Auszug aus BVerwG, 27.06.2019 - 2 KSt 1.19
    Unabhängig davon, ob sich die Reisekostenerstattung nach § 173 VwGO, § 91 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 2 ZPO i.V.m. § 9 Abs. 3 Satz 1 des früheren Gesetzes über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen - ZSEG - (vgl. dafür BVerwG, Beschluss vom 6. Dezember 1983 - 4 A 1.78 - Rpfleger 1984, 158) bzw. nunmehr i.V.m. § 5 des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes - JVEG - (vgl. dafür VG Gießen, Beschluss vom 16. März 2009 - 10 O 188/09.GI - juris Rn. 13 f. m.w.N.) oder nach den §§ 3 und 4 des Bundesreisekostengesetzes - BRKG - bzw. nach dem jeweiligen Landesreisekostengesetz richtet (vgl. dafür OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12. Oktober 2017 - OVG 3 K 6.17 - juris Rn. 6; VGH Kassel, Beschluss vom 25. Januar 1989 - F 4471/88 - AgrarR 1989, 256; Neumann, Reisekosten von Behördenvertretern im gerichtlichen Kostenfestsetzungsverfahren, DÖV 2012, 510 ), hat die Beklagte im vorliegenden Fall Anspruch auf volle Erstattung der beantragten Reisekosten für die Fahrkarten der Deutschen Bahn (§ 4 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 BRKG bzw. § 5 Abs. 1 JVEG).
  • BVerwG, 04.07.2013 - 9 A 7.13

    Anhörungsrüge; rechtliches Gehör; Erörterungspflicht; Rechtsgespräch; mündliche

    Auszug aus BVerwG, 27.06.2019 - 2 KSt 1.19
    Dabei ist jeder Beteiligte aus dem prozessrechtlichen Verhältnis heraus verpflichtet, die Kosten so niedrig wie möglich zu halten (BVerwG, Beschluss vom 20. August 2014 - 9 KSt 3.14 <9 A 7.13 > - Buchholz 310 § 162 VwGO Nr. 52 Rn. 2), soweit sich dies mit der Wahrung ihrer berechtigten Belange vereinbaren lässt (vgl. BGH, Beschluss vom 11. September 2012 - VI ZB 59/11 - NJW 2013, 66 Rn. 9; Schulz, in: Münchener Kommentar zur ZPO, 5. Aufl. 2016, § 91 Rn. 49 m.w.N. der Rspr).
  • VGH Hessen, 25.01.1989 - F 4471/88

    REISEKOSTEN; FLURBEREINIGUNGSVERFAHREN

    Auszug aus BVerwG, 27.06.2019 - 2 KSt 1.19
    Unabhängig davon, ob sich die Reisekostenerstattung nach § 173 VwGO, § 91 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 2 ZPO i.V.m. § 9 Abs. 3 Satz 1 des früheren Gesetzes über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen - ZSEG - (vgl. dafür BVerwG, Beschluss vom 6. Dezember 1983 - 4 A 1.78 - Rpfleger 1984, 158) bzw. nunmehr i.V.m. § 5 des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes - JVEG - (vgl. dafür VG Gießen, Beschluss vom 16. März 2009 - 10 O 188/09.GI - juris Rn. 13 f. m.w.N.) oder nach den §§ 3 und 4 des Bundesreisekostengesetzes - BRKG - bzw. nach dem jeweiligen Landesreisekostengesetz richtet (vgl. dafür OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12. Oktober 2017 - OVG 3 K 6.17 - juris Rn. 6; VGH Kassel, Beschluss vom 25. Januar 1989 - F 4471/88 - AgrarR 1989, 256; Neumann, Reisekosten von Behördenvertretern im gerichtlichen Kostenfestsetzungsverfahren, DÖV 2012, 510 ), hat die Beklagte im vorliegenden Fall Anspruch auf volle Erstattung der beantragten Reisekosten für die Fahrkarten der Deutschen Bahn (§ 4 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 BRKG bzw. § 5 Abs. 1 JVEG).
  • BGH, 11.09.2012 - VI ZB 59/11

    Rechtsmissbräuchlichkeit eines Kostenfestsetzungsverfahrens bei Verfolgung

    Auszug aus BVerwG, 27.06.2019 - 2 KSt 1.19
    Dabei ist jeder Beteiligte aus dem prozessrechtlichen Verhältnis heraus verpflichtet, die Kosten so niedrig wie möglich zu halten (BVerwG, Beschluss vom 20. August 2014 - 9 KSt 3.14 <9 A 7.13 > - Buchholz 310 § 162 VwGO Nr. 52 Rn. 2), soweit sich dies mit der Wahrung ihrer berechtigten Belange vereinbaren lässt (vgl. BGH, Beschluss vom 11. September 2012 - VI ZB 59/11 - NJW 2013, 66 Rn. 9; Schulz, in: Münchener Kommentar zur ZPO, 5. Aufl. 2016, § 91 Rn. 49 m.w.N. der Rspr).
  • BVerwG, 20.08.2014 - 9 KSt 3.14

    Kosten, erstattungsfähige Aufwendungen, Reisekosten, Behördenbediensteter,

    Auszug aus BVerwG, 27.06.2019 - 2 KSt 1.19
    Dabei ist jeder Beteiligte aus dem prozessrechtlichen Verhältnis heraus verpflichtet, die Kosten so niedrig wie möglich zu halten (BVerwG, Beschluss vom 20. August 2014 - 9 KSt 3.14 <9 A 7.13 > - Buchholz 310 § 162 VwGO Nr. 52 Rn. 2), soweit sich dies mit der Wahrung ihrer berechtigten Belange vereinbaren lässt (vgl. BGH, Beschluss vom 11. September 2012 - VI ZB 59/11 - NJW 2013, 66 Rn. 9; Schulz, in: Münchener Kommentar zur ZPO, 5. Aufl. 2016, § 91 Rn. 49 m.w.N. der Rspr).
  • BGH, 10.07.2012 - VI ZB 7/12

    Rechtsanwaltskosten im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren: Erstattungsfähigkeit

    Auszug aus BVerwG, 27.06.2019 - 2 KSt 1.19
    Ihn trifft lediglich die Obliegenheit, unter mehreren gleichgearteten Maßnahmen die kostengünstigere auszuwählen (BGH, Beschluss vom 10. Juli 2012 - VI ZB 7/12 - NJW 2012, 2734 Rn. 9).
  • BGH, 18.12.2012 - X ZB 11/12

    Doppelvertretung im Nichtigkeitsverfahren

    Auszug aus BVerwG, 27.06.2019 - 2 KSt 1.19
    Zu den berechtigten Interessen jedes Verfahrensbeteiligten gehört es, orientiert an einem abstrakt-generalisierenden Maßstab unabhängig vom konkreten Einzelfall (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2012 - X ZB 11/12 - BGHZ 196, 52 Rn. 26), ohne zeitliche Zugbindungen zu einem Gerichtstermin an- und danach wieder abzureisen.
  • VGH Baden-Württemberg, 03.07.1990 - 8 S 2212/87

    Aufwendungen für Beteiligten-Vertreter

  • BVerwG, 06.12.1983 - 4 A 1.78

    Anforderungen an die Bemessung erstattungsfähiger Parteireisekosten -

  • OLG Düsseldorf, 15.03.2017 - Kart 10/15

    Rundholz-Vermarktung: Land Baden-Württemberg verstößt gegen europäisches

    Dies für sich genommen reicht aber mit Rücksicht auf den auch im Bereich des § 162 Abs. 1 VwGO geltenden Grundsatz der Verpflichtung zur Kosten sparenden Prozessführung (vgl. BVerwG, Beschluss v. 27. Juni 2019 - 2 KSt 1.19 , NVwZ-RR 2019, 975 Rz. 5; Beschluss v. 20. August 2014 - 9 KSt 3/14 , NVwZ-RR 2014, 984, jew. m.w.N.) keinesfalls aus, um eine Kostenerstattung zu rechtfertigen, soweit sich das betroffene Land bei den gerichtlichen Terminen zur mündlichen Verhandlung durch mehr als einen Rechtsanwalt hat vertreten lassen.

    Im Ausgangspunkt gilt, dass Reisekosten eines Beteiligten, auch einer Behörde, für die Teilnahme an einem vom Gericht bestimmten Termin zur mündlichen Verhandlung regelmäßig erstattungsfähig sind, und zwar unabhängig davon, ob die Partei durch einen Prozessbevollmächtigten anwaltlich vertreten wird und ob das Gericht das persönliche Erscheinen des Beteiligten zum Termin angeordnet hat (vgl. BVerwG, Beschluss v. 27. Juni 2019 - 2 KSt 1.19 , NVwZ-RR 2019, 975 Rz. 6; VGH München, Beschluss v. 2. April 2019 - 21 C 17.1425 , BeckRS 2019, 7786 Rz. 13; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 12. Oktober 2017 - OVG 3 K 6.17 , NVwZ-RR 2018, 164 Rz. 3; BeckOK-VwGO- Kunze , VwGO § 162 Rzn. 62.1, 62.5; Schoch/Schneider/Bier- Olbertz , VwGO § 162 Rz. 18; Schübel-Pfister in Eyermann, VwGO, 15. Aufl. [2019], VwGO § 162 Rzn. 11 f.).

  • OVG Niedersachsen, 04.01.2021 - 1 KN 20/17

    Kostenerinnerung; Kostenerstattung; Kostenfestsetzung; Reisekosten

    Denn nach dem hier anzulegenden Maßstab, d.h. aus Sicht einer verständigen Partei, die bemüht ist, die Kosten so niedrig wie möglich zu halten, soweit sich dies mit der Wahrung ihrer berechtigten Belange vereinbaren lässt (sog. Kostenminimierungsgebot; vgl. BVerwG, Beschl. v. 27.6.2019 - 2 KSt 1.19 -, Buchholz 310 § 162 VwGO Nr. 59 = juris Rn. 5 m.w.N.), handelt es sich bei beiden Kostenpositionen um zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung notwendige Aufwendungen der Antragsgegnerin im Sinne von § 162 Abs. 1 VwGO.

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass Reisekosten der Beteiligten, auch des Behördenvertreters, für die Teilnahme am Termin der mündlichen Verhandlung regelmäßig erstattungsfähig sind, und zwar auch dann, wenn das persönliche Erscheinen des - anwaltlich vertretenen - Beteiligten nicht angeordnet worden ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 27.6.2019 - 2 KSt 1.19 -, Buchholz 310 § 162 VwGO Nr. 59 = juris Rn. 6).

    Ergänzend ist anzumerken, dass das Kostenminimierungsgebot nicht zur Wahl von Super-Sparpreis-Bahnfahrkarten mit Zugbindung verpflichtet (vgl. BVerwG, Beschl. v. 27.6.2019 - 2 KSt 1.19 -, Buchholz 310 § 162 Nr. 59 = juris Leitsatz und Rn. 8); die erstattungsfähigen Reisekosten hätten mithin noch weitaus höher liegen können.

    Ungeachtet dessen enthält der Fahrtkostenersatz in dem hier nach § 173 Satz 1 VwGO i.V.m. § 91 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 2 ZPO entsprechend anwendbaren (vgl. dazu BVerwG, Beschl. v. 27.6.2019 - 2 KSt 1.19 -, Buchholz 310 § 162 VwGO Nr. 59 = juris Rn. 7 mit Verweis auf VG Gießen, Beschl. v. 16.3.2009 - 10 O 188/09.GI -, juris Rn. 13 f.) § 5 Abs. 1 JVEG ausdrücklich auch Auslagen für Platzreservierungen.

    Soweit der Antragsteller schließlich eine detailliertere Begründung der Antragsgegnerin dafür fordert, dass ihre Mitarbeiter ihre Bahnreise von C-Stadt aus begannen und nicht die über Bremen führende Strecke wählten, ist darauf hinzuweisen, dass einen Beteiligten lediglich die Obliegenheit trifft, unter mehreren gleichgearteten Maßnahmen die kostengünstigere zu wählen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 27.6.2019 - 2 KSt 1.19 -, Buchholz 310 § 162 VwGO Rn. 59 = juris Rn. 8).

  • LAG Nürnberg, 08.03.2021 - 4 Ta 125/20

    Sofortige Beschwerde gegen Kostenfestsetzungsbeschluss - Erstattungsfähigkeit der

    Reisekosten eines Verfahrensbeteiligten in Gestalt von Fahrkarten der Deutschen Bahn im so genannten "Flexpreis"-Tarif sind stets erstattungsfähig (vgl. zu § 162 Abs. 1 VwGO BVerwG vom 27.6.2019 - 2 KSt 1/19 NVwZ-RR 2019, 975).
  • VG Augsburg, 27.07.2023 - Au 2 M 23.1119

    Recht der Bundesbeamten, Erinnerung gegen die Kostenfestsetzung

    Dies gilt auch dann, wenn das persönliche Erscheinen des Beteiligten vom Gericht nicht ausdrücklich angeordnet worden ist (vgl. BVerwG, B.v. 27.6.2019 - 2 KSt 1.19 - juris Rn. 6; VGH BW, B.v. 3.7.1990 - 8 S 2212/87 - juris Rn. 2; Schübel-Pfister in Eyermann, VwGO, 16. Aufl. 2022, § 162 Rn. 11 f. m.w.N.).

    Sie können sich im Ergebnis mithin als teurere Variante darstellen, weil sowohl das nicht umtauschbare Ticket für den aufgehobenen Gerichtstermin als auch die weitere Fahrkarte für den neuen Gerichtstermin als notwendige Reisekosten nach § 4 Abs. 1 Satz 2 BRKG oder § 5 Abs. 1 JVEG erstattungsfähig wären (zum Ganzen: BVerwG, B.v. 27.6.2019 - 2 KSt 1.19 - juris Rn. 6).

  • VGH Bayern, 23.11.2021 - 11 C 21.740

    Kostenerstattung für Kopien aus der Behördenakte und außergerichtliche

    Die Übertragung der abschließenden Kostenfestsetzung auf den Urkundsbeamten beruht auf dem Rechtsgedanken des § 173 Satz 1 VwGO, § 573 Abs. 1 Satz 3, § 572 Abs. 3 ZPO (vgl. OVG Berlin-Bbg, B.v. 4.9.2014 - OVG 3 K 36.14 = juris Rn. 4; BVerwG, B.v. 27.6.2019 - 2 KSt 1/19 - NVwZ-RR 2019, 975 = juris Rn. 14).
  • VG Karlsruhe, 24.05.2022 - A 1 K 1392/21

    Kostenerinnerung im Abänderungsverfahren nach § 80 Abs. 7 VwGO

    Eine Streitwertfestsetzung ist entbehrlich (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27.06.2019 - 2 KSt 1.19 -, juris Rn. 13; Kunze, in: BeckOK VwGO, 59. Edition, 01.10.2021, § 165 Rn. 11 m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 16.12.2019 - 5 E 108/19

    Reisekostenvorschuss; mündliche Verhandlung; Prozesskostenhilfe;

    Der Beschwerdewert von über 200, 00 EUR wäre hier nicht erreicht, weil das insofern gemäß Nr. 1.1.a) bb) und cc) der Verwaltungsvorschrift maßgebende sog. Flexpreisticket 2. Klasse der Deutschen Bahn AG (vgl. BVerwG, Beschl. v. 27. Juni 2019 - 2 KSt 1.19 -, juris Rn. 7 ff.) für die Hin- und Rückreise vom Wohnort des Klägers zur Verhandlung am Verwaltungsgericht am 19. Dezember 2019 nach der Reiseauskunft der Deutschen Bahn AG im Internet unter 100,00 EUR kostet.
  • VG München, 26.04.2022 - M 31 M 22.2258

    Erinnerung gegen Kostenfestsetzungsbeschluss

    Dabei ist jeder Beteiligte aus dem prozessrechtlichen Verhältnis heraus verpflichtet, die Kosten so niedrig wie möglich zu halten (BVerwG, B.v. 30.9.2014 - 9 KSt 6.14 - juris), soweit sich dies mit der Wahrung ihrer berechtigten Belange vereinbaren lässt (BVerwG, B.v. 27.6.2019 - 2 KSt 1.19 - juris).
  • VG Kassel, 20.01.2020 - 6 K 2849/16
    Es kann vielmehr gem. § 173 VwGO i.V. mit § 573 Abs. 1 Satz 3 und § 572 Abs. 3 ZPO die Neufestsetzung dem Urkundsbeamten übertragen (NK-VwGO/Werner Neumann/Nils Schaks, 5. Aufl. 2018, VwGO § 165 Rn. 27; Eyermann/Happ, 15. Aufl. 2019, VwGO § 165 Rn. 10; BVerwG, Beschluss vom 27.06.2019 - 2 KSt 1/19, NVwZ-RR 2019, 975; VGH München, Beschluss vom 03.12.2003 - 1 N 01.1845; NVwZ-RR 2004, 309; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 04.09.2014 - OVG 3 K 36.14, BeckRS 2014, 56640; VG Würzburg, Beschluss vom 21.03.2018 - W 5 M 17.1421, BeckRS 2018, 8890).
  • VGH Bayern, 08.03.2021 - 9 M 21.547

    Fahrtkosten und Verdienstausfall des Ehemanns der Antragstellerin als

    Dies ist selbst im Fall anwaltlicher Vertretung keine Voraussetzung dafür, persönliche Beteiligtenaufwendungen im Zusammenhang mit der Teilnahme an der mündlichen Verhandlung geltend machen zu können (vgl. BVerwG, B.v. 27.6.2019 - 2 KSt 1.19 - juris Rn. 6; Kunze in BeckOK VwGO, a.a.O. Rn. 61).
  • BVerwG, 13.01.2022 - 7 KSt 2.21

    Zurückweisung der Erinnerung der Beigeladenen gegen den

  • BVerwG, 13.01.2022 - 7 KSt 1.21

    Zurückweisung der Erinnerung der Beigeladenen gegen den

  • VG München, 05.07.2023 - M 22 M 21.32070

    Erinnerung gegen Kostenfestsetzungsbeschluss, Verfahrensgebühr

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